Kfz Zulassungsstelle Gera, hilfreichste Infos

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Hier finden Sie die wichtigsten und hilfreichsten Infos bezüglich der Kfz Zulassungsstelle für die Stadt Gera.

Da die Stadt Gera die Einrichtung einer Online-Terminvereinbarung verweigert, empfiehlt der Autor dieser Seite (Jörg Gastmann von exteo.de, Feedback bitte direkt an mich) allen Bürgern von Gera, sich bei Oberbürgermeister Julian Vonarb über die mangelnde Bürgerfreundlichkeit zu beschweren.

Bereiten Sie sich optimal auf Ihren Termin vor: Von Adresse über Websites, Öffnungszeiten, Wartezeiten, Wunschkennzeichen, Kennzeichenmitnahme, Bewohnerparkausweise, Behindertenparkausweise und Umweltplaketten bis hin zu Kfz Steuer und Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung: Was über mehrere Behördenwebsites verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen.

Nicht vergessen: Vor der Zulassung die günstigste Kfz Versicherung für Ihr Fahrzeug ermitteln.

Zulassungsstelle der Stadt Gera

FD Ordnungsangelegenheiten
Kfz-Zulassungsbehörde
Wiesestraße 125
07548 Gera

Telefon: 0365 / 838-2450
Fax: 0365 / 838-2445

Email: kfz-zulassung@gera.de

Zur Website

Zur Online Terminvereinbarung

Öffnungszeiten

Anmeldeschluss ist spätestens 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.

Montag: 9:00 – 17:00 Uhr

Dienstag: 9:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 9:00 – 18:00 Uhr

Freitag: 9:00 – 15:00 Uhr

Parkplätze

Am besten in der Straße “Handwerkerhof”.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bahn Linie 3, Haltestelle Schenkendorfstraße

  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Zulassung von Neufahrzeugen
  • E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
  • Umschreibung von Fahrzeugen mit oder ohne Halterwechsel
  • Abmeldung / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel
  • Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
  • Zuteilung von Saisonkennzeichen/ Änderung des Saisonzeitraumes
  • Außerbetriebsetzungen (nur bei vorhandenen gesiegelten Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren, jedoch keine Oldtimerkennzeichen)
  • Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust oder Diebstahl
  • Ausgabe von Feinstaubplaketten
  • Nachstempelung von Kennzeichen
  • Rote Dauerkennzeichen
  • H-Kennzeichen (Oldtimer)
  • Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger Arbeitsmaschinen)
  • Alle Zulassungsvorgänge, bei denen eine technische Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss (auch Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt ein kleineres Kennzeichen erforderlich ist)
  • Technische Änderungen am Fahrzeug
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) und roten Dauerkennzeichen
  • Umkennzeichnungen nach Verlust von Kennzeichenschildern oder aufgrund eines Änderungswunsches
  • Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren
  • Tempo-100 Plaketten für Anhänger

Um Ihr Fahrzeug, an-, ab- oder umzumelden, sollten Sie diese Dokumente mitbringen:

KFZ anmelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), am besten vorher einen Kfz Versicherungsvergleich durchführen
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer (hier: Beispiel für Bielefeld)
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ ummelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ abmelden

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen
  • Bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht

Weitere Dokumente sind nur bei bestimmten Vorgängen nötig, zum Beispiel die Betriebserlaubnis von Anbau- oder / Tuning-Teilen durch den Hersteller dieser Teile.

Besuchen Sie unbedingt die obige Website oder fragen Sie im Zweifelsfall telefonisch nach, bevor Sie einen halben Tag Urlaub für einen Behördenbesuch einsetzen und dann doch etwas fehlt.

Hier können Sie Ihre Kfz Steuer berechnen

Geben Sie auf dieser Website des Bundesfinanzministeriums die Daten Ihres Fahrzeugs ein, um zu berechnen, welche Kfz-Steuer Sie erwartet. Vor allem vor einer Kaufentscheidung ist diese Kalkulation empfehlenswert, um auch diesen Teil der Fixkosten Ihres Fahrzeugs zu ermitteln.

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Nutzen Sie die Geraer Online Zulassung

Nutzen Sie möglichst die”i-Kfz” Online Zulassung und Abmeldung. Bitte beachten Sie: Dies ist nur bei neueren Fahrzeugbriefen / Zulassungsbescheinigungen möglich, siehe “internetbasierte Kraftfahrzeugzulassung”).

Tipps gegen Wartezeiten

Vereinbaren Sie hier online einen Termin.

