2 Zulassungsstellen Solingen, hilfreichste Infos

Laden...

Hier finden Sie die wichtigsten und hilfreichsten Infos bezüglich der beiden Zulassungsstellen der Stadt Solingen, in der Gasstraße und in Ohligs.

Von Adressen über Websites, Öffnungszeiten, Online Terminvereinbarung, Wartezeiten, Wunschkennzeichen, Bewohnerparkausweise, Behindertenparkausweise und Umweltplaketten bis hin zu Kfz Steuer und Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung: Was über mehrere Behördenwebsites verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen.

Die 2 Zulassungsstellen der Stadt Solingen

Hauptstelle

Bürgerbüro Höhscheid
Gasstrasse 22, Zimmer U.010
42657 Solingen
Telefon: 0212 / 290-3677
Fax: 0212 / 290-3679

Email: kfz-zulassungsbehoerde@solingen.de

Zur Website

Zur Online Terminvereinbarung

Öffnungszeiten

Montag: 8:00 – 13:00 und 14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag: 8:00 – 13:00 und 14:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 – 13:00 Uhr

Donnerstag: 8:00 – 13:00 und 14:00 – 18:00 Uhr

Freitag: 8:00 – 13:00 Uhr

Die Nummernausgabe endet mindestens 30 Minuten vorher – bei größerem Andrang auch früher.

Öffentliche Verkehrsmittel

Buslinien 684 und 697, Haltestelle Gasstraße

Buslinien 250, 682 und 699, Haltestelle Technologiepark

Parkplätze

Am ehesten finden Sie in der Lüneschloßstraße einen Parkplatz.

Bürgerbüro Ohligs: Bitte nachfolgend klicken / tippen

Bürgerbüro Ohligs

Kieler Straße 15, Zimmer 1-5
42697 Solingen
Telefon: 0212 / 290-0
Fax: 0212 / 290-5306

Email: buergerbuero@solingen.de

Zur Website

Zur Online Terminvereinbarung

Öffnungszeiten

Montag: 8:00 – 13:00 und 14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag: 8:00 – 13:00 und 14:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 – 13:00 Uhr

Donnerstag: 8:00 – 13:00 und 14:00 – 18:00 Uhr

Freitag: 8:00 – 13:00 Uhr

Samstag: 9:00 – 12:00 Uhr

Die Nummernausgabe endet mindestens 30 Minuten vorher – bei größerem Andrang auch früher.

Öffentliche Verkehrsmittel

Das Bürgerbüro liegt am Hauptbahnhof, auf der anderen Straßenseite des Busbahnhofs, neben der Polizeiwache. Gut erreichbar mit den Buslinien 782, 783 und 791 sowie der RB 48, R 7 und der S-Bahn S1.

  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Zulassung von Neufahrzeugen
  • E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
  • Umschreibung von Fahrzeugen mit oder ohne Halterwechsel
  • Abmeldung / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel
  • Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
  • Zuteilung von Saisonkennzeichen/ Änderung des Saisonzeitraumes
  • Außerbetriebsetzungen (nur bei vorhandenen gesiegelten Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren, jedoch keine Oldtimerkennzeichen)
  • Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust oder Diebstahl
  • Ausgabe von Feinstaubplaketten
  • Nachstempelung von Kennzeichen
  • Rote Dauerkennzeichen
  • H-Kennzeichen (Oldtimer)
  • Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger Arbeitsmaschinen)
  • Alle Zulassungsvorgänge, bei denen eine technische Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss (auch Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt ein kleineres Kennzeichen erforderlich ist)
  • Technische Änderungen am Fahrzeug
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) und roten Dauerkennzeichen
  • Umkennzeichnungen nach Verlust von Kennzeichenschildern oder aufgrund eines Änderungswunsches
  • Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren
  • Tempo-100 Plaketten für Anhänger

Um Ihr Fahrzeug, an-, ab- oder umzumelden, sollten Sie diese Dokumente mitbringen:

KFZ anmelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), am besten vorher einen Kfz Versicherungsvergleich durchführen
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer (hier: Beispiel für Bielefeld)
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ ummelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ abmelden

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen
  • Bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht

Weitere Dokumente sind nur bei bestimmten Vorgängen nötig, zum Beispiel die Betriebserlaubnis von Anbau- oder / Tuning-Teilen durch den Hersteller dieser Teile.

