7 Zulassungsstellen der Stadt Hamm: Hilfreichste Infos

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Hier finden Sie die wichtigsten und hilfreichsten Infos bezüglich der 7 Zulassungsstellen (Bürgerämter mit Kfz Zulassung) der Stadt Hamm: Mitte, Uentrop, Rhynern, Pelkum, Herringen, Bockum-Hövel und Heessen.

Von Adressen über Websites, Öffnungszeiten, Wartezeiten, Wunschkennzeichen, Bewohnerparkausweise, Behindertenparkausweise und Umweltplaketten bis hin zu Kfz Steuer und Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung: Was über mehrere Behördenwebsites verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen.

KFZ Zulassungsstelle Hamm,
Bürgeramt Mitte

Rathausanbau
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm

Telefon: 02381 17-7777
Fax: 02381 / 17-2990

Email: ba-mitte@stadt.hamm.de

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Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz): Hier können Sie (nach einer Registrierung) Ihr Fahrzeug online abmelden und wieder zulassen (ohne Halter- und Fahrzeugwechsel). Fragen hierzu beantwortet die Stadt unter Telefon 02381/179600 und 02381/179601.

Öffnungszeiten

Montag: 7:30 – 16:00 Uhr

Dienstag: 9:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch: 7:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag: 7:30 – 16:00 Uhr

Freitag: 7:30 – 13:00 Uhr

Bürgeramt Bockum-Hövel

Rathaus Bockum-Hövel
Teichweg 1
59075 Hamm

Telefon: 02381 17-7777
Fax: 02381 / 17-2960

Email: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de

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Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz): Hier können Sie (nach einer Registrierung) Ihr Fahrzeug online abmelden und wieder zulassen (ohne Halter- und Fahrzeugwechsel). Fragen hierzu beantwortet die Stadt unter Telefon 02381/179600 und 02381/179601.

Öffnungszeiten

Montag: 7:30 – 16:00 Uhr

Dienstag: 9:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch: 7:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag: 7:30 – 16:00 Uhr

Freitag: 7:30 – 13:00 Uhr

Öffentlicher Nahverkehr

Buslinien: 2, 4

Haltestelle: Eichstedtstraße oder Rautenstrauchstraße

Bürgeramt Heessen

Amtshaus Heessen
Amtsstraße 19
59073 Hamm

Telefon: 02381 17-7777
Fax: 02381 / 17-109710

Email: ba-heessen@stadt.hamm.de

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Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz): Hier können Sie (nach einer Registrierung) Ihr Fahrzeug online abmelden und wieder zulassen (ohne Halter- und Fahrzeugwechsel). Fragen hierzu beantwortet die Stadt unter Telefon 02381/179600 und 02381/179601.

Öffnungszeiten

Montag: 7:30 – 16:00 Uhr

Dienstag: 9:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch: 7:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag: 7:30 – 16:00 Uhr

Freitag: 7:30 – 13:00 Uhr

Öffentlicher Nahverkehr

Buslinien 11, 12, Haltestelle Heessener Markt

Bürgeramt Herringen

Verwaltungsgebäude
Dortmunder Straße 245
59067 Hamm

Telefon: 02381 17-7777
Fax: 02381 / 17-2952

Email: ba-herringen@stadt.hamm.de

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Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz): Hier können Sie (nach einer Registrierung) Ihr Fahrzeug online abmelden und wieder zulassen (ohne Halter- und Fahrzeugwechsel). Fragen hierzu beantwortet die Stadt unter Telefon 02381/179600 und 02381/179601.

