9 Zulassungsstellen Krefeld: Hilfreichste Infos

Laden...

Hier finden Sie die wichtigsten und hilfreichsten Infos bezüglich der Zulassungsstelle der Stadt Krefeld. Von Adresse über Websites, Öffnungszeiten, Terminvereinbarung, Wunschkennzeichen, Bewohnerparkausweise, Behindertenparkausweise und Umweltplaketten bis hin zu Kfz Steuer und Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung: Was über mehrere Behördenwebsites verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen.

Zulassungsstellen der Stadt Krefeld

FB 32 Zulassungsstelle
Elbestraße 7
47800 Krefeld

Telefon: 02151 / 86-0

Fax: 02151 / 862195

Email: kfz-zulassung@krefeld.de

Zur Website

Zur Online Terminvereinbarung

Nutzen Sie die Krefelder Online Zulassung

Nutzen Sie möglichst die“i-Kfz“ Online Zulassung und Abmeldung. Bitte beachten Sie: Dies ist nur bei neueren Fahrzeugbriefen / Zulassungsbescheinigungen möglich, siehe „internetbasierte Kraftfahrzeugzulassung“)

Sofern Sie lediglich die Anschrift im Fahrzeugschein ändern oder einen Behindertenparkplatz beantragen wollen, können Sie auch die 9 Bürgerämter nutzen (siehe unten).

Öffnungszeiten (nur mit Termin)

Montag: 8:00 – 12:30 und 14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag: 8:00 – 12:30 Uhr

Mittwoch: 8:00 – 12:30 Uhr

Donnerstag: 8:00 – 12:30 und 14:00 – 17:30 Uhr

Freitag: 8:00 – 12:30 Uhr

Die Nummernausgabe endet mindestens 30 Minuten vorher – bei größerem Andrang auch früher.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bahnlinie 42, Haltestelle Bockum Friedhof

Parkplätze

Vor dem Gebäude befinden sich Parkplätze, die meist ausreichen. Weitere Parkplätze finden Sie in der Elbestraße und in der Emil-Schäfer-Straße.

Zur Terminvereinbarung für alle Bürgerbüros

Bürgerbüros bieten den Vorteil, dass man sie ohne Termin aufsuchen kann, und zwar zu den hier genannten Öffnungszeiten.

E-Mail für alle Bürgerbüros: FB31@krefeld.de

Bürgerbüro Mitte

Theaterplatz 1
Telefon: 0 21 51 / 86-1610
Webseite

Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch: 08:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 – 18:30 Uhr

Freitag: 8:00 – 12:30 Uhr

Bürgerservice Nord-West

Bürgerservice Krefeld Nord-West
Kempener Allee 168
47803 Krefeld
Telefon: 0 21 51 / 86-0

Webseite

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 8:00 – 12:30 Uhr

Montag bis Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 – 17:30 Uhr

Bürgerbüro Hüls

Hülser Markt 11
Telefon: 0 21 51 / 74 89 0
Webseite

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 8:00 – 12:30 Uhr

Montag bis Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 – 17:30 Uhr

Bürgerbüro Süd

Virchowstraße 130
Telefon: 0 21 51 / 86-1650
Webseite

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 08:00 – 12:30 Uhr

Montag bis Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 – 17:30 Uhr

Bürgerbüro Fischeln

Kölner Straße 517
Telefon: 0 21 51 / 3 09 00
Webseite

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 08:00 – 12:30 Uhr

Montag bis Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 – 17:30 Uhr

Bürgerbüro Bockum

Uerdinger Str. 585
Telefon: 0 21 51 / 5 87 90
Webseite

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 08:00 – 12:30 Uhr

Montag bis Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 – 17:30 Uhr

Bürgerbüro Traar

Kemmerhofstr. 321
Telefon: 0 21 51 / 56 48 55
Webseite

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr

Bürgerbüro Oppum

Maybachstraße 177
Telefon: 0 21 51 / 54 70 51
Webseite

Öffnungszeiten:

Dienstag bis Freitag: 08:00 – 12:30 Uhr

Dienstag, Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 – 17:30 Uhr

Derzeit geschlossen:
Bürgerbüro Linn

Andreasmarkt 8
Telefon: 0 21 51 / 51 85 36

Bürgerbüro Uerdingen

Am Marktplatz 1
Telefon: 0 21 51 / 86-1621
Webseite

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 8:00 – 12:30 Uhr

Montag bis Mittwoch 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 – 17:30 Uhr