Besuchen Sie unbedingt die obige Website oder fragen Sie im Zweifelsfall telefonisch nach, bevor Sie einen halben Tag Urlaub für einen Behördenbesuch einsetzen und dann doch etwas fehlt.

Hier können Sie Ihre Kfz Steuer berechnen

Geben Sie auf dieser Website des Bundesfinanzministeriums die Daten Ihres Fahrzeugs ein, um zu berechnen, welche Kfz-Steuer Sie erwartet. Vor allem vor einer Kaufentscheidung ist diese Kalkulation empfehlenswert, um auch diesen Teil der Fixkosten Ihres Fahrzeugs zu ermitteln.

wunschkennzeichen solingen

Wunschkennzeichen SG online reservieren für Solingen

Sie sparen Zeit und Geld, wenn sie vorher Ihre Nummernschilder kaufen. In unserem Nummernschild-Shop finden Sie unter den Eingabefeldern den Link auf die Behörden-Webseite zur Reservierung Ihres Wunschkennzeichens.

Sie können die Reservierung ausschließlich auf der Behörden-Webseite beantragen. Andere Webseiten, die den Eindruck erwecken, sie würden Ihnen Wunschkennzeichen verschaffen, stellen auch lediglich auf dieser Webseite einen Antrag.

Rechtsgrundlagen und Kosten für Ihr Wunschkennzeichen

Die Reservierungsgebühr von derzeit 12,80 € wird nur im Falle einer Fahrzeuganmeldung /-ummeldung fällig. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich. Rechtsgrundlagen für die Reservierung von Wunschkennzeichen:

Kurze Wunschkennzeichen

Kurze Kennzeichenkombinationen (z.B. SG-A 1) werden gemäß Gesetz allenfalls dann durch die Zulassungsbehörde zugeteilt, sofern das Fahrzeug bauartbedingt keinen größeren Kombinationen Platz bietet. Selbst Motorräder erhalten seit 2017 keine Kurzkennzeichen mehr. Über die Zuteilung kurzer Kennzeichenkombinationen entscheidet die Zulassungsbehörde im Einzelfall. Privatpersonen, deren Nummernschild nur 1 Buchstaben und 1 Zahl haben (so wie hier), scheinen einen besonderen Draht zum Straßenverkehrsamt zu haben (fragen Sie einfach die Fahrer, wenn sie einen sehen). Daher können solche Wünsche nicht per Online-Reservierung berücksichtigt werden. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsbehörde.

Die Buchstabenserien HJ, KZ, NS, SA sowie SS stehen bundesweit nirgends zur Verfügung. Bei Saison- und Oldtimerkennzeichen darf die Kombination aus Zahlen und Buchstaben insgesamt 5 Zeichen nicht überschreiten.

Mögliche Kennzeichenkombinationen für Motorräder und Leichtkrafträder

2 Buchstaben und 2 Ziffern
2 Buchstaben und 3 Ziffern

Mögliche Kennzeichenkombinationen für PKW und LKW

1 Buchstabe und 4 Ziffern
2 Buchstaben und 3 Ziffern
2 Buchstaben und 4 Ziffern

Um Missbrauch zu verhindern, ist die Übertragung eines Wunschkennzeichens auf Dritte unzulässig. Die Wahl eines Wunschkennzeichens ist auch dann möglich, wenn dem Fahrzeug bereits ein Berliner Kennzeichen zugeteilt wurde. Für die Zuteilung Ihres reservierten Wunschkennzeichens ist die Vorlage des Ausdrucks der Reservierungsbestätigung erforderlich. Darüber hinaus können Sie bei der Außerbetriebsetzung eines Berliner Fahrzeuges das bisherige Kennzeichen auf den letzten eingetragenen Halter reservieren lassen.

