Die Kfz Zulassungsstelle der Stadt Halle (Saale)

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Hier finden Sie die wichtigsten und hilfreichsten Infos bezüglich der Zulassungsstelle der Stadt Halle.

Von Adressen über Websites, Öffnungszeiten, Online Terminvereinbarung, Wartezeiten, Wunschkennzeichen, Bewohnerparkausweise, Behindertenparkausweise und Umweltplaketten bis hin zu Kfz Steuer und Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung: Was über mehrere Behördenwebsites verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen.

Nicht vergessen: Vor der Zulassung die günstigste Kfz Versicherung für Ihr Fahrzeug ermitteln.

Zulassungsstellen der Stadt Halle (Saale)

Bürgerservicestelle „Am Stadion 6“
Am Stadion 6
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4619
Fax: 0345 221-4617

Email: zulassungsbehoerde@halle.de

Zur Website

Öffnungszeiten

Montag: 9:00 – 12:00 Uhr

Dienstag: 9:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch: 9:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 – 15:00 Uhr

Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr

Die Nummernausgabe endet mindestens 30 Minuten vorher – bei größerem Andrang auch früher.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bahnlinien 2,9,10 und 16, Haltestelle Schwimmhalle

Parkplätze

Auf dem Parkplatz vor dem Gebäude finden Sie ausreichend viele Parkplätze.

  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Zulassung von Neufahrzeugen
  • E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
  • Umschreibung von Fahrzeugen mit oder ohne Halterwechsel
  • Abmeldung / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel
  • Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
  • Zuteilung von Saisonkennzeichen/ Änderung des Saisonzeitraumes
  • Außerbetriebsetzungen (nur bei vorhandenen gesiegelten Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren, jedoch keine Oldtimerkennzeichen)
  • Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust oder Diebstahl
  • Ausgabe von Feinstaubplaketten
  • Nachstempelung von Kennzeichen
  • Rote Dauerkennzeichen
  • H-Kennzeichen (Oldtimer)
  • Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger Arbeitsmaschinen)
  • Alle Zulassungsvorgänge, bei denen eine technische Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss (auch Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt ein kleineres Kennzeichen erforderlich ist)
  • Technische Änderungen am Fahrzeug
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) und roten Dauerkennzeichen
  • Umkennzeichnungen nach Verlust von Kennzeichenschildern oder aufgrund eines Änderungswunsches
  • Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren
  • Tempo-100 Plaketten für Anhänger

Um Ihr Fahrzeug, an-, ab- oder umzumelden, sollten Sie diese Dokumente mitbringen:

KFZ anmelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), am besten vorher einen Kfz Versicherungsvergleich durchführen
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer (hier: Beispiel für Bielefeld)
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ ummelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ abmelden

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen
  • Bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht

Weitere Dokumente sind nur bei bestimmten Vorgängen nötig, zum Beispiel die Betriebserlaubnis von Anbau- oder / Tuning-Teilen durch den Hersteller dieser Teile.

Besuchen Sie unbedingt die obige Website oder fragen Sie im Zweifelsfall telefonisch nach, bevor Sie einen halben Tag Urlaub für einen Behördenbesuch einsetzen und dann doch etwas fehlt.

Hier können Sie Ihre Kfz Steuer berechnen

Geben Sie auf dieser Website des Bundesfinanzministeriums die Daten Ihres Fahrzeugs ein, um zu berechnen, welche Kfz-Steuer Sie erwartet. Vor allem vor einer Kaufentscheidung ist diese Kalkulation empfehlenswert, um auch diesen Teil der Fixkosten Ihres Fahrzeugs zu ermitteln.

ADAC Ratgeber: So melden Sie Ihr Auto an oder ab

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Tipps gegen Wartezeiten

  • Vereinbaren Sie auf dieser Seite einen Termin. Ohne Termin sind nur in Ausnahmefällen Dienstleistungen möglich.
  • Dienstags, Mittwochs und Freitags sind die Wartezeiten kürzer als an anderen Tagen.
  • Meiden Sie Brückentage. Alle Ämter haben dann weniger Personal, und die Wartezeiten sind besonders lang.
  • Prüfen Sie unsere Checkliste „Das müssen Sie mitbringen“. Informieren Sie sich auf der oben genannten Webseite der Behörde darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.
  • Führen Sie einen Vergleich von Kfz Versicherungen durch, und bringen Sie die „Elektronische Versicherungsbestätigung“ (eVB) mit (siehe „Das müssen Sie mitbringen“.

