Straßenverkehrsamt / Zulassungsstelle Bonn

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Hier finden Sie alle wichtigen Infos bezüglich der Zulassungsstelle der Stadt Bonn. Von Adressen über Websites, Öffnungszeiten, Online Terminvereinbarung, Wartezeiten, Wunschkennzeichen, Bewohnerparkausweis und Umweltplaketten bis hin zu Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung: Was über mehrere Behördenwebsites verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen.

Zulassungsstelle Bonn

Dienstleistungszentrum für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten
Berliner Platz 2 (Stadthaus)
53111 Bonn

Telefon: 0228 / 77 66 77

Fax: 0228 – 77 961 98 14

Email: kfz-zulassung@bonn.de

Zur Website

Zur Online – Terminvereinbarung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei der Umschreibung eines Gebrauchtwagens, der Kfz-Neuzulassung, der Außerbetriebsetzung oder der Wiederzulassung die “i-Kfz” Online Zulassung nutzen. Welche Voraussetzungen Sie und Ihr Fahrzeug erfüllen und wie Sie dabei vorgehen müssen, lesen Sie unter Online Zulassung Bonn.

Öffnungszeiten

Montag: 8:00-18:00 Uhr

Dienstag: 8:00-13:00 Uhr

Mittwoch: 8:00-13:00 Uhr

Donnerstag: 8:00-18:00 Uhr

Freitag: 8:00-13:00 Uhr

Vereinbaren Sie auf dieser Website einen Termin. Bitte beachten Sie: Ohne Termin sind lediglich diese Anliegen möglich:

  • Adressänderungen innerhalb Bonns
  • Außerbetriebsetzungen von Kraftfahrzeugen
  • Kurzzeitkennzeichen

Öffentlicher Nahverkehr: Haltestelle Stadthaus

Bahnlinien: 61, 62, 66 und 67. Buslinien: 602, 604 und 605

Anfahrt / Parkplatz

Parken: Am besten in der Stadthausgarage: Ins Navigationsgerät “Weiherstraße 6” eingeben.

Einfahrt zur Tiefgarage Weiherstraße am Stadthaus

Wie man das Wunschkennzeichen BN für Bonn online reserviert

Sie sparen Zeit und Geld, wenn sie vorher Ihre Nummernschilder kaufen. In unserem Nummernschild-Shop finden Sie unter den Eingabefeldern den Link auf die Behörden-Webseite zur Reservierung Ihres Wunschkennzeichens.

Sie können die Reservierung ausschließlich auf der Behörden-Webseite beantragen. Andere Webseiten, die den Eindruck erwecken, sie würden Ihnen Wunschkennzeichen verschaffen, stellen auch lediglich auf dieser Webseite einen Antrag.

Rechtsgrundlagen und Kosten für Ihr Wunschkennzeichen

Die Reservierungsgebühr von derzeit 12,80 € wird nur im Falle einer Fahrzeuganmeldung /-ummeldung fällig. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich. Rechtsgrundlagen für die Reservierung von Wunschkennzeichen:

Kurze Wunschkennzeichen

Kurze Kennzeichenkombinationen (z.B. BN-A 1) werden gemäß Gesetz allenfalls dann durch die Zulassungsbehörde zugeteilt, sofern das Fahrzeug bauartbedingt keinen größeren Kombinationen Platz bietet. Selbst Motorräder erhalten seit 2017 keine Kurzkennzeichen mehr. Über die Zuteilung kurzer Kennzeichenkombinationen entscheidet die Zulassungsbehörde im Einzelfall. Privatpersonen, deren Nummernschild nur 1 Buchstaben und 1 Zahl haben (so wie hier), scheinen einen besonderen Draht zum Straßenverkehrsamt zu haben (fragen Sie einfach die Fahrer, wenn sie einen sehen). Daher können solche Wünsche nicht per Online-Reservierung berücksichtigt werden. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsbehörde.

Die Buchstabenserien HJ, KZ, NS, SA sowie SS stehen bundesweit nirgends zur Verfügung. Bei Saison- und Oldtimerkennzeichen darf die Kombination aus Zahlen und Buchstaben insgesamt 5 Zeichen nicht überschreiten.