Öffnungszeiten

Montag: 7:30 – 16:00 Uhr

Dienstag: 9:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch: 7:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag: 7:30 – 16:00 Uhr

Freitag: 7:30 – 13:00 Uhr

Öffentlicher Nahverkehr

Buslinien: 1, 7, 13, 17, 111

Haltestelle: Jahnschule oder Herringer Markt

Bürgeramt Pelkum

Amtshaus Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm

Telefon: 02381 17-7777
Fax: 02381 / 17-2940

Email: ba-pelkum@stadt.hamm.de

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Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz): Hier können Sie (nach einer Registrierung) Ihr Fahrzeug online abmelden und wieder zulassen (ohne Halter- und Fahrzeugwechsel). Fragen hierzu beantwortet die Stadt unter Telefon 02381/179600 und 02381/179601.

Öffnungszeiten

Montag: 7:30 – 16:00 Uhr

Dienstag: 9:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch: 7:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag: 7:30 – 16:00 Uhr

Freitag: 7:30 – 13:00 Uhr

Öffentlicher Nahverkehr

Buslinien: 3, 125, 184

Haltestelle: Pelkum/ Amtshaus

Bürgeramt Rhynern

Unnaer Straße 12
59069 Hamm

Telefon: 02381 17-7777
Fax: 02381 / 17-109300

Email: ba-rhynern@stadt.hamm.de

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Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz): Hier können Sie (nach einer Registrierung) Ihr Fahrzeug online abmelden und wieder zulassen (ohne Halter- und Fahrzeugwechsel). Fragen hierzu beantwortet die Stadt unter Telefon 02381/179600 und 02381/179601.

Öffnungszeiten

Montag: 7:30 – 16:00 Uhr

Dienstag: 9:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch: 7:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag: 7:30 – 16:00 Uhr

Freitag: 7:30 – 13:00 Uhr

Öffentlicher Nahverkehr

Buslinien: 21, 22, R41

Haltestelle: Rhynern- Mitte

Bürgeramt Uentrop

Verwaltungsgebäude
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm

Telefon: 02381 17-7777
Fax: 02381 / 17-109200

Email: ba-uentrop@stadt.hamm.de

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Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz): Hier können Sie (nach einer Registrierung) Ihr Fahrzeug online abmelden und wieder zulassen (ohne Halter- und Fahrzeugwechsel). Fragen hierzu beantwortet die Stadt unter Telefon 02381/179600 und 02381/179601.

Öffnungszeiten

Montag: 7:30 – 16:00 Uhr

Dienstag: 9:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch: 7:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag: 7:30 – 16:00 Uhr

Freitag: 7:30 – 13:00 Uhr

Öffentlicher Nahverkehr

Buslinien: 1, 3, 6, 18, 33

Haltestelle: Maximilianpark

  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Zulassung von Neufahrzeugen
  • E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
  • Umschreibung von Fahrzeugen mit oder ohne Halterwechsel
  • Abmeldung / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel
  • Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
  • Zuteilung von Saisonkennzeichen/ Änderung des Saisonzeitraumes
  • Außerbetriebsetzungen (nur bei vorhandenen gesiegelten Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren, jedoch keine Oldtimerkennzeichen)
  • Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust oder Diebstahl
  • Ausgabe von Feinstaubplaketten
  • Nachstempelung von Kennzeichen
  • Rote Dauerkennzeichen
  • H-Kennzeichen (Oldtimer)
  • Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger Arbeitsmaschinen)
  • Alle Zulassungsvorgänge, bei denen eine technische Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss (auch Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt ein kleineres Kennzeichen erforderlich ist)
  • Technische Änderungen am Fahrzeug
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) und roten Dauerkennzeichen
  • Umkennzeichnungen nach Verlust von Kennzeichenschildern oder aufgrund eines Änderungswunsches
  • Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren
  • Tempo-100 Plaketten für Anhänger

Um Ihr Fahrzeug, an-, ab- oder umzumelden, sollten Sie diese Dokumente mitbringen:

KFZ anmelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), am besten vorher einen Kfz Versicherungsvergleich durchführen
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer (hier: Beispiel für Bielefeld)
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ ummelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ abmelden

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen
  • Bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht

Weitere Dokumente sind nur bei bestimmten Vorgängen nötig, zum Beispiel die Betriebserlaubnis von Anbau- oder / Tuning-Teilen durch den Hersteller dieser Teile.

