2 Kfz Zulassungsstellen der Stadt Hagen

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Hier finden Sie die wichtigsten und hilfreichsten Infos bezüglich der beiden Kfz Zulassungsstellen der Stadt Hagen. Montags bis Freitags: Standort Hohenlimburg. Samstags: Ratshausstraße.

Von Adressen über Websites, Öffnungszeiten, Online Terminvereinbarung, Samstags-Termine, Wartezeiten, Wunschkennzeichen, Bewohnerparkausweise, Behindertenparkausweise und Umweltplaketten bis hin zu Kfz Steuer und Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung: Was über mehrere Behördenwebsites verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen.

KFZ Zulassungsstelle Hagen Hohenlimburg

Zulassungsbehörde
Freiheitstr. 3
58119 Hagen

Telefon: 02331 / 207-5000
Fax: 02331 / 207-2489

Email: ordnungsamt@stadt-hagen.de

Zur Website

Zur Online-Terminvereinbarung

Öffnungszeiten

Montag: 8:00 – 16:00 Uhr

Dienstag: 8:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag: 8:00 – 16:00 Uhr

Freitag: 8:00 – 11:00 Uhr

Öffnungszeiten Samstag, Bürgerservice Mitte:

Zentrales Bürgeramt
Rathausstraße 11
58095 Hagen
Nur mit Termin 9:00 – 12:30 Uhr, Termine unter: 02331 / 207-5777

Parken: Parkhaus Volme Galerie oder Rathaus Galerie

Öffentliche Verkehrsmittel nach Hohenlimburg

Buslinien 513, 517, 518, 524, 534, E8, E12, E18, E26, E30, E42, E121 Haltestelle: Hohenlimburg Mitte

Parkplätze Standort Hohenlimburg

Parkplätze befinden sich vor dem Gebäude, Ecke Stennertstraße, B7.

  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Zulassung von Neufahrzeugen
  • E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
  • Umschreibung von Fahrzeugen mit oder ohne Halterwechsel
  • Abmeldung / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel
  • Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
  • Zuteilung von Saisonkennzeichen/ Änderung des Saisonzeitraumes
  • Außerbetriebsetzungen (nur bei vorhandenen gesiegelten Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren, jedoch keine Oldtimerkennzeichen)
  • Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust oder Diebstahl
  • Ausgabe von Feinstaubplaketten
  • Nachstempelung von Kennzeichen
  • Rote Dauerkennzeichen
  • H-Kennzeichen (Oldtimer)
  • Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger Arbeitsmaschinen)
  • Alle Zulassungsvorgänge, bei denen eine technische Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss (auch Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt ein kleineres Kennzeichen erforderlich ist)
  • Technische Änderungen am Fahrzeug
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) und roten Dauerkennzeichen
  • Umkennzeichnungen nach Verlust von Kennzeichenschildern oder aufgrund eines Änderungswunsches
  • Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren
  • Tempo-100 Plaketten für Anhänger

Um Ihr Fahrzeug, an-, ab- oder umzumelden, sollten Sie diese Dokumente mitbringen:

KFZ anmelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), am besten vorher einen Kfz Versicherungsvergleich durchführen
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer (hier: Beispiel für Bielefeld)
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ ummelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ abmelden

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen
  • Bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht

Weitere Dokumente sind nur bei bestimmten Vorgängen nötig, zum Beispiel die Betriebserlaubnis von Anbau- oder / Tuning-Teilen durch den Hersteller dieser Teile.

Besuchen Sie unbedingt die obige Website oder fragen Sie im Zweifelsfall telefonisch nach, bevor Sie einen halben Tag Urlaub für einen Behördenbesuch einsetzen und dann doch etwas fehlt.

Hier können Sie Ihre Kfz Steuer berechnen

Geben Sie auf dieser Website des Bundesfinanzministeriums die Daten Ihres Fahrzeugs ein, um zu berechnen, welche Kfz-Steuer Sie erwartet. Vor allem vor einer Kaufentscheidung ist diese Kalkulation empfehlenswert, um auch diesen Teil der Fixkosten Ihres Fahrzeugs zu ermitteln.

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Sie können die Reservierung ausschließlich auf dieser Website der Behörde beantragen (andere Webseiten, die den Eindruck erwecken, sie würden Ihnen Wunschkennzeichen verschaffen, stellen auch lediglich auf dieser Website einen Antrag).

