Stadt / Landkreis Kassel: 4 Kfz Zulassungsstellen

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Hier finden Sie die wichtigsten und hilfreichsten Infos bezüglich der 4 Kfz Zulassungsstellen Kassel. Stadt Kassel und Landkreis Kassel betreiben die Zulassungsstellen gemeinsam..

Von Adressen über Websites, Öffnungszeiten (nur mit Termin!), Terminvereinbarung, Wartezeiten, Wunschkennzeichen, Bewohnerparkausweise, Behindertenparkausweise und Umweltplaketten bis hin zu Kfz Steuer und Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung: Was über mehrere Behördenwebsites verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen.

Nicht vergessen: Vor der Zulassung die günstigste Kfz Versicherung für Ihr Fahrzeug ermitteln.

KFZ-Zulassungsstelle Kassel

Ölmühlenweg 4
34123 Kassel
Telefon: 0561 / 115
Fax: 0561 / 787-3092

Email: Kfz-zulassung@kassel.de

Zur Website

Vereinbaren Sie hier online einen Termin.

Nummernschilder günstig online kaufen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei der Umschreibung eines Gebrauchtwagens, der Kfz-Neuzulassung, der Außerbetriebsetzung oder der Wiederzulassung die “i-Kfz” Online Zulassung nutzen. Welche Voraussetzungen Sie und Ihr Fahrzeug erfüllen und wie Sie dabei vorgehen müssen, lesen Sie unter Online Zulassung Landkreis Kassel.

Öffnungszeiten (nur mit Termin!)

Montag: 8:00 – 12:30 Uhr

Dienstag: 8:00 – 12:30 Uhr

Mittwoch: 8:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag: 8:00 – 12:30 Uhr

Freitag: 8:00 – 12:30 Uhr

Samstag: N9:00 – 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bahnlinin 4 und 8, Haltestelle Sandershäuser Straße

Parkplätze

Parkplätze befinden sich am Gebäude. Falls kein Platz frei ist, empfehlen wir den Parkplatz Schwanenwiese an der Dresdener Straße 5.

Harzweg 15
34225 Baunatal
Telefon: 0561 / 115

Email: Kfz-zulassung@kassel.de

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Öffnungszeiten

Montag: 8:00 – 12:30 und 13:30 – 16:00 Uhr

Dienstag: 8:00 – 12:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 – 12:30 und 13:30 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 8:00 – 12:30 Uhr sowie nur mit Termin 13:30 – 18:00 Uhr

Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr

Garnisonstr. 6
34369 Hofgeismar
Telefon: 0561 / 115

Email: Kfz-zulassung@kassel.de

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Öffnungszeiten

Montag: 8:00 – 12:30 sowie nur mit Termin 13:30 – 17:00 Uhr

Dienstag: 8:00 – 11:30 Uhr

Mittwoch: 8:00 – 11:30 Uhr

Donnerstag: 8:00 – 11:30 Uhr

Freitag: 8:00 – 11:30 Uhr

Ritterstr. 1 / Gebäude B Landratsamt
34466 Wolfhagen
Telefon: 0561 / 115

Email: Kfz-zulassung@kassel.de

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Zur Online-Terminvereinbarung

