Die 11 Kfz Zulassungsstellen der Stadt Heidelberg

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Hier finden Sie die wichtigsten und hilfreichsten Infos bezüglich der 11 Zulassungsstellen der Stadt Heidelberg. Von Adressen über Websites, Öffnungszeiten, Online Terminvereinbarung, Wartezeiten, Wunschkennzeichen, Bewohnerparkausweise, Behindertenparkausweise und Umweltplaketten bis hin zu Kfz Steuer und Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung: Was über mehrere Behördenwebsites verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen.

Nicht vergessen: Vor der Zulassung die günstigste Kfz Versicherung für Ihr Fahrzeug ermitteln.

Zulassungsstelle der Stadt Heidelberg (Hauptstelle)

Adresse

Kfz Zulassungsstelle
Pleikartsförster Str. 116
69124 Heidelberg
Telefon: 06221 58-43700
Fax: 06221 58-48790
Email: KFZ-Zulassungen@Heidelberg.de
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Öffnungszeiten

Montag: 8:00 – 12:00 Uhr

Dienstag: 8:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 – 17:30 Uhr

Donnerstag: 8:00 – 16:00 Uhr

Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr

Die Nummernausgabe endet mindestens 30 Minuten vorher – bei größerem Andrang auch früher. Das heißt: Wer nicht mindestens 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten eine Nummer zieht, kommt wahrscheinlich nicht dran.

Öffentlicher Nahverkehr

Buslinie 33, Haltestelle Gregor-Mendel Realschule (die Zulassungsstelle befindet sich von der Haltestelle aus gesehen hinter der Schule)

Parkplatz

Parkplätze befinden sich neben dem Gebäude.

Bürgeramt Altstadt

Marktplatz 10
69117 Heidelberg
Telefon: 06221 58-13810
Fax: 06221 58-4613810
Email: buergeramt-altstadt@heidelberg.de
Zur Website

Öffnungszeiten

Montag: 8:00 – 12:00 Uhr

Dienstag: 8:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 8:00 – 18:00 Uhr

Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr

Bürgeramt Boxberg / Emmertsgrund

Emmertsgrundpassage 17
69126 Heidelberg
Telefon: 06221 58-13850
Fax: 06221 58-4613850
Email: Buergeramt-Emmertsgrund@Heidelberg.de
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Öffnungszeiten

Montag: 8:00 – 12:00 Uhr

Dienstag: 8:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag: 8:00 – 16:00 Uhr

Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr

Bürgeramt Handschuhsheim

Dossenheimer Landstr. 13
69121 Heidelberg
Telefon: 06221 58-13820
Fax: 06221 58-4613820
Email: Buergeramt-Handschuhsheim@Heidelberg.de
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Öffnungszeiten

Montag: 8:00 – 12:00 Uhr

Dienstag: 8:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 8:00 – 18:00 Uhr

Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr

Bürgeramt Kirchheim

Schwetzinger Str. 20
69124 Heidelberg
Telefon: 06221 58-13860
Fax: 06221 58-4613860
Email: Buergeramt-Kirchheim@Heidelberg.de
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Öffnungszeiten

Montag: geschlossen

Dienstag: 8:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 8:00 – 18:00 Uhr

Freitag: 8:00 – 16:00 Uhr

Bürgeramt Mitte (Bahnstadt, Bergheim, Südstadt, Weststadt)

Dossenheimer Landstr. 13
69121 Heidelberg
Telefon: 06221 58-47980
Fax: 06221 58-49150
Email: Buergeramt-Mitte@Heidelberg.de
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Öffnungszeiten

Montag: 8:00 – 12:00 Uhr

Dienstag: 8:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 – 17:30 Uhr

Donnerstag: 8:00 – 16:00 Uhr

Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr

Bürgeramt Neuenheim

Rahmengasse 21
69120 Heidelberg
Telefon: 06221 58-13830
Fax: 06221 58-4613830
Email: Buergeramt-Neuenheim@Heidelberg.de
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Öffnungszeiten

