Wunschkontrollschilder in der Schweiz

Was in Deutschland als „Nummernschild“ bezeichnet wird, heißt in der Schweiz „Kontrollschild“. Dementsprechend heißen die auf Wunsch von den Kantonen ausgegebenen Kontrollschilder „Wunschkontrollschilder“.

Für den Erwerb von Wunschkontrollschildern gibt es in Ländern wie Deutschland gesetzlich bzw. in Verordnungen festgelegte, einheitliche und geringe Gebühren. In Ländern wie der Schweiz gibt es hingegen bei kürzeren oder einprägsamen Zahlenkombinationen Versteigerungen.

Eine Zulassung von Fahrzeugen und die Erteilung von (Wunsch-)Kontrollschildern erfolgt bei Personen ausschließlich im Wohnsitz-Kanton. Fahrzeuge, deren Halter Unternehmen sind, dürfen ausschließlich im Kanton des Geschäftssitzes (Kanton des Handelsregistereintrags) zugelassen werden.

Gesetzliche Grundlagen für die Zuteilung und Gebühren von Kontrollschildern in den Schweizer Kantonen

Die Zuteilung und Gebühren von Kontrollschildern fallen unter kantonales Recht und variieren entsprechend.

Beispiel Kanton Basel: Gesetzliche Grundlagen für die Vergabe von Kontrollschildern  durch die „Motorfahrzeugkontrolle des Kantons Basel-Landschaft“ (MFK BL) sind die „Verordnung über die Zuteilung von Kontrollschildern“ (SGS 145.38) sowie die „Verordnung über die Gebühren der Motorfahrzeugkontrolle“ (SGS 145.36).

Kontrollschilder werden in der Schweiz im Unterschied zu Ländern wie Deutschland nicht Fahrzeugen, sondern Haltern zugeordnet. Aus der Zuordnung zu Haltern ergibt sich auch, dass ersteigerte ein- bis vierstellige Kontrollschilder (ausschliesslich) an Verwandte in direkter Linie, Geschwister, den Ehegatten, den Partner einer eingetragenen Partnerschaft oder den Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft abgetreten oder vererbt werden, sowie bei einer Übertragung oder Neustrukturierung eines Unternehmens abgetreten werden. Das Strassenverkehrsamt kann in begründeten Ausnahmefällen von dieser Regelung abweichen.

Wechsel-Kontrollschilder

Halter dürfen gemäß Verkehrsversicherungsverordnung Wechsel-Kontrollschilder für höchstens zwei Fahrzeuge derselben Kategorie verwenden, also entweder für 2 Pkw oder 2 Motorräder, etc. Dass Kraftfahrzeuge mit Wechsel-Kontrollschildern nur im Kanton des Wohnsitzes angemeldet werden dürfen, ist hier unerheblich, da der Wohnsitz des Halters auch bei mehreren Fahrzeugen zwangsläufig der gleiche ist. Wechsel-Kontrollschilder unterscheiden sich optisch nicht von anderen Kontrollschildern. Kfz-Steuer und Versicherung von Fahrzeugen, die sich einen Satz Kontrollschilder teilen, beziehen sich bei Wechsel-Kontrollschildern auf das teurere Fahrzeug.

Wunschkontrollschilder: Kantonale Tarife und Versteigerungen

Jedes Kanton hat eigene Tarife für Wunschkontrollschilder. In der Regel werden 6-stellige Ziffern zum Mindesttarif verkauft. Je kürzer die Ziffern sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie meistbietend versteigert werden. Faustregel: Je kürzer die Ziffer, desto höher das Startgebot.

Beispiel Kanton Basel Landschaft (BL)

Ziffern und Startgebote in Schweizer Franken (CHF) für Personenwagen (Stand 31.12.2023):

  • Ab BL 100000: 200 CHF
  • BL 10000 – BL 99999: 240 CHF
  • BL 1000 – BL 9999: 1.000 CHF
  • BL 100 – BL 999: 2.000 CHF
  • BL 10 – BL 99: 3.000 CHF
  • BL 1 – BL 9: 4.000 CHF

Ziffern und Startgebote in Schweizer Franken (CHF) für Motorräder:

  • Ab BL 10000: 200 CHF
  • BL 1000 – BL 9999: 200 CHF
  • BL 100 – BL 999: 500 CHF
  • BL 10 – BL 99: 1.500 CHF
  • BL 1 – BL 9: 2.000 CHF

Beispiel Kanton Bern (BE)

Das Kanton Bern legt die Startgebote für Personenwagen und Motorräder individuell fest.

Wunschkontrollschild-Auktionen im Kanton Bern laufen online über auktion-be.ch/de/. Ein Auktionslauf dauert in der Regel eine Woche. Für diese Auktionen können Fahrzeughalter einen virtuellen „Bietagenten“ konfigurieren, der automatisch bis zu einer festgelegten Obergrenze mitbietet.

Beispiele aus dem September 2024:

  • Ab BE 100000: 290 CHF
  • BE 10000 – BE 99999: 890 CHF
  • BE 1000 – BE 9999: 1.900 CHF
  • BE 100 – BE 999: 2.900 CHF

Der nachfolgende Screenshot zeigt das Beispiel BE 884 mit einem Gebot von 22.600 CHF kurz vor Auktionsende.

Kontrollschilder Auktion Kanton Bern

Beispiel Kanton Zürich (ZH)

Auch das Kanton Zürich legt die Startgebote für Personenwagen und Motorräder individuell fest.

Wunschkontrollschild-Auktionen im Kanton Zürich laufen online über www.auktion-ch.ch/auktion/zh/default.aspx

In Zürich wurde mit 299.000 CHF für ZH 24 der aktuelle Schweizer Rekord für Wunschkontrollschild-Auktionen erzielt.

Der nachfolgende Screenshot zeigt das Beispiel ZH 489 mit einem Gebot von 10.600 CHF kurz vor Auktionsende.

Kontrollschilder Auktion Kanton Zürich

Beispiel Kanton Aargau (AG)

Auch das Kanton Aargau legt die Startgebote für Personenwagen und Motorräder individuell fest.

Wunschkontrollschild-Auktionen im Kanton Aargau laufen online über auktion-ag.ch/de/

Der nachfolgende Screenshot zeigt ein typisches Beispiel eines Auktionsverlaufs, mit Startgebot 2.000 CHF und Mindest-Steigerungsschritten von 200 CHF für das Personenwagen-Kontrollschild AG 1882 mit einem Gebot von 12.200 CHF kurz vor Auktionsende.

Kontrollschilder Auktion Kanton Aargau

Welches sind die teuersten Kontrollschilder in der Schweiz?

Die teuersten Kontrollschilder in der Schweiz sind:

  1. ZH 24 (299.000 CHF), Kanton Zürich
  2. ZG 10 (233.000 CHF), Kanton Zug
  3. ZH 100 (226.000 CHF), Kanton Zürich
  4. ZH 50 (202.000 CHF), Kanton Zürich
  5. ZH 888 (194.000 CHF), Kanton Zürich
  6. SG 4 (179.600 CHF), Kanton Sankt Gallen
  7. ZH 911 (173.600 CHF), Kanton Zürich
  8. VS 1 (160.100 CHF), Kanton Wallis
  9. GE 55555 (155.020 CHF), Kanton Genf
  10. ZH 987 (152.400 CHF), Kanton Zürich
  11. AG 55 (132.400 CHF), Kanton Aargau

Quelle