Ohne Termin sind unsere Tipps:

  • Anmeldeschluss spätestens 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.
  • Am besten so früh wie möglich hingehen, idealerweise noch vor den Öffnungszeiten.
  • Montags, Mittwochs und Freitags sind die Wartezeiten kürzer als an anderen Tagen.
  • Meiden Sie Brückentage. Alle Ämter haben dann weniger Personal, und die Wartezeiten sind besonders lang.
  • Bei unseren Stichproben lagen die Wartezeiten bei durchschnittlich 55 Minuten. Im Idealfall sind Sie in 20 Minuten fertig. Im Extremfall (Stoßzeiten, Urlaubszeit, krankheitsbedingte Ausfälle) kann es auch 2 Stunden dauern, aber das ist die große Ausnahme.
  • Freundlich bleiben, wenn es mal länger dauert, und Beschäftigung (Buch, Smartphone) mitnehmen.
  • Prüfen Sie unsere Checkliste “Das müssen Sie mitbringen”. Informieren Sie sich auf der oben genannten Webseite der Behörde darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.
  • Führen Sie einen Vergleich von Kfz Versicherungen durch, und bringen Sie die “Elektronische Versicherungsbestätigung” (eVB) mit (siehe “Das müssen Sie mitbringen”).

Umweltplaketten

Feinstaubplaketten / Umweltplaketten erhalten Sie bei der Zulassung / Ummeldung im Strassenverkehrsamt. Sie können sie aber auch bei allen anderen bundesdeutschen Kfz-Zulassungsbehörden, den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen für den Kfz-Verkehr (TÜV, DEKRA, GTÜ) und allen zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Werkstätten erwerben.

Autokauf / Verkauf: Tipps gegen Betrüger

Käufer mit Visitenkarten, die bei der Besichtigung den Preis drücken. Dubiose Händler, die sich um die Sachmängelhaftung drücken. Anzahlungen, die Sie nie wieder sehen. Gebrauchtwagengarantien / Reparaturversicherungen, die Sie abzocken. betrügerische Scheinangebote als “Testwagenfahrer” oder “Werbefahrer”. Darauf sollten Sie achten:

ADAC Ratgeber: So melden Sie Ihr Auto an oder ab

Gibt es eine Umweltzone im Stadtgebiet von Gera?

Nein. Die Luft in Gera ist zu sauber für eine Umweltzone. Im Rahmen des Luftreinhalteplans für Feinstaub und Stickoxide werden die Schadstoffbelastungen überwacht. Sofern die Grenzwerte nicht gesenkt werden, ist keine Umweltzone in Sicht.

Die meisten Autos, die im Stadtgebiet unterwegs sind, haben ohnehin eine grüne Plakette und freie Fahrt in Umweltzonen, ebenso Oldtimer, Motorräder und landwirtschaftliche Fahrzeuge. Ein Verbot für die sehr wenigen Autos ohne grüne Plakette hätte daher keinen nennenswerten Effekt auf die Schadstoffbelastung im Stadtgebiet.

Auf dieser Webseite des Umweltbundesamts finden Sie eine Gesamtübersicht aller Umweltzonen in Deutschland.

Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise für Stadtgebiet Gera beantragen

Zuständig für Bewohnerparkausweise / Bewohnerparkzonen:

StadtService H35
Heinrichstraße 35
07545 Gera

Telefon: 0365 / 838-1900
Fax: 0365 / 838-1901

Email: stadtservice@gera.de

Zur Website

Zur Terminvereinbarung (Wartezeit durchschnittlich 2-3 Werktage)

Öffnungszeiten

Anmeldeschluss ist spätestens 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.

Montag: 9:00 – 15:00 Uhr

Dienstag: 9:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch: 9:00 – 13:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 – 18:00 Uhr

Freitag: 9:00 – 15:00 Uhr

Samstag: 9:00 – 13:00 Uhr

Parkplätze

Am besten in den Gera Arcaden.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bahnlinien 1 und 3, Buslinien 10, 11, 12, 14, 17, 19, 25, 26, Haltestelle Heinrichstraße

Ein Antragsformular können Sie hier downloaden.

