Zulassungsstelle der Stadt Freiburg, hilfreichste Infos

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Hier finden Sie die wichtigsten und hilfreichsten Infos bezüglich der neuen Zulassungsstelle der Stadt Freiburg. Von Adressen über Websites, Öffnungszeiten, Online Terminvereinbarung, Wartezeiten, Wunschkennzeichen, Bewohnerparkausweise, Behindertenparkausweise und Umweltplaketten bis hin zu Kfz Steuer und Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung: Was über mehrere Behördenwebsites verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen.

Bundesweit vorbildlich sind die Öffnungszeiten (mit Termin sogar Samstags, siehe unten) und die sehr kurze Wartezeit auf einen Termin.

Nicht vergessen: Vor der Zulassung die günstigste Kfz Versicherung für Ihr Fahrzeug ermitteln.

Zulassungsstelle der Stadt Freiburg

Bürgerservicezentrum (Rathaus im Stühlinger)
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg im Breisgau

Telefon: 0761 / 201-0

Fax: 0761 / 201-5698

Email: Buergerservice@stadt.freiburg.de

Zur Website

Zur Online-Terminvereinbarung

Öffnungszeiten

Montag: 7:30 – 12:30 Uhr

Dienstag: 7:30 – 18:00 Uhr

Mittwoch: 7:30 – 18:00 Uhr

Donnerstag: 7:30 – 18:00 Uhr

Freitag: 7:30 – 12:30 Uhr

Samstag (nur mit Termin): 9:00 – 12:30 Uhr

Die Nummernausgabe endet mindestens 30 Minuten vorher – bei größerem Andrang auch früher.

Öffentliche Verkehrsmittel

Straßenbahnlinien 1, 3, 4, 5, Haltestellte “Rathaus im Stühlinger”

Parkplätze

Parkplatz Sundgauallee, Einfahrt gegenüber Bundesagentur für Arbeit

  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Zulassung von Neufahrzeugen
  • E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
  • Umschreibung von Fahrzeugen mit oder ohne Halterwechsel
  • Abmeldung / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel
  • Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
  • Zuteilung von Saisonkennzeichen/ Änderung des Saisonzeitraumes
  • Außerbetriebsetzungen (nur bei vorhandenen gesiegelten Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren, jedoch keine Oldtimerkennzeichen)
  • Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust oder Diebstahl
  • Ausgabe von Feinstaubplaketten
  • Nachstempelung von Kennzeichen
  • Rote Dauerkennzeichen
  • H-Kennzeichen (Oldtimer)
  • Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger Arbeitsmaschinen)
  • Alle Zulassungsvorgänge, bei denen eine technische Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss (auch Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt ein kleineres Kennzeichen erforderlich ist)
  • Technische Änderungen am Fahrzeug
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) und roten Dauerkennzeichen
  • Umkennzeichnungen nach Verlust von Kennzeichenschildern oder aufgrund eines Änderungswunsches
  • Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren
  • Tempo-100 Plaketten für Anhänger

Um Ihr Fahrzeug, an-, ab- oder umzumelden, sollten Sie diese Dokumente mitbringen:

KFZ anmelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), am besten vorher einen Kfz Versicherungsvergleich durchführen
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer (hier: Beispiel für Bielefeld)
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ ummelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ abmelden

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen
  • Bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht

Weitere Dokumente sind nur bei bestimmten Vorgängen nötig, zum Beispiel die Betriebserlaubnis von Anbau- oder / Tuning-Teilen durch den Hersteller dieser Teile.

Besuchen Sie unbedingt die obige Website oder fragen Sie im Zweifelsfall telefonisch nach, bevor Sie einen halben Tag Urlaub für einen Behördenbesuch einsetzen und dann doch etwas fehlt.

Hier können Sie Ihre Kfz Steuer berechnen

Geben Sie auf dieser Website des Bundesfinanzministeriums die Daten Ihres Fahrzeugs ein, um zu berechnen, welche Kfz-Steuer Sie erwartet. Vor allem vor einer Kaufentscheidung ist diese Kalkulation empfehlenswert, um auch diesen Teil der Fixkosten Ihres Fahrzeugs zu ermitteln.

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ADAC Ratgeber: So melden Sie Ihr Auto an oder ab

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Tipps gegen Wartezeiten

  • Vereinbaren Sie auf dieser Webseite einen Termin. Sensationell: Bei unseren Stichproben lag die Wartezeit für eine Terminvereinbarung bei lediglich 1 Tag. Das ist bundesweiter Rekord.
  • Mit Termin steht in Freiburg (Breisgau) auch der Samstag zur Verfügung (09:00 – 12:30 Uhr). Super!
  • Dienstags, Mittwochs und Freitags sind die Wartezeiten kürzer als an anderen Tagen.
  • Meiden Sie Brückentage. Alle Ämter haben dann weniger Personal, und die Wartezeiten sind besonders lang.
  • Prüfen Sie unsere Checkliste “Das müssen Sie mitbringen”. Informieren Sie sich auf der oben genannten Webseite der Behörde darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.
  • Führen Sie einen Vergleich von Kfz Versicherungen durch, und bringen Sie die “Elektronische Versicherungsbestätigung” (eVB) mit (siehe “Das müssen Sie mitbringen”.