Öffnungszeiten

Montag: 8:00 – 11:30 sowie nur mit Termin 13:30 – 17:00 Uhr

Dienstag: 8:00 – 12:30 Uhr

Mittwoch: 8:00 – 11:30 Uhr

Donnerstag: 8:00 – 11:30 Uhr

Freitag: 8:00 – 11:30 Uhr

  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Zulassung von Neufahrzeugen
  • E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
  • Umschreibung von Fahrzeugen mit oder ohne Halterwechsel
  • Abmeldung / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel
  • Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
  • Zuteilung von Saisonkennzeichen/ Änderung des Saisonzeitraumes
  • Außerbetriebsetzungen (nur bei vorhandenen gesiegelten Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren, jedoch keine Oldtimerkennzeichen)
  • Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust oder Diebstahl
  • Ausgabe von Feinstaubplaketten
  • Nachstempelung von Kennzeichen
  • Rote Dauerkennzeichen
  • H-Kennzeichen (Oldtimer)
  • Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger Arbeitsmaschinen)
  • Alle Zulassungsvorgänge, bei denen eine technische Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss (auch Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt ein kleineres Kennzeichen erforderlich ist)
  • Technische Änderungen am Fahrzeug
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) und roten Dauerkennzeichen
  • Umkennzeichnungen nach Verlust von Kennzeichenschildern oder aufgrund eines Änderungswunsches
  • Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren
  • Tempo-100 Plaketten für Anhänger

Um Ihr Fahrzeug, an-, ab- oder umzumelden, sollten Sie diese Dokumente mitbringen:

KFZ anmelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), am besten vorher einen Kfz Versicherungsvergleich durchführen
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer (hier: Beispiel für Bielefeld)
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ ummelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ abmelden

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen
  • Bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht

Weitere Dokumente sind nur bei bestimmten Vorgängen nötig, zum Beispiel die Betriebserlaubnis von Anbau- oder / Tuning-Teilen durch den Hersteller dieser Teile.

Besuchen Sie unbedingt die obige Website oder fragen Sie im Zweifelsfall telefonisch nach, bevor Sie einen halben Tag Urlaub für einen Behördenbesuch einsetzen und dann doch etwas fehlt.

Hier können Sie Ihre Kfz Steuer berechnen

Geben Sie auf dieser Website des Bundesfinanzministeriums die Daten Ihres Fahrzeugs ein, um zu berechnen, welche Kfz-Steuer Sie erwartet. Vor allem vor einer Kaufentscheidung ist diese Kalkulation empfehlenswert, um auch diesen Teil der Fixkosten Ihres Fahrzeugs zu ermitteln.

ADAC Ratgeber: So melden Sie Ihr Auto an oder ab

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Termine für Zulassungsstelle Kassel

Vereinbaren Sie hier online einen Termin. Ohne Termin haben Sie keinen Zugang.

Bei unseren Umfragen lag die Wartezeit auf einen Termin bei 1-2 Werktagen. Problematisch sind die gefragten Samstags-Termine: Da die Nachfrage so hoch ist, kann es 4 Wochen dauern, bis ein Termin frei ist. Auch Mittwochs nach 16 Uhr sind die Wartenzeiten auf einen Termin lang.

Tipps gegen Wartezeiten

Sollte es wieder ohne Termine möglich sein, gilt:

  • Die längsten Wartezeiten hat die Hauptstelle im Kasseler Ölmühlenweg. Mit Glück warten Sie 3 Minuten, mit Pech 3 Stunden. Weichen Sie – wenn es für Sie nicht zu weit ist – auf die Zulassungsstellen in Hofgeismar, Wolfhagen und Baunatal aus.
  • Dienstags und Freitags sind die Wartezeiten kürzer als an anderen Tagen.
  • Meiden Sie Brückentage. Alle Ämter haben dann weniger Personal, und die Wartezeiten sind besonders lang.
  • Prüfen Sie unsere Checkliste “Das müssen Sie mitbringen”. Informieren Sie sich auf der oben genannten Webseite der Behörde darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.
  • Führen Sie einen Vergleich von Kfz Versicherungen durch, und bringen Sie die “Elektronische Versicherungsbestätigung” (eVB) mit (siehe “Das müssen Sie mitbringen”.

Umweltplaketten

Feinstaubplaketten / Umweltplaketten erhalten Sie bei der Zulassung / Ummeldung im Strassenverkehrsamt. Sie können sie aber auch bei allen anderen bundesdeutschen Kfz-Zulassungsbehörden, den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen für den Kfz-Verkehr (TÜV, DEKRA, GTÜ) und allen zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Werkstätten erwerben.

