Kfz-Kennzeichen der Bundeszollverwaltung

Bundesweit zuständig für die Beschaffung und Vergabe von Nummernschildern / Kennzeichen für Fahrzeuge der Zollbehörden:

Generalzolldirektion
Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung
Referat DI.B.3
Friedrichsring 35
63069 Offenbach am Main

Telefon: 0228 303-16419 (Hinweis: Vorwahl Bonn wird nach Offenbach umgeleitet)

Fax: 0228 303-99324

E-Mail: diiib1.gzd@zoll.bund.de

Struktur der Nummernschilder der Bundeszollverwaltung

Kennzeichen der Bundeszollverwaltung werden gemäß § 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) als Euro-Kennzeichen (blaues Band am linken Rand, oben 12 gelben Sterne der europäischen Flagge, darunter in weißem Großbuchstaben der Ländercode D) auf Aluminiumblech in schwarzer FE-Schrift geprägt. Größe des Blechs: Gemäß Anlage 4 FZV in Abhängigkeit von der Fahrzeugbeschaffenheit.

Sie bestehen grundsätzlich aus der Kombination des Unterscheidungszeichens „BD“, der Unterscheidungsnummer „8“ oder „16“ und einer bis zu 4-stelligen Vergabenummer.

Einzige Ausnahme sind Tarnkennzeichen für zivile Fahrzeuge der Steuerfahndung. Diese erhalten zivile Kennzeichen (Kürzel Zulassungsbezirk, 1-2 Buchstaben, 2-4 Ziffern).

Die Kombination „BD 8“ wird ausschließlich für Elektrofahrzeuge verwendet, die zusätzlich ein „E“ hinter den Ziffern führen. Die Kombination „BD 16″ ist Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor vorbehalten.

Die Zulassungsplakette ist beschriftet mit „Bundesrepublik Deutschland • KfzZSt der Bundesfinanzverwaltung“. Die Zulassungsplakette ist unterhalb der Prüfplakette unten mittig zu platzieren.

Produktsortiment

Über das Referat DI.B.3 der Zentralen Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung können Zollbehörden folgende Produkte beziehen (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Ausrüstungsgegenstände für Zollabfertigungs- und Zollfahndungsdienst
    Amtsschilder, Anhaltekellen, Dienstmarken, Drogentests, Ferngläser, Flaggen, Handfesseln, Kfz-Kennzeichen, Multifunktionswerkzeuge, Schlösser, Siegel, Stempel, Vordrucke, Materialien für die Entnahme und den Versand von Warenproben, Verschlussmaterial, Plomben, Schnüre, Straßensperren, Scheinwerfer, Zangen
  • Dienstkleidung
    Kopfbedeckungen, Damen- und Herrenoberbekleidung, Funktions- und Sportbekleidung, Schuhe und Gürtel
  • Einsatztechnik
    Detektionsgeräte, Navigationsgeräte, Containerprüfanlagen, Röntgen-, Strahlen- und Gasmessgeräte, Nachtsichtgeräte, Endoskope
  • Funktechnik
    Mobiltelefone, Fahrzeugfunkanlagen, Kleinsthandfunkgeräte
  • Labortechnik
    Laborausstattungen
  • Schiffstechnik
    Zollboote
  • Waffen und Zubehör
    Pistolen, Maschinenpistolen, Waffenreinigungsmaterialien und -zubehör, Munition, Holster, Gürtel, Taschen, Schießscheiben, Reizstoffsprühgeräte

Hier nicht aufgeführte Produkte bzw. Produktkategorien können die Zollbehörden über das Kaufhaus des Bundes (KdB) beschaffen:

Kaufhaus des Bundes (KdB) im elektronischen Beschaffungswesen deutscher Behörden

Das Kaufhaus des Bundes (KdB) ist eine zentrale Einrichtung des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), die dem elektronischen Beschaffungswesen der deutschen Bundesbehörden dient. Derzeit (Stand: 1. August 2024) sind 418 Behörden an das KdB angeschlossen, was durch Rahmenvereinbarungen und Sicherheitszertifikate ermöglicht wird.

Zentrale Beschaffungsstellen

Der Beschluss zur zentralisierten Beschaffung von Standardprodukten für die Bundesverwaltung wurde von allen Bundesministerien gefasst. Die Umsetzung erfolgt durch festgelegte Zentrale Beschaffungsstellen (ZBSt), um sicherzustellen, dass für ein und dasselbe Produkt keine mehrfachen Rahmenvereinbarungen abgeschlossen werden. Dies gewährleistet Synergieeffekte und eine bedarfsgerechte Berücksichtigung unterschiedlicher Bundesressorts in den Vergabeverfahren. Die beteiligten Bundesbehörden verfügen über umfangreiche Erfahrungen im öffentlichen Einkauf, was hohe Qualitäts- und Kosteneffizienzstandards sicherstellt.

