Kfz Zulassungsstelle Aachen / Würselen

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Hier finden Sie die wichtigsten und hilfreichsten Infos bezüglich der beiden Zulassungsstelle der StädteRegion Aachen, an den Standorten Würselen und Monschau.

Von Adresse über Websites, Öffnungszeiten, Online Terminvereinbarung, Wartezeiten, Wunschkennzeichen, Bewohnerparkausweise, Behindertenparkausweise und Umweltplaketten bis hin zu Kfz Steuer und Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung: Was über mehrere Behördenwebsites verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen.

Zulassungsstelle der Städteregion Aachen

StädteRegion Aachen
Strassenverkehrsamt
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen

Telefon: 0241 5198-6500 (Terminvereinbarungen) sowie -900 (Sachauskünfte)

Fax: 0241 5198-80650

Email: info.stva@staedteregion-aachen.de 

Zur Website

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei der Umschreibung eines Gebrauchtwagens, der Kfz-Neuzulassung, der Außerbetriebsetzung oder der Wiederzulassung die “i-Kfz” Online Zulassung nutzen. Welche Voraussetzungen Sie und Ihr Fahrzeug erfüllen und wie Sie dabei vorgehen müssen, lesen Sie unter Online Zulassung Aachen.

Öffnungszeiten

Montag: 7:30 – 15:00 Uhr

Dienstag: 7:30 – 12:30 Uhr

Mittwoch: 7:30 – 12:30 und 14:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag: 7:30 – 15:00 Uhr

Freitag: 7:00 – 12:30 Uhr

Samstag: 7:00 – 11:00 Uhr (Samstags eingeschränkte Leistungen. u.a. keine Bewohnerparkausweise, Ausfuhrpapiere, etc.

Die Nummernausgabe endet mindestens 30 Minuten vorher – bei größerem Andrang auch früher. Das heißt: Wer nicht mindestens 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten eine Nummer zieht, kommt wahrscheinlich nicht dran.

Vereinbaren Sie auf dieser Website einen Termin.

Öffentlicher Nahverkehr

Buslinien 1 und 31, Haltestelle Würselen Straßenverkehrsamt

Parkplatz

Parkplätze befinden sich hinter dem Gebäude.

Über die Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten sind bei deutschen Ämtern selten für Berufstätige geeignet. Die Zulassungsstelle in Würselen zeigt sich mit ihren Öffnungszeiten hingegen arbeitnehmerfreundlich: Auch samstags können zwischen 7:30 und 11:00 Uhr können die meisten Angelegenheiten bearbeitet werden. Die Kfz-Zulassungsbehörde weist jedoch darauf hin, dass Samstags nicht alle Services zur Verfügung stehen. In Monschau ist Samstags geschlossen. Ein Termin dauert je nach Anliegen 10-15 Minuten.

2 Tage Wartezeit auf Termin

Die Wartezeit auf einen Termin lag in unseren Stichproben bei durchschnittlich 2 Werktagen. Das ist im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich schnell. Problematisch sind die Wartezeiten ohne Termin: 1-2 Stunden Wartezeit kommen häufig vor, bei starkem Andrang kommt man mit etwas Pech unter Umständen nicht dran.

Außenstelle Monschau

Adresse

StädtRegion Aachen
Allgemeiner Publikumsdienst
Verwaltungsgebäude Monschau
Laufenstraße 84
52156 Monschau
Telefon: 0241 5198-6699 und 0241 5198-6698
Fax: 0241 5198-80653
Email: info.stva@staedteregion-aachen.de
Zur Website

Bitte beachten Sie: Hier werden alle zulassungsrechtlichen Vorgänge bearbeitet – außer Ausfuhren / Internationale Zulassungen.

Öffnungszeiten

Montag: 7:30 – 12:15 Uhr

Dienstag: 7:30 – 12:15 Uhr

Mittwoch: 7:30 – 12:15 und 14:00 – 15:30 Uhr

Donnerstag: 7:30 – 12:15 Uhr

Freitag: 7:00 – 12:15 Uhr

Samstag: geschlossen

Vereinbaren Sie auf dieser Website einen Termin (keine Pflicht).

