Wichtigste Infos der 5 Kfz Zulassungsstellen im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Hier finden Sie die wichtigsten und hilfreichsten Infos über die 5 Kfz Zulassungsstellen im Landkreis Darmstadt-Dieburg: Dieburg, Pfungstadt, Ober-Ramstadt, Weiterstadt, Groß-Umstadt
Bereiten Sie sich optimal auf Ihren Termin vor: Von Adresse über Websites, Terminvereinbarung, Öffnungszeiten, Wartezeiten, Wunschkennzeichen, Kennzeichenmitnahme, Bewohnerparkausweise, Behindertenparkausweise und Umweltplaketten bis hin zu Kfz Steuer und Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung: Was über mehrere Behördenwebsites verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen.
Nicht vergessen: Vor der Zulassung die günstigste Kfz Versicherung für Ihr Fahrzeug ermitteln.
Zulassungsstelle Dieburg, Hauptstelle
Albinistraße 23 (Bauteil 3, 4. OG)
64807 Dieburg
Telefon: 06071 / 881-2388 und 2389, 2466, 2468, 2482
Fax: 06071 / 881-2481
Email: kfz-zulassung@ladadi.de
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 8:00 – 18:00 Uhr
Samstag: 8:15 – 13:00 Uhr (Nur mit Termin)
Parkplätze
Die Zulassungsstelle verfügt über eigene Parkplätze (siehe Karte)
Zulassungsstelle Pfungstadt
Borngasse 17
64319 Pfungstadt
Telefon: 06157 / 988-1210
Fax: 06157 / 988-1315
Email: kfz-zulassung@ladadi.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 7:00 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr
Annahmeschluss ist jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.
Parkplätze
Die beste Parkmöglichkeit ist der Parkplatz Kirchstraße (siehe Karte).
Zulassungsstelle Ober-Ramstadt
Darmstädter Straße 48
64372 Ober-Ramstadt
Telefon: 06154 / 702-81, 83 bis 85
Fax: 06154 / 702-82
Email: kfz-zulassung@ladadi.de
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 – 12:00 und 13:30 – 15:30 Uhr
Dienstag: 8:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 – 12:00 und 13:30 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 – 12:00 und 13:30 – 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 – 13:00 Uhr
Anmeldeschluss ist in jewils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.
Parkplätze
Die beste Parkmöglichkeit ist der Parkplatz Hammergasse (siehe Karte).
Zulassungsstelle Weiterstadt
Riedbahnstraße 6
64331 Weiterstadt
Telefon: 06150 / 400-2350
Fax: 06150 / 400-2359
Email: kfz-zulassung@ladadi.de
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag: 7:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 7:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag: 7:00 bis 14:00 Uhr
Freitag: 7:00 bis 13:00 Uhr
Anmeldeschluss ist jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.
Parkplätze
Die Zulassungsstelle verfügt über eigene Parkplätze (siehe Karte).
Zulassungsstelle Groß-Umstadt
Saint-Péray-Straße 11
64823 Groß-Umstadt
Telefon: 06078 / 781-350 bis -352
Fax: 06078 / 781-353
Email: kfz-zulassung@ladadi.de
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 – 14:00 Uhr
Dienstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch: 8:00 – 14:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:30 Uhr
Freitag: 7:00 – 12:00 Uhr
Anmeldeschluss ist jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.
Parkplätze
Es befindet sich ein großer Parkplatz direkt neben der Zulassungsstelle (siehe Karte).

Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise beantragen
Zuständig für Sie ist das Rathaus bzw. Bürgerbüro Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Tipp: Auch wenn Ihr Wohnort diese Dienstleistung auf der eigenen Website nicht aufgelistet hat, erkundigen Sie sich dennoch telefonisch oder persönlich nach Bewohnerparkausweisen. Es kann sein, dass auch bei Ihnen im Wohnort die Beantragung eines Bewohnerparkausweises möglich ist, diese Information bisher nur nicht öffentlich kommuniziert wurde.
Folgende Unterlagen sind stets einzureichen:
- Kopie / Scan von Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls in Verbindung mit der Ummeldebescheinigung
- Kopie / Scan von Zulassungsbescheinigung Teil I oder II (Kfz-Schein oder Kfz-Brief)
- gegebenenfalls die Bescheinigung über die Fahrzeugnutzung
- Antragsformular auf den Parkausweis
Rechtliches
Bewohnerparkausweise berechtigen Anwohner, sich in ihrer Nähe einen Parkplatz suchen zu dürfen – mehr nicht. Ein Bewohnerparkausweis bzw. Anwohnerparkausweis beinhaltet nicht das Recht auf einen Parkplatz. Um einen solchen Ausweis zu beantragen, benötigen Sie:
- Personalausweis, oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung (ebenso bei ausländischen Pass)
- Kraftfahrzeugschein
- Gegebenenfalls den bereits vorhandenen Parkausweis
- Sofern Sie nicht der Eigentümer sind: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug allein und dauerhaft nutzen
- Bei Zweitwohnsitz: Meldebescheinigung mitbringen.
