Zulassungsstelle Koblenz (Stadt)
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Stadt Koblenz
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Stadt Augsburg: Bürgerbüros
Hier finden Sie die wichtigsten und hilfreichsten Infos bezüglich der Kfz Zulassungsstelle der Stadt Koblenz.
Bereiten Sie sich optimal auf Ihren Termin vor: Von Adresse über Websites, Terminvereinbarung, Öffnungszeiten, Wartezeiten, Wunschkennzeichen, Kennzeichenmitnahme, Bewohnerparkausweise, Behindertenparkausweise und Umweltplaketten bis hin zu Kfz Steuer und Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung: Was über mehrere Behördenwebsites verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen.
Zulassungsstelle Stadt Koblenz
Blücherstraße 40
56073 Koblenz
Telefon: 0261 / 129-4420 oder (0261) 115
Fax: 0261 / 129-4400
Email: zulassungsbehoerde@stadt.koblenz.de
Öffnungszeiten (nur mit Termin!)
Montag: 8:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 8:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 – 12:30 und 13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr
Parkplätze
Es gibt nur wenige Parkplätze in der Blücherstraße, daher nutzen viele Besucher den Parkplatz von Aldi und dm (Peter-Klöckner-Str. 3a, mit Parkscheibe), was aber nur mit einem gleichzeitigen Einkauf erwünscht ist.
Öffentliche Verkehrsmittel
Buslinien: 3, 13, 301, Haltestelle Peter-Klöckner-Straße
- Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- Zulassung von Neufahrzeugen
- E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
- Umschreibung von Fahrzeugen mit oder ohne Halterwechsel
- Abmeldung / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
- Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel
- Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
- Zuteilung von Saisonkennzeichen/ Änderung des Saisonzeitraumes
- Außerbetriebsetzungen (nur bei vorhandenen gesiegelten Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren, jedoch keine Oldtimerkennzeichen)
- Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust oder Diebstahl
- Ausgabe von Feinstaubplaketten
- Nachstempelung von Kennzeichen
- Rote Dauerkennzeichen
- H-Kennzeichen (Oldtimer)
- Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger Arbeitsmaschinen)
- Alle Zulassungsvorgänge, bei denen eine technische Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss (auch Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt ein kleineres Kennzeichen erforderlich ist)
- Technische Änderungen am Fahrzeug
- Verlust der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) und roten Dauerkennzeichen
- Umkennzeichnungen nach Verlust von Kennzeichenschildern oder aufgrund eines Änderungswunsches
- Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren
- Tempo-100 Plaketten für Anhänger
Um Ihr Fahrzeug, an-, ab- oder umzumelden, sollten Sie diese Dokumente mitbringen:
KFZ anmelden
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung
- Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
- Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
- Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), am besten vorher einen Kfz Versicherungsvergleich durchführen
- SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer (hier: Beispiel für Bielefeld)
- Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht
KFZ ummelden
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung
- Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
- Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
- Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
- Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht
KFZ abmelden
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
- Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
- Kennzeichen
- Bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht
Weitere Dokumente sind nur bei bestimmten Vorgängen nötig, zum Beispiel die Betriebserlaubnis von Anbau- oder / Tuning-Teilen durch den Hersteller dieser Teile.
Besuchen Sie unbedingt die obige Website oder fragen Sie im Zweifelsfall telefonisch nach, bevor Sie einen halben Tag Urlaub für einen Behördenbesuch einsetzen und dann doch etwas fehlt.
Hier können Sie Ihre Kfz Steuer berechnen
Geben Sie auf dieser Website des Bundesfinanzministeriums die Daten Ihres Fahrzeugs ein, um zu berechnen, welche Kfz-Steuer Sie erwartet. Vor allem vor einer Kaufentscheidung ist diese Kalkulation empfehlenswert, um auch diesen Teil der Fixkosten Ihres Fahrzeugs zu ermitteln.
Wunschkennzeichen KO online reservieren für Koblenz
Sie sparen Zeit und Geld, wenn sie vorher Ihre Nummernschilder kaufen. In unserem Nummernschild-Shop finden Sie unter den Eingabefeldern den Link auf die Behörden-Webseite zur Reservierung Ihres Wunschkennzeichens.