Nach Ihrer Zustimmung zu den Datenschutzbestimmungen sehen Sie eine Eingabemaske. Geben Sie Ihr Wunschkennzeichen ein. Wahrscheinlich werden Sie mehrere Versuche benötigen, da die meisten Kennzeichen vergeben sind. Sobald ein Kennzeichen verfügbar ist, geben Sie Ihre persönlichen Daten ein. Ihr Wunschkennzeichen / Unterscheidungszeichen wird dann für 90 Tage reserviert. Sollte eine Verlängerung nötig sein (z.B. wegen Verzögerungen bei der Auslieferung eines Neufahrzeugs), rufen Sie diesbezüglich unter der auf dieser Seite genannten Telefonnummer an, ob eine Verlängerung möglich ist (kein Rechtsanspruch).

Notieren Sie das reservierte Kennzeichen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug selbst zulassen wollen, nennen sie das Kennzeichen bei der Zulassung. Beauftragen Sie einen Zulassungsservice, geben Sie das Kennzeichen bei der Bestellung an.

Rechtsgrundlagen und Kosten für Ihr Wunschkennzeichen

Die Reservierungsgebühr von derzeit 12,80 € wird nur im Falle einer Fahrzeuganmeldung /-ummeldung fällig. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich. Rechtsgrundlagen für die Reservierung von Wunschkennzeichen:

Kurze Wunschkennzeichen

Kurze Kennzeichenkombinationen (z.B. HA-A 1) werden gemäß Gesetz allenfalls dann durch die Zulassungsbehörde zugeteilt, sofern das Fahrzeug bauartbedingt keinen größeren Kombinationen Platz bietet. Selbst Motorräder erhalten seit 2017 keine Kurzkennzeichen mehr. Über die Zuteilung kurzer Kennzeichenkombinationen entscheidet die Zulassungsbehörde im Einzelfall. Privatpersonen, deren Nummernschild nur 1 Buchstaben und 1 Zahl haben (so wie hier), scheinen einen besonderen Draht zum Straßenverkehrsamt zu haben (fragen Sie einfach die Fahrer, wenn sie einen sehen). Daher können solche Wünsche nicht per Online-Reservierung berücksichtigt werden. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsbehörde.

Die Buchstabenserien HJ, KZ, NS, SA sowie SS stehen bundesweit nirgends zur Verfügung. Bei Saison- und Oldtimerkennzeichen darf die Kombination aus Zahlen und Buchstaben insgesamt 5 Zeichen nicht überschreiten.

Mögliche Kennzeichenkombinationen für Motorräder und Leichtkrafträder

2 Buchstaben und 2 Ziffern
2 Buchstaben und 3 Ziffern

Mögliche Kennzeichenkombinationen für PKW und LKW

1 Buchstabe und 4 Ziffern
2 Buchstaben und 3 Ziffern
2 Buchstaben und 4 Ziffern

Um Missbrauch zu verhindern, ist die Übertragung eines Wunschkennzeichens auf Dritte unzulässig. Die Wahl eines Wunschkennzeichens ist auch dann möglich, wenn dem Fahrzeug bereits ein Berliner Kennzeichen zugeteilt wurde. Für die Zuteilung Ihres reservierten Wunschkennzeichens ist die Vorlage des Ausdrucks der Reservierungsbestätigung erforderlich. Darüber hinaus können Sie bei der Außerbetriebsetzung eines Berliner Fahrzeuges das bisherige Kennzeichen auf den letzten eingetragenen Halter reservieren lassen.

ADAC Ratgeber: So melden Sie Ihr Auto an oder ab

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Tipps gegen Wartezeiten

  • Vereinbaren Sie auf dieser Webseite einen Termin. Bei unseren Stichproben lag die Wartezeit auf einen Termin bei durchschnittlich lediglich 3 Werktagen. Das ist im bundesweiten Vergleich relativ schnell.
  • Dienstags und Freitags sind die Wartezeiten kürzer als an anderen Tagen.
  • Meiden Sie Brückentage. Alle Ämter haben dann weniger Personal, und die Wartezeiten sind besonders lang.
  • Prüfen Sie unsere Checkliste “Das müssen Sie mitbringen”. Informieren Sie sich auf der oben genannten Webseite der Behörde darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.
  • Führen Sie einen Vergleich von Kfz Versicherungen durch, und bringen Sie die “Elektronische Versicherungsbestätigung” (eVB) mit (siehe “Das müssen Sie mitbringen”.