- Bei Firmenwagen: Bescheinigung des Arbeitgebers für privat genutztes Dienstfahrzeug
Für Wohnmobile und Lkw sind Anwohnerparkausweise in den meisten Kommunen nicht möglich, für Car-Sharing in vielen Kommunen schon. In den meisten Städten und Landkreisen ist für jeden im Haushalt gemeldeten Pkw ein Parkausweis erhältlich. Bei manchen ist es auf 1 Pkw pro Haushalt begrenzt, was regelmäßig zu Rechtsstreitigkeiten führt.
Bundeseinheitliche Rechtsgundlagen:
- §§ 41, 42, 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nr. 265.
Schwerbehinderten-Parkausweis / Parkerleichterung für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen
Zuständig für Sie ist das Rathaus bzw. Bürgerbüro Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Tipp: Auch wenn Ihr Wohnort diese Dienstleistung auf der eigenen Website nicht aufgelistet hat, erkundigen Sie sich dennoch telefonisch oder persönlich nach Bewohnerparkausweisen. Es kann sein, dass auch bei Ihnen im Wohnort die Beantragung eines Bewohnerparkausweises möglich ist, diese Information bisher nur nicht öffentlich kommuniziert wurde.
Folgende Unterlagen sind stets einzureichen:
- Kopie / Scan von Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls in Verbindung mit der Ummeldebescheinigung
- Kopie / Scan von Zulassungsbescheinigung Teil I oder II (Kfz-Schein oder Kfz-Brief)
- gegebenenfalls die Bescheinigung über die Fahrzeugnutzung
- Antragsformular auf den Parkausweis
Rechtliches
Bewohnerparkausweise berechtigen Anwohner, sich in ihrer Nähe einen Parkplatz suchen zu dürfen – mehr nicht. Ein Bewohnerparkausweis bzw. Anwohnerparkausweis beinhaltet nicht das Recht auf einen Parkplatz. Um einen solchen Ausweis zu beantragen, benötigen Sie:
- Personalausweis, oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung (ebenso bei ausländischen Pass)
- Kraftfahrzeugschein
- Gegebenenfalls den bereits vorhandenen Parkausweis
- Sofern Sie nicht der Eigentümer sind: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug allein und dauerhaft nutzen
- Bei Zweitwohnsitz: Meldebescheinigung mitbringen.
- Bei Firmenwagen: Bescheinigung des Arbeitgebers für privat genutztes Dienstfahrzeug
Für Wohnmobile und Lkw sind Anwohnerparkausweise in den meisten Kommunen nicht möglich, für Car-Sharing in vielen Kommunen schon. In den meisten Städten und Landkreisen ist für jeden im Haushalt gemeldeten Pkw ein Parkausweis erhältlich. Bei manchen ist es auf 1 Pkw pro Haushalt begrenzt, was regelmäßig zu Rechtsstreitigkeiten führt.
Bundeseinheitliche Rechtsgundlagen:
- §§ 41, 42, 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nr. 265.
„E“ steht für Elektroautos
Ein Aufkleber mit einem gut sichtbaren „E“ steht für Elektro-Auto steht. Wer ein solches Auto fährt, kann zum Beispiel an den meisten Ladestationen gebührenfrei parken. Nicht wenige kritische Geister vermuten hinter dem Vorteil des „E“-Aufklebers auch gleich noch ein paar Nachteile, beispielsweise dass Elektroautos bei der Zulassung teurer seien. Doch das ist nicht der Fall. Die Zulassung ist nicht teurer als bei anderen Autos, und auch die sogenannte Umkennzeichnung ist nicht teurer als bei herkömmlichen Fahrzeugen.