Umweltplaketten

Feinstaubplaketten / Umweltplaketten erhalten Sie bei der Zulassung / Ummeldung im Strassenverkehrsamt. Sie können sie aber auch bei allen anderen bundesdeutschen Kfz-Zulassungsbehörden, den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen für den Kfz-Verkehr (TÜV, DEKRA, GTÜ) und allen zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Werkstätten erwerben.

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Autokauf / Verkauf: Tipps gegen Betrüger

Käufer mit Visitenkarten, die bei der Besichtigung den Preis drücken. Dubiose Händler, die sich um die Sachmängelhaftung drücken. Anzahlungen, die Sie nie wieder sehen. Gebrauchtwagengarantien / Reparaturversicherungen, die Sie abzocken. betrügerische Scheinangebote als „Testwagenfahrer“ oder „Werbefahrer“. Darauf sollten Sie achten:

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Hallesche Umweltzone

Seit dem 1. September 2011 dürfen Fahrzeuge ohne grüne Umweltplakette die neu eingerichtete Umweltzone nicht mehr befahren. Hier finden Sie alle offiziellen Informationen der Behörde.

  • Norden: Trothaer Straße, Paracelsusstraße (südliche Paracelsusstraße bis Äußere Hordorfer Straße innerhalb der Umweltzone)
  • Osten: Berliner Straße (zwischen Steintor und Freiimfelder Straße innerhalb der Umweltzone), Freiimfelder Straße, Delitzscher Straße
  • Süden: Riebeckplatz, Franckestraße, An der Waisenhausmauer, Moritzzwinger, Glauchaer Platz
  • Westen: Holzplatz, Hafenstraße, Saale, Talstraße

Auf dieser Webseite des Umweltbundesamts finden Sie eine Gesamtübersicht aller Umweltzonen in Deutschland.

Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise

Bewohnerparkausweise berechtigen Anwohner, sich in ihrer Nähe einen Parkplatz suchen zu dürfen – mehr nicht. Ein Bewohnerparkausweis bzw. Anwohnerparkausweis beinhaltet nicht das Recht auf einen Parkplatz. Um einen solchen Ausweis zu beantragen, benötigen Sie:

  • Personalausweis, oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung (ebenso bei ausländischen Pass)
  • Kraftfahrzeugschein
  • Gegebenenfalls den bereits vorhandenen Parkausweis
  • Sofern Sie nicht der Eigentümer sind: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug allein und dauerhaft nutzen
  • Bei Zweitwohnsitz: Meldebescheinigung mitbringen.
  • Bei Firmenwagen: Bescheinigung des Arbeitgebers für privat genutztes Dienstfahrzeug

Kosten für einen Bewohnerparkausweis / Anwohnerparkausweis: Derzeit 30,70 € jährlich (Angabe ohne Gewähr, kann sich ändern)

Für Wohnmobile und Lkw sind Anwohnerparkausweise in den meisten Kommunen nicht möglich, für Car-Sharing in vielen Kommunen schon. Informationen der Behörde zu Bewohnerparkausweisen, zur Lage der Bewohnerparkzonen und Antworten auf die meistgestellten Fragen finden Sie hier. Eine Liste der Anwohnerparkzonen finden Sie hier.

Bundeseinheitliche Rechtsgundlagen:

Schwerbehinderten-Parkausweis

Menschen, die hochgradig und amtlich anerkannt gehbehindert sind, können einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz beantragen. Auch Blinde / stark Sehbehinderte, die von einer Begleitperson gefahren werden, können einen solchen personenbezogenen Parkplatz beantragen. Im Behörden-Jargon nennt sich das „Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen“.

Rechtsgrundlagen:

Auf dieser Website finden Sie alle Informationen darüber, wie Berechtigte einen Parkausweis und solche Sondergenehmigung / Parkfläche für das Stadtgebiet erhalten. Leider ist ein persönliches Vorsprechen erforderlich. Die Lage öffentlicher Behindertenparkplätze im Stadtgebiet finden Sie hier.

Behindertenparkausweise setzen übrigens nicht voraus, dass ein behinderter Mensch das Fahrzeug selbst lenkt. Es muss sich jedoch jeweils um eine Fahrt handeln, die der Beförderung eines behinderten Menschen dient, für den der jeweilige Ausweis ausgestellt wurde.

Der blaue Parkausweis

Der blaue Parkausweis ist EU-weit gültig und berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf allgemeinen Behindertenparkplätzen, die mit dem Zusatzschild „Rollstuhlfahrersymbol“ besonders gekennzeichnet sind.