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Autokauf / Verkauf: Tipps gegen Betrüger

Käufer mit Visitenkarten, die bei der Besichtigung den Preis drücken. Dubiose Händler, die sich um die Sachmängelhaftung drücken. Anzahlungen, die Sie nie wieder sehen. Gebrauchtwagengarantien / Reparaturversicherungen, die Sie abzocken. betrügerische Scheinangebote als “Testwagenfahrer” oder “Werbefahrer”. Darauf sollten Sie achten:

Wunschkennzeichen reservieren

Sie sparen Zeit und Geld, wenn sie vorher Ihre Nummernschilder kaufen. In unserem Nummernschild-Shop finden Sie unter den Eingabefeldern den Link auf die Behörden-Webseite zur Reservierung Ihres Wunschkennzeichens.

Sie können die Reservierung ausschließlich auf der Behörden-Webseite beantragen. Andere Webseiten, die den Eindruck erwecken, sie würden Ihnen Wunschkennzeichen verschaffen, stellen auch lediglich auf dieser Webseite einen Antrag.

Lesen Sie nachfolgend, was Sie dabei beachten müssen:

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Stadt und Landkreis Kassel: Keine Umweltzonen in Sicht

Die Luft in Nordhessen ist zu sauber: Daher ist in absehbarer Zeit keine Umweltzone nördlich von Marburg zu erwarten. Es sei denn, die Politik verschärt die Grenzwerte.

Auf dieser Webseite des Umweltbundesamts finden Sie eine Gesamtübersicht aller Umweltzonen in Deutschland.

Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise

Zuständig:

Straßenverkehrs- und Tiefbauamt – Verkehr,
Friedrichsstraße 36
34117 Kassel

Tel. 0561 / 787-6634 und -3104

Zur Website

Bewohnerparkausweise berechtigen Anwohner, sich in ihrer Nähe einen Parkplatz suchen zu dürfen – mehr nicht. Ein Bewohnerparkausweis bzw. Anwohnerparkausweis beinhaltet nicht das Recht auf einen Parkplatz. Um einen solchen Ausweis zu beantragen, benötigen Sie:

  • Personalausweis, oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung (ebenso bei ausländischen Pass)
  • Kraftfahrzeugschein
  • Gegebenenfalls den bereits vorhandenen Parkausweis
  • Sofern Sie nicht der Eigentümer sind: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug allein und dauerhaft nutzen
  • Bei Zweitwohnsitz: Meldebescheinigung mitbringen.
  • Bei Firmenwagen: Bescheinigung des Arbeitgebers für privat genutztes Dienstfahrzeug

Kosten für einen Bewohnerparkausweis / Anwohnerparkausweis: Derzeit 30,70 € jährlich (Angabe ohne Gewähr, kann sich ändern)

Für Wohnmobile und Lkw sind Anwohnerparkausweise in den meisten Kommunen nicht möglich, für Car-Sharing in vielen Kommunen schon.

Informationen der Behörde zu Bewohnerparkausweisen, zur Lage der Kasseler Bewohnerparkzonen und Antworten auf die meistgestellten Fragen finden Sie hier.

Bundeseinheitliche Rechtsgundlagen:

Schwerbehinderten-Parkausweis beantragen

Menschen, die hochgradig und amtlich anerkannt gehbehindert sind, können einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz beantragen. Auch Blinde / stark Sehbehinderte, die von einer Begleitperson gefahren werden, können einen solchen personenbezogenen Parkplatz beantragen. Im Behörden-Jargon nennt sich das “Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen”.

Rechtsgrundlagen:

Auf dieser Website finden Sie alle Informationen darüber, wie Berechtigte einen Parkausweis und solche Sondergenehmigung / Parkfläche für das Stadtgebiet erhalten. Leider ist ein persönliches Vorsprechen erforderlich.