„H“ steht nicht für Hybridauto
Wenn das „E“ für Elektroauto steht, liegt es eigentlich nahe, dass ein „H“ für Hybridautos steht, oder? Nun, das könnte man annehmen, aber so ist es nicht. Befindet sich auf dem Nummernschild eines Fahrzeugs ein „H“, so macht dieser Buchstabe deutlich, dass es sich um einen Oldtimer handelt, also steht das „H“ für “historisches Fahrzeug”. Ein Kennzeichen mit einem „H“ ist nur erhältlich, wenn es mindestens 30 Jahre alt ist und dabei kein Fall für den Schrottplatz ist. Dort würde das „H“ allerdings auch keinen Nutzen haben.
Das Kennzeichen kann mit umziehen
Wer umzieht, muss sich naturgemäß auch im neuen Wohnort anmelden. Dabei muss auch das Auto bzw. Motorrad umgemeldet werden. Das war in der Vergangenheit immer mit einem neuen Nummernschild verbunden. Dass dadurch Kosten entstehen, ist nicht schön, stört aber die meisten Autofahrer nicht, sie gehen zur Zulassungsbehörde und lassen sich ein neues Kennzeichen prägen.
Schmerzhafter als die übersichtlichen Kosten, die durch die Ummeldung des Autos entstehen, ist oft die emotionale Ebene. Wer von der alten in eine neue Heimat zieht, musste sich früher darauf einstellen, Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks prägen zu lassen.
Gesetzliche Grundlage der Kennzeichenmitnahme
Seit 2015 ist die Kennzeichenmitnahme möglich. Eine Pflicht zur Anschaffung eines neuen Kennzeichens gibt es seit der am 5. Juli 2013 vom Bundesrat beschlossene (siehe auch Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 61, S. 3772 ff.) Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht mehr.
FZV § 13 Absatz 2 Punk 2 definiert diese Möglichkeit:
“Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk, hat er unverzüglich der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll, und die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Berichtigung vorzulegen.”
2 Ausnahmen bei der Kennzeichenmitnahme
Es gibt 2 Ausnahmen:
- Bei einem Halterwechsel müssen Halter immer ein neues Kennzeichen beantragen.
- War das Fahrzeug zwischenzeitlich außer Betrieb gesetzt, kann man das alte Kennzeichen laut § 13 (5) FZV nicht weiter verwenden.
Man muss zwar nach wie vor zur Zulassungsbehörde, um seinen Wagen umzumelden (schließlich muss die neue Anschrift in die Papiere eingetragen werden). Durch eine Kennzeichenmitnahme kann man seine Heimatverbundenheit aber auch dann ausdrücken, wenn man längst an einem anderen Ort lebt.
Andererseits: Ein Kennzeichen des neuen Wohnorts ist auch ein Zeichen, dass man sich dort wohlfühlt.
Statistik: Fahrzeuge und Verkehr im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Jeweils aktuellste verfügbare Daten für den Kreis:
- Kraftfahrzeuge: 215.868
- Pkw: 180.653
- Krafträder: 18.501
- Lkw: 9.766
- Anhänger: 22.308
- Busse: 131
- Zugmaschinen: 6.011
Unsere Tipps im Landkreis:
- Burg Frankenstein
- Schloss Heiligenberg
- Erlensee
- Felsenmeer
- Reinheimer Teich
- Burg Tannenberg
Liste der Städte / Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Städte (in Klammern: Einwohnerzahl):
- 1. Babenhausen (16.834)
- 2. Dieburg (15.679)
- 3. Griesheim (27.435)
- 4. Groß-Bieberau (4665)
- 5. Groß-Umstadt (21.162)
- 6. Ober-Ramstadt (15.130)
- 7. Pfungstadt (25.151)
- 8. Reinheim (16.346)
- 9. Weiterstadt (25.975)
Gemeinden (in Klammern: Einwohnerzahl):
- 1. Alsbach-Hähnlein (9146)
- 2. Bickenbach (6014)
- 3. Eppertshausen (6198)
- 4. Erzhausen (7996)
- 5. Fischbachtal (2664)
- 6. Groß-Zimmern (14.564)
- 7. Messel (4090)
- 8. Modautal (5096)
- 9. Mühltal (13.908)
- 10. Münster/Hessen (14.672)
- 11. Otzberg (6424)
- 12. Roßdorf (12.612)
- 13. Schaafheim (9227)
- 14. Seeheim-Jugenheim (16.411)
- Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- Zulassung von Neufahrzeugen
- E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
- Umschreibung von Fahrzeugen mit oder ohne Halterwechsel
- Abmeldung / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
- Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel
- Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
- Zuteilung von Saisonkennzeichen/ Änderung des Saisonzeitraumes
- Außerbetriebsetzungen (nur bei vorhandenen gesiegelten Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren, jedoch keine Oldtimerkennzeichen)
- Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust oder Diebstahl
- Ausgabe von Feinstaubplaketten
- Nachstempelung von Kennzeichen
- Rote Dauerkennzeichen
- H-Kennzeichen (Oldtimer)
- Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger Arbeitsmaschinen)
- Alle Zulassungsvorgänge, bei denen eine technische Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss (auch Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt ein kleineres Kennzeichen erforderlich ist)
- Technische Änderungen am Fahrzeug
- Verlust der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) und roten Dauerkennzeichen
- Umkennzeichnungen nach Verlust von Kennzeichenschildern oder aufgrund eines Änderungswunsches
- Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren
- Tempo-100 Plaketten für Anhänger
Um Ihr Fahrzeug, an-, ab- oder umzumelden, sollten Sie diese Dokumente mitbringen:
KFZ anmelden
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung
- Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
- Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
- Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), am besten vorher einen Kfz Versicherungsvergleich durchführen
- SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer (hier: Beispiel für Bielefeld)
- Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht
KFZ ummelden
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung
- Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
- Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
- Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
- Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht
KFZ abmelden
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
- Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
- Kennzeichen
- Bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht
Weitere Dokumente sind nur bei bestimmten Vorgängen nötig, zum Beispiel die Betriebserlaubnis von Anbau- oder / Tuning-Teilen durch den Hersteller dieser Teile.
