Kfz Wunschkennzeichen online reservieren

Alle Landkreise und Städte in Deutschland bieten Ihnen die Möglichkeit, für Ihr Kfz ein Wunschkennzeichen zu reservieren – sofern es verfügbar und legal ist.

Klicken Sie einfach in das nach folgende Eingabefeld. Wir prüfen live auf den Behörden-Servern, ob Ihr Wunschkennzeichen verfügbar ist. Anschließend können Sie hier die entsprechenden Nummernschilder kaufen.

Nicht reservierbare Buchstabenkombinationen

Illegal sind in Deutschland die Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA und SS – aus verständlichen Gründen. Weitere einzelne Kombinationen sind für bestimmte Benutzergruppen vorgesehen (Verkehrsbetriebe, kommunale Unternehmen, etc.) und daher nicht reservierbar.

Kennzeichenmitnahme

Bei Umzügen innerhalb Deutschlands können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen beibehalten. Voraussetzung ist, dass es das gleiche Fahrzeug ist und Sie der bisherige Halter oder die bisherige Halterin sind.

Einschränkungen kann es durch durch die Bauart des Fahrzeuges geben, wenn z.B. bei Oldtimern, US-Importfahrzeugen oder Motorrädern keine Standard-Kennzeichengröße verwendet werden kann. In solchen Fällen berät Sie die Kfz-Zulassungsstelle vor Ort.

Kosten für Wunschkennzeichen

Die Reservierungskosten betragen bundesweit einheitlich 12,80 Euro und werden bei der Zulassung des Fahrzeuges fällig. Rechtliche Grundlage ist die „Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr“.

Dauer der Reservierung

Eine Reservierung ist in den meisten Fällen 60-90 Tage möglich. Rekordhalter ist Strausberg in Brandenburg (Landkreis Märkisch Oderland) mit sage und schreibe 365 Tagen Reservierungsdauer. 90 Tage bietet z.B. Köln. Negativ-Rekordhalter ist Meißen (10 Tage Reservierungsdauer) vor Siegburg (14 Tage) und Mannheim (1 Monat).

Wenn Sie einen längeren Reservierungszeitraum benötigen, setzen Sie sich bitte mit der Zulassungsstelle in Verbindung. Viele Zulassungsstellen sind zum Beispielbereit, die Reservierung zu verlängern, wenn sich die Auslieferung Ihres Fahrzeugs verzögert.

Vorgehensweise

Drucken Sie die Reservierungsbestätigung aus und nehmen Sie diese zur Zulassung Ihres Fahrzeugs mit. Sofern Sie einen Zulassungsdienst beauftragen, übergeben Sie ihm die Reservierungsbestätigung. Wenn es Probleme beim Ausdruck gibt, setzen Sie sich bitte mit der Zulassungsstelle in Verbindung.

Bemühung, aber kein Rechtsanspruch

Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines reservierten Nummernschilds besteht ausdrücklich nicht. Es ist eine Gefälligkeit, um die sich die Kommunen / Landkreise bemühen.

Die Zuteilung eines Nummerschilds ist ein unverbindliches Serviceangebot der Städte, Landkreise und Bundesländer und erfolgt nach den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes und der Fahrzeugzulassungsverordnung.

Offizielle und inoffizielle Websites

Manche privaten Websites erwecken den Eindruck, Sie könnten dort Wunsch-Kennzeichen erwerben. Solche Seiten leiten entweder an die offiziellen Seiten der Städte, Landkreise und Bundesländer weiter, oder sie verschaffen sich durch programmierte Bots einen illegalen Zugang zu den Behördenwebsites.

Wir empfehlen, Wunschkennzeichen stets über die Websites der Städte, Landkreise und Bundesländer zu reservieren.

Manche Bundesländer bieten einen gemeinsamen Service. Für Baden-Württemberg finden sie hier alle Landkreise, Städte und deren Wunschkennzeichen.

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Nummernschild mit nur 1 Buchstabe und 1 Zahl: Wie ist das möglich?

Oben sehen Sie ein seltenes Bild und den Wunsch vieler Autofahrer: Ein Kennzeichen mit einem einzigen Buchstaben und einer einzigen Zahl. Dass dies (hier im Falle der Zulassungsstelle Olpe) eigentlich gar nicht möglich ist, sehen Sie auf diesem Screenshot der AKDB Website zur Online Reservierung von Wunschkennzeichen im Kreis Olpe (OE):

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Ganz eindeutig: Mindestens 3 Stellen. Auf dem Bild ganz oben sind es 2. Wie ist das möglich? Besonders alt kann ein Audi Q 7 nicht sein. Also kann es kein Überbleibsel alter Zeiten sein. Genug Platz für ein breites Nummerschild ist auch vorhanden, also scheidet bauartbedingter Platzmangel auch aus. Falls Sie wissen, wie man an solch kurze Kennzeichen gelangt, schreiben Sie uns bitte, damit wir unsere Leser daran teilhaben lassen können.

Dürfen Fotos von Kennzeichen im Internet / auf Websites veröffentlicht werden?

Ja. Dazu ist kein Einverständnis des Halters oder Fahrers erforderlich. Das entscheiden das Amtsgericht und Landgericht Kassel am 10.05.2007 (Aktenzeichen: 1 T 75/07).

Rechtsanwältinnen Romy Schult und Marion Janke sowie ihre studentische Mitarbeiterin Vivan Joneck erläuterten es unter https://www.medienrecht-urheberrecht.de/medienrecht/658-darf-ich-fremde-autokennzeichen-im-internet-nennen.html (Website ist offline):

Dabei hat das LG Kassel entschieden, die Veröffentlichung eines fremden KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite den Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Dies wurde damit begründet, dass es sich bei dem Autonummer nicht um eine sensible Information handelt, die man zum Schutze des Fahrzeughalters nicht veröffentlichen sollte. Zudem besteht durch allgemein zugängliche Quellen nicht die Möglichkeit, durch das Kennzeichen persönliche Daten des Fahrzeuginhabers zu ermitteln.

Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen. Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist.

Eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung des Fahrzeughalters durch Fotos im Internet mit Nummernschildern kann „eigentlich“ nur dann vorliegen, wenn:

„Eigentlich“ heißt: Sofern der gesunde Menschenverstand, Verhältnismäßigkeit udn Rechtsstaat gelten. Darauf kann man sich jedoch vor Gericht nicht verlassen.

Dieser Text ist daher keine Rechtsberatung, und wir übernehmen keine Haftung, wenn Sie aufgrund usneres Textes Fotos von Autos mit erkennbaren Nummernschildern ins Netz stellen.