Behindertenparkausweise setzen übrigens nicht voraus, dass ein behinderter Mensch das Fahrzeug selbst lenkt. Es muss sich jedoch jeweils um eine Fahrt handeln, die der Beförderung eines behinderten Menschen dient, für den der jeweilige Ausweis ausgestellt wurde.

Der blaue Parkausweis

Der blaue Parkausweis ist EU-weit gültig und berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf allgemeinen Behindertenparkplätzen, die mit dem Zusatzschild “Rollstuhlfahrersymbol” besonders gekennzeichnet sind.

Zusätzlich erleichtert der blaue Parkausweis das Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen während der Ladezeit, die für das Be- und Entladen freigegeben ist,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.

Diese Erleichterungen gelten nur sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Beantragen können den blauen Parkausweis:

  • schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen “aG”
  • Menschen mit beidseitiger Amelie (angeborenes Fehlverhalten einer oder mehrere Extremitäten) oder Phokomelie (angeborene Deformation der Gliedmaßen, bei der Hände oder Füße unmittelbar am Rumpf sitzen) oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen sowie
  • blinde Menschen mit Merkzeichen “Bl”

Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen.
Zudem besteht für diese Personen die Möglichkeit, einen individuellen Behindertenparkplatz zu beantragen.

Ohne einen blauen Parkausweis gibt es spezielle Ausnahmegenehmigungen für:

  • Menschen ohne Hände oder Arme,
  • kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m oder weniger und
  • Menschen, die eine Gurt- oder Helmbefreiung benötigen.

Der orangene Parkausweis

Der orange Parkausweis ist bundesweit gültig. Schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen, die die Voraussetzungen für den blauen Ausweis nicht erfüllen, können durch ihn unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt dieser Ausweis jedoch nicht. Er berechtigt zum Parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern

Auch dieser Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen. Bei Begrenzung der Parkzeit ist die Ankunftszeit auf einer Parkscheibe einzustellen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

„E“ steht für Elektroautos

Ein Aufkleber mit einem gut sichtbaren „E“ steht für Elektro-Auto steht. Wer ein solches Auto fährt, kann zum Beispiel an den meisten Ladestationen gebührenfrei parken. Nicht wenige kritische Geister vermuten hinter dem Vorteil des „E“-Aufklebers auch gleich noch ein paar Nachteile, beispielsweise dass Elektroautos bei der Zulassung teurer seien. Doch das ist nicht der Fall. Die Zulassung ist nicht teurer als bei anderen Autos, und auch die sogenannte Umkennzeichnung ist nicht teurer als bei herkömmlichen Fahrzeugen.

„H“ steht nicht für Hybridauto

Wenn das „E“ für Elektroauto steht, liegt es eigentlich nahe, dass ein „H“ für Hybridautos steht, oder? Nun, das könnte man annehmen, aber so ist es nicht. Befindet sich auf dem Nummernschild eines Fahrzeugs ein „H“, so macht dieser Buchstabe deutlich, dass es sich um einen Oldtimer handelt, also steht das „H“ für “historisches Fahrzeug”. Ein Kennzeichen mit einem „H“ ist nur erhältlich, wenn es mindestens 30 Jahre alt ist und dabei kein Fall für den Schrottplatz ist. Dort würde das „H“ allerdings auch keinen Nutzen haben.

Jeweils aktuellste verfügbare Daten für die Stadt:

  • Zugelassene Kraftfahrzeuge Landkreis: 169.765
    • Pkw: 139.071
    • Krafträder: 15.457
    • Lkw: 14.281
    • Kfz mit Kennzeichen WOB für Werksangehörige des Volkswagenwerks Baunatal: Rund 2.000
  • Zugelassene Kraftfahrzeuge Stadt: 102.180
    • Pkw: 88.186
    • Krafträder: 6.219
    • Lkw: 7.775
  • Verkehrsunfälle Kasseler Stadtgebiet: 1.172
  • Verkehrstote Stadtgebiet: 1

Kassel ist weltweit bekannt für die Documenta. Stadt und Landkreis haben Einwohnern und Besuchern viele wunderbare Ausflugsziele zu bieten:

