Kfz Zulassungsstelle Chemnitz

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Hier finden Sie die wichtigsten und hilfreichsten Infos bezüglich der einzigen Zulassungsstelle der Stadt Chamnitz. Von Adresse über Websites, Öffnungszeiten, Online Terminvereinbarung, Wartezeiten, Wunschkennzeichen, Bewohnerparkausweise, Behindertenparkausweise und Umweltplaketten bis hin zu Kfz Steuer und Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung: Was über mehrere Behördenwebsites verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen.

Nicht vergessen: Vor der Zulassung die günstigste Kfz Versicherung für Ihr Fahrzeug ermitteln.

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten sind bei deutschen Ämtern selten für Berufstätige geeignet. In Chemnitz sind Zulassungen, Ummeldungen und Abmeldungen immerhin Dienstags und Donnerstags bis 18:00 Uhr möglich. Ein Termin dauert je nach Anliegen 10-15 Minuten. Die genauen Öffnungszeiten finden Sie weiter unten.

1 Tag Wartezeit auf Termin

Die Wartezeit auf einen Termin bei der Chemnitzer Zulassungstelle lag in unseren Stichproben bei durchschnittlich 3 Werktagen. Das ist im bundesweiten Vergleich durchschnittlich. Problematisch sind die Wartezeiten ohne Termin: 2-3 Stunden Wartezeit kommen häufig vor, bei starkem Andrang kommt man mit etwas Pech unter Umständen nicht dran.

Zulassungsstelle der Stadt Chemnitz

Adresse

Stadt Chemnitz
Bürgeramt
Abt. Kraftfahrzeugzulassungsbehörde
Düsseldorfer Platz 1 (Bürgerhaus am Wall)
09111 Chemnitz

Telefon: 0371 488-3332 und allgemeine Behördennummer (0371) 115

Fax: 0371 488-3396

Email: kfzzulassungsbehoerde@stadt-chemnitz.de

Zur Website

Öffnungszeiten

Montag: 8:30 – 12:00 Uhr

Dienstag: 8:30 – 18:00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8:30 – 18:00 Uhr

Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr

Die Nummernausgabe endet mindestens 30 Minuten vorher – bei größerem Andrang auch früher. Das heißt: Wer nicht mindestens 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten eine Nummer zieht, kommt wahrscheinlich nicht dran.

Vereinbaren Sie auf dieser Website einen Termin.

Parken

Cityparkhaus Roter Turm.

  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Zulassung von Neufahrzeugen
  • E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
  • Umschreibung von Fahrzeugen mit oder ohne Halterwechsel
  • Abmeldung / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel
  • Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
  • Zuteilung von Saisonkennzeichen/ Änderung des Saisonzeitraumes
  • Außerbetriebsetzungen (nur bei vorhandenen gesiegelten Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren, jedoch keine Oldtimerkennzeichen)
  • Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust oder Diebstahl
  • Ausgabe von Feinstaubplaketten
  • Nachstempelung von Kennzeichen
  • Rote Dauerkennzeichen
  • H-Kennzeichen (Oldtimer)
  • Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger Arbeitsmaschinen)
  • Alle Zulassungsvorgänge, bei denen eine technische Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss (auch Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt ein kleineres Kennzeichen erforderlich ist)
  • Technische Änderungen am Fahrzeug
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) und roten Dauerkennzeichen
  • Umkennzeichnungen nach Verlust von Kennzeichenschildern oder aufgrund eines Änderungswunsches
  • Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren
  • Tempo-100 Plaketten für Anhänger

Um Ihr Fahrzeug, an-, ab- oder umzumelden, sollten Sie diese Dokumente mitbringen:

KFZ anmelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), am besten vorher einen Kfz Versicherungsvergleich durchführen
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer (hier: Beispiel für Bielefeld)
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ ummelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ abmelden

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen
  • Bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht

Weitere Dokumente sind nur bei bestimmten Vorgängen nötig, zum Beispiel die Betriebserlaubnis von Anbau- oder / Tuning-Teilen durch den Hersteller dieser Teile.

Besuchen Sie unbedingt die obige Website oder fragen Sie im Zweifelsfall telefonisch nach, bevor Sie einen halben Tag Urlaub für einen Behördenbesuch einsetzen und dann doch etwas fehlt.