Umweltplaketten

Feinstaubplaketten / Umweltplaketten erhalten Sie bei der Zulassung / Ummeldung im Strassenverkehrsamt. Sie können sie aber auch bei allen anderen bundesdeutschen Kfz-Zulassungsbehörden, den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen für den Kfz-Verkehr (TÜV, DEKRA, GTÜ) und allen zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Werkstätten erwerben.

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Autokauf / Verkauf: Tipps gegen Betrüger

Käufer mit Visitenkarten, die bei der Besichtigung den Preis drücken. Dubiose Händler, die sich um die Sachmängelhaftung drücken. Anzahlungen, die Sie nie wieder sehen. Gebrauchtwagengarantien / Reparaturversicherungen, die Sie abzocken. betrügerische Scheinangebote als “Testwagenfahrer” oder “Werbefahrer”. Darauf sollten Sie achten:

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Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise

Bewohnerparkausweise berechtigen Anwohner lediglich, sich in ihrer Nähe einen Parkplatz suchen zu dürfen – mehr nicht. Ein Bewohnerparkausweis bzw. Anwohnerparkausweis beinhaltet nicht das Recht auf einen Parkplatz. Um einen solchen Ausweis zu beantragen, benötigen Sie:

  • Personalausweis, oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung (ebenso bei ausländischen Pass)
  • Kraftfahrzeugschein
  • Gegebenenfalls den bereits vorhandenen Parkausweis
  • Sofern Sie nicht der Eigentümer sind: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug allein und dauerhaft nutzen
  • Bei Zweitwohnsitz: Meldebescheinigung mitbringen.
  • Bei Firmenwagen: Bescheinigung des Arbeitgebers für privat genutztes Dienstfahrzeug

Kosten für einen Bewohnerparkausweis / Anwohnerparkausweis: Derzeit 30,70 € jährlich (Angabe ohne Gewähr, kann sich ändern)

Für Wohnmobile und Lkw sind Anwohnerparkausweise in den meisten Kommunen nicht möglich, für Car-Sharing in vielen Kommunen schon. Informationen der Behörde zu Bewohnerparkausweisen, zur Lage der Bewohnerparkzonen und Antworten auf die meistgestellten Fragen finden Sie hier. Eine Karte (pdf) können Sie hier anschauen und downloaden.

Bundeseinheitliche Rechtsgundlagen:

Schwerbehinderten-Parkausweis in Freiburg

Menschen, die hochgradig – und vor allem amtlich anerkannt – gehbehindert sind, können einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz beantragen. Auch Blinde / stark Sehbehinderte, die von einer Begleitperson gefahren werden, können einen solchen personenbezogenen Parkplatz beantragen. Im Behörden-Jargon nennt sich das “Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen“.

Rechtsgrundlagen:

Auf dieser Website finden Sie alle Informationen darüber, wie Berechtigte einen Parkausweis und solche Sondergenehmigung / Parkfläche für das Stadtgebiet erhalten. Leider ist ein persönliches Vorsprechen erforderlich. Die Lage öffentlicher Behindertenparkplätze im Stadtgebiet finden Sie hier (pdf-Karte). Empfohlen sei auch “Freiburg barrierefrei mobil”.

Wir verlinken gern auf der Freiburger Ring der Körperbehinderten mit weiteren Informationen zu diesem Thema sowie einer Liste aller Behindertenparkplätze in Freiburg. Wir verlinken auch gern auf “Freiburg für alle“.

Behindertenparkausweise setzen übrigens nicht voraus, dass ein behinderter Mensch das Fahrzeug selbst lenkt. Es muss sich jedoch jeweils um eine Fahrt handeln, die der Beförderung eines behinderten Menschen dient, für den der jeweilige Ausweis ausgestellt wurde.

Der blaue Parkausweis

Der blaue Parkausweis ist EU-weit gültig und berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf allgemeinen Behindertenparkplätzen, die mit dem Zusatzschild “Rollstuhlfahrersymbol” besonders gekennzeichnet sind.

Zusätzlich erleichtert der blaue Parkausweis das Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen während der Ladezeit, die für das Be- und Entladen freigegeben ist,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.

Diese Erleichterungen gelten nur sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Beantragen können den blauen Parkausweis:

  • schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen “aG”
  • Menschen mit beidseitiger Amelie (angeborenes Fehlverhalten einer oder mehrere Extremitäten) oder Phokomelie (angeborene Deformation der Gliedmaßen, bei der Hände oder Füße unmittelbar am Rumpf sitzen) oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen sowie
  • blinde Menschen mit Merkzeichen “Bl”

Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen.
Zudem besteht für diese Personen die Möglichkeit, einen individuellen Behindertenparkplatz zu beantragen.