ADAC Ratgeber: So melden Sie Ihr Auto an oder ab

zulassungsstelle termin öffnungszeiten wartezeiten

Tipps gegen Wartezeiten

  • Vereinbaren Sie hier online einen Termin
  • Wenn die Wartezeit in der Gasstraße zu lang ist, weichen Sie auf Ohligs aus.
  • Dienstags, Mittwochs und Freitags sind die Wartezeiten kürzer als an anderen Tagen.
  • Meiden Sie Brückentage. Alle Ämter haben dann weniger Personal, und die Wartezeiten sind besonders lang.
  • Prüfen Sie unsere Checkliste “Das müssen Sie mitbringen”. Informieren Sie sich auf der oben genannten Webseite der Behörde darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.
  • Führen Sie einen Vergleich von Kfz Versicherungen durch, und bringen Sie die “Elektronische Versicherungsbestätigung” (eVB) mit (siehe “Das müssen Sie mitbringen”.

Umweltplaketten

Feinstaubplaketten / Umweltplaketten erhalten Sie bei der Zulassung / Ummeldung im Strassenverkehrsamt. Sie können sie aber auch bei allen anderen bundesdeutschen Kfz-Zulassungsbehörden, den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen für den Kfz-Verkehr (TÜV, DEKRA, GTÜ) und allen zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Werkstätten erwerben.

kfz zulassungsstelle wartezeiten öffnungszeiten

Autokauf / Verkauf: Tipps gegen Betrüger

Käufer mit Visitenkarten, die bei der Besichtigung den Preis drücken. Dubiose Händler, die sich um die Sachmängelhaftung drücken. Anzahlungen, die Sie nie wieder sehen. Gebrauchtwagengarantien / Reparaturversicherungen, die Sie abzocken. betrügerische Scheinangebote als “Testwagenfahrer” oder “Werbefahrer”. Darauf sollten Sie achten:

zulassungsstelle solingen wunschkennzeichen

Solinger Umweltzone noch nicht in Sicht

Wie die Wochenpost berichtete, zeichnete ein Messcontainer an der Konrad-Adenauer-Straße 2017 ein Jahr lang die Luftbelastung in der Innenstadt auf. Ergebnis: Derzeit ist im Unterschied zu den nachbargemeinden Remscheid, Wuppertal, dem Kreis Mettmann und dem Rheinisch-Bergischen Kreis keine Umweltzone nötig. Sobald sich das ändert, finden Sie hier die offiziellen Informationen.

Auf dieser Webseite des Umweltbundesamts finden Sie eine Gesamtübersicht aller Umweltzonen in Deutschland.

Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise

Bewohnerparkausweise berechtigen Anwohner, sich in ihrer Nähe einen Parkplatz suchen zu dürfen – mehr nicht. Ein Bewohnerparkausweis bzw. Anwohnerparkausweis beinhaltet nicht das Recht auf einen Parkplatz. Um einen solchen Ausweis zu beantragen, benötigen Sie:

  • Personalausweis, oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung (ebenso bei ausländischen Pass)
  • Kraftfahrzeugschein
  • Gegebenenfalls den bereits vorhandenen Parkausweis
  • Sofern Sie nicht der Eigentümer sind: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug allein und dauerhaft nutzen
  • Bei Zweitwohnsitz: Meldebescheinigung mitbringen.
  • Bei Firmenwagen: Bescheinigung des Arbeitgebers für privat genutztes Dienstfahrzeug

Kosten für einen Bewohnerparkausweis / Anwohnerparkausweis: Derzeit 30,70 € jährlich (Angabe ohne Gewähr, kann sich ändern)

Für Wohnmobile und Lkw sind Anwohnerparkausweise in den meisten Kommunen nicht möglich, für Car-Sharing in vielen Kommunen schon. Informationen der Behörde zu Bewohnerparkausweisen, zur Lage der Bewohnerparkzonen und Antworten auf die meistgestellten Fragen finden Sie hier. Eine Liste der Anwohnerparkzonen finden Sie hier.

Bundeseinheitliche Rechtsgundlagen:

Schwerbehinderten – Parkausweis beantragen

Menschen, die hochgradig und amtlich anerkannt gehbehindert sind, können einen persönlichen Schwerbehindertenparkausweis und -parkplatz beantragen. Auch Blinde / stark Sehbehinderte, die von einer Begleitperson gefahren werden, können einen solchen personenbezogenen Parkplatz beantragen. Im Behörden-Jargon nennt sich das “Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen”.