Besuchen Sie unbedingt die obige Website oder fragen Sie im Zweifelsfall telefonisch nach, bevor Sie einen halben Tag Urlaub für einen Behördenbesuch einsetzen und dann doch etwas fehlt.
Hier können Sie Ihre Kfz Steuer berechnen
Geben Sie auf dieser Website des Bundesfinanzministeriums die Daten Ihres Fahrzeugs ein, um zu berechnen, welche Kfz-Steuer Sie erwartet. Vor allem vor einer Kaufentscheidung ist diese Kalkulation empfehlenswert, um auch diesen Teil der Fixkosten Ihres Fahrzeugs zu ermitteln.
Wie man das Wunschkennzeichen DA DI online reserviert
Sie können die Reservierung ausschließlich auf dieser Website des Landkreises beantragen (andere Webseiten, die den Eindruck erwecken, sie würden Ihnen Wunschkennzeichen verschaffen, stellen auch lediglich auf dieser Website einen Antrag).
Erhältlich sind folgende “Unterscheidungszeichen”:
- DA
- DI
Geben Sie Ihr Wunschkennzeichen ein. Wahrscheinlich werden Sie mehrere Versuche benötigen, da die meisten Kennzeichen vergeben sind. Sobald ein Kennzeichen verfügbar ist, geben Sie Ihre persönlichen Daten ein. Ihr Wunschkennzeichen / Unterscheidungszeichen wird dann für 10 Tage reserviert.
Notieren Sie das reservierte Kennzeichen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug selbst zulassen wollen, nennen sie das Kennzeichen bei der Zulassung.
Zeit sparen: Bestellen Sie Ihr Wunschkennzeichen vor der Zulassung online im Nummernschilder-Shop.
Rechtsgrundlagen und Kosten für Ihr Wunschkennzeichen
Die Reservierungsgebühr von derzeit 12,80 € wird nur im Falle einer Fahrzeuganmeldung /-ummeldung fällig. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich. Rechtsgrundlagen für die Reservierung von Wunschkennzeichen:
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV), § 8 Zuteilung von Kennzeichen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt): Regelungen über Durchführung und Kostenbefreiungen
Kurze Wunschkennzeichen
Kurze Kennzeichenkombinationen (z.B. DI-N 1) werden gemäß Gesetz allenfalls dann durch die Zulassungsbehörde zugeteilt, sofern das Fahrzeug bauartbedingt keinen größeren Kombinationen Platz bietet. Selbst Motorräder erhalten seit 2017 keine Kurzkennzeichen mehr. Über die Zuteilung kurzer Kennzeichenkombinationen entscheidet die Zulassungsbehörde im Einzelfall. Privatpersonen, deren Nummernschild nur 1 Buchstaben und 1 Zahl haben (so wie hier), scheinen einen besonderen Draht zum Straßenverkehrsamt zu haben (fragen Sie einfach die Fahrer, wenn sie einen sehen). Daher können solche Wünsche nicht per Online-Reservierung berücksichtigt werden. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsbehörde.
Die Buchstabenserien HJ, KZ, NS, SA sowie SS stehen bundesweit nirgends zur Verfügung. Bei Saison- und Oldtimerkennzeichen darf die Kombination aus Zahlen und Buchstaben insgesamt 5 Zeichen nicht überschreiten.