Zu den vier Zentralen Beschaffungsstellen im Rahmen des Kaufhauses des Bundes gehören:
1. Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
2. Beschaffungsamt des BMI (BeschA)
3. Generalzolldirektion (GZD) – Referat RF3
4. Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)

Diese Struktur wurde durch den Kabinettsbeschluss zur Optimierung öffentlicher Beschaffungen vom 10. Dezember 2003 sowie durch den Umsetzungsplan 2008 im Rahmen des Regierungsprogramms „Zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovationen“ etabliert. Das KdB ermöglicht die Schaffung elektronischer Prozessketten zwischen Vergabestellen, Auftragnehmern und Bedarfsträgern.

Bedarfsbündelung

Rahmenvereinbarungen im KdB dienen der Bündelung von Bedarfen, wodurch aufwändige Einzelverfahren entfallen. Dies führt zu einer erheblichen Entlastung der Behörden, da keine eigenständigen Vergabeverfahren mehr durchgeführt werden müssen. Die Kosten in der Verwaltung werden dadurch gesenkt. Die Bedarfsbündelung basiert auf Ergebnissen von Bedarfserhebungen. Insbesondere für Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) stützt sich die Bündelung auch auf Auswertungen von ex-ante-Meldungen der Bedarfsträger, die an die Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) übermittelt werden.

Nicht alle Produkte eignen sich für den gebündelten Einkauf. Rahmenvereinbarungen decken hauptsächlich Massengeschäfte ab, wodurch nicht alle individuellen Bedürfnisse der Bedarfsträger berücksichtigt werden können. Kriterien für die Bündelungsfähigkeit sind:

  • Ressortübergreifender Bedarf
  • Dauerhafter Bedarf
  • Vorlauf zur Bedarfsdeckung von mindestens einem Jahr
  • Mengenmäßige Bedarfsschätzung

Bedarfserhebung

Vor der Ausschreibung wird der Bedarf bundesweit ermittelt, was die Grundlage für die Ausschreibungen bildet. Alle Bundesbehörden und Einrichtungen können ihren Bedarf melden, wodurch Unternehmen von größeren und planungssicheren Aufträgen profitieren. Bedarfserhebungen für Rahmenvereinbarungen, die vom Beschaffungsamt des BMI geschlossen werden, werden zentral im Bedarfserhebungstool (BET) veröffentlicht. Die Bedarfsträger melden ihre Bedarfe über das BET.

Mit der neuen Version 5.1.2 des KdB-Systems ist es möglich, dass Zentrale Beschaffungsstellen ihre Bedarfserhebungen über das KdB einreichen und Bedarfsträger ihre Bedarfsmeldungen auf der Plattform hochladen. Diese neue Funktion unterstützt Bundesbehörden und Einrichtungen, die das BET noch nicht nutzen, und bietet eine Übergangslösung bis zur flächendeckenden Einführung des BET in der gesamten Bundesverwaltung.

Produktsortiment

Auf Basis früherer Erfahrungen im Einkauf von Waren und Dienstleistungen hat das KdB ein Sortiment von derzeit rund 140.000 Produkten und Dienstleistungen zusammengestellt, die elektronisch abrufbar sind. Diese können aus über 620 Rahmenvereinbarungen bestellt werden. Ein enger Austausch zwischen Bedarfsträgern und Zentralen Beschaffungsstellen ist dabei unerlässlich, um die passgenaue Beschaffung sicherzustellen.

Das KdB teilt die Zuständigkeiten der Zentralen Beschaffungsstellen auf, sodass diese sich auf bestimmte Märkte konzentrieren können. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie feste Ansprechpartner für Vergabeverfahren haben.