Zusätzlich erleichtert der blaue Parkausweis das Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen „Parkplatz“ (Zeichen 314 StVO) oder „Parken auf Gehwegen“ (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen während der Ladezeit, die für das Be- und Entladen freigegeben ist,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.

Diese Erleichterungen gelten nur sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Beantragen können den blauen Parkausweis:

  • schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen „aG“
  • Menschen mit beidseitiger Amelie (angeborenes Fehlverhalten einer oder mehrere Extremitäten) oder Phokomelie (angeborene Deformation der Gliedmaßen, bei der Hände oder Füße unmittelbar am Rumpf sitzen) oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen sowie
  • blinde Menschen mit Merkzeichen „Bl“

Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen.
Zudem besteht für diese Personen die Möglichkeit, einen individuellen Behindertenparkplatz zu beantragen.

Ohne einen blauen Parkausweis gibt es spezielle Ausnahmegenehmigungen für:

  • Menschen ohne Hände oder Arme,
  • kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m oder weniger und
  • Menschen, die eine Gurt- oder Helmbefreiung benötigen.

Der orangene Parkausweis

Der orange Parkausweis ist bundesweit gültig. Schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen, die die Voraussetzungen für den blauen Ausweis nicht erfüllen, können durch ihn unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt dieser Ausweis jedoch nicht. Er berechtigt zum Parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen „Parkplatz“ (Zeichen 314 StVO) oder „Parken auf Gehwegen“ (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern

Auch dieser Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen. Bei Begrenzung der Parkzeit ist die Ankunftszeit auf einer Parkscheibe einzustellen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Jeweils aktuellste verfügbare Daten für die Stadt:

  • Zugelassene Kraftfahrzeuge: 119.060
  • Pkw: 94.334
  • Krafträder / Motorräder: 5.861
  • Lkw: 7.891
  • Pendler: 40.087 Einpendler, 29.953 Auspendler

Kfz-Zulassungsstelle Halle: Klage wegen gefälschter Papiere

Wegen dem Vorwurf der Bestechlichkeit ermittelt die Staatsanwaltschaft Halle gegen drei Mitarbeiterinnen in der Kfz-Zulassungsbehörde. Laut Märkischer Zeitung wird Ihnen vorgeworfen, Autos auf dem Papier „verjüngt“ zu haben, die für den Verkauf in die Ukraine vorgesehen waren. Der Grund: Ältere Autos werden in der Ukraine stärker besteuert. Der Einfuhrzoll sinkt, je jünger das Auto ist. Den Angaben zufolge arbeitet eine Mitarbeiterin in der Kfz-Zulassung Halle (Saale), die anderen beiden in der Zulassungsstelle Köthen.

Den Mitarbeiterinnen wird vorgeworfen, fürs Manipulieren der Zulassungsdaten finanzielle Vorteile zu erhalten. Sie hätten mit drei Autohändlern aus Halle und der näheren Umgebung sowie mit einem Mitarbeiter von einem Zulassungsdienst gemeinsame Sache gemacht. Die Beschuldigten haben die Manipulation bereits eingeräumt.

Die Stadt Halle äußerte sich zu den Vorwürfen nicht. Kommt es zu einer Verurteilung, müssen die Mitarbeiterinnen der Kfz-Zulassungsbehörde mit einer Freiheitsstrafe rechnen, die zwischen sechs Monaten und fünf Jahren ausfallen kann.

198 Trabbis

Die Zulassungsbehörde stellte im Jahr 2016 deutlich weniger Zulassungen fest – zumindest was Benziner angeht. Knapp 70.600 Benzinfahrzeuge waren im Jahr 2016 angemeldet. Im Jahr 2011 waren es noch mehr als 77.000 Benziner.

Man könnte annehmen, nun stiegen die Anmeldungen alternativer Antriebe: Diesel-, Hybrid- oder Elektrofahrzeuge. Jedoch zeigen die Zahlen lediglich einen nur sehr leichten Anstieg. Die Gesamtzahl der Fahrzeuge sank um knapp 6.000. Lediglich 46 Elektroautos und nur 440 Hybridfahrzeuge fuhren 2016 in Halle. Das ist jedoch ein kleiner Anstieg zum Vergleichsjahr 2011: seinerzeit waren in Halle lediglich 19 Elektrofahrzeuge zugelassen.

Die Kfz-Zulassungsstelle berichtet auch über die Verbreitung einzelner Fahrzeuge. So zeigen sich beispielsweise Luxusfahrzeuge nur selten: Lediglich 36 Jaguar waren 2016 zugelassen. Für Ferrari oder Bentley bewegen sich die Zulassungszahlen jeweils im einstelligen Bereich – da braucht es schon Glück, um so ein Fahrzeug in Halle zu sehen.