  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Zulassung von Neufahrzeugen
  • E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
  • Umschreibung von Fahrzeugen mit oder ohne Halterwechsel
  • Abmeldung / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel
  • Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
  • Zuteilung von Saisonkennzeichen/ Änderung des Saisonzeitraumes
  • Außerbetriebsetzungen (nur bei vorhandenen gesiegelten Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren, jedoch keine Oldtimerkennzeichen)
  • Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust oder Diebstahl
  • Ausgabe von Feinstaubplaketten
  • Nachstempelung von Kennzeichen
  • Rote Dauerkennzeichen
  • H-Kennzeichen (Oldtimer)
  • Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger Arbeitsmaschinen)
  • Alle Zulassungsvorgänge, bei denen eine technische Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss (auch Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt ein kleineres Kennzeichen erforderlich ist)
  • Technische Änderungen am Fahrzeug
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) und roten Dauerkennzeichen
  • Umkennzeichnungen nach Verlust von Kennzeichenschildern oder aufgrund eines Änderungswunsches
  • Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren
  • Tempo-100 Plaketten für Anhänger

Um Ihr Fahrzeug, an-, ab- oder umzumelden, sollten Sie diese Dokumente mitbringen:

KFZ anmelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), am besten vorher einen Kfz Versicherungsvergleich durchführen
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer (hier: Beispiel für Bielefeld)
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ ummelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ abmelden

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen
  • Bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht

Weitere Dokumente sind nur bei bestimmten Vorgängen nötig, zum Beispiel die Betriebserlaubnis von Anbau- oder / Tuning-Teilen durch den Hersteller dieser Teile.

Besuchen Sie unbedingt die obige Website oder fragen Sie im Zweifelsfall telefonisch nach, bevor Sie einen halben Tag Urlaub für einen Behördenbesuch einsetzen und dann doch etwas fehlt.

Hier können Sie Ihre Kfz Steuer berechnen

Geben Sie auf dieser Website des Bundesfinanzministeriums die Daten Ihres Fahrzeugs ein, um zu berechnen, welche Kfz-Steuer Sie erwartet. Vor allem vor einer Kaufentscheidung ist diese Kalkulation empfehlenswert, um auch diesen Teil der Fixkosten Ihres Fahrzeugs zu ermitteln.

zulassungsstelle solingen wunschkennzeichen online reservieren

ADAC Ratgeber: So melden Sie Ihr Auto an oder ab

zulassungsstelle termin öffnungszeiten wartezeiten

Nutzen Sie die Krefelder Online Zulassung

Nutzen Sie möglichst die“i-Kfz“ Online Zulassung und Abmeldung. Bitte beachten Sie: Dies ist nur bei neueren Fahrzeugbriefen / Zulassungsbescheinigungen möglich, siehe „internetbasierte Kraftfahrzeugzulassung“)

Tipps gegen Wartezeiten

  • Vereinbaren Sie unter Telefon 02151 / 366021 – 64 oder – 81 oder – 87 einen Termin.
  • Wenn es lediglich um eine Anschriftenänderung im Fahrzeugschein oder die Beantragung eines Behindertenparkausweises geht, können Sie auch die 10 Bürgerbüros nutzen, wie zum Beispiel in Hüls (Hülser Markt 11).
  • Dienstags, Mittwochs und Freitags sind die Wartezeiten kürzer als an anderen Tagen.
  • Meiden Sie Brückentage. Alle Ämter haben dann weniger Personal, und die Wartezeiten sind besonders lang.
  • Prüfen Sie unsere Checkliste „Das müssen Sie mitbringen“. Informieren Sie sich auf der oben genannten Webseite der Behörde darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.
  • Führen Sie einen Vergleich von Kfz Versicherungen durch, und bringen Sie die „Elektronische Versicherungsbestätigung“ (eVB) mit (siehe „Das müssen Sie mitbringen“.