Besuchen Sie unbedingt die obige Website oder fragen Sie im Zweifelsfall telefonisch nach, bevor Sie einen halben Tag Urlaub für einen Behördenbesuch einsetzen und dann doch etwas fehlt.

Hier können Sie Ihre Kfz Steuer berechnen

Geben Sie auf dieser Website des Bundesfinanzministeriums die Daten Ihres Fahrzeugs ein, um zu berechnen, welche Kfz-Steuer Sie erwartet. Vor allem vor einer Kaufentscheidung ist diese Kalkulation empfehlenswert, um auch diesen Teil der Fixkosten Ihres Fahrzeugs zu ermitteln.

Wunschkennzeichen HAM online reservieren für Hamm

Sie können die Reservierung ausschließlich auf dieser Website der Behörde beantragen (andere Webseiten, die den Eindruck erwecken, sie würden Ihnen Wunschkennzeichen verschaffen, stellen auch lediglich auf dieser Website einen Antrag).

Nach Ihrer Zustimmung zu den Datenschutzbestimmungen sehen Sie eine Eingabemaske. Geben Sie Ihr Wunschkennzeichen ein. Wahrscheinlich werden Sie mehrere Versuche benötigen, da die meisten Kennzeichen vergeben sind. Sobald ein Kennzeichen verfügbar ist, geben Sie Ihre persönlichen Daten ein. Ihr Wunschkennzeichen / Unterscheidungszeichen wird dann für 90 Tage reserviert. Sollte eine Verlängerung nötig sein (z.B. wegen Verzögerungen bei der Auslieferung eines Neufahrzeugs), rufen Sie diesbezüglich unter der auf dieser Seite genannten Telefonnummer an, ob eine Verlängerung möglich ist (kein Rechtsanspruch).

Notieren Sie das reservierte Kennzeichen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug selbst zulassen wollen, nennen sie das Kennzeichen bei der Zulassung. Beauftragen Sie einen Zulassungsservice, geben Sie das Kennzeichen bei der Bestellung an.

Rechtsgrundlagen und Kosten für Ihr Wunschkennzeichen

Die Reservierungsgebühr von derzeit 12,80 € wird nur im Falle einer Fahrzeuganmeldung /-ummeldung fällig. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich. Rechtsgrundlagen für die Reservierung von Wunschkennzeichen:

Kurze Wunschkennzeichen

Kurze Kennzeichenkombinationen (z.B. HAM-M 1) werden gemäß Gesetz allenfalls dann durch die Zulassungsbehörde zugeteilt, sofern das Fahrzeug bauartbedingt keinen größeren Kombinationen Platz bietet. Selbst Motorräder erhalten seit 2017 keine Kurzkennzeichen mehr. Über die Zuteilung kurzer Kennzeichenkombinationen entscheidet die Zulassungsbehörde im Einzelfall. Privatpersonen, deren Nummernschild nur 1 Buchstaben und 1 Zahl haben (so wie hier), scheinen einen besonderen Draht zum Straßenverkehrsamt zu haben (fragen Sie einfach die Fahrer, wenn sie einen sehen). Daher können solche Wünsche nicht per Online-Reservierung berücksichtigt werden. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsbehörde.

Die Buchstabenserien HJ, KZ, NS, SA sowie SS stehen bundesweit nirgends zur Verfügung. Bei Saison- und Oldtimerkennzeichen darf die Kombination aus Zahlen und Buchstaben insgesamt 5 Zeichen nicht überschreiten.