Ohne einen blauen Parkausweis gibt es spezielle Ausnahmegenehmigungen für:

  • Menschen ohne Hände oder Arme,
  • kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m oder weniger und
  • Menschen, die eine Gurt- oder Helmbefreiung benötigen.

Der orangene Parkausweis

Der orange Parkausweis ist bundesweit gültig. Schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen, die die Voraussetzungen für den blauen Ausweis nicht erfüllen, können durch ihn unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt dieser Ausweis jedoch nicht. Er berechtigt zum Parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern

Auch dieser Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen. Bei Begrenzung der Parkzeit ist die Ankunftszeit auf einer Parkscheibe einzustellen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Freiburger Umweltzone

Seit dem 01. Januar 2013 dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Plakette in der Umweltzone in das Stadtgebiet fahren. Die Stadt weist darauf hin, dass auch parkende Fahrzeuge innerhalb der Umweltzone kontrolliert werden. Fehlt die grüne Plakette, müssen Autofahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro rechnen (Stand: 02/2018).

Ziel der Umweltzone ist die Verbesserung der Luftqualität. Sie umfasst eine Fläche von 28 Quadratkilometern. Beginnend im nördlichen Stadtteil Höhe Wildtal reicht sie im Süden bis vor St. Georgen und weiter nach Westen in den Mosswald. Im Osten wird sie von Littenweiler und Ebnet begrenzt.

Die B 31/ 31a liegt nicht in der Umweltzone. Sie stellt die bedeutendste Ost-West-Verbindung innerhalb der Region dar, sodass ein Verkehrsverbot auf dieser Strecke eine Verlagerung des Verkehrs auf eher ungeeignete Straßen zur Folge hätte. Entsprechende Verkehrsschilder verweisen auf den Beginn und das Ende der Zone. Seit 2012 gilt ein Fahrverbot für Autos mit roter Plakette, seit 2013 auch für Fahrzeuge mit gelber Plakette.

Hier finden Sie alle offiziellen Informationen.

Auf dieser Webseite des Umweltbundesamts finden Sie eine Gesamtübersicht aller Umweltzonen in Deutschland.

Eine der ersten Fußgängerzonen

Freiburg im Breisgau war in den 1970er Jahren eine der ersten deutschen Städte, die eine Fußgängerzone schufen. Dafür wurden in der Innenstadt Sperrungen für den Kfz-Verkehr eingerichtet. Heute finden Autofahrer ein dynamisches Parksystem vor, welches auf die Anzahl verfügbarer freier Parkplätze hinweist. Nach wie vor ist die Innenstadt autofrei, jedoch finden sich zahlreiche Parkhäuser, die eine Anfahrt in die Innenstadt problemlos ermöglichen.

Jeweils aktuellste verfügbare Daten für die Stadt:

  • Zugelassene Kraftfahrzeuge: 115.614
  • Pkw: 89.867
  • Personenkraftwagen je 100.000 Einwohner: 394 (eine der geringsten Pkw-Dichten in Deutschland)
  • Streckennetz Straßenbahn: 5 Linien mit 43,9 km
  • Streckennetz Bus: 18 Linien mit 165,6 km
  • Beförderte Personen Nahverkehr: 80,5 Mio.
  • Pendler: 67.551 Einpendler, 24.310 Auspendler
  • Bewachte Fahrrad-Abstellplätze: 1.000
  • Leihfarräder: > 200

Münsterplatz, Augustinerplatz, Martinstor und Schwabentor, darin die Bächle: Die Freiburger Altstadt rund um den Münster ist ein Publikumsmagnet.

Weitere Tipps:

  • Schlossberg Turm (beste Nah-Aussicht über die Stadt)
  • Schauinsland mit Schauinslandbahn (beste Gesamt-Aussicht über die Stadt)
  • Historisches Kaufhaus
  • Japanischer Garten
  • Mundenhof
  • Augustinermuseum
  • Archäologisches Museum Colombischlössle
  • Seepark am Flückigersee
  • Dietenbachpark
  • Opfinger See

Die Stadtteile

Die Stadt ist in 5 Bezirke und 28 Stadtteile unterteilt:

  • Freiburg Mitte
    • Altstadt Freiburg
    • Neuburg
  • Nördliche Stadtteile
    • Brühl
    • Herdern
    • Hochdorf
    • Zähringen
  • Östliche Stadtteile
    • Ebnet
    • Kappel
    • Littenweiler
    • Waldsee
  • Südliche Stadtteile
    • Oberau
    • Wiehre
    • Günterstal
  • Westliche Stadtteile
    • Betzenhausen
    • Landwasser
    • Lehen
    • Mooswald
    • Mundenhof
    • Stühlinger
    • Waltershofen
  • Südwestliche Stadtteile
    • Haslach
    • St. Georgen
    • Opfingen
    • Tiengen
    • Munzingen
    • Rieselfeld
    • Vauban
    • Weingarten
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