Laden...

Wir helfen Ihnen durch den Behörden-Dschungel! Klappen Sie die jeweilige Checkliste auf und prüfen Sie, ob Ihre Dokumente vollständig sind.

Kfz Zulassung / Kfz Umschreibung / Kfz Ummeldung

  1. Original Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein)
  2. Original Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kfz-Brief)
  3. Gültige HU und AU im Original (wenn das Kfz älter als 3 Jahre ist)
  4. SEPA Lastschrifteinzugsermächtigung für Kfz-Steuer
  5. Gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung
  6. Versicherungsbestätigung eVB Nummer (Wenn sie keine eVB Nr haben können sie bei uns KFZ Versicherungsvergleich durchführen und bis 80 % sparen. Die eVB Nr. erhalten sie in der Regel sofort nach Abschluss. (Hier klicken)
  7. Bisherige Kfz Kennzeichen. Wenn das Kfz noch zugelassen ist, werden die Kennzeichen benötigt. Wenn es Kennzeichen aus der gleichen Stadt / dem gleichen Kreis sind, können diese übernommen werden. Ist der Halter umgezogen (egal, ob innerhalb oder nach außerhalb der Stadt / des Kreises) können die Kennzeichen ebenfalls übernommen werden.

Sofern Sie sich vor der Zulassung ein Wunschkennzeichen reserviert haben, ist es sinnvoll, auch die Nummernschilder vorher online zu bestellen. So sparen Sie Zeit in der Behörde. Günstige Nummerschilder in DIN-Qualität erhalten Sie hier.

Bei Fahrzeugen über 7,5 T wird eine SP (Sicherheitsprüfung) benötigt.

Bei Firmen-Eintragungen wird zusätzlich der Gewerbeschein benötigt. Sofern das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, wird ein Handelsregisterauszug benötigt. Desweiteren ist der Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Geschäftsführers erforderlich. Bei der Rechtsform “GbR” wird zusätzlich das Formular der Einverständniserklärung aller Gesellschafter benötigt.

  • Original Zulassungsbescheinigung Teil 2 Kfz-Brief (Identitätsprüfung, wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil 2 Kfz-Brief)
  • EG- Typübereinstimmung CoC Papier
  • SEPA Lastschrifteinzugsermächtigung für Kfz-Steuer
  • Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung
  • Versicherungsbestätigung eVB Nummer. Sofern sie keine eVB Nr haben, können sie bei uns KFZ Versicherungsvergleich durchführen und bis zu 80 % sparen. Die eVB Nr. erhalten sie in der Regel Sofort nach Abschluss. (Hier klicken)

Sofern Sie sich vor der Zulassung ein Wunschkennzeichen reserviert haben, ist es sinnvoll, auch die Nummernschilder vorher online zu bestellen. So sparen Sie Zeit in der Behörde. Günstige Nummerschilder in DIN-Qualität erhalten Sie hier.

Bei Fahrzeugen über 7,5 Tonnen wird eine SP (Sicherheitsprüfung) benötigt

Bei Firmen-Eintragungen wird zusätzlich der Gewerbeschein benötigt. Sofern das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, wird ein Handelsregisterauszug benötigt. Desweiteren ist der Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Geschäftsführers erforderlich. Bei der Rechtsform “GbR” wird zusätzlich das Formular der Einverständniserklärung aller Gesellschafter benötigt.

  1. Original Zulassungsbescheinigung Teil 2 Kfz-Brief (Identitätsprüfung, wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil 2 Kfz-Brief)
  2. EG- Typübereinstimmung CoC Papier
  3. Gültige HU und AU im Original (wenn das Kfz älter als 3 Jahre ist)
  4. SEPA Lastschrifteinzugsermächtigung für Kfz-Steuer
  5. Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung
  6. Versicherungsbestätigung eVB Nummer. Sofern sie keine eVB Nr haben, können sie bei uns KFZ Versicherungsvergleich durchführen und bis zu 80 % sparen. Die eVB Nr. erhalten sie in der Regel Sofort nach Abschluss. (Hier klicken)

Sofern Sie sich vor der Zulassung ein Wunschkennzeichen reserviert haben, ist es sinnvoll, auch die Nummernschilder vorher online zu bestellen. So sparen Sie Zeit in der Behörde. Günstige Nummerschilder in DIN-Qualität erhalten Sie hier.

Bei Fahrzeugen über 7,5 Tonnen wird eine SP (Sicherheitsprüfung) benötigt.

Bei Firmen-Eintragungen wird zusätzlich der Gewerbeschein benötigt. Sofern das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, wird ein Handelsregisterauszug benötigt. Desweiteren ist der Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Geschäftsführers erforderlich. Bei der Rechtsform “GbR” wird zusätzlich das Formular der Einverständniserklärung aller Gesellschafter benötigt.