Mögliche Kennzeichenkombinationen für Motorräder und Leichtkrafträder

2 Buchstaben und 2 Ziffern
2 Buchstaben und 3 Ziffern

Mögliche Kennzeichenkombinationen für PKW und LKW

1 Buchstabe und 4 Ziffern
2 Buchstaben und 3 Ziffern
2 Buchstaben und 4 Ziffern

Um Missbrauch zu verhindern, ist die Übertragung eines Wunschkennzeichens auf Dritte unzulässig. Die Wahl eines Wunschkennzeichens ist auch dann möglich, wenn dem Fahrzeug bereits ein Berliner Kennzeichen zugeteilt wurde. Für die Zuteilung Ihres reservierten Wunschkennzeichens ist die Vorlage des Ausdrucks der Reservierungsbestätigung erforderlich. Darüber hinaus können Sie bei der Außerbetriebsetzung eines Berliner Fahrzeuges das bisherige Kennzeichen auf den letzten eingetragenen Halter reservieren lassen.

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Tipps gegen Wartezeiten

  • Leider kann man in den Hammer Bürgerämtern bisher keinen Termin vereinbaren. Da das Bürgeramt Mitte die längsten Wartezeiten hat (oft über 2 Stunden), empfehlen wir als Geheimtipp das Bürgeramt Pelkum (Wartezeit meist nur 10-20 Minuten). Heessen und Herringen (durchschnittlich 30 Minuten Wartezeit) sind ebenfalls empfehlenswert. Rhynern (35 Minuten) ist unsere Nr. 4.
  • Dienstags und Freitags sind die Wartezeiten kürzer als an anderen Tagen.
  • Meiden Sie Brückentage. Alle Ämter haben dann weniger Personal, und die Wartezeiten sind besonders lang.
  • Prüfen Sie unsere Checkliste “Das müssen Sie mitbringen”. Informieren Sie sich auf der oben genannten Webseite der Behörde darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.
  • Führen Sie einen Vergleich von Kfz Versicherungen durch, und bringen Sie die “Elektronische Versicherungsbestätigung” (eVB) mit (siehe “Das müssen Sie mitbringen”.

Umweltplaketten

Feinstaubplaketten / Umweltplaketten erhalten Sie bei der Zulassung / Ummeldung im Strassenverkehrsamt. Sie können sie aber auch bei allen anderen bundesdeutschen Kfz-Zulassungsbehörden, den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen für den Kfz-Verkehr (TÜV, DEKRA, GTÜ) und allen zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Werkstätten erwerben.

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Autokauf / Verkauf: Tipps gegen Betrüger

Käufer mit Visitenkarten, die bei der Besichtigung den Preis drücken. Dubiose Händler, die sich um die Sachmängelhaftung drücken. Anzahlungen, die Sie nie wieder sehen. Gebrauchtwagengarantien / Reparaturversicherungen, die Sie abzocken. betrügerische Scheinangebote als “Testwagenfahrer” oder “Werbefahrer”. Darauf sollten Sie achten:

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Keine Umweltzone Hamm in Sicht

Die Luft ist zu sauber, der Verkehr ist zu gering: Sofern die Grenzwerte nicht gesenkt werden, benötigt man in Hamm keine Umweltplakette. Sinnvoll ist sie dennoch, um in Umweltzonen fahren zu können, zum Beispiel in der Umweltzone Ruhrgebiet.

Auf dieser Webseite des Umweltbundesamts finden Sie eine Gesamtübersicht aller Umweltzonen in Deutschland.

Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise

Infos der Stadt zum Bewohnerparken und eine Übersicht mit den Bewohnerparkzonen im Stadtgebiet finden Sie hier.

Zuständig ist das Stadtplanungsamt, Gustav-Heinemann-Straße 10, Telefon: 02381 17-4116.

