Zulassungsstelle und Bürgeramt Mülheim / Ruhr
-
Stadt Mülheim
-
Landeshauptstadt Erfurt
-
Hansestadt Lübeck
-
Stadt Solingen
-
Stadt Kiel
-
Stadt Leverkusen
-
Stadt Gelsenkirchen
Hier finden Sie die wichtigsten und hilfreichsten Infos bezüglich der Kfz Zulassungsstelle (Bürgeramt) der Stadt Mühlheim an der Ruhr.
Von Adressen über Websites, Öffnungszeiten, Wartezeiten, Wunschkennzeichen, Kennzeichenmitnahme, Bewohnerparkausweise, Behindertenparkausweise und Umweltplaketten bis hin zu Kfz Steuer und Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung: Was über mehrere Behördenwebsites verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen.
KFZ Zulassungsstelle Mülheim / Ruhr
Bürgeramt
Löhstraße 22 – 26
45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 455-0
Fax: 0208 / 455-3398
Email: buergeramt@stadt-mh.de
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 – 13:00 sowie nur mit Termin 14:30 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag: 8:00 – 13:00 sowie nur mit Termin 14:30 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 – 13:00 sowie nur mit Termin 14:30 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr
Parkplätze
Parkplätze finden Sie auf der anderen Seite des Radschnellwegs, Ecke Löhstraße / Heinrich-Melzer-Straße (siehe Karte unten).
Öffentliche Verkehrsmittel
Das Bürgeramt liegt zwischen Hauptbahnhof und Haltestelle Rathausmarkt.
- Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- Zulassung von Neufahrzeugen
- E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
- Umschreibung von Fahrzeugen mit oder ohne Halterwechsel
- Abmeldung / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
- Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel
- Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
- Zuteilung von Saisonkennzeichen/ Änderung des Saisonzeitraumes
- Außerbetriebsetzungen (nur bei vorhandenen gesiegelten Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren, jedoch keine Oldtimerkennzeichen)
- Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust oder Diebstahl
- Ausgabe von Feinstaubplaketten
- Nachstempelung von Kennzeichen
- Rote Dauerkennzeichen
- H-Kennzeichen (Oldtimer)
- Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger Arbeitsmaschinen)
- Alle Zulassungsvorgänge, bei denen eine technische Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss (auch Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt ein kleineres Kennzeichen erforderlich ist)
- Technische Änderungen am Fahrzeug
- Verlust der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) und roten Dauerkennzeichen
- Umkennzeichnungen nach Verlust von Kennzeichenschildern oder aufgrund eines Änderungswunsches
- Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren
- Tempo-100 Plaketten für Anhänger
Um Ihr Fahrzeug, an-, ab- oder umzumelden, sollten Sie diese Dokumente mitbringen:
KFZ anmelden
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung
- Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
- Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
- Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), am besten vorher einen Kfz Versicherungsvergleich durchführen
- SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer (hier: Beispiel für Bielefeld)
- Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht
KFZ ummelden
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung
- Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
- Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
- Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
- Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht
KFZ abmelden
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
- Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
- Kennzeichen
- Bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht
Weitere Dokumente sind nur bei bestimmten Vorgängen nötig, zum Beispiel die Betriebserlaubnis von Anbau- oder / Tuning-Teilen durch den Hersteller dieser Teile.
Besuchen Sie unbedingt die obige Website oder fragen Sie im Zweifelsfall telefonisch nach, bevor Sie einen halben Tag Urlaub für einen Behördenbesuch einsetzen und dann doch etwas fehlt.
Hier können Sie Ihre Kfz Steuer berechnen
Geben Sie auf dieser Website des Bundesfinanzministeriums die Daten Ihres Fahrzeugs ein, um zu berechnen, welche Kfz-Steuer Sie erwartet. Vor allem vor einer Kaufentscheidung ist diese Kalkulation empfehlenswert, um auch diesen Teil der Fixkosten Ihres Fahrzeugs zu ermitteln.