Umweltplaketten

Feinstaubplaketten / Umweltplaketten erhalten Sie bei der Zulassung / Ummeldung im Strassenverkehrsamt. Sie können sie aber auch bei allen anderen bundesdeutschen Kfz-Zulassungsbehörden, den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen für den Kfz-Verkehr (TÜV, DEKRA, GTÜ) und allen zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Werkstätten erwerben.

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Autokauf / Verkauf: Tipps gegen Betrüger

Käufer mit Visitenkarten, die bei der Besichtigung den Preis drücken. Dubiose Händler, die sich um die Sachmängelhaftung drücken. Anzahlungen, die Sie nie wieder sehen. Gebrauchtwagengarantien / Reparaturversicherungen, die Sie abzocken. betrügerische Scheinangebote als “Testwagenfahrer” oder “Werbefahrer”. Darauf sollten Sie achten:

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Umweltzone Hagen

Über 2.000 Hagener Autobesitzer erhalten jährlich ein Bußgeld, weil sie ohne Umweltplakette innerhalb der Umweltzone parken. Wie die Westfalenpost berichtete, ist das Risiko, erwischt zu werden, beim Parken sehr hoch und während der Fahrt nahezu Null. Der Grund dafür ist, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamts gezielt nach fehlenden Plaketten suchen, während die Polizei keine Jagd auf Fahrzeuge ohne grüne Plakette macht.

Das Bußgeld liegt bei 80 Euro zuzüglich 28,50 Euro Bearbeitungsgebühren, also sind 108,50 Euro zu zahlen. Einen Punkt in Flensburg gibt es bisher nicht.

Die Hagener Umweltzone umfasst das innere Stadtgebiet. Grob gesagt zwischen Bahnlinie, Goldberg, Eilpe, Ernst, Eppenhausen, Fleyer Wald und Altenhagen. Eine genau Karte (pdf) finden Sie hier.

Die Umweltzonen-Webseite der Stadt finden Sie hier. Fragen und Antworten zur Hagener Umweltzone finden Sie hier.

Auf dieser Webseite des Umweltbundesamts finden Sie eine Gesamtübersicht aller Umweltzonen in Deutschland.

Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise

Infos der Stadt zum Bewohnerparken finden Sie hier. Eine Karte (pdf) mit den Bewohnerparkzonen im Stadtgebiet finden Sie hier.

Bewohnerparkausweise berechtigen Anwohner, sich in ihrer Nähe einen Parkplatz suchen zu dürfen – mehr nicht. Ein Bewohnerparkausweis bzw. Anwohnerparkausweis beinhaltet nicht das Recht auf einen Parkplatz. Um einen solchen Ausweis zu beantragen, benötigen Sie:

  • Personalausweis, oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung (ebenso bei ausländischen Pass)
  • Kraftfahrzeugschein
  • Gegebenenfalls den bereits vorhandenen Parkausweis
  • Sofern Sie nicht der Eigentümer sind: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug allein und dauerhaft nutzen
  • Bei Zweitwohnsitz: Meldebescheinigung mitbringen.
  • Bei Firmenwagen: Bescheinigung des Arbeitgebers für privat genutztes Dienstfahrzeug

Kosten für einen Bewohnerparkausweis / Anwohnerparkausweis: Derzeit 30,70 € jährlich (Angabe ohne Gewähr, kann sich ändern)

Für Wohnmobile und Lkw sind Anwohnerparkausweise in den meisten Kommunen nicht möglich, für Car-Sharing in vielen Kommunen schon.

Bundeseinheitliche Rechtsgundlagen:

Schwerbehinderten-Parkausweis beantragen

Auf dieser Website finden Sie alle Informationen darüber, wie Berechtigte einen Parkausweis und solche Sondergenehmigung / Parkfläche für das Hagener Stadtgebiet erhalten. Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Die Stadtverwaltung schreibt, dass die Antragsteller weder eine Garage noch einen Stellplatz außerhalb öffentlicher Verkehrsfläche (auch gemietet) besitzen dürfen. Bestehen Parkmöglichkeiten auf dem Privatgrundstück des Hauses und ist der Antragsteller Mieter, ist eine Bestätigung des Vermieters vorzulegen, dass keine Vermietung an den Schwerbehinderten möglich ist.