Produktkategorien

Das KdB bietet in 29 Produktkategorien über 100.000 Produkte an. Diese Kategorien ermöglichen eine effiziente Orientierung im Produkt- und Dienstleistungsangebot. Der Kategorienbaum ist dreistufig angelegt, wobei die oberste Stufe wie folgt strukturiert ist:

1. Textilien
2. Bekleidung, Abzeichen, Persönliche Ausstattung
3. Klima- und Wirtschaftsgeräte
4. Reinigungsgeräte, Reinigungsmittel, Klebematerial
5. Möbel
6. Bürotechnik
7. Druckerzeugnisse, Büroverbrauchsmaterial, Ausbildungsvorrichtungen, Unterrichtsmaterial
8. Informations- und Kommunikationstechnik
10. Audio-, Video-, Fototechnik, Projektionsgerät
11. Stromversorgungstechnik, elektronische und elektrische Bestandteile, Beleuchtung
12. Optisches, optronisches Gerät
13. Detektionstechnik
14. Peil-, Navigations-, Ortungsgerät
15. Sicherheitstechnik, Alarmtechnik, Verschlüsselungstechnik
16. Waffen und Zubehör
17. Explosivstoffe, Munition
18. Polizeitechnisches Gerät
19. Feuerwehrtechnik, Rettung, Wasseraufbereitung
20. Werkzeuge, Werkzeugmaschinen, Werkstattausstattung, Messgeräte
21. Wasserfahrzeuge, Tauchgerät, Schiffszubehör
22. Kraftfahrzeuge, Kraft- und Fahrräder, Lastanhänger, Fahrzeugbestandteile, Hubschrauber
24. Kfz- und Hubschrauberzubehör
26. Medizintechnik
27. Laborausstattung
28. Dienstleistung (ohne IT)
29. Energie

Zugang zum KdB

Der Zugang zum KdB unter https://shop.kdb.bund.de/ (Link funktioniert nur mit Sicherheitszertifikat) ist den folgenden Institutionen gestattet:

  • Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung
  • Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung, die öffentlich-rechtlich organisiert sind, überwiegend aus Bundesmitteln finanziert werden, der Rechts- und Fachaufsicht des Bundes unterliegen und nicht im Wettbewerb mit privaten Anbietern stehen
  • Zuwendungsempfänger, die überwiegend aus Bundesmitteln finanziert werden und nicht unternehmerisch tätig sind oder über eine Trennungsrechnung verfügen
  • Unternehmen mit einer Bundesbeteiligung von über 50 Prozent, die nicht unternehmerisch tätig sind oder über eine Trennungsrechnung verfügen

Der Zugang für Lieferanten erfolgt über https://supplier.kdb.bund.de/ (Link funktioniert nur mit Sicherheitszertifikat)

Beantragung

Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung, Zuwendungsempfänger und Unternehmen mit Bundesbeteiligung beantragen den Zugang zum KdB über ein entsprechendes Antragsformular bei der Geschäftsstelle des KdB. Die Voraussetzungen für die mittelbare Bundesverwaltung müssen durch das aufsichtsführende Ressort bestätigt werden.

Zuwendungsempfänger und Unternehmen mit Bundesbeteiligung, die die Voraussetzungen erfüllen, erhalten zunächst eine vorläufige Zugangsberechtigung. Nach der endgültigen Festlegung der Zugangsbedingungen im Ressortkreis erfolgt eine erneute Prüfung durch die Geschäftsstelle des KdB. Ein Anspruch auf dauerhaften Zugang wird durch die vorläufige Zulassung nicht begründet.

Die Nutzungsbedingungen des KdB müssen von den zugelassenen Institutionen anerkannt werden. Ein möglicher Wegfall der Voraussetzungen für die Nutzung des KdB ist unverzüglich der Geschäftsstelle des Kaufhauses des Bundes zu melden.

Antragsformular für die mittelbare Bundesverwaltung zur Gewährung eines Zugangs zum Kaufhaus des Bundes

Antragsformular für Zuwendungsempfänger zur Gewährung eines Zugangs zum Kaufhaus des Bundes

Antragsformular für Unternehmen mit Kapitalbeteiligung des Bundes zur Gewährung eines Zugangs zum Kaufhaus des Bundes

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sowie Unternehmen mit Bundesbeteiligung, die die Voraussetzungen erfüllen, erhalten vorläufige Zugangsberechtigung. Das zuständige Ressortkreis legt anschließend die Zugangsbedingungen fest. Abschließend erfolgt eine erneute Prüfung der Zugangsvoraussetzungen durch die Geschäftsstelle des KdB.

Eine vorläufige Zulassung begründet keinen Rechtsanspruch auf einen dauerhaften Zugang zum KdB.

Beendigung bei Wegfall der Voraussetzungen

Teilnehmende Behörden, Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung, Zuwendungsempfänger sowie Unternehmen mit Bundesbeteiligung erkennen die Nutzungsbedingungen des KdB an. Sie verpflichten sich, bei einen Wegfall der Voraussetzungen für die Nutzung des KdB dies unverzüglich gegenüber der Geschäftsstelle des KdB anzuzeigen. Die Geschäftsstelle prüft daraufhin eine mögliche Beendigung der Nutzungsmöglichkeit des KdB.