Wunschkennzeichen MH online reservieren für Mülheim an der Ruhr
Sie sparen Zeit und Geld, wenn sie vorher Ihre Nummernschilder kaufen. In unserem Nummernschild-Shop finden Sie unter den Eingabefeldern den Link auf die Behörden-Webseite zur Reservierung Ihres Wunschkennzeichens.
Sie können die Reservierung ausschließlich auf der Behörden-Webseite beantragen. Andere Webseiten, die den Eindruck erwecken, sie würden Ihnen Wunschkennzeichen verschaffen, stellen auch lediglich auf dieser Webseite einen Antrag.
Rechtsgrundlagen und Kosten für Ihr Wunschkennzeichen
Die Reservierungsgebühr von derzeit 12,80 € wird nur im Falle einer Fahrzeuganmeldung /-ummeldung fällig. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich. Rechtsgrundlagen für die Reservierung von Wunschkennzeichen:
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV), § 8 Zuteilung von Kennzeichen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt): Regelungen über Durchführung und Kostenbefreiungen
Kurze Wunschkennzeichen
Kurze Kennzeichenkombinationen (z.B. HAM-M 1) werden gemäß Gesetz allenfalls dann durch die Zulassungsbehörde zugeteilt, sofern das Fahrzeug bauartbedingt keinen größeren Kombinationen Platz bietet. Selbst Motorräder erhalten seit 2017 keine Kurzkennzeichen mehr. Über die Zuteilung kurzer Kennzeichenkombinationen entscheidet die Zulassungsbehörde im Einzelfall. Privatpersonen, deren Nummernschild nur 1 Buchstaben und 1 Zahl haben (so wie hier), scheinen einen besonderen Draht zum Straßenverkehrsamt zu haben (fragen Sie einfach die Fahrer, wenn sie einen sehen). Daher können solche Wünsche nicht per Online-Reservierung berücksichtigt werden. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsbehörde.
Die Buchstabenserien HJ, KZ, NS, SA sowie SS stehen bundesweit nirgends zur Verfügung. Bei Saison- und Oldtimerkennzeichen darf die Kombination aus Zahlen und Buchstaben insgesamt 5 Zeichen nicht überschreiten.
Mögliche Kennzeichenkombinationen für Motorräder und Leichtkrafträder
2 Buchstaben und 2 Ziffern
2 Buchstaben und 3 Ziffern
Mögliche Kennzeichenkombinationen für PKW und LKW
1 Buchstabe und 4 Ziffern
2 Buchstaben und 3 Ziffern
2 Buchstaben und 4 Ziffern
Um Missbrauch zu verhindern, ist die Übertragung eines Wunschkennzeichens auf Dritte unzulässig. Die Wahl eines Wunschkennzeichens ist auch dann möglich, wenn dem Fahrzeug bereits ein Berliner Kennzeichen zugeteilt wurde. Für die Zuteilung Ihres reservierten Wunschkennzeichens ist die Vorlage des Ausdrucks der Reservierungsbestätigung erforderlich. Darüber hinaus können Sie bei der Außerbetriebsetzung eines Berliner Fahrzeuges das bisherige Kennzeichen auf den letzten eingetragenen Halter reservieren lassen.
Tipps gegen Wartezeiten
- Vereinbaren Sie unter 0208 – 4553333 oder auf dieser Webseite einen Termin.
- Dienstags und Freitags sind die Wartezeiten kürzer als an anderen Tagen.
- Meiden Sie Brückentage. Alle Ämter haben dann weniger Personal, und die Wartezeiten sind besonders lang.
- Prüfen Sie unsere Checkliste “Das müssen Sie mitbringen”. Informieren Sie sich auf der oben genannten Webseite der Behörde darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.
- Führen Sie einen Vergleich von Kfz Versicherungen durch, und bringen Sie die “Elektronische Versicherungsbestätigung” (eVB) mit (siehe “Das müssen Sie mitbringen”.