Die Lage öffentlicher Behindertenparkplätze im Stadtgebiet finden Sie auf dieser Karte (pdf).

Menschen, die hochgradig und amtlich anerkannt gehbehindert sind, können einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz beantragen. Auch Blinde / stark Sehbehinderte, die von einer Begleitperson gefahren werden, können einen solchen personenbezogenen Parkplatz beantragen. Im Behörden-Jargon nennt sich das “Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen”.

Rechtsgrundlagen:

Behindertenparkausweise setzen übrigens nicht voraus, dass ein behinderter Mensch das Fahrzeug selbst lenkt. Es muss sich jedoch jeweils um eine Fahrt handeln, die der Beförderung eines behinderten Menschen dient, für den der jeweilige Ausweis ausgestellt wurde.

Der blaue Parkausweis

Der blaue Parkausweis ist EU-weit gültig und berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf allgemeinen Behindertenparkplätzen, die mit dem Zusatzschild “Rollstuhlfahrersymbol” besonders gekennzeichnet sind.

Zusätzlich erleichtert der blaue Parkausweis das Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen während der Ladezeit, die für das Be- und Entladen freigegeben ist,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.

Diese Erleichterungen gelten nur sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Beantragen können den blauen Parkausweis:

  • schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen “aG”
  • Menschen mit beidseitiger Amelie (angeborenes Fehlverhalten einer oder mehrere Extremitäten) oder Phokomelie (angeborene Deformation der Gliedmaßen, bei der Hände oder Füße unmittelbar am Rumpf sitzen) oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen sowie
  • blinde Menschen mit Merkzeichen “Bl”

Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen.
Zudem besteht für diese Personen die Möglichkeit, einen individuellen Behindertenparkplatz zu beantragen.

Ohne einen blauen Parkausweis gibt es spezielle Ausnahmegenehmigungen für:

  • Menschen ohne Hände oder Arme,
  • kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m oder weniger und
  • Menschen, die eine Gurt- oder Helmbefreiung benötigen.

Der orangene Parkausweis

Der orange Parkausweis ist bundesweit gültig. Schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen, die die Voraussetzungen für den blauen Ausweis nicht erfüllen, können durch ihn unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt dieser Ausweis jedoch nicht. Er berechtigt zum Parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern

Auch dieser Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen. Bei Begrenzung der Parkzeit ist die Ankunftszeit auf einer Parkscheibe einzustellen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

„E“ steht für Elektroautos

Ein Aufkleber mit einem gut sichtbaren „E“ steht für Elektro-Auto steht. Wer ein solches Auto fährt, kann zum Beispiel an den meisten Ladestationen gebührenfrei parken. Nicht wenige kritische Geister vermuten hinter dem Vorteil des „E“-Aufklebers auch gleich noch ein paar Nachteile, beispielsweise dass Elektroautos bei der Zulassung teurer seien. Doch das ist nicht der Fall. Die Zulassung ist nicht teurer als bei anderen Autos, und auch die sogenannte Umkennzeichnung ist nicht teurer als bei herkömmlichen Fahrzeugen.

„H“ steht nicht für Hybridauto

Wenn das „E“ für Elektroauto steht, liegt es eigentlich nahe, dass ein „H“ für Hybridautos steht, oder? Nun, das könnte man annehmen, aber so ist es nicht. Befindet sich auf dem Nummernschild eines Fahrzeugs ein „H“, so macht dieser Buchstabe deutlich, dass es sich um einen Oldtimer handelt, also steht das „H“ für “historisches Fahrzeug”. Ein Kennzeichen mit einem „H“ ist nur erhältlich, wenn es mindestens 30 Jahre alt ist und dabei kein Fall für den Schrottplatz ist. Dort würde das „H“ allerdings auch keinen Nutzen haben.

Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hat geurteilt: Nun könnte es die lange befürchteten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben. Möglicherweise gelten solche Fahrverbote künftig auf dem Märkischen Ring Höhe Finanzamtsschlucht. Jürgen Resch, seines Zeichens Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), erklärte, die Stadt Hagen könne bei einer Sammelklage als nächstes an der Reihe sein. Resch meint, in der Stadtverwaltungsolle man das Urteil mit “besonders roten Ohren” lesen.