Sie können die Reservierung ausschließlich auf der Behörden-Webseite beantragen. Andere Webseiten, die den Eindruck erwecken, sie würden Ihnen Wunschkennzeichen verschaffen, stellen auch lediglich auf dieser Webseite einen Antrag.
Geben Sie Ihr Wunschkennzeichen ein. Wahrscheinlich werden Sie mehrere Versuche benötigen, da die meisten Kennzeichen vergeben sind. Sobald ein Kennzeichen verfügbar ist, geben Sie Ihre persönlichen Daten ein. Ihr Wunschkennzeichen / Unterscheidungszeichen wird dann für 90 Tage reserviert.
Notieren Sie das reservierte Kennzeichen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug selbst zulassen wollen, nennen sie das Kennzeichen bei der Zulassung.
Zeit sparen: Bestellen Sie Ihr Wunschkennzeichen vor der Zulassung online im Nummernschilder-Shop.
Rechtsgrundlagen und Kosten für Ihr Wunschkennzeichen
Die Reservierungsgebühr von derzeit 12,80 € wird nur im Falle einer Fahrzeuganmeldung /-ummeldung fällig. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich. Rechtsgrundlagen für die Reservierung von Wunschkennzeichen:
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV), § 8 Zuteilung von Kennzeichen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt): Regelungen über Durchführung und Kostenbefreiungen
Kurze Wunschkennzeichen
Kurze Kennzeichenkombinationen (z.B. KO-A 1) werden gemäß Gesetz allenfalls dann durch die Zulassungsbehörde zugeteilt, sofern das Fahrzeug bauartbedingt keinen größeren Kombinationen Platz bietet. Selbst Motorräder erhalten seit 2017 keine Kurzkennzeichen mehr. Über die Zuteilung kurzer Kennzeichenkombinationen entscheidet die Zulassungsbehörde im Einzelfall. Privatpersonen, deren Nummernschild nur 1 Buchstaben und 1 Zahl haben (so wie hier), scheinen einen besonderen Draht zum Straßenverkehrsamt zu haben (fragen Sie einfach die Fahrer, wenn sie einen sehen). Daher können solche Wünsche nicht per Online-Reservierung berücksichtigt werden. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsbehörde.
Die Buchstabenserien HJ, KZ, NS, SA sowie SS stehen bundesweit nirgends zur Verfügung. Bei Saison- und Oldtimerkennzeichen darf die Kombination aus Zahlen und Buchstaben insgesamt 5 Zeichen nicht überschreiten.
Mögliche Kennzeichenkombinationen für Motorräder und Leichtkrafträder
2 Buchstaben und 2 Ziffern
2 Buchstaben und 3 Ziffern
Mögliche Kennzeichenkombinationen für PKW und LKW
1 Buchstabe und 4 Ziffern
2 Buchstaben und 3 Ziffern
2 Buchstaben und 4 Ziffern
Um Missbrauch zu verhindern, ist die Übertragung eines Wunschkennzeichens auf Dritte unzulässig. Die Wahl eines Wunschkennzeichens ist auch dann möglich, wenn dem Fahrzeug bereits ein Berliner Kennzeichen zugeteilt wurde. Für die Zuteilung Ihres reservierten Wunschkennzeichens ist die Vorlage des Ausdrucks der Reservierungsbestätigung erforderlich. Darüber hinaus können Sie bei der Außerbetriebsetzung eines Berliner Fahrzeuges das bisherige Kennzeichen auf den letzten eingetragenen Halter reservieren lassen.
Tipps gegen Wartezeiten
- Vereinbaren Sie hier online einen Termin.
Sollten Zulassungsvorgänge wieder ohne Termin möglich sein, gilt:
- Montags, Mittwochs und Freitags sind die Wartezeiten kürzer als an anderen Tagen.
- Meiden Sie Brückentage. Alle Ämter haben dann weniger Personal, und die Wartezeiten sind besonders lang.