Montag: geschlossen

Dienstag: 8:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 8:00 – 16:00 Uhr

Freitag: 8:00 – 16:00 Uhr

Bürgeramt Pfaffengrund

Am Markt 21
69123 Heidelberg
Telefon: 06221 58-13870
Fax: 06221 58-4613870
Email: Buergeramt-Pfaffengrund@Heidelberg.de
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Öffnungszeiten

Montag: geschlossen

Dienstag: 8:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 8:00 – 16:00 Uhr

Freitag: 8:00 – 16:00 Uhr

Bürgeramt Rohrbach

Seckenheimer Gässchen 1
69126 Heidelberg
Telefon: 06221 58-13880
Fax: 06221 58-4613880
Email: Buergeramt-Rohrbach@Heidelberg.de
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Öffnungszeiten

Montag: geschlossen

Dienstag: 8:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 8:00 – 16:00 Uhr

Freitag: 8:00 – 16:00 Uhr

Bürgeramt Wieblingen

Mannheimer Str. 259
69123 Heidelberg
Telefon: 06221 58-13890
Fax: 06221 58-4613890
Email: Buergeramt-Wieblingen@Heidelberg.de
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Öffnungszeiten

Montag: 8:00 – 12:00 Uhr

Dienstag: 8:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 8:00 – 18:00 Uhr

Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr

Bürgeramt Ziegelhausen / Schlierbach

Kleingemünder Str. 18
69118 Heidelberg
Telefon: 06221 58-13840
Fax: 06221 58-4613840
Email: Buergeramt-Ziegelhausen@Heidelberg.de
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Öffnungszeiten

Montag: geschlossen

Dienstag: 8:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 8:00 – 18:00 Uhr

Freitag: 8:00 – 16:00 Uhr

  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Zulassung von Neufahrzeugen
  • E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
  • Umschreibung von Fahrzeugen mit oder ohne Halterwechsel
  • Abmeldung / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel
  • Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
  • Zuteilung von Saisonkennzeichen/ Änderung des Saisonzeitraumes
  • Außerbetriebsetzungen (nur bei vorhandenen gesiegelten Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren, jedoch keine Oldtimerkennzeichen)
  • Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust oder Diebstahl
  • Ausgabe von Feinstaubplaketten
  • Nachstempelung von Kennzeichen
  • Rote Dauerkennzeichen
  • H-Kennzeichen (Oldtimer)
  • Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger Arbeitsmaschinen)
  • Alle Zulassungsvorgänge, bei denen eine technische Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss (auch Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt ein kleineres Kennzeichen erforderlich ist)
  • Technische Änderungen am Fahrzeug
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) und roten Dauerkennzeichen
  • Umkennzeichnungen nach Verlust von Kennzeichenschildern oder aufgrund eines Änderungswunsches
  • Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren
  • Tempo-100 Plaketten für Anhänger

Um Ihr Fahrzeug, an-, ab- oder umzumelden, sollten Sie diese Dokumente mitbringen:

KFZ anmelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), am besten vorher einen Kfz Versicherungsvergleich durchführen
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer (hier: Beispiel für Bielefeld)
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ ummelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ abmelden

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen
  • Bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht

Weitere Dokumente sind nur bei bestimmten Vorgängen nötig, zum Beispiel die Betriebserlaubnis von Anbau- oder / Tuning-Teilen durch den Hersteller dieser Teile.

Besuchen Sie unbedingt die obige Website oder fragen Sie im Zweifelsfall telefonisch nach, bevor Sie einen halben Tag Urlaub für einen Behördenbesuch einsetzen und dann doch etwas fehlt.

Hier können Sie Ihre Kfz Steuer berechnen

Geben Sie auf dieser Website des Bundesfinanzministeriums die Daten Ihres Fahrzeugs ein, um zu berechnen, welche Kfz-Steuer Sie erwartet. Vor allem vor einer Kaufentscheidung ist diese Kalkulation empfehlenswert, um auch diesen Teil der Fixkosten Ihres Fahrzeugs zu ermitteln.