Im Februar 2018 waren 33.474 Diesel-Fahrzeuge in der Stadt angemeldet. Lediglich 5.553 davon erfüllen die geforderte Euro 6-Norm, um aus dem Fahrverbot ausgeschlossen zu werden. Resch stellt klar: “Wenn wir nach diesem Urteil nun feststellen, dass man in der Stadt den Schuss nicht gehört hat, dann werden wir klagen. Wir werden jetzt exekutieren. Hagen steht auf der Shortlist.”

Resch möchte sich nicht mehr hinhalten lassen – seines Erachtens bringt es auch nichts, “den ÖPNV kostengünstiger zu gestalten. Der ist so kaputtgespart worden, dass die Flotten längst nicht mehr auf dem zeitgemäßen Stand sind. Und ich bin es leid, Luft-Grenzwerte zu verteidigen, die ich vor 20 Jahren in Brüssel bekämpft habe.”

Kommen aus den Spendengeldern der DUH die notwenigen Gelder für Sammelklagen gegen fünf oder sechs Städte zusammen, wird das Tor zum Sauerland wahrscheinlich eine von ihnen sein. Kommt es zur Klage, dann wird die Einhaltung der Luftqualitätswerte beklagt werden – mit schnellstmöglichen Mitteln. Resch mutmaßt, dass dies ein Fahrverbot sein könne, fragt jedoch gleichzeitig, ob die Stadt sich schon mal Gedanken über eine City-Maut gemacht habe.

Bis Mitte März sollen nun weitere Messungen und Analysen abgewartet werden. Dann entscheide man über das weitere Vorgehen. Bereits jetzt ist schon klar: Es könnte juristisch eng werden für die Stadt. Hagens Oberbürgermeister Erik O. Schulz ist etwas anderer Meinung: “Wir können die Innenstädte nicht abriegeln”, erklärt Schulz und verweist darauf, dass die Richter auf Verhältnismäßigkeit plädiert hätten. Die blaue Plakette wäre nicht das einzige, was der Bund an einheitlichen Regelungen einfordern könne. Er müsse auch die Automobilindustrie in die Pflicht nehmen, technische Nachrüstungen effektiv werden zu lassen.

Jeweils aktuellste verfügbare Daten für die Stadt:

  • Zugelassene Kraftfahrzeuge: 119.333
  • Pkw: 95.131
  • Krafträder: 8.584
  • Lkw / Zugmaschinen: 7.195
  • Busse: 215
  • Ausgestelle Führerscheine: 5.587 (2017)
  • Verkehrsunfälle: 2.226
  • Verkehrstote: 2
  • Unfallträchtigste Straßen (sortiert nach schweren Unfällen): Märkischer Ring 24) vor Eckeseyer Straße, Lange Straße und Hochstraße (je 18)
  • Ampeln: 205
  • Hagener Straßenbahn AG: 30 Linien, 8,44 Mio. gefahrene Kilometer, 32,2 Mio. beförderte Fahrgäste, 0,24% ermittelte Schwarzfahrer

Das “Tor zum Sauerland” ist überregional vor allem für die Fernuniversität, Nena, Inga und Annette Humpe sowie Extrabreit bekannt. Der Autor dieser Seite, der früher in Hagen Ambrock wohnte, empfiehlt:

  • Südufer von Hengsteysee und Harkortseee
  • Freilichtmuseum Mackingerbach
  • Nachtwächterführung am Schloss Hohenlimburg
  • Wasserschloss Werdringen
  • Bunker (Bergstraße 98) mit VHS-Führung
  • Hohenhof (Stirnband 10)
  • Osthaus Museum
  • Für Zeitreisende ;-) : Sprengung des alten Sparkassen-Hochhauses “Langer Oskar”:

Hagens Stadtbezirke und Stadtteile

Die 5 Hagener Stadtbezirke Mitte, Nord, Haspe, Eilpe/Dahl und Hohenlimburg sind in diese 27 Stadtteile unterteilt:

  • Altenhagen
  • Ambrock
  • Berchum
  • Boele
  • Boelerheide
  • Brockhausen
  • Dahl
  • Delstern
  • Eckesey
  • Eilpe
  • Emst
  • Eppenhausen
  • Fley
  • Garenfeld
  • Haspe
  • Helfe
  • Hengstey
  • Hochschulviertel
  • Hohenlimburg
  • Holthausen
  • Lennetal
  • Priorei
  • Rummenohl
  • Selbecke
  • Vorhalle
  • Wehringhausen
  • Westerbauer
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