Steuerrechner: Hier können Sie Ihre Kfz Steuer berechnen

Vor allem vor einer Kaufentscheidung ist eine Kalkulation der Kfz Steuer empfehlenswert, um auch diesen Teil der Fixkosten Ihres Fahrzeugs zu ermitteln.

Geben Sie nachfolgend die Daten Ihres Fahrzeugs ein, um zu berechnen, welche Kfz-Steuer Sie erwartet. Der Hauptfaktor für die Kfz Steuer

Das Ergebnis stammt von der Website des Bundesfinanzministeriums.

Bitte beachten Sie: Dieser Rechner funktioniert leider nur am PC / Desktop. Die Website des Bundesfinanzministeriums hat leider den Mangel, dass sie nicht für Smartphones geeignet ist, weil sich die Zustimmung zur Datenschutzerklärung nicht wegklicken lässt.

Für Fehler des Bundesfinanzministeriums übernehmen wir keine Haftung. Rechtlich bindend sind nur die Bescheide des für Sie zuständigen Hauptzollamts. Das Ergebnis des Steuerrechners wird also wahrscheinlich stimmen, könnte aber auch leicht abweichen:

Bemessungsgrundlagen

Die Steuer bemisst sich nach § 8 Kraftfahrzeigsteuergesetz. Krafträder und Pkw werden nach dem Hubraum erhoben, soweit diese Fahrzeuge durch Hubkolbenmotoren (also Benziner und Diesel, jedoch keine Elektro- oder Wankelmotoren) angetrieben werden. Weitere Grundlagen bei Pkw sind Schadstoffemissionen und CO2 Emissionen je gefahrenem Kilometer.

Rechtliche Grundlagen

Ein Fahrzeughalter muss die Kraftfahrzeugsteuer bezahlen für (§ 1 KraftStG):

  • das Halten von inländischen Fahrzeugen;
  • das Halten von ausländischen Fahrzeugen, solange diese sich im Inland befinden;
  • die widerrechtliche Benutzung von Fahrzeugen;
  • die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen und von roten Kennzeichen, die von einer Zulassungsbehörde zur wiederkehrenden Verwendung ausgegeben werden.

Ausgenommen sind Kurzzeit-Kennzeichen für Prüfungsfahrten.