Hier können Sie Ihre Kfz Steuer berechnen

Geben Sie auf dieser Website des Bundesfinanzministeriums die Daten Ihres Fahrzeugs ein, um zu berechnen, welche Kfz-Steuer Sie erwartet. Vor allem vor einer Kaufentscheidung ist diese Kalkulation empfehlenswert, um auch diesen Teil der Fixkosten Ihres Fahrzeugs zu ermitteln.

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Tipps gegen Wartezeiten, Termine

  • Vereinbaren Sie auf dieser Website einen Termin. Ohne Termin sind 2-3 Stunden Wartezeit normal, mit etwas Pech können Sie auch bis zu 3 Stunden warten oder gar nicht dran kommen.
  • Planen Sie im Voraus. Die Wartezeit auf einen Termin betrug bei unseren Stichproben durchschnittlich 3 Tage, sofern Sie bei der Uhrzeit flexibel sind.
  • Dienstags, Mittwochs und Freitags sind die Wartezeiten kürzer als an anderen Tagen.
  • Meiden Sie Brückentage. Alle Ämter haben dann weniger Personal, und die Wartezeiten sind besonders lang.
  • Prüfen Sie unsere Checkliste „Das müssen Sie mitbringen“. Informieren Sie sich auf der oben genannten Webseite der Behörde darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.
  • Führen Sie einen Vergleich von Kfz Versicherungen durch, und bringen Sie die „Elektronische Versicherungsbestätigung“ (eVB) mit (siehe „Das müssen Sie mitbringen“.

Umweltplaketten

Feinstaubplaketten / Umweltplaketten erhalten Sie bei der Zulassung / Ummeldung im Strassenverkehrsamt. Sie können sie aber auch bei allen anderen bundesdeutschen Kfz-Zulassungsbehörden, den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen für den Kfz-Verkehr (TÜV, DEKRA, GTÜ) und allen zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Werkstätten erwerben.

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Keine Umweltzone in Chemnitz

Auf absehbare Zeit gibt es für die Chemnitzer Autofahrer keine Umweltzone. Auf dieser Webseite des Umweltbundesamts finden Sie eine Gesamtübersicht aller Umweltzonen in Deutschland.

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Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise

Bewohnerparkausweise berechtigen Anwohner, sich in ihrer Nähe einen Parkplatz suchen zu dürfen – mehr nicht. Ein Bewohnerparkausweis bzw. Anwohnerparkausweis beinhaltet nicht das Recht auf einen Parkplatz. Um einen solchen Ausweis zu beantragen, benötigen Sie:

  • Personalausweis, oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung (ebenso bei ausländischen Pass)
  • Kraftfahrzeugschein
  • Gegebenenfalls den bereits vorhandenen Parkausweis
  • Sofern Sie nicht der Eigentümer sind: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug allein und dauerhaft nutzen
  • Bei Zweitwohnsitz: Meldebescheinigung mitbringen.
  • Bei Firmenwagen: Bescheinigung des Arbeitgebers für privat genutztes Dienstfahrzeug

Kosten für einen Bewohnerparkausweis / Anwohnerparkausweis: Derzeit 30,00 € jährlich (Angabe ohne Gewähr, kann sich ändern)

Für Wohnmobile und Lkw sind Anwohnerparkausweise in den meisten Kommunen nicht möglich, für Car-Sharing in vielen Kommunen schon. Informationen der Behörde zu Bewohnerparkausweisen und Antworten auf die meistgestellten Fragen finden Sie hier.

Bundeseinheitliche Rechtsgundlagen:

Schwerbehinderten-Parkplatz im Chemnitzer Stadtgebiet

Menschen, die hochgradig und amtlich anerkannt gehbehindert sind, können einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz beantragen. Auch Blinde / stark Sehbehinderte, die von einer Begleitperson gefahren werden, können einen solchen personenbezogenen Parkplatz beantragen. Im Behörden-Jargon nennt sich das „Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen“.

Rechtsgrundlagen:

Auf dieser Website der Stadt finden Sie alle Informationen darüber, wie Berechtigte eine solche Sondergenehmigung / Parkfläche bei der Zulassungsstelle erhalten. Leider ist ein persönliches Vorsprechen erforderlich.

Behindertenparkausweise setzen übrigens nicht voraus, dass ein behinderter Mensch das Fahrzeug selbst lenkt. Es muss sich jedoch jeweils um eine Fahrt handeln, die der Beförderung eines behinderten Menschen dient, für den der jeweilige Ausweis ausgestellt wurde.