Rechtsgrundlagen:

Auf dieser Website finden Sie alle Informationen darüber, wie Berechtigte einen Parkausweis und solche Sondergenehmigung / Parkfläche für das Stadtgebiet erhalten. Leider ist ein persönliches Vorsprechen erforderlich.

Behindertenparkausweise setzen übrigens nicht voraus, dass ein behinderter Mensch das Fahrzeug selbst lenkt. Es muss sich jedoch jeweils um eine Fahrt handeln, die der Beförderung eines behinderten Menschen dient, für den der jeweilige Ausweis ausgestellt wurde.

Der blaue Parkausweis

Der blaue Parkausweis ist EU-weit gültig und berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf allgemeinen Behindertenparkplätzen, die mit dem Zusatzschild “Rollstuhlfahrersymbol” besonders gekennzeichnet sind.

Zusätzlich erleichtert der blaue Parkausweis das Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen während der Ladezeit, die für das Be- und Entladen freigegeben ist,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.

Diese Erleichterungen gelten nur sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Beantragen können den blauen Parkausweis:

  • schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen “aG”
  • Menschen mit beidseitiger Amelie (angeborenes Fehlverhalten einer oder mehrere Extremitäten) oder Phokomelie (angeborene Deformation der Gliedmaßen, bei der Hände oder Füße unmittelbar am Rumpf sitzen) oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen sowie
  • blinde Menschen mit Merkzeichen “Bl”

Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen.
Zudem besteht für diese Personen die Möglichkeit, einen individuellen Behindertenparkplatz zu beantragen.

Ohne einen blauen Parkausweis gibt es spezielle Ausnahmegenehmigungen für:

  • Menschen ohne Hände oder Arme,
  • kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m oder weniger und
  • Menschen, die eine Gurt- oder Helmbefreiung benötigen.

Der orangene Parkausweis

Der orange Parkausweis ist bundesweit gültig. Schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen, die die Voraussetzungen für den blauen Ausweis nicht erfüllen, können durch ihn unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt dieser Ausweis jedoch nicht. Er berechtigt zum Parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern

Auch dieser Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen. Bei Begrenzung der Parkzeit ist die Ankunftszeit auf einer Parkscheibe einzustellen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Außerbetriebsetzung auch online möglich

Die Solinger Kfz-Zulassungsstelle hat bereits diverse Services ins Internet verlegt. So ist auch die Außerbetriebsetzung online möglich. Voraussetzungen dafür: Das Fahrzeug wurde bereits nach dem 01. Januar 2015 zugelassen, es existiert ein neuer Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. Auch bei Online-Außerbetriebsetzungen ist die Möglichkeit einer fahrzeugbezogenen Kennzeichenreservierung vorhanden.

Wer sein Fahrzeug online außer Betrieb setzen möchte, muss sich auf der entsprechenden Website identifizieren und die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingeben. Mittels Kreditkarte oder Giropay erfolgt dann das Bezahlen der Gebühr. Das Online-Portal übermittelt sodann den Antrag auf Außerbetriebsetzung an die Kfz-Zulassungsstelle Solingen.

Auf dem Postweg erhält man anschließend den Gebührenbescheid mit der Bestätigung der rechtsgültigen Außerbetriebsetzung. Ab dann ist die Außerbetriebsetzung wirksam. Die Kosten betragen 6,30 Euro, ggf. zuzüglich 2,60 Euro Kennzeichenreservierung (Stand: 03/2018). Neben einem neuen Personalausweis oder einem elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion benötigt man zur Außerbetriebsetzung ein Ausweislesegerät sowie die AusweisApp 2.0. Weiter braucht es das Kennzeichen des Fahrzeugs, den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung I sowie die Sicherheitscodes der Stempelplaketten.

Die Solinger Autobahn-Situation

Solingen hat etwas Besonderes mit der Stadt Reutlingen gemeinsam – etwas Einzigartiges unter deutschen Großstädten: sämtliche genannten Autobahnanschlussstellen liegen außerhalb des Solinger Stadtgebiets. Zwar führt die in den 1970er Jahren geplante A 54 durchs Stadtgebiet, diese wurde jedoch zur Schnellstraße L 141n und hat keinen Direktanschluss ans übrige Fernstraßennetz.