- Bei unseren Stichproben lagen die Wartezeiten bei durchschnittlich 85 Minuten. Das ist im bundesweiten Vergleich durchschnittlich.
- Prüfen Sie unsere Checkliste „Das müssen Sie mitbringen“. Informieren Sie sich auf der oben genannten Webseite der Behörde darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.
- Führen Sie einen Vergleich von Kfz Versicherungen durch, und bringen Sie die „Elektronische Versicherungsbestätigung“ (eVB) mit (siehe „Das müssen Sie mitbringen“).
Umweltplaketten
Feinstaubplaketten / Umweltplaketten erhalten Sie bei der Zulassung / Ummeldung im Strassenverkehrsamt. Sie können sie aber auch bei allen anderen bundesdeutschen Kfz-Zulassungsbehörden, den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen für den Kfz-Verkehr (TÜV, DEKRA, GTÜ) und allen zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Werkstätten erwerben.
Autokauf / Verkauf: Tipps gegen Betrüger
Käufer mit Visitenkarten, die bei der Besichtigung den Preis drücken. Dubiose Händler, die sich um die Sachmängelhaftung drücken. Anzahlungen, die Sie nie wieder sehen. Gebrauchtwagengarantien / Reparaturversicherungen, die Sie abzocken. betrügerische Scheinangebote als „Testwagenfahrer“ oder „Werbefahrer“. Darauf sollten Sie achten:
ADAC Ratgeber: So melden Sie Ihr Auto an oder ab
Gibt es eine Koblenzer Umweltzone?
Nein. Die Koblenzer Luft ist zu sauber. Im Rahmen des Luftreinhalteplans für Feinstaub und Stickoxide werden die Schadstoffbelastungen überwacht. Sofern die Grenzwerte nicht gesenkt werden, ist keine Umweltzone in Sicht. Die Stadt begründete die Ablehnung einer Umweltzone wie die meisten anderen Städte, die darauf verzichten:
Die meisten Autos, die in der Stadt unterwegs seien, haben ohnehin eine grüne Plakette und freie Fahrt in Umweltzonen. Ein Verbot für die sehr wenigen Autos ohne grüne Plakette hätte keinen nennenswerten Effekt auf die Stickoxidbelastung im Stadtgebiet.
Auf dieser Webseite des Umweltbundesamts finden Sie eine Gesamtübersicht aller Umweltzonen in Deutschland.
Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise beantragen
Ihren Bewohnerparkausweis können Sie mit diesem Formular beantragen (per Post oder Email an den Fachdienst Straßenverkehr senden, siehe unten). Pro Person ist nur 1 Parkausweis erhältlich. Teilweise bestehen Wartelisten (siehe unten in der Liste der Bewohnerparkzonen).
Zuständig für Bewohnerparkausweise / Bewohnerparkzonen:
Bürgeramt
Gymnasialstraße 6
56068 Koblenz
Email: buergeramt@stadt.koblenz.de
Telefon: 0261 129-7000
Website allgemeine Informationen zu Bewohnerparkausweisen
Website mit Öffnungszeiten des Bürgeramts
Rechtliches
Bewohnerparkausweise berechtigen Anwohner, sich in ihrer Nähe einen Parkplatz suchen zu dürfen – mehr nicht. Ein Bewohnerparkausweis bzw. Anwohnerparkausweis beinhaltet nicht das Recht auf einen Parkplatz. Um einen solchen Ausweis zu beantragen, benötigen Sie:
- Personalausweis, oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung (ebenso bei ausländischen Pass)
- Kraftfahrzeugschein
- Gegebenenfalls den bereits vorhandenen Parkausweis
- Sofern Sie nicht der Eigentümer sind: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug allein und dauerhaft nutzen
- Bei Zweitwohnsitz: Meldebescheinigung mitbringen.