Rechtliches

Bewohnerparkausweise berechtigen Anwohner, sich in ihrer Nähe einen Parkplatz suchen zu dürfen – mehr nicht. Ein Bewohnerparkausweis bzw. Anwohnerparkausweis beinhaltet nicht das Recht auf einen Parkplatz. Um einen solchen Ausweis zu beantragen, benötigen Sie:

  • Personalausweis, oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung (ebenso bei ausländischen Pass)
  • Kraftfahrzeugschein
  • Gegebenenfalls den bereits vorhandenen Parkausweis
  • Sofern Sie nicht der Eigentümer sind: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug allein und dauerhaft nutzen
  • Bei Zweitwohnsitz: Meldebescheinigung mitbringen.
  • Bei Firmenwagen: Bescheinigung des Arbeitgebers für privat genutztes Dienstfahrzeug

Kosten für einen Bewohnerparkausweis / Anwohnerparkausweis: Derzeit 30,70 € jährlich (Angabe ohne Gewähr, kann sich ändern)

Für Wohnmobile und Lkw sind Anwohnerparkausweise in den meisten Kommunen nicht möglich, für Car-Sharing in vielen Kommunen schon. In den meisten Städten und Landkreisen ist für jeden im Haushalt gemeldeten Pkw ein Parkausweis erhältlich. Bei manchen ist es auf 1 Pkw pro Haushalt begrenzt, was regelmäßig zu Rechtsstreitigkeiten führt.

Bundeseinheitliche Rechtsgundlagen:

Schwerbehinderten-Parkausweis / Parkgenehmigung für Schwerbehinderte beantragen

Zuständig für “Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen” (Schwerbehindertenparkausweise):

Stadt Gera
Fachdienst Tiefbau und Verkehr
Fachgebiet Straßenverkehr
Ernst-Toller-Straße 15
07545 Gera

Tel.: 0365 838-4122, 4123

Fax: 0365 838-4105

E-Mail: tiefbau.verkehr@gera.de

Voraussetzung ist ein entsprechender Grad der Behinderung. Eine telefonische Terminvereinbarung (0365 / 838 41 23) wird empfohlen. Vorzulegen sind entweder persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person:

  • Personalausweis
  • Behindertenausweis mit Merkzeichen aG oder Bl oder Bescheinigung vom Fachdienst Gesundheit, Fachgebiet Schwerbehindertenfeststellungsverfahren für schwerbehinderte Menschen ohne Merkzeichen aG oder Bl
  • Passfoto ( nur bei Merkzeichen aG oder Bl )

Zur Website

Wir empfehlen Ihnen, den kostenlosen Ratgeber “Behinderung und Ausweis” (pdf, 272 Seiten) des niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie (ist für Bürger aller Bundesländer hilfreich) herunterzuladen.

Voraussetzungen

Antragsteller dürfen in der Regel weder eine Garage noch einen Stellplatz außerhalb öffentlicher Verkehrsfläche (auch gemietet) besitzen. Bestehen Parkmöglichkeiten auf dem Privatgrundstück des Hauses und ist der Antragsteller Mieter, ist eine Bestätigung des Vermieters vorzulegen, dass keine Vermietung an den Schwerbehinderten möglich ist.

Menschen, die hochgradig und amtlich anerkannt gehbehindert sind, können einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz beantragen. Auch Blinde / stark Sehbehinderte, die von einer Begleitperson gefahren werden, können einen solchen personenbezogenen Parkplatz beantragen. Im Behörden-Jargon nennt sich das “Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen”.

Wie schwierig es ist, einen Behindertenparkausweis zu erhalten, beschrieb die Saarbrücker Zeitung (das Problem gibt es bundesweit) am 05.11.2017 unter “Ärgerlicher Hindernislauf zum Behinderten-Parkausweis”. Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung müssen einen Behinderungsgrad von 80 Prozent amtlich anerkannt bekommen. Der Sozialverband VdK befindet diese Hürde als viel zu hoch ist. Vorübergehende Gehbehinderungen nach Operationen oder Unfällen berechtigen praktisch nie zu einem Behindertenparkausweis.

Rechtsgrundlagen:

Behindertenparkausweise setzen übrigens nicht voraus, dass ein behinderter Mensch das Fahrzeug selbst lenkt. Es muss sich jedoch jeweils um eine Fahrt handeln, die der Beförderung eines behinderten Menschen dient, für den der jeweilige Ausweis ausgestellt wurde.

Der blaue Parkausweis

Der blaue Parkausweis ist EU-weit gültig und berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf allgemeinen Behindertenparkplätzen, die mit dem Zusatzschild “Rollstuhlfahrersymbol” besonders gekennzeichnet sind.

Zusätzlich erleichtert der blaue Parkausweis das Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen während der Ladezeit, die für das Be- und Entladen freigegeben ist,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.

