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Straßenverkehrsamt / Zulassungsstelle Bochum

Hier finden Sie alle wichtigen Infos bezüglich der Zulassungsstelle der Stadt Bochum. Von Adressen über Websites, Öffnungszeiten, Online Terminvereinbarung, Wartezeiten, Wunschkennzeichen, Bewohnerparkausweis und Umweltplaketten bis hin zu Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung: Was über mehrere Behördenwebsites verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen.

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten sind bei deutschen Ämtern selten für Berufstätige geeignet. In Bochum sind Zulassungen, Ummeldungen und Abmeldungen immerhin an 2 Tagen bis spätestens 18 Uhr möglich. Die genauen Öffnungszeiten finden Sie weiter unten.

Zulassungsstelle / Straßenverkehrsamt der Stadt Bochum

Bulksmühle 17
44777 Bochum

Telefon: 0234 / 9108282

Fax: 0234 910-8211

Email: strassenverkehrsamt@bochum.de

Zur Website

Zur Online Terminvereinbarung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei der Umschreibung eines Gebrauchtwagens, der Kfz-Neuzulassung, der Außerbetriebsetzung oder der Wiederzulassung die “i-Kfz” Online Zulassung nutzen. Welche Voraussetzungen Sie und Ihr Fahrzeug erfüllen und wie Sie dabei vorgehen müssen, lesen Sie unter Online Zulassung Bochum.

Öffnungszeiten (nur mit Termin)

Montag: 8:00-13:00 und  14:00-18:00 Uhr

Dienstag: 8:00-13:00 und  14:00-16:00 Uhr

Mittwoch: 8:00-13:00 und  14:00-16:00 Uhr

Donnerstag: 8:00-13:00 und  14:00-18:00 Uhr

Freitag: 8:00-13:00 Uhr

Öffentlicher Nahverkehr:

U35, Haltestelle Zeche Konstantin

Buslinien 360 und 388, Haltestelle Bulksmühle

Anfahrt / Parkplatz

A40 Abfahrt Zentrum, Herner Straße Richtung Riemke, auf Poststr., 2. links Hofsteder Str., am 2. Kreisverkehr links, bis zum Parkplatz am Ende der Straße. Weitere Parkplätze finden Sie rund um den Kreisverkehr bei Kaufland, Bauhaus und Media Markt.

Straßenverkehrsamt Bochum Hofstede, Anfahrt über Hofsteder Straße

  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Zulassung von Neufahrzeugen
  • E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
  • Umschreibung von Fahrzeugen mit oder ohne Halterwechsel
  • Abmeldung / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel
  • Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
  • Zuteilung von Saisonkennzeichen/ Änderung des Saisonzeitraumes
  • Außerbetriebsetzungen (nur bei vorhandenen gesiegelten Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren, jedoch keine Oldtimerkennzeichen)
  • Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust oder Diebstahl
  • Ausgabe von Feinstaubplaketten
  • Nachstempelung von Kennzeichen
  • Rote Dauerkennzeichen
  • H-Kennzeichen (Oldtimer)
  • Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger Arbeitsmaschinen)
  • Alle Zulassungsvorgänge, bei denen eine technische Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss (auch Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt ein kleineres Kennzeichen erforderlich ist)
  • Technische Änderungen am Fahrzeug
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) und roten Dauerkennzeichen
  • Umkennzeichnungen nach Verlust von Kennzeichenschildern oder aufgrund eines Änderungswunsches
  • Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren
  • Tempo-100 Plaketten für Anhänger

Um Ihr Fahrzeug, an-, ab- oder umzumelden, sollten Sie diese Dokumente mitbringen:

KFZ anmelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ ummelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ abmelden

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen
  • Bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht

Weitere Dokumente sind nur bei bestimmten Vorgängen nötig, zum Beispiel die Betriebserlaubnis von Anbau- oder / Tuning-Teilen durch den Hersteller dieser Teile.

Besuchen Sie unbedingt die obige Website oder fragen Sie im Zweifelsfall telefonisch nach, bevor Sie einen halben Tag Urlaub für einen Behördenbesuch einsetzen und dann doch etwas fehlt.

Hier können Sie Ihre Kfz Steuer berechnen

Geben Sie auf dieser Website des Bundesfinanzministeriums die Daten Ihres Fahrzeugs ein, um zu berechnen, welche Kfz-Steuer Sie erwartet. Vor allem vor einer Kaufentscheidung ist diese Kalkulation empfehlenswert, um auch diesen Teil der Fixkosten Ihres Fahrzeugs zu ermitteln.

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Tipps gegen Wartezeiten, Termine

  • Nutzen Sie die Online – Terminvergabe.
  • Planen Sie im Voraus. Die Wartezeit auf einen Termin beträgt durchschnittlich 6 Tage. Termine können bis zu 60 Tage vorher vereinbart werden.
  • Dienstags, Mittwochs und Freitags sind die Wartezeiten kürzer als an anderen Tagen.
  • Meiden Sie Brückentage. Alle Ämter haben dann weniger Personal, und die Wartezeiten sind besonders lang.
  • Prüfen Sie unsere Checkliste “Das müssen Sie mitbringen”. Informieren Sie sich auf der genannten Webseite der Behörde darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.