Viele Ausbaupläne wurden schlicht verworfen: Man plante eine Verlängerung der L 141n Richtung Osten, die über Remscheid, Radevormwald und Halver bis hin nach Lüdenscheid führt. Auch eine Weiterführung in die andere Richtung zur A 542 wurde nach heftigen Diskussionen seit 2011 fallengelassen. Ebenfalls verworfen wurden die Planungen, den südlichen Abschnitt der A 31 von Bottrop über Stöcken, die Hasseldelle und Müngsten weiter zur A 1 zu führen.

Jeweils aktuellste verfügbare Daten für die Stadt:

  • Zugelassene Kraftfahrzeuge: 123.936
  • Pkw: 94.287
  • Krafträder / Motorräder: 8.879
  • Lkw: 6.221
  • Obusse: 55, davon 5 im Obus Museum
  • Neuzulassungen: 5.846 / Jahr
  • Verkehrsunfälle: 558
  • Verkehrstote: 1

Die Klingenstadt ist bekannt für Schloss Burg, die Müngstener Brücke und die vielen schönen bergischen Häuschen mit Fachwerk und Schiefer. Gerade die kleinen Vororte laden zu Spaziergängen in idyllischer Umgebung ein.

Weitere Tipps:

  • Historische Altstadt Gräfrath, rund um den Marktplatz
  • Schwebefähre (keine Fähre, sondern eine von der Fahrgästen per Muskelkraft betriebene Plattform, die auf Stahlstangen nahe der Müngstener Brücke über die Wupper gleitet
  • Cafe Hubraum (Motorradtreff, den auch der Autor dieser Seite regelmäßig besucht)
  • Deutsches Klingenmuseum (klar, in dieser Stadt)
  • Planetarium
  • Stausee Ittertal
  • Fauna Tierpark
  • LVR-Industriemuseum Gesenkschmiede Hendrichs
  • Laurel & Hardy Museum

Die Stadtteile

Die Stadt ist in 8 Stadtteile unterteilt, die wiederum in Wohnquartiere unterteilt sind:

  • Aufderhöhe: Aufderbech, Börkhaus, Gosse, Horn, Holzhof, Josefstal, Landwehr, Neu-Löhdorf, Pohligsfeld, Riefnacken, Rupelrath, Siebels, Steinendorf, Ufer, Wiefeldick
  • Burg: Angerscheid, Höhrath
    Gräfrath: Central, Flachsberg, Flockertsholz, Focher Dahl, Fürkeltrath, Heide, Ketzberg, Külf, Nümmen, Piepersberg, Rathland, Schieten, Wasserturm, Zum Holz
  • Höhscheid: Balkhausen, Bünkenberg, Dorperhof, Friedrichstal, Fürkelt, Glüder, Grünewald, Haasenmühle, Hästen, Katternberg, Kohlsberg, Meiswinkel, Nacken, Pfaffenberg, Pilghausen, Rölscheid, Rüden, Schaberg, Schlicken, Unnersberg, Weegerhof, Wippe, Widdert
  • Merscheid: Büschberg, Dahl, Dingshaus, Fürk, Fürker Irlen, Gönrath, Hübben, Hoffnung, Limminghofen, Scheuren, Schmalzgrube
  • Mitte: Dorp, Entenpfuhl, Eick, Grunenburg, Hasseldelle, Kannenhof, Kohlfurth, Krahenhöhe, Mangenberg, Meigen, Müngsten, Papiermühle, Scheidt, Schlagbaum, Schrodtberg, Stöcken, Stockdum, Theegarten, Vorspel, Windfeln
    Ohligs: Brabant, Broßhaus, Buschfeld, Caspersbroich, Deusberg, Engelsberg, Engelsberger Hof, Hackhausen, Hansa-Quartier, Keusenhof, Kovelenberg, Mankhaus, Maubes, Monhofer Feld, O-Quartier, Olbo-Park, Poschheide, Scharrenberg, Schnittert, Suppenheide, Wilzhaus, Verlach
  • Wald: Bavert, Demmeltrath, Eschbach, Eigen, Fuhr, Garzenhaus, Itter, Kotzert, Lochbachtal, Rolsberg, Vogelsang, Weyer
zulassungsstelle solingen wunschkennzeichen online reservieren
0
Einwohner
0
Fahrzeuge
0
Zulassungsstellen
0
Minuten Wartezeit