Mögliche Kennzeichenkombinationen für Motorräder und Leichtkrafträder
2 Buchstaben und 2 Ziffern
2 Buchstaben und 3 Ziffern
Mögliche Kennzeichenkombinationen für PKW und LKW
1 Buchstabe und 3 Ziffern
2 Buchstaben und 3 Ziffern
2 Buchstaben und 4 Ziffern
Um Missbrauch zu verhindern, ist die Übertragung eines Wunschkennzeichens auf Dritte unzulässig. Die Wahl eines Wunschkennzeichens ist auch dann möglich, wenn dem Fahrzeug bereits ein Berliner Kennzeichen zugeteilt wurde. Für die Zuteilung Ihres reservierten Wunschkennzeichens ist die Vorlage des Ausdrucks der Reservierungsbestätigung erforderlich. Darüber hinaus können Sie bei der Außerbetriebsetzung eines Berliner Fahrzeuges das bisherige Kennzeichen auf den letzten eingetragenen Halter reservieren lassen.
Wie kann man Wartezeiten beim Landkreis Darmstadt-Dieburg verkürzen?
- Vereinbaren Sie hier einen Termin für die Zulassungsstelle Dieburg. Die aktuelle Wartezeit auf einen Termin beträgt 2 Tage.
- Die Wartezeit lag bei unseren Stichproben in den Zulassungsstellen bei durchschnittlich 65 Minuten. Im Idealfall sind Sie in 15 Minuten fertig. Im Extremfall (Stoßzeiten, Urlaubszeit, krankheitsbedingte Ausfälle) kann es auch 2 Stunden dauern, aber das ist die große Ausnahme.
- Wenn Sie möglichst früh fertig sein wollen, sollten Sie so früh wie möglich hingehen, am besten noch vor den Öffnungszeiten.
- Für Berufstätige bieten die Ämter auch Samstags Öffnungszeiten an. Dementsprechend sind die Wartezeiten Samstags am längsten.
- Anmeldeschluss spätestens 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.
- Montags, Mittwochs und Freitags sind die Wartezeiten kürzer als an anderen Tagen.
- Meiden Sie Brückentage. Alle Ämter haben dann weniger Personal, und die Wartezeiten sind besonders lang.
- Freundlich bleiben, wenn es mal länger dauert, und Beschäftigung (Buch, Smartphone) mitnehmen.
- Prüfen Sie unsere Checkliste “Das müssen Sie mitbringen”. Informieren Sie sich auf der oben genannten Webseite der Behörde darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.
- Führen Sie einen Vergleich von Kfz Versicherungen durch, und bringen Sie die “Elektronische Versicherungsbestätigung” (eVB) mit (siehe “Das müssen Sie mitbringen”).
Wo erhält man Umweltplaketten?
Feinstaubplaketten / Umweltplaketten erhalten Sie bei der Zulassung / Ummeldung im Strassenverkehrsamt. Sie können sie aber auch bei allen anderen bundesdeutschen Kfz-Zulassungsbehörden, den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen für den Kfz-Verkehr (TÜV, DEKRA, GTÜ) und allen zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Werkstätten erwerben.
Worauf muss man beim Autokauf / Autoverkauf achten? Tipps gegen Betrüger
Käufer mit Visitenkarten, die bei der Besichtigung den Preis drücken. Dubiose Händler, die sich um die Sachmängelhaftung drücken. Anzahlungen, die Sie nie wieder sehen. Gebrauchtwagengarantien / Reparaturversicherungen, die Sie abzocken. betrügerische Scheinangebote als “Testwagenfahrer” oder “Werbefahrer”. Darauf sollten Sie achten:
ADAC Ratgeber: Wie meldet man ein Auto an oder ab?

Gibt es eine Umweltzone im Landkreis Darmstadt-Dieburg?
Im Gegensatz zur Stadt Darmstadt existiert im Landkreis Darmstadt-Dieburg aktuell keine Umweltzone. Je nach Ausmaß an schädlichen Emissionen, kann sich dies jedoch in den nächsten Jahren ändern. Würde eine entsprechende Zone eingeführt, handelt es sich wahrscheinlich um Stufe 4 (Grüne Plakette). Bei Verstoß gegen Umweltzonen ist für gewöhnlich ein Bußgeld in Höhe von 80,00 Euro fällig.
Auf dieser Webseite des Umweltbundesamts finden Sie eine Gesamtübersicht aller Umweltzonen in Deutschland.