Umweltplaketten
Feinstaubplaketten / Umweltplaketten erhalten Sie bei der Zulassung / Ummeldung im Strassenverkehrsamt. Sie können sie aber auch bei allen anderen bundesdeutschen Kfz-Zulassungsbehörden, den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen für den Kfz-Verkehr (TÜV, DEKRA, GTÜ) und allen zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Werkstätten erwerben.
Autokauf / Verkauf: Tipps gegen Betrüger
Käufer mit Visitenkarten, die bei der Besichtigung den Preis drücken. Dubiose Händler, die sich um die Sachmängelhaftung drücken. Anzahlungen, die Sie nie wieder sehen. Gebrauchtwagengarantien / Reparaturversicherungen, die Sie abzocken. betrügerische Scheinangebote als “Testwagenfahrer” oder “Werbefahrer”. Darauf sollten Sie achten:
ADAC Ratgeber: So melden Sie Ihr Auto an oder ab
Umweltzone Mülheim / Ruhrgebiet
Weite Teile des Mülheimer Stadtgebiets gehören zur Umweltzone Ruhrgebiet. Nicht zur Umweltzone gehört der Bereich südlich von Zeppelinstraße, Untere Saarlandstraße, Mendener Brücke und Kölner Straße sowie wesllich von Straßburger Allee und Saarner Straße. Auch das Gebiet rund um die Carl-Benz-Straße (mit Parkplatz Duisburger Zoo / Kaiserberg sowie Autobahnmeisterei) gehört nicht zur Umweltzone.
Auf dieser Webseite des Umweltbundesamts finden Sie eine Gesamtübersicht aller Umweltzonen in Deutschland.
Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise
Die einzige Mülheimer Bewohnerparkzone befindet sich in der Altstadt. Auf dieser Karte (pdf) finden Sie die genaue Lage. Infos der Stadt zum Bewohnerparken und eine Übersicht mit den Bewohnerparkzonen im Stadtgebiet finden Sie hier.
Zuständig ist das Bürgeramt. Sie können den Bewohnerparkausweis hier online beantragen.
Bewohnerparkausweise berechtigen Anwohner, sich in ihrer Nähe einen Parkplatz suchen zu dürfen – mehr nicht. Ein Bewohnerparkausweis bzw. Anwohnerparkausweis beinhaltet nicht das Recht auf einen Parkplatz. Um einen solchen Ausweis zu beantragen, benötigen Sie:
- Personalausweis, oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung (ebenso bei ausländischen Pass)
- Kraftfahrzeugschein
- Gegebenenfalls den bereits vorhandenen Parkausweis
- Sofern Sie nicht der Eigentümer sind: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug allein und dauerhaft nutzen
- Bei Zweitwohnsitz: Meldebescheinigung mitbringen.
- Bei Firmenwagen: Bescheinigung des Arbeitgebers für privat genutztes Dienstfahrzeug
Kosten für einen Bewohnerparkausweis / Anwohnerparkausweis: Derzeit 30,70 € jährlich (Angabe ohne Gewähr, kann sich ändern)
Für Wohnmobile und Lkw sind Anwohnerparkausweise in den meisten Kommunen nicht möglich, für Car-Sharing in vielen Kommunen schon. In den meisten Städten und Landkreisen ist für jeden im Haushalt gemeldeten Pkw ein Parkausweis erhältlich. Bei manchen ist es auf 1 Pkw pro Haushalt begrenzt, was regelmäßig zu Rechtsstreitigkeiten führt.
Bundeseinheitliche Rechtsgundlagen:
- §§ 41, 42, 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nr. 265.
Schwerbehinderten-Parkausweis / Parkgenehmigung für Schwerbehinderte beantragen
Zuständig ist das Bürgeramt in der Löhstraße, siehe oben / links. Einen Termin zu diesem Zweck können Sie hier vereinbaren.