  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Zulassung von Neufahrzeugen
  • E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
  • Umschreibung von Fahrzeugen mit oder ohne Halterwechsel
  • Abmeldung / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel
  • Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
  • Zuteilung von Saisonkennzeichen/ Änderung des Saisonzeitraumes
  • Außerbetriebsetzungen (nur bei vorhandenen gesiegelten Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren, jedoch keine Oldtimerkennzeichen)
  • Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust oder Diebstahl
  • Ausgabe von Feinstaubplaketten
  • Nachstempelung von Kennzeichen
  • Rote Dauerkennzeichen
  • H-Kennzeichen (Oldtimer)
  • Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger Arbeitsmaschinen)
  • Alle Zulassungsvorgänge, bei denen eine technische Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss (auch Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt ein kleineres Kennzeichen erforderlich ist)
  • Technische Änderungen am Fahrzeug
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) und roten Dauerkennzeichen
  • Umkennzeichnungen nach Verlust von Kennzeichenschildern oder aufgrund eines Änderungswunsches
  • Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren
  • Tempo-100 Plaketten für Anhänger

Um Ihr Fahrzeug, an-, ab- oder umzumelden, sollten Sie diese Dokumente mitbringen:

KFZ anmelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), am besten vorher einen Kfz Versicherungsvergleich durchführen
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer (hier: Beispiel für Bielefeld)
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ ummelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ abmelden

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen
  • Bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht

Weitere Dokumente sind nur bei bestimmten Vorgängen nötig, zum Beispiel die Betriebserlaubnis von Anbau- oder / Tuning-Teilen durch den Hersteller dieser Teile.

Besuchen Sie unbedingt die obige Website oder fragen Sie im Zweifelsfall telefonisch nach, bevor Sie einen halben Tag Urlaub für einen Behördenbesuch einsetzen und dann doch etwas fehlt.

Hier können Sie Ihre Kfz Steuer berechnen

Geben Sie auf dieser Website des Bundesfinanzministeriums die Daten Ihres Fahrzeugs ein, um zu berechnen, welche Kfz-Steuer Sie erwartet. Vor allem vor einer Kaufentscheidung ist diese Kalkulation empfehlenswert, um auch diesen Teil der Fixkosten Ihres Fahrzeugs zu ermitteln.

Tipps gegen Wartezeiten, Termine

  • Vereinbaren Sie auf dieser Website einen Termin. Ohne Termin sind 1-2 Stunden Wartezeit normal, mit etwas Pech können Sie auch bis zu 3 Stunden warten oder gar nicht dran kommen.
  • Wenn Sie lediglich ein Fahrzeug außer Betrieb setzen (abmelden) oder erneut zulassen wollen, können Sie dies auch online auf dieser Webseite erledigen.
  • Planen Sie im Voraus. Die Wartezeit auf einen Termin betrug bei unseren Stichproben durchschnittlich lediglich 2 Werktage, sofern Sie bei der Uhrzeit flexibel sind.
  • Dienstags, Mittwochs und Freitags sind die Wartezeiten kürzer als an anderen Tagen.
  • Meiden Sie Brückentage. Alle Ämter haben dann weniger Personal, und die Wartezeiten sind besonders lang.
  • Prüfen Sie unsere Checkliste “Das müssen Sie mitbringen”. Informieren Sie sich auf der oben genannten Webseite der Behörde darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.
  • Führen Sie einen Vergleich von Kfz Versicherungen durch, und bringen Sie die “Elektronische Versicherungsbestätigung” (eVB) mit (siehe “Das müssen Sie mitbringen”.

Umweltplaketten

Feinstaubplaketten / Umweltplaketten erhalten Sie bei der Zulassung / Ummeldung im Strassenverkehrsamt. Sie können sie aber auch bei allen anderen bundesdeutschen Kfz-Zulassungsbehörden, den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen für den Kfz-Verkehr (TÜV, DEKRA, GTÜ) und allen zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Werkstätten erwerben.

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Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise

Bewohnerparkausweise berechtigen Anwohner, sich in ihrer Nähe einen Parkplatz suchen zu dürfen – mehr nicht. Ein Bewohnerparkausweis bzw. Anwohnerparkausweis beinhaltet nicht das Recht auf einen Parkplatz. Um einen solchen Ausweis zu beantragen, benötigen Sie:

  • Personalausweis, oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung (ebenso bei ausländischen Pass)
  • Kraftfahrzeugschein
  • Gegebenenfalls den bereits vorhandenen Parkausweis
  • Sofern Sie nicht der Eigentümer sind: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug allein und dauerhaft nutzen
  • Bei Zweitwohnsitz: Meldebescheinigung mitbringen.
  • Bei Firmenwagen: Bescheinigung des Arbeitgebers für privat genutztes Dienstfahrzeug

Kosten für einen Bewohnerparkausweis / Anwohnerparkausweis: Derzeit 30,70 € jährlich (Angabe ohne Gewähr, kann sich ändern)

Für Wohnmobile und Lkw sind Anwohnerparkausweise in den meisten Kommunen nicht möglich, für Car-Sharing in vielen Kommunen schon. Informationen der Behörde zu Bewohnerparkausweisen und Antworten auf die meistgestellten Fragen für die Stadt Aachen finden Sie hier. Informationen für Monschau finden Sie hier.