- Bei Firmenwagen: Bescheinigung des Arbeitgebers für privat genutztes Dienstfahrzeug
Kosten für einen Bewohnerparkausweis / Anwohnerparkausweis: Derzeit 30,70 € jährlich (Angabe ohne Gewähr, kann sich ändern)
Für Wohnmobile und Lkw sind Anwohnerparkausweise in den meisten Kommunen nicht möglich, für Car-Sharing in vielen Kommunen schon. In den meisten Städten und Landkreisen ist für jeden im Haushalt gemeldeten Pkw ein Parkausweis erhältlich. Bei manchen ist es auf 1 Pkw pro Haushalt begrenzt, was regelmäßig zu Rechtsstreitigkeiten führt.
Bundeseinheitliche Rechtsgundlagen:
- §§ 41, 42, 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nr. 265.
Schwerbehinderten-Parkausweis / Parkgenehmigung für Schwerbehinderte beantragen
Zuständig für „Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen“ (Schwerbehindertenparkausweise):
Strassenverkehrsbehörde (Tiefbauamt)
Bahnhofstraße 47
56068 Koblenz
Telefon 0261 129-4152
Telefax 0261 129-4159
Email: svb@stadt.koblenz.de
Zur Website Straßenverkehrsbehörde / Tiefbauamt
Weitere Infos der Behörde über das Antragsverfahren
Zur Website des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung mit weiteren Informationen über den Parkausweis
Zuständig für das Stadtgebiet sowie die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Cochem-Zell, Koblenz, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis und Westerwald-Kreis
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 13:00 Uhr
Zur Beantragung des Ausweises empfehlen wir, hier online einen Termin zu reservieren.
Wir empfehlen Ihnen, den kostenlosen Ratgeber „Behinderung und Ausweis“ (pdf, 272 Seiten) des niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie herunterzuladen.
Liste der Behindertenparkplätze in Koblenz
Altlöhrtor – Parkhaus
6 Parkplätze; Zufahrt über Altlöhrtor; auf den Ebenen B rechts; neben den Auffahrten; auf der Ebene 2 B zusätzlich; seitlich 2 Parkplätze
Am Alten Hospital
2 Parkplätze; Haus-Nr. 5
Am Saarplatz – Parkhaus
4 Parkplätze; Zufahrtsmöglichkeit über „Weißer Gasse“ oder „Saarplatzkreisel“; links neben den Einfahrten; Nr. 0-20+0-21+5-56+5-57
Am Wöllershof
1 Parkplatz; Haus-Nr. 4; Nähe Poststelle
Bahnhofstraße
2 Parkplätze; Haupteingang „Baudezernat“
Bahnhofstraße / Ecke Löhrrondell
2 Parkplätze; Tiefgaragenzufahrt – rechts
Bahnhofstraße / Friedrich-Ebert-Ring
1 Parkplatz; vor dem „VDK“; linke Straßenseite
Emil-Schüller-Straße
2 Parkplätze; Haus-Nr. 31; Praxis „Dr. von Essen“ links
Emil-Schüller-Straße / Rizzastraße
2 Parkplätze; beidseitig der Fahrbahn
Florinsmarkt
1 Parkplatz; Haus-Nr. 12
Frankenstraße
1 Parkplatz; vor der Sparkassen Filiale
Görresplatz – Tiefgarage
4 Parkplätze; Einfahrt über Gerichtsstraße; rechts und links von Einfahrt; Nr. A14+A15 und Nr. B11+B12
Gymnasialstraße
2 Parkplätze; Haus-Nr. 1; vor dem Bürgeramt
Gymnasialstraße
1 Parkplatz; Haus-Nr. 2; vor dem Haupteingang; von Rathaus I
Hauptbahnhof -Tiefgarage
10 Parkplätze; Zufahrt über Markenbildchenrondell; Platz Nr. 72-97-121-154-195; 236-277-412-431-434
Helfensteinstraße
1 Parkplatz; vor der Sparkassen Filiale
Johannes-Müller-Straße
3 Parkplätze; Zufahrt über Johannes-Müller-Straße; Kreuzung Südalle
Karmeliterstraße
1 Parkplatz; vor dem Land- und; Amtsgericht Koblenz