Tipps gegen Wartezeiten

  • Weichen Sie möglichst auf ein Bürgeramt in Ihrer Nähe aus. Nutzen Sie aus, dass die Bürgerämter unterschiedliche Öffnungszeiten haben.
  • Dienstags, Mittwochs und Freitags sind die Wartezeiten kürzer als an anderen Tagen.
  • Meiden Sie Brückentage. Alle Ämter haben dann weniger Personal, und die Wartezeiten sind besonders lang.
  • Prüfen Sie unsere Checkliste “Das müssen Sie mitbringen”. Informieren Sie sich auf der oben genannten Webseite der Behörde darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.
  • Führen Sie einen Vergleich von Kfz Versicherungen durch, und bringen Sie die “Elektronische Versicherungsbestätigung” (eVB) mit (siehe “Das müssen Sie mitbringen”.

Umweltplaketten

Feinstaubplaketten / Umweltplaketten erhalten Sie bei der Zulassung / Ummeldung im Strassenverkehrsamt. Sie können sie aber auch bei allen anderen bundesdeutschen Kfz-Zulassungsbehörden, den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen für den Kfz-Verkehr (TÜV, DEKRA, GTÜ) und allen zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Werkstätten erwerben.

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Heidelberger Umweltzone: Abschaffung 2023?

Seit dem 01. Januar 2010 gibt es eine Heidelberger Umweltzone, die die Stadtteile Handschuhsheim, Bergheim, Neuenheim, West-, Alt-, Südstadt und Rohrbach umfasst. Seit 2013 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in diesem Bereich fahren.

Wie Heidelberg24 berichtete, könnte die Umweltzone im Laufe des Jahres 2023 “aufgrund der dauerhaft niedrigen Messwerte” wahrscheinlich abgeschafft werden.

Auf dieser Webseite finden Sie alle Infos zur Heidelberger Umweltzone, auf dieser Webseite finden Sie eine Karte mit ihrer genauen Begrenzung.

Auf dieser Webseite des Umweltbundesamts finden Sie eine Gesamtübersicht aller Umweltzonen in Deutschland.

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Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise

Bewohnerparkausweise berechtigen Anwohner, sich in ihrer Nähe einen Parkplatz suchen zu dürfen – mehr nicht. Ein Bewohnerparkausweis bzw. Anwohnerparkausweis beinhaltet nicht das Recht auf einen Parkplatz. Um einen solchen Ausweis zu beantragen, benötigen Sie:

  • Personalausweis, oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung (ebenso bei ausländischen Pass)
  • Kraftfahrzeugschein
  • Gegebenenfalls den bereits vorhandenen Parkausweis
  • Sofern Sie nicht der Eigentümer sind: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug allein und dauerhaft nutzen
  • Bei Zweitwohnsitz: Meldebescheinigung mitbringen.
  • Bei Firmenwagen: Bescheinigung des Arbeitgebers für privat genutztes Dienstfahrzeug

Kosten für einen Bewohnerparkausweis / Anwohnerparkausweis: Derzeit 30,70 € jährlich (Angabe ohne Gewähr, kann sich ändern)

Für Wohnmobile und Lkw sind Anwohnerparkausweise in den meisten Kommunen nicht möglich, für Car-Sharing in vielen Kommunen schon. Informationen der Behörde zu Bewohnerparkausweisen und Antworten auf die meistgestellten Fragen finden Sie hier.

Pläne der Parkzonen (pdf) finden Sie hier. Eine Online-Verlängerung ist auf dieser Webseite möglich.

Bundeseinheitliche Rechtsgundlagen:

Schwerbehinderten-Parkausweis

Menschen, die hochgradig und amtlich anerkannt gehbehindert sind, können einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz beantragen. Auch Blinde / stark Sehbehinderte, die von einer Begleitperson gefahren werden, können einen solchen personenbezogenen Parkplatz beantragen. Im Behörden-Jargon nennt sich das “Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen”.