Bundeseinheitliche Rechtsgundlagen:

Schwerbehinderten-Parkplatz

Menschen, die hochgradig und amtlich anerkannt gehbehindert sind, können einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz beantragen. Auch Blinde / stark Sehbehinderte, die von einer Begleitperson gefahren werden, können einen solchen personenbezogenen Parkplatz beantragen. Im Behörden-Jargon nennt sich das “Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen”.

Rechtsgrundlagen:

Auf dieser Website finden Sie alle Informationen darüber, wie Berechtigte eine solche Sondergenehmigung / Parkfläche für das Aachener Stadtgebiet erhalten. Auf dieser Website finden Sie alle Informationen darüber, wie Berechtigte eine solche Sondergenehmigung / Parkfläche für Monschau, Roetgen und Simmerath erhalten. Seltsamerweise scheint die Behörde davon auszugehen, dass es in den anderen Gemeinden der Städteregion keine Körperbehinderten gibt. Wir empfehlen in solchen Fällen, in der Würselener Behörde vorstellig zu werden. Leider ist ein persönliches Vorsprechen erforderlich.

Behindertenparkausweise setzen übrigens nicht voraus, dass ein behinderter Mensch das Fahrzeug selbst lenkt. Es muss sich jedoch jeweils um eine Fahrt handeln, die der Beförderung eines behinderten Menschen dient, für den der jeweilige Ausweis ausgestellt wurde.

Der blaue Parkausweis

Der blaue Parkausweis ist EU-weit gültig und berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf allgemeinen Behindertenparkplätzen, die mit dem Zusatzschild “Rollstuhlfahrersymbol” besonders gekennzeichnet sind.

Zusätzlich erleichtert der blaue Parkausweis das Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen während der Ladezeit, die für das Be- und Entladen freigegeben ist,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.

Diese Erleichterungen gelten nur sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Beantragen können den blauen Parkausweis:

  • schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen “aG”
  • Menschen mit beidseitiger Amelie (angeborenes Fehlverhalten einer oder mehrere Extremitäten) oder Phokomelie (angeborene Deformation der Gliedmaßen, bei der Hände oder Füße unmittelbar am Rumpf sitzen) oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen sowie
  • blinde Menschen mit Merkzeichen “Bl”

Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen.
Zudem besteht für diese Personen die Möglichkeit, einen individuellen Behindertenparkplatz zu beantragen.

Ohne einen blauen Parkausweis gibt es spezielle Ausnahmegenehmigungen für:

  • Menschen ohne Hände oder Arme,
  • kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m oder weniger und
  • Menschen, die eine Gurt- oder Helmbefreiung benötigen.

Der orangene Parkausweis

Der orange Parkausweis ist bundesweit gültig. Schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen, die die Voraussetzungen für den blauen Ausweis nicht erfüllen, können durch ihn unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt dieser Ausweis jedoch nicht. Er berechtigt zum Parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern

Auch dieser Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen. Bei Begrenzung der Parkzeit ist die Ankunftszeit auf einer Parkscheibe einzustellen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Jeweils aktuellste verfügbare Daten für die Stadt:

  • Zugelassene Kraftfahrzeuge: 351.204
  • Pkw: 275.767
  • Lkw: 5.489
  • Krafträder / Motorräder: 8.867
  • Busse: 617
  • Verkehrsunfälle: 2.407 (2017)
  • Verkehrstote: 9 (2017)
  • Geschwindigkeitsmessungen pro Jahr: 22,2 Millionen Fahrzeuge (2015)
  • Messungen überhöhter Geschwindigkeit: 236.714 (2015)
  • Bußgelder: 1,05 Mio. € (2015)

Am 01. Februar 2016 wurde die Aachener eine Umweltzone eingeführt. Bei der Kfz-Zulassungsstelle werden die entsprechenden Plaketten ausgestellt. Autofahrer können sich bei der Zulassungsbehörde eine grüne Plakette oder aber eine Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone einholen.

Der Aachener Außenring bildet die Grenze der Umweltzone. Sämtliche Straßen innerhalb dieses Gebiet sind nur mit grüner Plakette zu befahren.