Mögliche Kennzeichenkombinationen für Motorräder und Leichtkrafträder

2 Buchstaben und 2 Ziffern
2 Buchstaben und 3 Ziffern

Mögliche Kennzeichenkombinationen für PKW und LKW

1 Buchstabe und 3 Ziffern
2 Buchstaben und 3 Ziffern
2 Buchstaben und 4 Ziffern

Um Missbrauch zu verhindern, ist die Übertragung eines Wunschkennzeichens auf Dritte unzulässig. Die Wahl eines Wunschkennzeichens ist auch dann möglich, wenn dem Fahrzeug bereits ein Berliner Kennzeichen zugeteilt wurde. Für die Zuteilung Ihres reservierten Wunschkennzeichens ist die Vorlage des Ausdrucks der Reservierungsbestätigung erforderlich. Darüber hinaus können Sie bei der Außerbetriebsetzung eines Berliner Fahrzeuges das bisherige Kennzeichen auf den letzten eingetragenen Halter reservieren lassen.

  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Zulassung von Neufahrzeugen
  • E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
  • Umschreibung von Fahrzeugen mit oder ohne Halterwechsel
  • Abmeldung / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel
  • Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
  • Zuteilung von Saisonkennzeichen/ Änderung des Saisonzeitraumes
  • Außerbetriebsetzungen (nur bei vorhandenen gesiegelten Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren, jedoch keine Oldtimerkennzeichen)
  • Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust oder Diebstahl
  • Ausgabe von Feinstaubplaketten
  • Nachstempelung von Kennzeichen
  • Rote Dauerkennzeichen
  • H-Kennzeichen (Oldtimer)
  • Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger Arbeitsmaschinen)
  • Alle Zulassungsvorgänge, bei denen eine technische Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss (auch Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt ein kleineres Kennzeichen erforderlich ist)
  • Technische Änderungen am Fahrzeug
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) und roten Dauerkennzeichen
  • Umkennzeichnungen nach Verlust von Kennzeichenschildern oder aufgrund eines Änderungswunsches
  • Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren
  • Tempo-100 Plaketten für Anhänger

Um Ihr Fahrzeug, an-, ab- oder umzumelden, sollten Sie diese Dokumente mitbringen:

KFZ anmelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), am besten vorher einen Kfz Versicherungsvergleich durchführen
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer (hier: Beispiel für Bielefeld)
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ ummelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ abmelden

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen
  • Bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht

Weitere Dokumente sind nur bei bestimmten Vorgängen nötig, zum Beispiel die Betriebserlaubnis von Anbau- oder / Tuning-Teilen durch den Hersteller dieser Teile.

Besuchen Sie unbedingt die obige Website oder fragen Sie im Zweifelsfall telefonisch nach, bevor Sie einen halben Tag Urlaub für einen Behördenbesuch einsetzen und dann doch etwas fehlt.

Hier können Sie Ihre Kfz Steuer berechnen

Geben Sie auf dieser Website des Bundesfinanzministeriums die Daten Ihres Fahrzeugs ein, um zu berechnen, welche Kfz-Steuer Sie erwartet. Vor allem vor einer Kaufentscheidung ist diese Kalkulation empfehlenswert, um auch diesen Teil der Fixkosten Ihres Fahrzeugs zu ermitteln.

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Tipps gegen Wartezeiten, Termine

  • Vereinbaren Sie online auf dieser Website einen Termin.
  • Planen Sie im Voraus. Die Wartezeit auf einen Termin betrugt bei unseren Stichproben durchschnittlich 3 Tage (bundesweit ein sehr guter Wert!), sofern Sie bei der Uhrzeit flexibel sind.
  • Dienstags, Mittwochs und Freitags sind die Wartezeiten kürzer als an anderen Tagen.
  • Meiden Sie Brückentage. Alle Ämter haben dann weniger Personal, und die Wartezeiten sind besonders lang.
  • Prüfen Sie unsere Checkliste “Das müssen Sie mitbringen”. Informieren Sie sich auf der oben genannten Webseite der Behörde darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.
  • Führen Sie einen Vergleich von Kfz Versicherungen durch, und bringen Sie die “Elektronische Versicherungsbestätigung” (eVB) mit (siehe “Das müssen Sie mitbringen”.

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Feinstaubplaketten

Feinstaubplaketten / Umweltplaketten erhalten Sie bei der Zulassung / Ummeldung im Strassenverkehrsamt. Sie können sie aber auch bei allen anderen bundesdeutschen Kfz-Zulassungsbehörden, den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen für den Kfz-Verkehr (TÜV, DEKRA, GTÜ) und allen zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Werkstätten erwerben.

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Auf dieser Webseite des Umweltbundesamts finden Sie eine Gesamtübersicht aller Umweltzonen in Deutschland.