Umweltplaketten

Feinstaubplaketten / Umweltplaketten erhalten Sie bei der Zulassung / Ummeldung im Strassenverkehrsamt. Sie können sie aber auch bei allen anderen bundesdeutschen Kfz-Zulassungsbehörden, den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen für den Kfz-Verkehr (TÜV, DEKRA, GTÜ) und allen zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Werkstätten erwerben.

kfz zulassungsstelle wartezeiten öffnungszeiten

Autokauf / Verkauf: Tipps gegen Betrüger

Käufer mit Visitenkarten, die bei der Besichtigung den Preis drücken. Dubiose Händler, die sich um die Sachmängelhaftung drücken. Anzahlungen, die Sie nie wieder sehen. Gebrauchtwagengarantien / Reparaturversicherungen, die Sie abzocken. betrügerische Scheinangebote als „Testwagenfahrer“ oder „Werbefahrer“. Darauf sollten Sie achten:

zulassungsstelle solingen wunschkennzeichen

Krefelder Umweltzone: Lage und Infos

Die Krefelder Stadtverwaltung setzte den Luftreinhalteplan der Bezirlsregierung um und führte eine Umweltzone ein. Diese Straßen stellen die Grenze der Umweltzone dar:

Nassauer Ring (Kreuzung Blumentalstraße) – Blumentalstraße – Birkschenweg – Kempener Allee – Gutenbergstraße – Nauenweg – Heideckstraße – Obergath – Untergath – Dießemer Bruch – Sprödentalstraße – Uerdinger Straße – Grenzstraße – Jentgesallee – Husarenallee – Moerser Straße (bis Nassauer Ring)

Eine Karte finden Sie als pdf (sage und schreibe 5 MB für eine einzige Seite) hier.

Sonder-Umweltzone für Lkw über 3,5 t

Die Stadt hat zusätzlich ein großräumiges Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t mit dem Zusatz „Lieferverkehr frei“ eingerichtet (Lkw-Verkehrsverbot/Lieferverkehr frei). Die Zone wird besonders intensiv von der Polizei kontrolliert und durch die folgenden Straßen begrenzt:

Nassauer Ring (Kreuzung Blumentalstraße) – Blumentalstraße – Birkschenweg – Kempener Allee – Benrader Straße – Widdersche Straße – Am Schicksbaum – Gatherhofstraße – Meyeshofstraße – Oberbenrader Straße – Gladbacher Straße – Obergath – Untergath – Autobahn A 57 – Emil-Schäfer-Straße – Werner-Voß-Straße – Europaring

Deutschlands größte pdf-Datei einer Verkehrsbehörde?

Eine 1-seitige Karte hat die Stadt mit überflüssigen Details angereichert, so dass sie sage und schreibe 54 MB gross ist. Eine schlichte Karte hätte genügt. Die Riesendatei können Sie sich hier in Top-Qualität für eine Lkw-Plane ausdrucken.

Auf dieser Webseite des Umweltbundesamts finden Sie eine Gesamtübersicht aller Umweltzonen in Deutschland.

Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise

Bewohnerparkausweise berechtigen Anwohner, sich in ihrer Nähe einen Parkplatz suchen zu dürfen – mehr nicht. Ein Bewohnerparkausweis bzw. Anwohnerparkausweis beinhaltet nicht das Recht auf einen Parkplatz. Um einen solchen Ausweis zu beantragen, benötigen Sie:

  • Personalausweis, oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung (ebenso bei ausländischen Pass)
  • Kraftfahrzeugschein
  • Gegebenenfalls den bereits vorhandenen Parkausweis
  • Sofern Sie nicht der Eigentümer sind: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug allein und dauerhaft nutzen
  • Bei Zweitwohnsitz: Meldebescheinigung mitbringen.
  • Bei Firmenwagen: Bescheinigung des Arbeitgebers für privat genutztes Dienstfahrzeug

Kosten für einen Bewohnerparkausweis / Anwohnerparkausweis: Derzeit 30,70 € jährlich (Angabe ohne Gewähr, kann sich ändern)

Für Wohnmobile und Lkw sind Anwohnerparkausweise in den meisten Kommunen nicht möglich, für Car-Sharing in vielen Kommunen schon. Informationen der Behörde zu Bewohnerparkausweisen, zur Lage der Bewohnerparkzonen und Antworten auf die meistgestellten Fragen finden Sie hier. Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter 02151 / 3660-2186

Bundeseinheitliche Rechtsgundlagen:

Schwerbehinderten-Parkplatz beantragen

Menschen, die hochgradig und amtlich anerkannt gehbehindert sind, können einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz beantragen. Auch Blinde / stark Sehbehinderte, die von einer Begleitperson gefahren werden, können einen solchen personenbezogenen Parkplatz beantragen. Im Behörden-Jargon nennt sich das „Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen“.