Die Kfz-Zulassungsbehörde hat darauf hingewiesen, dass die grüne Plakette auch für E-Autos Pflicht ist. In der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BlmSchV) heißt es dazu: “Fahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor (z. B. Elektromotor, Brennstoffzellen, etc.) [werden] der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet und sind damit umweltplakettenpflichtig.” E-Fahrzeuge sind also nicht im Ausnahmenkatalog zur Kennzeichnungspflicht der Verordnung enthalten.

Die Straßenverkehrsämter in Würselen und Monschau stellen die grüne Plakette aus. Auf dieser Webseite des Umweltbundesamts finden Sie eine Gesamtübersicht aller Umweltzonen in Deutschland.

Auch online bietet die Zulassungsbehörde diverse Services an. So ist etwa die Bestellung der Feinstaubplakette online möglich. Weiter lassen sich Wunschkennzeichen im Internet reservieren, um so Wartezeiten direkt in der Zulassungsstelle verhindern zu können. Auch Außerbetriebssetzungen und Wiederzulassungen sind online möglich.

Mit der StädteRegion verbindet man natürlich den Kaiserdom – mit dem weltweit schönsten kirchlichen Innenraum.

In der Städteregion liegt auch der schönste Ort der Eifel und einer der malerischsten Orte Europas: Monschau

Weitere Tipps:

  • Springreitturnier CHIO
  • Dreiländereck
  • Elisenbrunnen
  • Ponttor
  • Marschiertor
  • Granusturm
  • Centre Charlemagne
  • Brunnen “Kreislauf des Geldes” (Figuren stellen – Geiz, Gier, Gönnerhaftigkeit und Bettelei dar)
  • Bahkauv (“Bachkalb”), Bronzefigur Am Buchel. Untier der Stadt Aachen. Allerdings erscheint es nicht jedem, sondern in der Regel nur ausgewählten Leuten, bevorzugt in den Nachtstunden. Dabei setzt es sich bei seinem Opfer auf den Rücken und die Lasst wird immer schwerer, je länger man unterwegs ist. Man wird ers nur durch Fluchen und das Verwenden von unanständigen Wörtern wieder los……Frauen und Kinder hat es allerdings nie belästigt , daher ist anzunehmen, das es den stets Feierwütigen und heimkehrenden Kneipenbesuchern auflauert.
  • Couven-Museum
  • Black Table Magic Theater

Gemeinden der Region Aachen

Die Region Aachen besteht aus den folgenden Gemeinden

  • Aachen
  • Alsdorf
  • Baesweiler
  • Eschweiler
  • Herzogenrath
  • Monschau
  • Roetgen
  • Simmerath
  • Stolberg
  • Würselen

7 Stadtbezirke und 50 Stadtteile von Aachen

Die Stadt ist in 7 Stadtbezirke und 50 Stadtteile unterteilt:

  • Aachen-Mitte:
    • Beverau
    • Bildchen
    • Burtscheid
    • Forst
    • Frankenberg
    • Grüne Eiche
    • Hörn
    • Lintert
    • Pontviertel
    • Preuswald
    • Ronheide
    • Rosviertel
    • Rothe Erde
    • Stadtmitte
    • Steinebrück
    • West
  • Brand:
    • Brand
    • Freund
    • Hitfeld
    • Krauthausen
    • Niederforstbach
  • Eilendorf:
    • Eilendorf
    • Nirm
  • Haaren:
    • Haaren
    • Hüls
    • Verlautenheide
  • Kornelimünster/Walheim:
    • Eich
    • Friesenrath
    • Hahn
    • Kornelimünster
    • Lichtenbusch
    • Nütheim
    • Oberforstbach
    • Sief
    • Schleckheim
    • Schmithof
    • Walheim
  • Laurensberg:
    • Gut Kullen
    • Kronenberg
    • Laurensberg
    • Lemiers
    • Melaten
    • Orsbach
    • Seffent
    • Soers
    • Steppenberg
    • Vaalserquartier
    • Vetschau
  • Richterich:
    • Horbach
    • Huf
    • Richterich

NRW Sonderfall: StädteRegion Aachen

Die StädteRegion Aachen ist der einzige Landkreis in NRW, deren Verwaltungssitz in einer kreisfreien Stadt liegt. Zu ihr gehören 10 Gemeinden:

  • Aachen
  • Alsdorf
  • Baesweiler
  • Eschweiler
  • Herzogenrath
  • Monschau
  • Roetgen
  • Simmerath
  • Stolberg
  • Würselen
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