Diese Erleichterungen gelten nur sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Beantragen können den blauen Parkausweis:

  • schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen “aG”
  • Menschen mit beidseitiger Amelie (angeborenes Fehlverhalten einer oder mehrere Extremitäten) oder Phokomelie (angeborene Deformation der Gliedmaßen, bei der Hände oder Füße unmittelbar am Rumpf sitzen) oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen sowie
  • blinde Menschen mit Merkzeichen “Bl”

Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen.
Zudem besteht für diese Personen die Möglichkeit, einen individuellen Behindertenparkplatz zu beantragen.

Ohne einen blauen Parkausweis gibt es spezielle Ausnahmegenehmigungen für:

  • Menschen ohne Hände oder Arme,
  • kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m oder weniger und
  • Menschen, die eine Gurt- oder Helmbefreiung benötigen.

Der orangene Parkausweis

Der orange Parkausweis ist bundesweit gültig. Schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen, die die Voraussetzungen für den blauen Ausweis nicht erfüllen, können durch ihn unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt dieser Ausweis jedoch nicht. Er berechtigt zum Parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern

Auch dieser Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen. Bei Begrenzung der Parkzeit ist die Ankunftszeit auf einer Parkscheibe einzustellen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

„E“ steht für Elektroautos

Ein Aufkleber mit einem gut sichtbaren „E“ steht für Elektro-Auto steht. Wer ein solches Auto fährt, kann zum Beispiel an den meisten Ladestationen gebührenfrei parken. Nicht wenige kritische Geister vermuten hinter dem Vorteil des „E“-Aufklebers auch gleich noch ein paar Nachteile, beispielsweise dass Elektroautos bei der Zulassung teurer seien. Doch das ist nicht der Fall. Die Zulassung ist nicht teurer als bei anderen Autos, und auch die sogenannte Umkennzeichnung ist nicht teurer als bei herkömmlichen Fahrzeugen.

„H“ steht nicht für Hybridauto

Wenn das „E“ für Elektroauto steht, liegt es eigentlich nahe, dass ein „H“ für Hybridautos steht, oder? Nun, das könnte man annehmen, aber so ist es nicht. Befindet sich auf dem Nummernschild eines Fahrzeugs ein „H“, so macht dieser Buchstabe deutlich, dass es sich um einen Oldtimer handelt, also steht das „H“ für “historisches Fahrzeug”. Ein Kennzeichen mit einem „H“ ist nur erhältlich, wenn es mindestens 30 Jahre alt ist und dabei kein Fall für den Schrottplatz ist. Dort würde das „H“ allerdings auch keinen Nutzen haben.

Das Kennzeichen kann mit umziehen

Wer umzieht, muss sich naturgemäß auch im neuen Wohnort anmelden. Dabei muss auch das Auto bzw. Motorrad umgemeldet werden. Das war in der Vergangenheit immer mit einem neuen Nummernschild verbunden. Dass dadurch Kosten entstehen, ist nicht schön, stört aber die meisten Autofahrer nicht, sie gehen zur Zulassungsbehörde und lassen sich ein neues Kennzeichen prägen.

Schmerzhafter als die übersichtlichen Kosten, die durch die Ummeldung des Autos entstehen, ist oft die emotionale Ebene. Wer von der alten in eine neue Heimat zieht, musste sich früher darauf einstellen, Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks prägen zu lassen.

Gesetzliche Grundlage der Kennzeichenmitnahme

Seit 2015 ist die Kennzeichenmitnahme möglich. Eine Pflicht zur Anschaffung eines neuen Kennzeichens gibt es seit der am 5. Juli 2013 vom Bundesrat beschlossene (siehe auch Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 61, S. 3772 ff.) Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht mehr.

FZV § 13 Absatz 2 Punk 2 definiert diese Möglichkeit:

“Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk, hat er unverzüglich der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll, und die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Berichtigung vorzulegen.”

2 Ausnahmen bei der Kennzeichenmitnahme

Es gibt 2 Ausnahmen:

Bei einem Halterwechsel müssen Halter immer ein neues Kennzeichen beantragen.
War das Fahrzeug zwischenzeitlich außer Betrieb gesetzt, kann man das alte Kennzeichen laut § 13 (5) FZV nicht weiter verwenden.

Man muss zwar nach wie vor zur Zulassungsbehörde, um seinen Wagen umzumelden (schließlich muss die neue Anschrift in die Papiere eingetragen werden). Durch eine Kennzeichenmitnahme kann man seine Heimatverbundenheit aber auch dann ausdrücken, wenn man längst an einem anderen Ort lebt.