Kurfürstenstraße
1 Parkplatz; Haus-Nr. 54
Löhr-Center – Parkhaus
34 Parkplätze; im Bereich Parkdeck A4
Löhrstraße
2 Parkplätze; Haus-Nr. 91; linke Straßenseite vor der Firma „Thönnissen“
Löhrstraße – Roonstraße
2 Parkplätze; Haus-Nr. 121; linke Straßenseite
Neustadt / Rondell
1 Parkplatz
Obere Löhr – Parkhaus
2 Parkplätze; Hauptzufahrt; gegenüber Ausfahrt; Brüderkrankenhaus
Peter-Altmeier-Ufer
5 Parkplätze; neuer Touristenparkplatz
Poststraße
1 Parkplatz; rechts vor den Motorradparkplätzen
Regierungsstraße
8 Parkplätze; Zufahrt über Reichenspergerplatz oder Vogelsang
Rheinau
3 Parkplätze; beim Freibad Oberwerth
Rheinau
1 Parkplatz; Haus-Nr. 10; vor „Haus des Sports“
Rhein-Mosel-Halle – Tiefgarage
6 Parkplätze; Ebene 1 Nr. 47+18-21; Ebene 3 Nr. 186; Ebene 4 Nr. 209+259
Rheinstraße
3 Parkplätze
Schängel-Center – Tiefgarage
4 Parkplätze; Einfahrt über Gymnasialstraße; Platz Nr. 159-168-171-185
Schloss – Tiefgarage
3 Parkplätze; Zufahrt über Neustadt; rechts und links neben Einfahrt; Nr. 01+442-446
Schloßstraße
2 Parkplätze; Haus-Nr. 10; vor der Spardabank
Schloßstraße
2 Parkplätze; Haus-Nr. 4; vor der IHK
Schloßstraße
2 Parkplätze; Haus-Nr. 44
Sporthalle Oberwerth (CGM-Arena)
4 Parkplätze; Einfahrt links vor der Schranke
St.-Josef-Platz
1Parkplatz; vor dem Pfarrhaus
Stegemannstraße / Casinostraße
1 Parkplatz; vor dem Kopiergeschäft
Südallee
2 Parkplätze; neben Krankenwagenzufahrt Ev. Stift „St. Martin“ rechts
Südallee
6 Parkplätze; im Bereich Südalle (Mittelinsel); Nähe Haupteingang „AOK“
Voraussetzungen
Antragsteller dürfen in der Regel weder eine Garage noch einen Stellplatz außerhalb öffentlicher Verkehrsfläche (auch gemietet) besitzen. Bestehen Parkmöglichkeiten auf dem Privatgrundstück des Hauses und ist der Antragsteller Mieter, ist eine Bestätigung des Vermieters vorzulegen, dass keine Vermietung an den Schwerbehinderten möglich ist.
Menschen, die hochgradig und amtlich anerkannt gehbehindert sind, können einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz beantragen. Auch Blinde / stark Sehbehinderte, die von einer Begleitperson gefahren werden, können einen solchen personenbezogenen Parkplatz beantragen. Im Behörden-Jargon nennt sich das „Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen“.
Wie schwierig es ist, einen Behindertenparkausweis zu erhalten, beschrieb die Saarbrücker Zeitung (das Problem gibt es bundesweit) am 05.11.2017 unter „Ärgerlicher Hindernislauf zum Behinderten-Parkausweis“. Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung müssen einen Behinderungsgrad von 80 Prozent amtlich anerkannt bekommen. Der Sozialverband VdK befindet diese Hürde als viel zu hoch ist. Vorübergehende Gehbehinderungen nach Operationen oder Unfällen berechtigen praktisch nie zu einem Behindertenparkausweis.
Rechtsgrundlagen:
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- Straßenverkehrsgesetz
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Behindertenparkausweise setzen übrigens nicht voraus, dass ein behinderter Mensch das Fahrzeug selbst lenkt. Es muss sich jedoch jeweils um eine Fahrt handeln, die der Beförderung eines behinderten Menschen dient, für den der jeweilige Ausweis ausgestellt wurde.