Auf dieser Website finden Sie alle Informationen darüber, wie Berechtigte einen Parkausweis und solche Sondergenehmigung / Parkfläche für das Mülheimer Stadtgebiet erhalten. Die Stadtverwaltung schreibt, dass die Antragsteller weder eine Garage noch einen Stellplatz außerhalb öffentlicher Verkehrsfläche (auch gemietet) besitzen dürfen. Bestehen Parkmöglichkeiten auf dem Privatgrundstück des Hauses und ist der Antragsteller Mieter, ist eine Bestätigung des Vermieters vorzulegen, dass keine Vermietung an den Schwerbehinderten möglich ist.
Eine Liste öffentlicher Behindertenparkplätze im Stadtgebiet finden Sie auf hier.
Menschen, die hochgradig und amtlich anerkannt gehbehindert sind, können einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz beantragen. Auch Blinde / stark Sehbehinderte, die von einer Begleitperson gefahren werden, können einen solchen personenbezogenen Parkplatz beantragen. Im Behörden-Jargon nennt sich das “Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen”.
Wie schwierig es ist, einen Behindertenparkausweis zu erhalten, beschrieb die Saarbrücker Zeitung am 05.11.2017 unter “Ärgerlicher Hindernislauf zum Behinderten-Parkausweis”. Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung müssen einen Behinderungsgrad von 80 Prozent amtlich anerkannt bekommen. Der Sozialverband VdK befindet diese Hürde als viel zu hoch ist. Vorübergehende Gehbehinderungen nach Operationen oder Unfällen berechtigen praktisch nie zu einem Behindertenparkausweis.
Rechtsgrundlagen:
- Straßenverkehrsgesetz
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Behindertenparkausweise setzen übrigens nicht voraus, dass ein behinderter Mensch das Fahrzeug selbst lenkt. Es muss sich jedoch jeweils um eine Fahrt handeln, die der Beförderung eines behinderten Menschen dient, für den der jeweilige Ausweis ausgestellt wurde.
Der blaue Parkausweis
Der blaue Parkausweis ist EU-weit gültig und berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf allgemeinen Behindertenparkplätzen, die mit dem Zusatzschild “Rollstuhlfahrersymbol” besonders gekennzeichnet sind.
Zusätzlich erleichtert der blaue Parkausweis das Parken:
- im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
- über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
- über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
- in Fußgängerzonen während der Ladezeit, die für das Be- und Entladen freigegeben ist,
- ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
- gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
- auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
- in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.
Diese Erleichterungen gelten nur sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
Beantragen können den blauen Parkausweis:
- schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen “aG”
- Menschen mit beidseitiger Amelie (angeborenes Fehlverhalten einer oder mehrere Extremitäten) oder Phokomelie (angeborene Deformation der Gliedmaßen, bei der Hände oder Füße unmittelbar am Rumpf sitzen) oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen sowie
- blinde Menschen mit Merkzeichen “Bl”
Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen.
Zudem besteht für diese Personen die Möglichkeit, einen individuellen Behindertenparkplatz zu beantragen.
Ohne einen blauen Parkausweis gibt es spezielle Ausnahmegenehmigungen für:
- Menschen ohne Hände oder Arme,
- kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m oder weniger und
- Menschen, die eine Gurt- oder Helmbefreiung benötigen.
Der orangene Parkausweis
Der orange Parkausweis ist bundesweit gültig. Schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen, die die Voraussetzungen für den blauen Ausweis nicht erfüllen, können durch ihn unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt dieser Ausweis jedoch nicht. Er berechtigt zum Parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:
- im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
- über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
- über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
- in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit,
- ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
- gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
- auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
- in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern
Auch dieser Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen. Bei Begrenzung der Parkzeit ist die Ankunftszeit auf einer Parkscheibe einzustellen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
„E“ steht für Elektroautos
Ein Aufkleber mit einem gut sichtbaren „E“ steht für Elektro-Auto steht. Wer ein solches Auto fährt, kann zum Beispiel an den meisten Ladestationen gebührenfrei parken. Nicht wenige kritische Geister vermuten hinter dem Vorteil des „E“-Aufklebers auch gleich noch ein paar Nachteile, beispielsweise dass Elektroautos bei der Zulassung teurer seien. Doch das ist nicht der Fall. Die Zulassung ist nicht teurer als bei anderen Autos, und auch die sogenannte Umkennzeichnung ist nicht teurer als bei herkömmlichen Fahrzeugen.