Bewohnerparkausweise berechtigen Anwohner, sich in ihrer Nähe einen Parkplatz suchen zu dürfen – mehr nicht. Ein Bewohnerparkausweis bzw. Anwohnerparkausweis beinhaltet nicht das Recht auf einen Parkplatz. Um einen solchen Ausweis zu beantragen, benötigen Sie:

  • Personalausweis, oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung (ebenso bei ausländischen Pass)
  • Kraftfahrzeugschein
  • Gegebenenfalls den bereits vorhandenen Parkausweis
  • Sofern Sie nicht der Eigentümer sind: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug allein und dauerhaft nutzen
  • Bei Zweitwohnsitz: Meldebescheinigung mitbringen.
  • Bei Firmenwagen: Bescheinigung des Arbeitgebers für privat genutztes Dienstfahrzeug

Kosten für einen Bewohnerparkausweis / Anwohnerparkausweis: Derzeit 30,70 € jährlich (Angabe ohne Gewähr, kann sich ändern)

Für Wohnmobile und Lkw sind Anwohnerparkausweise in den meisten Kommunen nicht möglich, für Car-Sharing in vielen Kommunen schon. In den meisten Städten und Landkreisen ist für jeden im Haushalt gemeldeten Pkw ein Parkausweis erhältlich. Bei manchen ist es auf 1 Pkw pro Haushalt begrenzt, was regelmäßig zu Rechtsstreitigkeiten führt.

Bundeseinheitliche Rechtsgundlagen:

Schwerbehinderten-Parkausweis beantragen

Zuständig sind die 7 Bürgerämter, siehe oben / links.

Auf dieser Website finden Sie alle Informationen darüber, wie Berechtigte einen Parkausweis und solche Sondergenehmigung / Parkfläche für das Hammer Stadtgebiet erhalten. Die Stadtverwaltung schreibt, dass die Antragsteller weder eine Garage noch einen Stellplatz außerhalb öffentlicher Verkehrsfläche (auch gemietet) besitzen dürfen. Bestehen Parkmöglichkeiten auf dem Privatgrundstück des Hauses und ist der Antragsteller Mieter, ist eine Bestätigung des Vermieters vorzulegen, dass keine Vermietung an den Schwerbehinderten möglich ist.

Eine Karte öffentlicher Behindertenparkplätze im Stadtgebiet finden Sie auf hier (pdf).

Menschen, die hochgradig und amtlich anerkannt gehbehindert sind, können einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz beantragen. Auch Blinde / stark Sehbehinderte, die von einer Begleitperson gefahren werden, können einen solchen personenbezogenen Parkplatz beantragen. Im Behörden-Jargon nennt sich das “Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen”.

Wie schwierig es ist, einen Behindertenparkausweis zu erhalten, beschrieb die Saarbrücker Zeitung am 05.11.2017 unter “Ärgerlicher Hindernislauf zum Behinderten-Parkausweis”. Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung müssen einen Behinderungsgrad von 80 Prozent amtlich anerkannt bekommen. Der Sozialverband VdK befindet diese Hürde als viel zu hoch ist. Vorübergehende Gehbehinderungen nach Operationen oder Unfällen berechtigen praktisch nie zu einem Behindertenparkausweis.

Rechtsgrundlagen:

Behindertenparkausweise setzen übrigens nicht voraus, dass ein behinderter Mensch das Fahrzeug selbst lenkt. Es muss sich jedoch jeweils um eine Fahrt handeln, die der Beförderung eines behinderten Menschen dient, für den der jeweilige Ausweis ausgestellt wurde.

Der blaue Parkausweis

Der blaue Parkausweis ist EU-weit gültig und berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf allgemeinen Behindertenparkplätzen, die mit dem Zusatzschild “Rollstuhlfahrersymbol” besonders gekennzeichnet sind.

Zusätzlich erleichtert der blaue Parkausweis das Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen während der Ladezeit, die für das Be- und Entladen freigegeben ist,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.

