Kfz Wunschkennzeichen online reservieren
Alle Landkreise und Städte in Deutschland bieten Ihnen die Möglichkeit, für Ihr Kfz ein Wunschkennzeichen zu reservieren – sofern es verfügbar und legal ist.
Klicken Sie einfach in das nach folgende Eingabefeld. Wir prüfen live auf den Behörden-Servern, ob Ihr Wunschkennzeichen verfügbar ist. Anschließend können Sie hier die entsprechenden Nummernschilder kaufen.
Nicht reservierbare Buchstabenkombinationen
Illegal sind in Deutschland die Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA und SS – aus verständlichen Gründen. Weitere einzelne Kombinationen sind für bestimmte Benutzergruppen vorgesehen (Verkehrsbetriebe, kommunale Unternehmen, etc.) und daher nicht reservierbar.
Kennzeichenmitnahme
Bei Umzügen innerhalb Deutschlands können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen beibehalten. Voraussetzung ist, dass es das gleiche Fahrzeug ist und Sie der bisherige Halter oder die bisherige Halterin sind.
Einschränkungen kann es durch durch die Bauart des Fahrzeuges geben, wenn z.B. bei Oldtimern, US-Importfahrzeugen oder Motorrädern keine Standard-Kennzeichengröße verwendet werden kann. In solchen Fällen berät Sie die Kfz-Zulassungsstelle vor Ort.
Kosten für Wunschkennzeichen
Die Reservierungskosten betragen bundesweit einheitlich 12,80 Euro und werden bei der Zulassung des Fahrzeuges fällig. Rechtliche Grundlage ist die „Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr“.
Dauer der Reservierung
Eine Reservierung ist in den meisten Fällen 60-90 Tage möglich. Rekordhalter ist Strausberg in Brandenburg (Landkreis Märkisch Oderland) mit sage und schreibe 365 Tagen Reservierungsdauer. 90 Tage bietet z.B. Köln. Negativ-Rekordhalter ist Meißen (10 Tage Reservierungsdauer) vor Siegburg (14 Tage) und Mannheim (1 Monat).
Wenn Sie einen längeren Reservierungszeitraum benötigen, setzen Sie sich bitte mit der Zulassungsstelle in Verbindung. Viele Zulassungsstellen sind zum Beispielbereit, die Reservierung zu verlängern, wenn sich die Auslieferung Ihres Fahrzeugs verzögert.
Vorgehensweise
Drucken Sie die Reservierungsbestätigung aus und nehmen Sie diese zur Zulassung Ihres Fahrzeugs mit. Sofern Sie einen Zulassungsdienst beauftragen, übergeben Sie ihm die Reservierungsbestätigung. Wenn es Probleme beim Ausdruck gibt, setzen Sie sich bitte mit der Zulassungsstelle in Verbindung.
Bemühung, aber kein Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines reservierten Nummernschilds besteht ausdrücklich nicht. Es ist eine Gefälligkeit, um die sich die Kommunen / Landkreise bemühen.
Die Zuteilung eines Nummerschilds ist ein unverbindliches Serviceangebot der Städte, Landkreise und Bundesländer und erfolgt nach den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes und der Fahrzeugzulassungsverordnung.
Offizielle und inoffizielle Websites
Manche privaten Websites erwecken den Eindruck, Sie könnten dort Wunsch-Kennzeichen erwerben. Solche Seiten leiten entweder an die offiziellen Seiten der Städte, Landkreise und Bundesländer weiter, oder sie verschaffen sich durch programmierte Bots einen illegalen Zugang zu den Behördenwebsites.
Wir empfehlen, Wunschkennzeichen stets über die Websites der Städte, Landkreise und Bundesländer zu reservieren.
Manche Bundesländer bieten einen gemeinsamen Service. Für Baden-Württemberg finden sie hier alle Landkreise, Städte und deren Wunschkennzeichen.