Blaue und orangene Parkausweise

In der gesamten EU gilt einheitlich der blaue Parkausweis. Nur dieser Ausweis berechtigt zum Parken auf entsprechend gekennzeichneten Behindertenparkplätzen. Darüber hinaus können weitere Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden. Erhalten können diesen Ausweis Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Vermerk „aG“ für außergewöhnlich), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen (Merkzeichen „Bl“).

Schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen, die die Voraussetzungen für den blauen Ausweis nicht erfüllen, können unter bestimmten Voraussetzungen durch den orangenen Parkausweis Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt dieser Ausweis jedoch nicht.

Geschwindigkeitskontrollen und Ampelüberwachung in Chemnitz

An folgenden Standorten sind stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen installiert:

  • Südring in Richtung Bernsdorfer Straße
  • Südring in Richtung Zschopauer Straße
  • Stollberger Straße, landwärts, nach der Brücke über den Südring
  • Stollberger Straße, stadtwärts, gegenüber Hausnummer 232
  • Frankenberger Straße, in Richtung Innenstadt, Ortseingang
  • Leipziger Straße, in Richtung Innenstadt, nach Autobahnabfahrt Chemnitz Mitte
  • Neefestraße, in Richtung Innenstadt, in Höhe Kappler Drehe
  • Dresdner Straße in Höhe Weißer Weg
  • Annaberger Straße 493, in Richtung Innenstadt
  • Zwickauer Straße / Goethestraße

Rotlichtüberwachungsanlagen sind an diesen Kreuzungen montiert:

  • Bahnhofstraße / Brückenstraße
  • Müllerstraße / Mühlenstraße
  • Clausstraße / Charlottenstraße
  • Reichsstraße / Weststraße
  • Annaberger Straße / Zöblitzer Straße
  • Beyerstraße / Paul-Jäkel-Straße
  • Wartburgstraße / Bernsdorfer Straße
  • Südring / Adelsbergstraße
  • Zwickauer Straße / Goethestraße

Bausstelleninformationssystem für das Chemnitzer Stadtgebiet

Wie nur sehr wenige andere Kommunen bietet die Stadt ein Informationssystem über die (geplanten) Baustellen im Stadtgebiet.

Hier finden Sie Informationen über:

  • Standort
  • Dauer (Datum)
  • Art der Baumaßnahme

Jeweils aktuellste verfügbare Daten für die Stadt (2018):

  • Zugelassene Kraftfahrzeuge: 157.709, darunter 124.747 Pkw
  • Verkehrsunfälle: 643
  • Verletzte bei Verkehrsunfällen: 69
  • Verkehrstote: 3
  • CVAG: 6 Tramlinien, 38 Buslinien, jährlich 33,4 Millionen Fahrgäste

Mit Chemnitz alias Karl-Marx-Stadt verbinden man natürlich vor allem Karl Marx, der hier selbstverständlich unübersehbar verewigt wurde:

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Weitere Tipps:

  • Wasserschloss Klaffenbach
  • Burg Rabenstein
  • Sächsisches Industriemuseum
  • Museum Gunzenhauser
  • Museum Roter Turm
  • Staatliches Museum für Archäologie
  • Versteinerter Wald (im Innenhof des Tietz)
  • Siegertsches Haus
  • Historischer Theaterplatz
  • Einsiedler Brauhaus
  • Küchwaldpark
  • Zeisigwaldschänke
  • Schaubergwerk Felsendome Rabenstein

45 Ortsteile und Stadtteile von Chemnitz

Keine Stadt dieser Größe ist so kleinteilig in Stadtteile bzw- Ortsteile unterteilt:

  • Adelsberg
  • Altchemnitz
  • Altendorf
  • Altenhain
  • Berbisdorf
  • Bernsdorf
  • Borna
  • Brühl
  • Draisdorf
  • Ebersdorf
  • Euba
  • Einsiedel
  • Erfenschlag
  • Furth
  • Gablenz
  • Glösa
  • Grüna
  • Heinersdorf
  • Harthau
  • Heckert-Gebiet
  • Helbersdorf
  • Hilbersdorf
  • Hutholz
  • Kapellenberg
  • Kappel
  • Kaßberg
  • Klaffenbach
  • Kleinolbersdorf
  • Lutherviertel
  • Markersdorf
  • Mittelbach
  • Morgenleite
  • Rabenstein
  • Reichenbrand
  • Reichenhain
  • Röhrsdorf
  • Rottluff
  • Schlosschemnitz
  • Siegmar
  • Schönau
  • Sonnenberg
  • Stelzendorf
  • Wittgensdorf
  • Yorckgebiet
  • Zentrum
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