  1. Original Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein)
  2. Original Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kfz-Brief)
  3. Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung
  4. Bisherige Kfz Kennzeichen
  1. Original Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein)
  2. Original Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kfz-Brief)
  3. Gültige HU und AU im Original (wenn  Kfz älter als 3 Jahre ist)
  4. Gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung
  5. Bei Änderung der Fahrzeugart bzw. der Fahrzeugleistung ist zusätzlich eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) erforderlich
  1. Original Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein)
  2. Gültige HU und AU im Original (wenn  Kfz älter als 3 Jahre ist)
  3. Gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung
  1. Original Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein)
  2. Original Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kfz-Brief)
  3. Gültige HU (TÜV) und AU (Abgasuntersuchung) im Original (wenn  Kfz älter als 3 Jahre ist)
  4. Gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung
  1. Anzeige Schreiben von der Polizei oder bei Verlust eidesstattliche Versicherung
  2. Original Zulassungsbescheinigung Teil 1 Kfz-Schein
  3. Original Zulassungsbescheinigung Teil 2 Kfz-Brief
  4. Gültige HU und AU im Original (wenn  Kfz älter als 3 Jahre ist)
  5. Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

Sofern Sie sich vor der Zulassung ein Wunschkennzeichen reserviert haben, ist es sinnvoll, auch die Nummernschilder vorher online zu bestellen. So sparen Sie Zeit in der Behörde. Günstige Nummerschilder in DIN-Qualität erhalten Sie hier.

Den Diebstahl müssen Sie der Polizei melden. Machen Sie das so schnell wie möglich – zu Ihrer eigenen Sicherheit. Bei Verlust empfehlen wir auch, eine Anzeige zu erstatten, bei Diebstahl wird die Anzeige benötigt, und bei Verlust eine eidesstattliche Versicherung. Sie werden ein neues Kennzeichen erhalten. Das alte Kennzeichen ist für 10 Jahren in der Fahndung.

  1. Anzeige Schreiben von der Polizei oder bei Verlust eidesstattliche Versicherung
  2. Original Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kfz-Brief)
  3. Gültige HU und AU im Original (wenn Kfz älter als 3 Jahre ist)
  4. Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  5. Unbedenklichkeitsbescheinigung (nur erforderlich, wenn Kfz außerhalb des Zuständigkeits der Zulassungsstelle zugelassen ist oder war)
  6. Eigentumsnachweis bzw. Rechnung (nur erforderlich, wenn der letzte Halter abweicht)
  1. Bei Diestahl: Anzeige / Schreiben der Polizei. Bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung
  2. Original Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein)
  3. Gültige HU und AU im Original (wenn  Kfz älter als 3 Jahre ist)
  4. Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung
  5. Unbedenklichkeitsbescheinigung (nur erforderlich wenn Kfz außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Zulassungsstelle zugelassen ist oder war)
  6. Eigentumsnachweis bzw. Rechnung (nur erforderlich wenn der letzte Halter abweicht)
  1. Kopie oder Original Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein)
  2. Gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung
  3. Gültiges HU / AU (Seit dem 01.04.2015 muss das Fahrzeug HU / AU haben; wenn nicht, müssen Sie der Zulassungstelle bestätigen, dass Sie zur nächsten TÜV-Prüfstelle fahren, oder zur TÜV-Prüfing in einer dafür zugelassenen Werkstatt)
  4. Versicherungsbestätigung eVB Nummer (auf www.kurzzeitkennzeichen-versicherung–online.de erhalten sie Kurzzeitkennzeichen Versicherung, die eVB Nr. erhalten sie in 3 min.)
  1. Original Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein)
  2. Original Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kfz-Brief)
  3. Gültige HU und AU im Original (wenn es im Kfz-Schein abgelaufen ist)
  4. SEPA Lastschrifteinzugsermächtigung für Kfz-SteuerUnterschrift)
  5. Gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung
  6. Versicherungsbestätigung / Deckungskarte
  7. Bisherige Kfz Kennzeichen (falls das Kfz noch zugelassen ist)

Was ist bei der KFZ Zulassung zu beachten, damit der Vorgang nicht von der Zulassungsstelle abgebrochen wird?

1. Vergewissern Sie sich, dass die 7 stellige eVB Nr. korrekt ist und der Halter in der Versicherung eingetragen ist.
2. Bei Vollmachten und beim SEPA Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer muss die Unterschrift identisch mit der im gültigen Ausweis sein.
3. Der Kfz-Halter darf keine offenen Rechnungen bei der Zulassungsstelle oder der Kraftfahrzeugsteuer haben.