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Feinstaubplaketten

Feinstaubplaketten / Umweltplaketten erhalten Sie bei der Zulassung / Ummeldung im Strassenverkehrsamt (mehr Infos)

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Sie können sie aber auch bei allen anderen bundesdeutschen Kfz-Zulassungsbehörden, den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen für den Kfz-Verkehr (TÜV, DEKRA, etc) und den zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Werkstätten.

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Die genaue Lage der Umweltzonen finden Sie auf dieser Webseite / Karte.

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Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise

Um einen Bewohnerparkausweis bzw. Anwohnerparkausweis zu beantragen, benötigen Sie

  • Personalausweis, oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung (ebenso bei ausländischen Pass)
  • Kraftfahrzeugschein
  • ggfs. den bereits vorhandenen Parkausweis
  • Sofern Sie nicht der Eigentümer sind: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug allein und dauerhaft nutzen
  • Bei Bochum als Zweitwohnsitz: Meldebescheinigung mitbringen.

Kosten für einen Bewohnerparkausweis / Anwohnerparkausweis: 22 € jährlich

Mehr Infos finden Sie hier.

Jeweils aktuellste verfügbare Daten:

  • Zugelassene Fahrzeuge: 241.477
  • davon mit kennzeichen WAT: 13.905
  • Pkw: 195.421
  • Busse: 153
  • Motorräder: 15.698
  • Elektrofahrzeuge: 353
  • Fahrzeuge pro 1.000 Einwohner 1970: 226
  • Fahrzeuge pro 1.000 Einwohner 2017: 597
  • neu gebaute Straßen seit 2001: 52
  • Anteil Radverkehr an zurückgelegten Kilometern: Rd. 6%
  • Verkehrsunfälle pro Tag im Polizeibezirk Bochum (mit Witten und Herne): 42
  • Verkehrstote im Straßenverkehr 2017: 5

Pulsschlag aus Stahl

“Du bist keine Weltstadt. Auf deiner Königsallee finden keine Modenschauen statt. Hier, wo das Herz noch zählt, nicht das große Geld. Wer wohnt schon in Düsseldorf.” Ok, Herbert Grönemeyer lebt lieber in London. Aber wir werden ihm ewig dankbar sein für seine Liebeserklärung.

Zu bieten hat Bochum dennoch eine ganze Menge. Neben einem gut ausgebauten Schienennetz sind die Anbindungen auf der Straße umfangreich und verbinden zahlreiche Städte des Ruhrgebiets miteinander. Zu nennen ist die A 40 über Dortmund und Venlo, die A 448, der Bochumer Ring, außerdem die Bundesstraßen B 51, B 226 und B 236, die von Datteln über Bochum nach Witten führt. Sehr bekannt ist der Radschnellweg Ruhr, der unter anderem auch durch Bochum führt.

November 2017: Bochum legt erste Dieselfahrzeuge still

Immer mehr Autofahrer lehnen die vorgeschriebenen Updates an ihren neuen Dieselfahrzeugen ab. Teils, weil sie befürchten, dass die Leistung des Autos darunter leide. Teils aus Gründen, die sich nicht erschließen. Dann erwischte es die ersten Halter, die nicht zum Update gefahren waren. Und die Stadt in Gestalt des Verkehrsamtes drohte an, es komme zu weiteren Stilllegungen, wenn nicht mehr Einsicht bei den Autofahrern aufgebaut werden würde.

Einer allerdings kam davon. Zwar sollte auch sein Diesel stillgelegt werden, weil er das Update noch nicht hatte durchführen lassen. Doch nachdem der Anwalt des Mannes ein Schreiben aufgesetzt hatte, wurde die Stilllegung rückgängig gemacht. Der Grund: Der Halter des Fahrzeuges befand sich mitten in einem Verfahren gegen VW. Das befreite ihn zunächst von der Stilllegung.

Bergbaumuseum, Starlight Express, Herbert Grönemeyer und den VfL – das verbindet jeder mit Bochum.

bochum bergbaumuseum

Für Touristen und vor allem für neu hinzugezogene Bürger sind auch diese Freizeitmöglichkeiten und Sehenswürdigkeiten einen Besuch wert:

  • Jahrhunderthalle
  • Zeiss-Planetarium
  • Sternwarte (“Kap Kaminski”)
  • Eisenbahnmuseum Dahlhausen
  • Schauspielhaus
  • Wasserburg Haus Kemnade
  • Kulturzentrum Bahnhof Langendreer
  • Festival “Bochum Total” (rund 300.000 Gäste)
  • Bermuda3eck (Ausgehen in der Innenstadt
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Eisenbahnmuseum Dahlhausen

Bochumer Stadtbezirke

I – Mitte

  • Innenstadt
  • Altenbochum
  • Grumme
  • Hamme
  • Hofstede
  • Hordel
  • Riemke

II – Wattenscheid

  • Eppendorf
  • Günnigfeld
  • Höntrop
  • Leithe
  • Munscheid
  • Sevinghausen
  • Wattenscheid-Mitte
  • Westenfeld

III – Nord

  • Bergen
  • Gerthe
  • Harpen
  • Hiltrop
  • Kornharpen / Voede-Abzweig

IV – Ost

  • Laer
  • Langendreer
  • Werne

V – Süd

  • Querenburg
  • Stiepel
  • Wiemelhausen

VI – Südwest

  • Dahlhausen
  • Linden
  • Sundern
  • Weitmar (Bärendorf, Mark und Mitte)
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Einwohner
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Fahrzeuge
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Tage Wartezeit