Rechtsgrundlagen:

Auf dieser Website finden Sie alle Informationen darüber, wie Berechtigte einen blauen Parkausweis und solche Sondergenehmigung / Parkfläche für das Heidelberger Stadtgebiet erhalten. Auf dieser Website finden Sie alle Informationen für den Erwerb eines oragnenen Parkausweises (Unterschied blau-orange: Siehe unten). Leider ist ein persönliches Vorsprechen erforderlich.

Behindertenparkausweise setzen übrigens nicht voraus, dass ein behinderter Mensch das Fahrzeug selbst lenkt. Es muss sich jedoch jeweils um eine Fahrt handeln, die der Beförderung eines behinderten Menschen dient, für den der jeweilige Ausweis ausgestellt wurde.

Der blaue Parkausweis

Der blaue Parkausweis ist EU-weit gültig und berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf allgemeinen Behindertenparkplätzen, die mit dem Zusatzschild “Rollstuhlfahrersymbol” besonders gekennzeichnet sind.

Zusätzlich erleichtert der blaue Parkausweis das Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen während der Ladezeit, die für das Be- und Entladen freigegeben ist,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.

Diese Erleichterungen gelten nur sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Beantragen können den blauen Parkausweis:

  • schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen “aG”
  • Menschen mit beidseitiger Amelie (angeborenes Fehlverhalten einer oder mehrere Extremitäten) oder Phokomelie (angeborene Deformation der Gliedmaßen, bei der Hände oder Füße unmittelbar am Rumpf sitzen) oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen sowie
  • blinde Menschen mit Merkzeichen “Bl”

Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen.
Zudem besteht für diese Personen die Möglichkeit, einen individuellen Behindertenparkplatz zu beantragen.

Ohne einen blauen Parkausweis gibt es spezielle Ausnahmegenehmigungen für:

  • Menschen ohne Hände oder Arme,
  • kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m oder weniger und
  • Menschen, die eine Gurt- oder Helmbefreiung benötigen.

Der orangene Parkausweis

Der orange Parkausweis ist bundesweit gültig. Schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen, die die Voraussetzungen für den blauen Ausweis nicht erfüllen, können durch ihn unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt dieser Ausweis jedoch nicht. Er berechtigt zum Parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern

Auch dieser Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen. Bei Begrenzung der Parkzeit ist die Ankunftszeit auf einer Parkscheibe einzustellen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Jeweils aktuellste verfügbare Daten für die Stadt:

  • Zugelassene Kraftfahrzeuge: 69.059
  • Pkw: 59.982
  • Krafträder / Motorräder: 4.700
  • Beförderte Personen der RNV für die HSB: 41,5 Mio. (2017)
  • Nutzwagenkilometer RNV für HSB: 6,2 Mio.
  • Verkehrsunfälle: 5.445 (2017)
  • Verkehrstote: 6 (2017)

Mit der Stadt verbindet man natürlich das Schloss, die Altstadt und die Karl-Theodor-Brücke.

Weitere Tipps:

  • Bergbahn Königstuhl (mit grandioser Aussicht)
  • Neckarwiese
  • Philosophenweg
  • Studentenkarzer
  • Zoo
  • Thingstätte
  • Großes Fass (im Schloss), mit 220.000 Litern das größte Weinfass der Welt
  • Deutsches Apothekenmuseum
  • Kurpfälzisches Museum
  • Falknerei Tinnunculus (auf dem Königstuhl nahe der Bergbahnstation)
  • Heiligenberg
  • Botanischer Garten

Die 15 Stadtteile von Heidelberg

Die Stadt ist in 15 Stadtteile unterteilt:

  • Altstadt
  • Bahnstadt
  • Bergheim
  • Boxberg
  • Emmertsgrund
  • Handschuhsheim
  • Kirchheim
  • Neuenheim
  • Pfaffengrund
  • Rohrbach
  • Schlierbach
  • Südstadt
  • Weststadt
  • Wieblingen
  • Ziegelhausen
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