Der blaue Parkausweis
Der blaue Parkausweis ist EU-weit gültig und berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf allgemeinen Behindertenparkplätzen, die mit dem Zusatzschild „Rollstuhlfahrersymbol“ besonders gekennzeichnet sind.
Zusätzlich erleichtert der blaue Parkausweis das Parken:
- im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
- über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
- über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen „Parkplatz“ (Zeichen 314 StVO) oder „Parken auf Gehwegen“ (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
- in Fußgängerzonen während der Ladezeit, die für das Be- und Entladen freigegeben ist,
- ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
- gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
- auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
- in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.
Diese Erleichterungen gelten nur sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
Beantragen können den blauen Parkausweis:
- schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen „aG“
- Menschen mit beidseitiger Amelie (angeborenes Fehlverhalten einer oder mehrere Extremitäten) oder Phokomelie (angeborene Deformation der Gliedmaßen, bei der Hände oder Füße unmittelbar am Rumpf sitzen) oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen sowie
- blinde Menschen mit Merkzeichen „Bl“
Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen.
Zudem besteht für diese Personen die Möglichkeit, einen individuellen Behindertenparkplatz zu beantragen.
Ohne einen blauen Parkausweis gibt es spezielle Ausnahmegenehmigungen für:
- Menschen ohne Hände oder Arme,
- kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m oder weniger und
- Menschen, die eine Gurt- oder Helmbefreiung benötigen.
Der orangene Parkausweis
Der orange Parkausweis ist bundesweit gültig. Schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen, die die Voraussetzungen für den blauen Ausweis nicht erfüllen, können durch ihn unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt dieser Ausweis jedoch nicht. Er berechtigt zum Parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:
- im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
- über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
- über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen „Parkplatz“ (Zeichen 314 StVO) oder „Parken auf Gehwegen“ (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
- in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit,
- ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
- gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
- auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
- in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern
Auch dieser Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen. Bei Begrenzung der Parkzeit ist die Ankunftszeit auf einer Parkscheibe einzustellen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
„E“ steht für Elektroautos
Ein Aufkleber mit einem gut sichtbaren „E“ steht für Elektro-Auto steht. Wer ein solches Auto fährt, kann zum Beispiel an den meisten Ladestationen gebührenfrei parken. Nicht wenige kritische Geister vermuten hinter dem Vorteil des „E“-Aufklebers auch gleich noch ein paar Nachteile, beispielsweise dass Elektroautos bei der Zulassung teurer seien. Doch das ist nicht der Fall. Die Zulassung ist nicht teurer als bei anderen Autos, und auch die sogenannte Umkennzeichnung ist nicht teurer als bei herkömmlichen Fahrzeugen.
„H“ steht nicht für Hybridauto
Wenn das „E“ für Elektroauto steht, liegt es eigentlich nahe, dass ein „H“ für Hybridautos steht, oder? Nun, das könnte man annehmen, aber so ist es nicht. Befindet sich auf dem Nummernschild eines Fahrzeugs ein „H“, so macht dieser Buchstabe deutlich, dass es sich um einen Oldtimer handelt, also steht das „H“ für „historisches Fahrzeug“. Ein Kennzeichen mit einem „H“ ist nur erhältlich, wenn es mindestens 30 Jahre alt ist und dabei kein Fall für den Schrottplatz ist. Dort würde das „H“ allerdings auch keinen Nutzen haben.
Das Kennzeichen kann mit umziehen
Wer umzieht, muss sich naturgemäß auch im neuen Wohnort anmelden. So weit, so gut. Und im Zuge dessen muss auch der Wagen umgemeldet werden. Das war in der Vergangenheit immer mit einem neuen Nummernschild verbunden. Dass dadurch Kosten entstehen, ist nicht schön, stört aber die meisten Autofahrer nicht, sie gehen zur Zulassungsbehörde und lassen sich ein neues Kennzeichen prägen.
Schmerzhafter als die übersichtlichen Kosten, die durch die Ummeldung des Autos entstehen, ist oft die emotionale Ebene. Wer von der alten in eine neue Heimat zieht, musste sich früher darauf einstellen, Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks prägen zu lassen.