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Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise

Um einen Bewohnerparkausweis bzw. Anwohnerparkausweis zu beantragen, benötigen Sie

  • Personalausweis, oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung (ebenso bei ausländischen Pass)
  • Kraftfahrzeugschein
  • ggfs. den bereits vorhandenen Parkausweis
  • Sofern Sie nicht der Eigentümer sind: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug allein und dauerhaft nutzen
  • Bei Bonn als Zweitwohnsitz: Meldebescheinigung mitbringen.

Kosten für einen Bewohnerparkausweis / Anwohnerparkausweis: 30 € jährlich, Änderungen (Zone, Kennzeichen) 15 €

Mehr Infos finden Sie hier.

Jeweils aktuellste verfügbare Daten für die Stadt:

  • Zugelassene Fahrzeuge: 155.676
  • Exklusivität von Automarken: u.a. 3 Lamborghini, 11 Trabant, 12 Rolls Royce, 14 Bentley, 35 Maserati, 1.110 Porsche, 19.846 BMW, 25.348 Mercedes, 50.629 VW
  • Pendlerquote: 55,4% (in die Stadt pendelten 131.295 Beschäftigte), nach Düsseldorf (58%) zweithöchste Pendlerquote in NRW
  • Höchste Auspendlerquote im Großraum Bonn: Alfter
  • Radwegenetz: 296 Kilometer
  • Verletzte im Straßenverkehr (2016): 115 Radfahrer, 291 Fußgänger, 962 Kraftfahrzeug-Insassen
  • Unfalltote (2016): 4 Radfahrer, 1 Pedelecfahrer, 1 Motorradfahrer, 1 Fußgänger, 0 Autofahrer
  • Seilbahnen: Eventuell bald 1 (in Planung, die möglichen Strecken von Ramersdorf bis Venusberg / Universitätsklinikum finden Sie hier)

Viertlauteste Stadt Deutschlands

In Bonn treffen zahlreiche riesige Verkehrsadern zusammen, was es mit sich bringt, dass Bonn im Jahr 2011 als lauteste Stadt Nordrhein-Westfalens und als viertlauteste Stadt in ganz Deutschland gekürt wurde. Nichtsdestotrotz existieren schöne, ruhige Punkte in der lauten Stadt.

Zwischen 1994 und 1999 wurde etwa das Radwegenetz deutlich ausgebaut. Als Mitglied der “Arbeitsgemeinschaft Fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen” möchte die ehemalige Bundeshauptstadt künftig zur Fahrrad-Hauptstadt werden.

Aber nicht nur das Radfahren boomt: Von den rund 184.600 zugelassenen Kraftfahrzeugen sind rund 156.400 Personenkraftwagen.

Bonns Zulassungsstelle im Städteranking

Im Mai 2017 fand das alljährliche Städteranking in Deutschland statt, bei dem Bürgerämter und Kfz-Zulassungsstellen bewertet wurden. Die Bürger zeigten deutlich mehr Frust bei den Zulassungsbehörden als bei den Bürgerämtern. Bei der Bürgeramts-Rezension schneidet die Stadt recht gut ab. Die Bewertungen der Zulassungsstellen jedoch lässt richtig zu wünschen übrig: Mit einer Bewertung von 1,4 liegt die Bonner Zulassungsstelle bundesweit auf dem letzten Platz. Sehr gut sind die im bundesweiten Vergleich kurzen Wartezeiten auf einen Termin.

Prozess gegen Ex-Beamten der Zulassungsstelle Euskirchen

Im August 2017 endete ein Verfahren gegen einen Ex-Beamten der Euskirchen Zulassungsbehörde . Der Prozess zog sich: Ende August 2011 wurde der ehemalige Beamte wegen Falschangaben von Ausfuhrkennzeichen überführt. Am 15. Verhandlungstag kam es endlich zu einem Urteil:

Wegen Falschbeurkundung in 23 Fällen, Untreue in 14 Fällen sowie Bestechlichkeit wurde er zu einer 1,5-jährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Darüber hinaus gab es eine Geldstrafe von 5.800 Euro. Ein Mitangeklagter erhielt dasselbe Strafmaß für Bestechung in 23 Fällen.

Der 39-jährige Ex-Beamte schied aufgrund gesundheitlicher Ursachen aus seinem Dienst. In seiner Dienstzeit habe der ehemalige Zulassungsstellen-Mitarbeiter den Ruf gehabt, besonders zügig und unbürokratisch zu arbeiten, besonders wenn es um Freunde und Familie ging. Daraufhin wurde der Mitangeklagte aufmerksam. Denn dieser gründete gemeinsam mit seinem Schwager einen Kfz-Einzelhandel. Sein Großvater und ein in Polen lebender Cousin kauften Autos in Deutschland auf, überführten sie nach Polen und verkauften die Fahrzeuge dort weiter.