„H“ steht nicht für Hybridauto
Wenn das „E“ für Elektroauto steht, liegt es eigentlich nahe, dass ein „H“ für Hybridautos steht, oder? Nun, das könnte man annehmen, aber so ist es nicht. Befindet sich auf dem Nummernschild eines Fahrzeugs ein „H“, so macht dieser Buchstabe deutlich, dass es sich um einen Oldtimer handelt, also steht das „H“ für “historisches Fahrzeug”. Ein Kennzeichen mit einem „H“ ist nur erhältlich, wenn es mindestens 30 Jahre alt ist und dabei kein Fall für den Schrottplatz ist. Dort würde das „H“ allerdings auch keinen Nutzen haben.
Das Kennzeichen kann mit umziehen
Wer umzieht, muss sich naturgemäß auch im neuen Wohnort anmelden. So weit, so gut. Und im Zuge dessen muss auch der Wagen umgemeldet werden. Das war in der Vergangenheit immer mit einem neuen Nummernschild verbunden. Dass dadurch Kosten entstehen, ist nicht schön, stört aber die meisten Autofahrer nicht, sie gehen zur Zulassungsbehörde und lassen sich ein neues Kennzeichen prägen.
Schmerzhafter als die übersichtlichen Kosten, die durch die Ummeldung des Autos entstehen, ist oft die emotionale Ebene. Wer von der alten in eine neue Heimat zieht, musste sich früher darauf einstellen, Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks prägen zu lassen.
Das ist heute nicht mehr nötig. Überall in Deutschland gibt es diese Verpflichtung des neuen Kennzeichens nicht mehr. Man muss zwar nach wie vor zur Zulassungsbehörde, um seinen Wagen umzumelden (schließlich muss die neue Anschrift in die Papiere eingetragen werden). Doch das Nummernschild, das man vorher hatte, kann man behalten. So kann man seine Heimatverbundenheit auch dann offen zur Schau tragen, wenn man längst an einem anderen Ort lebt.
Andererseits: Ein Kennzeichen des neuen Wohnorts ist auch ein Zeichen, dass man sich dort wohlfühlt.
Statistik: Verkehr in Mülheim / Ruhr
Jeweils aktuellste verfügbare Daten für die Stadt:
- Kraftfahrzeuge: 112.524
- Darunter Pkw: 92.568
- Nutzfahrzeuge: 4.560
- Krafträder: 7.388
- Kfz Neuzulassungen / Jahr im Bürgeramt: 6.425
- Verkehrsunfälle: 6.260
- Straßennetz: 525,3 km
- Ampeln: 183
- Straßenbahnen: 33,7 km Streckenlänge, 1,146 Mio Wagen-Kilometer / Jahr
- Busse: 33,7 km Streckenlänge, 3,538 Mio Wagen-Kilometer / Jahr
- Stadtbahn: 5,5 km Streckenlänge, 600.393 Wagen-Kilometer / Jahr
- Beförderte Personen öffentlicher Personenverkehr / Jahr: 26.103.014
Weitere Tipps:
- Camera Obscura am Ringlokschuppen, MüGa-Park
- Schloss Broich mit Skulpturenpark
- Kloster Saarn
- Wasserbahnhof mit Blumenuhr
- Zum Shoppen kaum zu toppen: RheinRuhrZentrum
- Für Kinder: Streichelzoo am Witthausbusch
Liste der 3 Stadtbezirke und 9 Stadtteile der Stadt Mülheim / Ruhr
Die Stadt ist in diese Stadtbezirke und Stadteile unterteilt:
- Bezirk Rechtsruhr-Süd
- Altstadt I
- Altstadt II
- Heißen
- Menden-Holthausen
- Bezirk Rechtsruhr-Nord
- Dümpten
- Styrum
- Linksruhr
- Broich
- Saarn
- Speldorf