Das ist heute nicht mehr nötig. Überall in Deutschland gibt es diese Verpflichtung des neuen Kennzeichens nicht mehr. Man muss zwar nach wie vor zur Zulassungsbehörde, um seinen Wagen umzumelden (schließlich muss die neue Anschrift in die Papiere eingetragen werden). Doch das Nummernschild, das man vorher hatte, kann man behalten. So kann man seine Heimatverbundenheit auch dann offen zur Schau tragen, wenn man längst an einem anderen Ort lebt.
Andererseits: Ein Kennzeichen des neuen Wohnorts ist auch ein Zeichen, dass man sich dort wohlfühlt.
Statistik: Fahrzeuge und Verkehr in der Stadt Koblenz
Jeweils aktuellste verfügbare Daten für die Stadt:
- Kraftfahrzeuge: 73.866
- Darunter Pkw private Nutzung: 52.467
- Pkw gewerblich: 9.750
- Lastkraftwagen und Transporter privat: 1.784
- Lastkraftwagen und Transporter gewerblich: 3.229
- Krafträder privat: 2.797
- Krafträder gewerblich: 35
- Busse privat: 3
- Busse gewerblich: 249
- Durchschnittsalter private Pkw (Median): 8,8 Jahre
- Durchschnittsalter gewerbliche Pkw (Median): 1,9 Jahre
- Durchschnittsalter private Krafträder (Median): 13 Jahre
- Anteil Hersteller an privaten Pkw: VW 20,5%, Daimler-Benz 10,9%, Ford 9,1%, BMW 9%, Opel 8%, Audi 6,3%, Renault 4,6%, Skoda 4,1%, Toyota 2,9%, Fiat 2,8%, SEAT 3%, Hyundau 3%, Peugeot 2,5%, Nissan 1,8%
Deutsches Eck an Rhein und Mosel sowie die Festung Ehrenbreitstein und „Rhein in Flammen“ kennt jeder.
Weitere Tipps:
- Seilbahn vom Konrad-Adenauer-Ufer über den Rhein
- Romanticum (Mitmachmuseum für Familien mit Kindern, Zentralplatz
- Schloss Stolzenfels
- DB Museum (Eisenbahnmuseum) in der Schönbornslusterstraße
- Altstadt rund um den Münzplatz
- Mosellum
- Landesmuseum
- Kurfürstliches Schloss
- Weindorf (Julius-Wegeler-Straße)
- Deinhard Kellermuseum
- Radweg entlang der Mosel
- Pegelhaus am Konrad-Adenauer-Ufer
- Fort Asterstein, Kolonnenweg
- Wehrtechnische Studiensammlung (Koblenz ist halt ein traditioneller Militärstandort, auch der Großvater und Urgroßvater des Autors dieser Seite waren hier beim Militär)
Liste der Stadtteile von Koblenz
Die Stadt hat 30 statistische Bezirke, bei denen strittig ist, wie man sie als Stadtteile zählt. Denn der Stadtteil Karthause wird in die statistischen Stadtteile Karthause Nord, Karthause-Flugfeld und Karthäuserhofgelände, und die Südliche Vorstadt in Mitte und Süd untergliedert. Beide Gebiete sind aber historisch aus gewachsenen Strukturen entstanden und werden in der Bevölkerung nur in ihrer Gesamtheit als Stadtteil angesehen. Aus Sicht der Bevölkerung umfasst die Liste daher diese 29 Koblenzer Stadtteile:
- Altstadt
- Arenberg
- Arzheim
- Asterstein
- Bubenheim
- Ehrenbreitstein
- Goldgrube
- Güls
- Horchheim
- Horchheimer Höhe
- Immendorf
- Karthause
- Kesselheim
- Lay
- Lützel
- Metternich
- Mitte
- Moselweiß
- Neuendorf
- Niederberg
- Oberwerth
- Pfaffendorf
- Pfaffendorfer Höhe
- Rauental
- Rübenach
- Stolzenfels
- Süd
- Südliche Vorstadt
- Wallersheim