Oldtimer sind schon deutlich verbreiteter. Kein Wunder: Die Versicherung fällt für Oldtimer sehr billig aus und für Oldtimer braucht es keine Umweltplakette. Trabis (198 Stück) und Wartburgs (66 Stück) rangieren ganz weit vorn in der Statistik. Bei den gängigen Automarken zeichnet Halle ein Bild, wie es häufig in Deutschland vorkommt: Gute 20.000 Hallenser fahren Volkswagen-Modelle. Ford steht mit 9.254 Fahrzeugen auf Platz 2, Opel (8.224 Fahrzeuge) und Mercedes (8.006 Fahrzeuge) stehen auf Platz 3 und 4.

Die Händel-Stadt ist bekannt für die historische Altstadt, die Leopoldina und das Landesmuseum für Vorgeschichte.

Weitere Tipps:

  • Roter Turm und Hausmanns Türme
  • Beatles-Museum
  • Technisches Halloren- und Salinemuseum Halle (Saale)
  • Halloren Schokoladenmuseum
  • Händel-Haus
  • Zoo
  • Kunstmuseum Moritzburg
  • Die Neue Residenz
  • Stadtgottesacker
  • Maya Mare
  • Göbelbrunnen
  • Oberburg Giebichenstein

Die Stadtteile

Die Stadt ist in 43 Stadtviertel unterteilt, die zu 5 Stadtbezorken gehören:

  • Stadtteil Halle (00) im Stadtbezirk Mitte (1) mit den Stadtvierteln:
    • Altstadt (01)
    • Südliche Innenstadt (02)
    • Nördliche Innenstadt (03)
    • Paulusviertel (04)
    • Am Wasserturm/Thaerviertel (05)
    • Landrain (06)
    • Frohe Zukunft (07)
    • Gebiet der DB (08)
    • Freiimfelde/Kanenaer Weg (09)
    • Dieselstraße (10)
    • Lutherplatz/Thüringer Bhf. (11)
    • Gesundbrunnen (12)
    • Südstadt (13)
    • und Damaschkestraße (14)
  • Stadtteil Trotha (20) im Stadtbezirk Nord (2) mit den Stadtvierteln:
    • Ortslage Trotha (21)
    • Industriegebiet Nord (22)
    • Gottfried-Keller-Siedlung (23)
  • Stadtteil Giebichenstein (30) im Stadtbezirk Nord (2)
  • Stadtteil Seeben (31) im Stadtbezirk Nord (2)
  • Stadtteil Tornau (32) im Stadtbezirk Nord (2)
  • Stadtteil Mötzlich (33) im Stadtbezirk Nord (2)
  • Stadtteil Diemitz (40) im Stadtbezirk Ost (3)
  • Stadtteil Dautzsch (41) im Stadtbezirk Ost (3)
  • Stadtteil Reideburg (42) im Stadtbezirk Ost (3)
  • Stadtteil Büschdorf (43) im Stadtbezirk Ost (3)
  • Stadtteil Kanena/Bruckdorf (44) im Stadtbezirk Ost (3)
  • Stadtteil Ammendorf (50) im Stadtbezirk Süd (4) mit den Stadtvierteln:
    • Ortslage Ammendorf/Beesen (51)
    • Radewell/Osendorf (52)
    • Planena (53)
  • Stadtteil Böllberg/Wörmlitz (60) im Stadtbezirk Süd (4)
  • Stadtteil Silberhöhe (61) im Stadtbezirk Süd (4)
  • Stadtteil Neustadt (70) im Stadtbezirk West (5) mit den Stadtvierteln:
    • Nördliche Neustadt (71)
    • Südliche Neustadt (72)
    • Westliche Neustadt (73)
    • Gewerbegebiet Neustadt (74)
  • Stadtteil Lettin (80) im Stadtbezirk West (5) mit den Stadtvierteln:
    • Ortslage Lettin (81)
    • Heide-Nord/Blumenau (82)
  • Stadtteil Saaleaue (90) im Stadtbezirk West (5)
  • Stadtteil Kröllwitz (91) im Stadtbezirk West (5)
  • Stadtteil Heide-Süd (92) im Stadtbezirk West (5)
  • Stadtteil Nietleben (93) im Stadtbezirk West (5)
  • Stadtteil Dölauer Heide (94) im Stadtbezirk West (5)
  • Stadtteil Dölau (95) im Stadtbezirk West (5)
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Zulassungsstellen
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Tage Wartezeit