Diese Erleichterungen gelten nur sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Beantragen können den blauen Parkausweis:

  • schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen “aG”
  • Menschen mit beidseitiger Amelie (angeborenes Fehlverhalten einer oder mehrere Extremitäten) oder Phokomelie (angeborene Deformation der Gliedmaßen, bei der Hände oder Füße unmittelbar am Rumpf sitzen) oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen sowie
  • blinde Menschen mit Merkzeichen “Bl”

Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen.
Zudem besteht für diese Personen die Möglichkeit, einen individuellen Behindertenparkplatz zu beantragen.

Ohne einen blauen Parkausweis gibt es spezielle Ausnahmegenehmigungen für:

  • Menschen ohne Hände oder Arme,
  • kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m oder weniger und
  • Menschen, die eine Gurt- oder Helmbefreiung benötigen.

Der orangene Parkausweis

Der orange Parkausweis ist bundesweit gültig. Schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen, die die Voraussetzungen für den blauen Ausweis nicht erfüllen, können durch ihn unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt dieser Ausweis jedoch nicht. Er berechtigt zum Parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern

Auch dieser Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen. Bei Begrenzung der Parkzeit ist die Ankunftszeit auf einer Parkscheibe einzustellen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Jeweils aktuellste verfügbare Daten für die Stadt:

  • Kraftfahrzeuge: 103.502
  • Darunter Pkw: 90.188
  • Lkw und Zugmaschinen: 6.112
  • Krafträder: 7.202
  • Benzinmotoren: 71%
  • Dieselmotoren: 24 %
  • Mängelquote bei TÜV / Dekra Hauptuntersuchung in der Dortmunder Straße: 47 %
  • 83% der TÜV-Mängel bei Fahrtzeugen Baujahr 2004 und älter, 3,5% bei Autos bis zu 3 Jahren

Besonderheiten der Zulassungsstelle in Hamm

Im Laufe der letzten Jahre konnte die Hammer Stadtverwaltung immer mehr Zulassungen von Autos beobachten. Alleine 2016 waren es über das Jahr verteilt 5.300 Autos mehr, die über die Schreibtische der Zulassungsbehörde angemeldet wurden. Die Zulassungsstelle reagierte auf das Mehraufkommen und erweiterte bzw. verbesserte ihren Service. Unter bestimmten Voraussetzungen können beispielsweise Autos auch online abgemeldet werden. Dieser Service hat aber ein paar Wermutstropfen.

Denn um das Fahrzeug online abzumelden, muss es am 1. Januar 2015 oder später zugelassen worden sein. Diese Vorgabe schränkt die Möglichkeiten natürlich erheblich ein, denn viele Autofahrer fahren ältere Autos, und selbst wenn sie auf ein Neufahrzeug umsteigen, ist die Online-Anmeldung bei der Zulassungsbehörde noch nicht möglich. Natürlich kann man davon ausgehen, dass es künftig deutlich mehr Online-Abmeldungen geben wird, doch derzeit können sich nur wenige Autofahrer über den Service der Zulassungsstelle freuen.

Das Kennzeichen kann mit umziehen

Wer umzieht, muss sich naturgemäß auch im neuen Wohnort anmelden. So weit, so gut. Und im Zuge dessen muss auch der Wagen umgemeldet werden. Das war in der Vergangenheit immer mit einem neuen Nummernschild verbunden. Dass dadurch Kosten entstehen, ist nicht schön, stört aber die meisten Autofahrer nicht, sie gehen zur Zulassungsbehörde und lassen sich ein neues Kennzeichen prägen.

Schmerzhafter als die übersichtlichen Kosten, die durch die Ummeldung des Autos entstehen, ist oft die emotionale Ebene. Wer zum Beispiel von Dortmund nach Hamm zieht, musste sich früher darauf einstellen, Kennzeichen mit den Buchstaben „HAM“ prägen zu lassen. Zum Beispiel BVB-Fans, die jahrelang ein Nummernschild DO nutzten, blutet das Herz, wenn sie nun plötzlich mit einem neuen Kennzeichen durch die Gegend fahren müssen. Das Beispiel ist freilich austauschbar, denn diesen „Kennzeichen-Konflikt“ gibt es auch in anderen Städten und Regionen.