Rechtsgrundlagen:

Auf dieser Website finden Sie alle Informationen darüber, wie Berechtigte einen Parkausweis und solche Sondergenehmigung / Parkfläche für das Stadtgebiet erhalten. Leider ist ein persönliches Vorsprechen erforderlich. Die Lage öffentlicher Behindertenparkplätze im Stadtgebiet finden Sie hier.

Behindertenparkausweise setzen übrigens nicht voraus, dass ein behinderter Mensch das Fahrzeug selbst lenkt. Es muss sich jedoch jeweils um eine Fahrt handeln, die der Beförderung eines behinderten Menschen dient, für den der jeweilige Ausweis ausgestellt wurde.

Der blaue Parkausweis

Der blaue Parkausweis ist EU-weit gültig und berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf allgemeinen Behindertenparkplätzen, die mit dem Zusatzschild „Rollstuhlfahrersymbol“ besonders gekennzeichnet sind.

Zusätzlich erleichtert der blaue Parkausweis das Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen „Parkplatz“ (Zeichen 314 StVO) oder „Parken auf Gehwegen“ (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen während der Ladezeit, die für das Be- und Entladen freigegeben ist,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.

Diese Erleichterungen gelten nur sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Beantragen können den blauen Parkausweis:

  • schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen „aG“
  • Menschen mit beidseitiger Amelie (angeborenes Fehlverhalten einer oder mehrere Extremitäten) oder Phokomelie (angeborene Deformation der Gliedmaßen, bei der Hände oder Füße unmittelbar am Rumpf sitzen) oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen sowie
  • blinde Menschen mit Merkzeichen „Bl“

Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen.
Zudem besteht für diese Personen die Möglichkeit, einen individuellen Behindertenparkplatz zu beantragen.

Ohne einen blauen Parkausweis gibt es spezielle Ausnahmegenehmigungen für:

  • Menschen ohne Hände oder Arme,
  • kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m oder weniger und
  • Menschen, die eine Gurt- oder Helmbefreiung benötigen.

Der orangene Parkausweis

Der orange Parkausweis ist bundesweit gültig. Schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen, die die Voraussetzungen für den blauen Ausweis nicht erfüllen, können durch ihn unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt dieser Ausweis jedoch nicht. Er berechtigt zum Parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen „Parkplatz“ (Zeichen 314 StVO) oder „Parken auf Gehwegen“ (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern

Auch dieser Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen. Bei Begrenzung der Parkzeit ist die Ankunftszeit auf einer Parkscheibe einzustellen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Die Umweltzonen in Krefeld sind wirkungsvoll: Bis ins Jahr 2015 noch wurden die Grenzwerte für die Stickstoffdioxid-Belastung gerade an Brennpunkten wie am Oranierring häufig überschritten. Seit Bestehen der Umweltzone und dem Fahrverbot für LKW werden die Grenzwerte knapp eingehalten. Ein weiterer Brennpunkt ist die Kölner Straße. Im Jahr 2016 konnten die EU-Jahresgrenzwerte nur sehr knapp eingehalten werden.

Aus diesem Grund möchte die Stadt den Luftreinhalteplan fortschreiben und mit ergänzenden Maßnahmen unterstützen. Krefeld geht dabei unkonventionelle Wege: Ein Pflasterbelag soll dank Photokatalyse die Stickstoffdioxid- und Stickoxid-Immissionen reduzieren. Im Frühjahr 2017 wurden in Kooperation mit dem Betonsteinhersteller Lintel entlang des Oranierrings bereits auf 700 Metern Länge und 2.000 Quadratmetern Fläche Titandioxid-Pflastersteine verlegt.

Bereits im Labor, aber auch in der Praxis zeigte sich, dass die Pflastersteine hohe Abbauraten an Stickoxiden entwickelten. Erfolgreich eingesetzt werden die Pflastersteine bereits in Fulda, Erfurt und Gotha. Die Lichteinstrahlung spielt bei der Photokatalyse eine enorm wichtige Rolle: Je mehr Licht, umso besser schlucken die Pflastersteine die Belastung – wobei auch künstliches Licht genügt. Chemische Reaktionen wandeln Stickstoffdioxid am Pflasterstein in Nitrat um. Nitrat ist wasserlöslich, wird also durch Regenwasser aufgenommen und abtransportiert.