Andererseits: Ein Kennzeichen des neuen Wohnorts ist auch ein Zeichen, dass man sich dort wohlfühlt.

Statistik: Fahrzeuge und Verkehr im Geraer Stadtgebiet

Jeweils aktuellste verfügbare Daten (2019):

  • Kraftfahrzeuge: 60587
  • Pkw: 47.164
  • Krafträder: 2.748
  • Nutzfahrzeuge: 4.257
  • Anhänger: 5.319
  • Busse: 71
  • Erteilet Führerscheine / Jahr: 2.217 (Durchschnitt 2010-2018)
  • Beforderte Personen im Nahverkehr / Jahr : 14,4 Millionen
  • Wagenkilometer / Jahr: 3,7 Millionen

“Neu in der Stadt” zu sein, bedeutet in Gera meist, Student(in) zu sein. Sei es die Duale Hochschule, das Staatliche Studienseminar für Lehrerausbildung, die SRH Fachhochschule für Gesundheit oder eine der Berufsfachschulen: Der Thüringer Landtag verlieh der Stadt den offiziellen Titel „Hochschulstadt“.

Unsere Empfehlungen:

  • Bierlagerungslabyrinth / Geraer Höhler
  • Hofwiesenpark (ehemaliger Standort der Bundesgartenschau
  • Dahlienpark
  • Otto Dix Haus
  • Kunstsammlung Gera
  • Theater Gera
  • Kabarett Fettnäppchen
  • Museum für Naturkunde im Schreiberschen Haus
  • Elster Radweg
  • Haus Schulenburg

Schade finden wir den Abriss des Kinos “Palast Theater” am Amthordurchgang und den Abriss der 3 markanten Kraftwerksschornsteine “3 Essen”.

Liste der Bezirke und Stadtteile von Gera

Das Geraer Stadtgebiet ist in diese statistischen Bezirke und Stadtteile unterteilt:

01 Stadtmitte
011 Altstadt
012 Clara-Zetkin-/Friedrich-Engels-Straße[1] 013 Stadtmitte West
014 Südbahnhof/Reichsstraße
015 Neu-Untermhaus
016 Stadtmitte Nord

02 Debschwitz
021 Debschwitz 1
022 Debschwitz 2
023 Debschwitz 3
024 Debschwitz 4

03 Gera-Ost
031 Ostviertel
032 Gerhart-Hauptmann-/Dehmelstraße[1] 033 Leumnitz
034 Südhang/Zschippern
035 Pforten
036 Thränitz
037 Naulitz
038 Trebnitz

04 Gera-Nord/Gera-Langenberg
041 Langenberg
042 Stublach
043 Roben
044 Hain
045 Aga
046 Hermsdorf
047 Cretzschwitz
048 Söllmnitz

05 Bieblach-Ost

051 Bieblach-Ost 1
052 Bieblach-Ost 2
053 Bieblach-Ost 3
054 Bieblach-Ost 4
055 Bieblach-Ost 5
056 Verlängerte Bieblacher Straße
057 Trebnitzer Kreuz
058 Röpsen

06 Bieblach/Tinz

061 Bieblach 1
062 Bieblach 2
063 Bieblach 3
064 Bieblach 4
065 Roschütz
066 Tinz

07 Untermhaus
071 Alt-Untermhaus/Siedlung
072 Milbitz/Thieschitz/Rubitz

08 Gera-Westvororte

081 Ernsee
082 Frankenthal
083 Scheubengrobsdorf
084 Windischenbernsdorf
085 Langengrobsdorf
086 Dürrenebersdorf

09 Zwötzen/Liebschwitz
091 Zwötzen
092 Kaimberg
093 Taubenpreskeln
094 Liebschwitz
095 Falka
(ehemals 096 Lietzsch)
(ehemals 097 Poris-Lengefeld)

10 Lusan-Laune

101 Alt-Lusan
102 Eiselstraße
103 Dürrenebersdorfer Straße
104 Schleizer Straße
105 An der Laune
106 Saalfelder Straße
107 Jenaer Straße
108 Zeulsdorf

11 Lusan-Zentrum

(ehemals 111 Zoitzbergstraße)
112 Birkenstraße
113 Platanenstraße
114 Sommerleithe
115 Eichenstraße

12 Lusan-Brüte

121 Karl-Matthes-Straße
122 Brüte 1
123 Brüte 2
124 Rudolf-Hundt-Straße
125 Franz-Stephan-Straße
126 Röppisch
127 Weißig

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