Diesen Ärger kann man sich inzwischen sparen. Überall in Deutschland gibt es diese Verpflichtung des neuen Kennzeichens nicht mehr. Man muss zwar nach wie vor zur Zulassungsbehörde, um seinen Wagen umzumelden (schließlich muss die neue Anschrift in die Papiere eingetragen werden). Doch das Nummernschild, das man vorher hatte, kann man behalten. So kann man seine Heimatverbundenheit auch dann offen zur Schau tragen, wenn man längst an einem anderen Ort lebt.

Andererseits: Ein Kennzeichen HAM als Zeichen, dass man sich in Hamm wohlfühlt, ist auch schön.

iKFZ: Fahrzeuge online abmelden und wieder zulassen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) digitalisiert mit dem Projekt „i-Kfz“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Durch “i-Kfz” soll die Fahrzeugzulassung einfacher, bequemer und effizienter werden und damit Fahrzeugbesitzer und die öffentliche Verwaltung entlasten. Fahrten zu Zulassungsbehörden werden überflpssig.

“i-Kfz” ist kein Ersatz, sondern eine Ergänzung zur Zulassung in den jeweiligen Zulassungsstellen. Wer will, kann also weiterhin die Straßenverkehrsämter und Bürgerbüros der Kommunen aufsuchen.

Für “i-Kfz” geben die Zulassungsstellen seit 2015 bei allen Fahrzeug-Neuzulassungen spezielle Zulassungsbescheinigungen und Siegelplaketten für die Nummernschilder aus, die einen verdeckten Sicherheitscode enthalten.

In einem ersten Schritt wurde zum 1. Januar 2015 die Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung eines Fahrzeuges im Internet ermöglicht, wenn Sie diese 6 Bedingungen erfüllen:

  1. Ihr Fahrzeug wurde nach dem 01.01.2015 erstmalig zugelassen.
  2. Sie sind im Besitz des elektronischen Personalausweises (ePA).
  3. Die “e-ID” Funktion (Online-Ausweisfunktion) des ePA ist freigeschaltet.
  4. Sie besitzen ein entsprechendes Lesegerät für den ePA inklusive Software / App.
  5. Sie haben alle erforderlichen Sicherheitscodes für das Fahrzeug freigelegt, also je 1 für jede Siegelplakette Ihrer Kennzeichen und 1 auf der Zulassungsbescheinigung Teil I.
  6. Sie haben die Gebühren auf der entsprechenden Webseite der Behörde online bezahlt.

Auf den Siegelplaketten, die die Zulassungsstellen seit 2015 ausgeben, können Sie den oder die Sicherheitscodes bequem durch Abziehen der Plakette an der vorgesehenen Lasche sichtbar machen. Dabei finden Sie Ihre Sicherheitscodes auf dem dann abgezogenen Aufkleber, nicht nur auf dem Kennzeichen. Sie sollten diese Siegelplaketten also nicht “freirubbeln”. Dies ist nur auf der Zulassungsbescheinigung erforderlich sowie auf einigen Siegelplaketten anderer Zulassungsbehörden.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden können, können Sie für Ihr Fahrzeug einen Online-Antrag zur Außerbetriebsetzung sowie die Reservierung dieses Kennzeichens auf der ggf. vorhandenen i-KFZ-Webseite der Zulassungsbehörde stellen.
Wichtig: Ihr Fahrzeug ist nicht in Echtzeit außer Betrieb, sondern erst mit dem Vorgang in der Zulassungsstelle. Das Bürgeramt informiert Sie darüber schriftlich oder per DE-Mail, je nachdem, wofür Sie sich in Ihrem Online-Antrag entschieden haben.