Die Krefelder Stadtverwaltung ist zuversichtlich, die Feinstaubbelastungen mit der Umweltzone und den Pflastersteinen an den Brennpunkten weiter reduzieren zu können.

Krefelder Straßennetz und Tempo 30-Zonen

Das innerstädtische Straßennetz Krefelds hat enorme Ausmaße: Es erreicht eine Gesamtlänge von 760 km. Davon sind 136 Zonen Tempo-30-Zonen; das sind etwa 370 km. Innerhalb NRWs gehört Krefeld zu den sehr wenigen Städten, die flächenhafte Tempo-30-Regelungen realisiert haben. Sämtliche Wohngebiete in Krefeld wurden zwischen 1988 und 1998 als 30er Zone gekennzeichnet.

Auch Radfahrer können sich über ein gut ausgebautes Netz freuen. Mehr als 250 km sind als Radwege ausgewiesen; hinzukommen etliche für Fahrradfahrer in beide Richtungen befahrbare Einbahnstraßen. Die Nieder-Rheinroute führt durch die Stadt und ist einer der Start-/Zielorte des Niederrheinischen Radwandertags.

Jeweils aktuellste verfügbare Daten für die Stadt per März 2019 (wirklich lahme Stadtverwaltung):

  • Zugelassene Kraftfahrzeuge: 124.833 (2013)
  • Pkw: 87,7%
  • Krafträder / Motorräder: 6,7%
  • Lkw: 5,6%
  • Verkehrsunfälle: 999 (2013)

Die Statistikabteilung der Krefelder Stadtverwaltung ist im bundesweiten Vergleich bei unseren Erfahrungen die schlechteste: Uralte Daten, wenig Differenzierung, und selbst als pdf verlangt die Stadt noch 10 Euro (in allen anderen uns bekannten Stadtverwaltungen kostenloser Bürgerservice). Hier gibt es noch Luft nach oben.

Das Schönste an der ehemaligen Textilhochburg ist die Burg Linn.

Weitere Tipps:

  • Schönwasserpark mit botanischem Garten
  • Schönste Aussicht: Aussichtsturm Hülser Berg
  • Stadtpark Uerdingen
  • Museum Haus Lange und Museum Haus Esters
  • Haus der Seidenkultur
  • Weinbrennerei Dujardin Museum

krefeld wunschkennzeichen reservieren

Leider gibt es die Königsburg nicht mehr, die in den späten 80er- und frühen 90er-Jahren ein Highlight des Nachtlebens im westlichen NRW war (auch der Autor dieser Seite war dort Stammgast zu Zeiten von DJ Jens Lissat). 2018 wurde das außergewöhnliche Gebäude abgerissen. Heute befindet sich dort das profanste, was man sich vorstellen kann: Ein Parkplatz. Darf man sagen: Typisch Krefeld?

Es gibt in Deutschland in unserem bundesweiten Vergleich (siehe andere Städteseiten) keine Großstadt über 200.000 Einwohnern mit so wenigen Sehenswürdigkeiten. Die Stadtentwicklung hat Luft nach oben.

Haben wir Sehenswürdigkeiten übersehen? Wir freuen uns über Ihre Mail.

Die Stadtteile

Die Stadt ist in 19 Stadtteile mit folgenden Nummern unterteilt:

  • 010 Stadtmitte
  • 020 Kempener Feld/Baackeshof
  • 030 Inrath/Kliedbruch
  • 040 Cracau
  • 050 Dießem/Lehmheide
  • 060 Benrad-Süd
  • 070 Forstwald
  • 080 Benrad-Nord
  • 090 Hülser Berg
  • 100 Traar
  • 110 Verberg
  • 120 Gartenstadt
  • 130 Bockum
  • 140 Linn
  • 150 Gellep-Stratum
  • 160 Oppum
  • 170 Fischeln
  • 180 Uerdingen
  • 190 Hüls
0
Einwohner
0
Fahrzeuge
0
Zulassungsstelle
0
Tage Wartezeit