Jedoch stieß den Geschäftsleuten die hohe Einführungsgebühr für Autos mit über 2000 Kubikzentimeter Hubraum sauer auf. Dadurch konnten bei einem Fahrzeug im Wert von 40.000 Euro schon mal Kosten von 8.000 bis 10.000 Euro oben drauf kommen. Für Lkw fällt keine derartige Gebühr an. Dies erklärte der Mitangeklagte dem Hauptangeklagten, der bei einem ersten Treffen wohl nicht abgeneigt gewesen sei.

Die benötigten Ausfuhrkennzeichen ließen sich einfach ausstellen, sodass der Schwindel perfekt schien. In 23 Fällen kassierte der Angeklagte jeweils 250 Euro. In 14 weiteren Fällen behielt er eine Gebühr von je 40 Euro ein. Eigentlich muss eben diese Gebühr an die Zulassungsbehörde abgegeben werden.

Als Ende August 2011 an anderer Stelle die Steuerfahndung ermittelte, fielen die zahlreichen Ausfuhrkennzeichen auf, die allesamt in Euskirchen ausgestellt wurden. Nach der Überprüfung wurde der Beamte überführt. Der Anwalt des ehemaligen Mitarbeiters der Zulassungsstelle hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Ob das bei solch einer Dreistigkeit nützt, sei dahingestellt.

Haribo (HAns RIegel, BOnn) und Kanzlerbungalow – das verbindet jeder der ehemaligen Bundeshauptstadt. Wer neu in der Stadt ist, sollte sich unbedingt die Drachenburg anschauen und die Aussicht über die Stadt genießen:

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Weitere Tipps:

  • Wichtigstes Museum der Stadt: Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
  • Botanische Gärten der Universität Bonn
  • Freizeitpark Rheinaue
  • Zoologisches Museum König
  • Beethoven – Haus
  • Bundeskunsthalle
  • Poppelsdorfer Schloss
  • Schloss Lede
  • Godesburg
  • Bürgermeister-Stroof-Haus
  • Heimatmuseum Beuel
  • World Conference Center (ehemaliger Bundestag)
  • Villa Hammerschmidt
  • Schumannhaus
  • Pantheon Theater
  • Sterntor
  • Rheinsteig (Wanderweg am Rhein)
  • Panoramabad
  • Arithmeum (Ausstellung von mathematisch-naturwissenschaftlichen Objekten, alles rund um Mathematik und Rechenmaschinen)

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Außergewöhnliche Orte für Trauungen

Die Stadt Bonn bietet sogenannte “Ambiente-Trauungen” an besonderen Locations an. So wie auf dem Passagierschiff Moby Dick, auf dem fast 500 Personen Platz finden.

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Liste der 4 Stadtbezirke und 51 Ortsteile von Bonn

Stadtbezirk Bad Godesberg

  • Alt-Godesberg
  • Friesdorf
  • Godesberg-Nord
  • Godesberg-Villenviertel
  • Heiderhof
  • Hochkreuz
  • Lannesdorf
  • Mehlem
  • Muffendorf
  • Pennenfeld
  • Plittersdorf
  • Rüngsdorf
  • Schweinheim

Stadtbezirk Beuel

  • Beuel-Mitte
  • Beuel-Ost
  • Geislar
  • Hoholz
  • Holtorf
  • Holzlar
  • Küdinghoven
  • Limperich
  • Oberkassel
  • Pützchen/Bechlinghoven
  • Ramersdorf
  • Schwarzrheindorf/Vilich-Rheindorf
  • Vilich
  • Vilich-Müldorf

Stadtbezirk Bonn

  • Auerberg
  • Castell
  • Bonn-Zentrum
  • Buschdorf
  • Dottendorf
  • Dransdorf
  • Endenich
  • Graurheindorf
  • Gronau
  • Ippendorf
  • Kessenich
  • Lessenich/Meßdorf
  • Nordstadt
  • Poppelsdorf
  • Röttgen
  • Südstadt
  • Tannenbusch
  • Ückesdorf
  • Venusberg
  • Weststadt

Stadtbezirk Hardtberg

  • Brüser Berg
  • Duisdorf
  • Hardthöhe
  • Lengsdorf
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