Tipps:

  • Wilhelmshöhe mit Schloss, Bergpark, Hercules Monument, Steinhofer Wasserfall und “Wasserkünsten”
  • Löwenburg (spektakulär!)
  • Kunstinstallation “Man walking to the sky”
  • Grimmwelt
  • Sababurg im Reinhardswald
  • Ruine Krukenburg
  • Alheimerturm
  • Naturkundemuseum im Ottoneum
  • Weinbergbunker

11 Städte, 18 weitere Gemeinden, 1 gemeindefreies Gebiet

Im Landkreis Kassel befinden sich 11 Gemeinden mit Stadtrecht (in Klammern: Einwohnerzahl):

  1. Bad Karlshafen (3.641)
  2. Baunatal (27.704)
  3. Grebenstein (5.757)
  4. Hofgeismar (15.210)
  5. Immenhausen (6.985)
  6. Liebenau (3.098)
  7. Naumburg (5.038)
  8. Trendelburg (4.965)
  9. Vellmar (18.089)
  10. Wolfhagen (13.121)
  11. Zierenberg (6.633)

…sowie 18 Gemeinden ohne Stadtrecht…

  1. Ahnatal (7.980)
  2. Bad Emstal (6.015)
  3. Breuna (3.627)
  4. Calden (7.754)
  5. Espenau (5.231)
  6. Fuldabrück (8.740)
  7. Fuldatal (12.274)
  8. Habichtswald (5.014)
  9. Helsa (5.580)
  10. Kaufungen (12.459)
  11. Lohfelden (14.118)
  12. Nieste (1.995)
  13. Niestetal (11.030)
  14. Oberweser (3.206)
  15. Reinhardshagen (4.434)
  16. Schauenburg (10.197)
  17. Söhrewald (4.741)
  18. Wahlsburg (2.038)

Das Stadtrecht ist keine Frage der Größe, sondern von Vereinbarungen im Laufe der Geschichte. deshalb haben rund 3.100 Liebenauer Stadtrecht, 14.000 Lohfeldener nicht.

Ein Kuriosum ist die “40. Gemeinde”, der Gutsbezirk Reinhardswald: Eigentlich wäre es eine Gemeinde. Es ist jedoch ein “gemeindefreier Bezirk”, weil (eigentlich) keine Einwohner hat, tatsächlich aber doch: Die beiden Betreiber der bei Hann. Münden gelegenen Gastronomie “Tillyschanze” haben hier ihren offiziellen Wohnsitz. Allerdings weist der Gutsbezirk Reinhardswald ein weiteres Kuriosum auf: Bis auf die Tillyschanze hat das Gebiet keine Postleitzahl. Und weil es ansonsten keine Einwohner gibt, kann kein Bürgermeister gewählt werden. Dessen Aufgaben übernimmt der Reinhardshagener Forstamtsleiter.

Die Kasseler Stadtteile

Die Stadt ist in diese Stadtteile unterteilt:

  • 01 Mitte
  • 02 Südstadt
  • 03 West
  • 04 Wehlheiden
  • 05 Bad Wilhelmshöhe
  • 06 Brasselsberg
  • 07 Süsterfeld-Helleböhn
  • 08 Harleshausen
  • 09 Kirchditmold
  • 10 Rothenditmold
  • 11 Nord-Holland
  • 12 Philippinenhof-Warteberg
  • 13 Fasanenhof
  • 14 Wesertor
  • 15 Wolfsanger-Hasenhecke
  • 16 Bettenhausen
  • 17 Forstfeld
  • 18 Waldau
  • 19 Niederzwehren
  • 20 Oberzwehren
  • 21 Nordshausen
  • 23 Unterneustadt
zulassungsstelle kassel stadt landkreis
0
Einwohner Stadt + LK
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Fahrzeuge Stadt + LK
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Zulassungsstellen
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Minuten Wartezeit