Wenn eine der Voraussetzungen nicht erfüllt ist, kann das Fahrzeug nur auf herkömmliche Weise bei einer Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge außer Betrieb gesetzt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Elektronischer Personalausweis mit aktivierter e-ID Funktion
  • Je ein Sicherheitscode für die Zulassungsbescheinigung Teil I und je Siegelplakette

„E“ steht für Elektroautos

Ein Aufkleber mit einem gut sichtbaren „E“ steht für Elektro-Auto steht. Wer ein solches Auto fährt, kann zum Beispiel an den meisten Ladestationen gebührenfrei parken. Nicht wenige kritische Geister vermuten hinter dem Vorteil des „E“-Aufklebers auch gleich noch ein paar Nachteile, beispielsweise dass Elektroautos bei der Zulassung teurer seien. Doch das ist nicht der Fall. Die Zulassung ist nicht teurer als bei anderen Autos, und auch die sogenannte Umkennzeichnung ist nicht teurer als bei herkömmlichen Fahrzeugen.

„H“ steht nicht für Hybridauto

Wenn das „E“ für Elektroauto steht, liegt es eigentlich nahe, dass ein „H“ für Hybridautos steht, oder? Nun, das könnte man annehmen, aber so ist es nicht. Befindet sich auf dem Nummernschild eines Fahrzeugs ein „H“, so macht dieser Buchstabe deutlich, dass es sich um einen Oldtimer handelt, also steht das „H“ für “historisches Fahrzeug”. Ein Kennzeichen mit einem „H“ ist nur erhältlich, wenn es mindestens 30 Jahre alt ist und dabei kein Fall für den Schrottplatz ist. Dort würde das „H“ allerdings auch keinen Nutzen haben.

Das Wahrzeichen der elephantastischen Stadt ist der Glaselefant im Maximilianpark in Ostwennemar. Der Maximilianpark ist DAS Ziel schlechthin für Familienausflüge.

Weitere Tipps:

  • Sri Kamadchi Ampal Tempel
  • Waldbühne Heessen
  • Tierpark
  • Kurpark
  • Schloss Oberwerries
  • Schloss Heessen
  • Gut Kump
  • Wassertürme im Stadtteil Berge
  • Industriedenkmal Zeche Radbod

7 Bezirke und die statistischen Bezirke von Hamm

Die Stadt ist in diese 7 Stadtbezirke und statistischen Bezirke unterteilt:

  • Mitte: City, Innenstadt-Süd, Innenstadt-Ost, Süden östlich der Werler Straße, Süden westlich der Werler Straße, Westen nördlich der Lange Straße, Westen südlich der Lange Straße, Bahnhof einschließlich Ortsgüterbahnhof
  • Bockum-Hövel: Nordenfeldmark-West, Hövel-Mitte, Hövel-Nord, Hövel-Radbod, Bockum, Barsen, Hamm-Norden, Holsen, Geinegge, Hölter
  • Heessen: Nordenfeldmark-Ost, Mattenbecke, Zeche-Sachsen, Heessener Gartenstadt, Heessener Dorf, Westhusen, Dasbeck, Frielick
  • Herringen: Westenfeldmark, Ostfeld, Heidhof, Herringen Ortskern, Nordherringen, Herringer Heide, Sandbochum
  • Pelkum: Wiescherhöfen/Daberg, Lohauserholz, Selmigerheide/Weetfeld, Zechensiedlung, Harringholz, Pelkum Ortskern, Westerheide, Lerche
  • Rhynern: Berge, Westtünnen westlich des Heidewegs, Westtünnen östlich des Heidewegs, Rhynern Ortskern, Osttünnen, Freiske, Osterflierich, Wambeln, Allen, Süddinker
  • Uentrop: Kurpark, Mark, Braam, Werries, Geithe, Ostwennemar, Norddinker, Vöckinghausen, Frielinghausen, Schmehausen, Uentrop Ortskern
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