3 Zulassungsstellen Landkreis Trier-Saarburg

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Hier finden Sie die wichtigsten und hilfreichsten Infos bezüglich der 3 Kfz Zulassungsstellen Landkreises Trier-Saarburg mit den Standorten Hermeskeil, Saarburg und Trier. Bundesweit seltener Fall: Stadt und Landkreis haben eine “öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung” und arbeiten daher zusammen. Sie konnen sich also aussuchen, ob Sie Ihr Fahrzeug in Saarburg, Hermeskeil oder Trier zulassen, abmelden oder ummelden wollen.

Bereiten Sie sich optimal auf Ihren Termin vor: Von Adressen über Websites, Terminvereinbarung, Öffnungszeiten, Wartezeiten, Wunschkennzeichen, Kennzeichenmitnahme, Bewohnerparkausweise, Behindertenparkausweise und Umweltplaketten bis hin zu Kfz Steuer und Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung: Was über mehrere Behördenwebsites verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen.

Nicht vergessen: Vor der Zulassung die günstigste Kfz Versicherung für Ihr Fahrzeug ermitteln.

Landkreis Trier-Saarburg
Zulassungsstelle, Außenstelle Saarburg

Graf-Siegfried-Str. 32
54439 Saarburg

Telefon: 0651 / 718-0
Fax: 0651 / 718-1388

Email: kfz-zulassung@trier.de

Zur Haupt-Website

Zur Online Terminvereinbarung

Öffnungszeiten (nur mit Termin)

Montag: 7:30 – 10:30 Uhr

Dienstag: 7:30 – 10:30 Uhr

Mittwoch: 7:30 – 10:30 Uhr

Donnerstag: 7:30 – 10:30 Uhr

Freitag: 7:30 – 10:30 Uhr

Parkplätze

Parkplätze gibt es hinter dem Amtsgebäude (Zufahrt über Heckingstraße).

Zulassungsstelle Trier / Amt für Kfz Zulassungen

Kfz-Zulassungsbehörde, Hauptstelle
Thyrsusstr. 17-19
54292 Trier

Telefon: 0651 / 718-0
Fax: 0651 / 718-1388

Email: kfz-zulassung@trier.de

Zur Haupt-Website

Besonderer Service: Live-Übertragung der voraussichtlichen Wartezeiten

Zur Online Terminvereinbarung (nur Hauptstelle in Trier – in Hermeskeil und Saarburg können Sie keinen Termin vereinbaren)

Öffnungszeiten (nur mit Termin)

Montag: 7:00 – 13:00 Uhr (nur Ausfuhrkennzeichen: ab 9:00 Uhr)

Dienstag: 7:00 – 13:00 Uhr (nur Ausfuhrkennzeichen: ab 9:00 Uhr)

Mittwoch: 7:00 – 13:00 Uhr (nur Ausfuhrkennzeichen: ab 9:00 Uhr)

Donnerstag: 10:00 – 18:00 Uhr (nur Ausfuhrkennzeichen: bis 16:00 Uhr)

Freitag: 7:00 – 13:00 Uhr (nur Ausfuhrkennzeichen: ab 9:00 Uhr)

Parkplätze

Parkplätze gibt es rund um das Amtsgebäude in meist ausreichender Menge.

Öffentliche Verkehrsmittel

Buslinien: 1 und 86, Haltestelle Hauptfriedhof

Landkreis Trier-Saarburg
Zulassungsstelle, Außenstelle Hermeskeil

Langer Markt 12
54411 Hermeskeil

Telefon: 0651 / 718-0
Fax: 0651 / 718-1388

Email: kfz-zulassung@trier.de

Zur Haupt-Website

Öffnungszeiten (nur mit Termin)

Montag: 7:30 – 11:30 Uhr

Dienstag: 7:30 – 11:30 Uhr

Mittwoch: 7:30 – 11:30 Uhr

Donnerstag: 7:30 – 11:30 Uhr

Freitag: 7:30 – 11:30 Uhr

Parkplätze

Parkplätze gibt es in der Alten Poststraße und an der B 327 (Bundesaregntur für Arbeit, Norma).

  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Zulassung von Neufahrzeugen
  • E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
  • Umschreibung von Fahrzeugen mit oder ohne Halterwechsel
  • Abmeldung / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel
  • Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
  • Zuteilung von Saisonkennzeichen/ Änderung des Saisonzeitraumes
  • Außerbetriebsetzungen (nur bei vorhandenen gesiegelten Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren, jedoch keine Oldtimerkennzeichen)
  • Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust oder Diebstahl
  • Ausgabe von Feinstaubplaketten
  • Nachstempelung von Kennzeichen
  • Rote Dauerkennzeichen
  • H-Kennzeichen (Oldtimer)
  • Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger Arbeitsmaschinen)
  • Alle Zulassungsvorgänge, bei denen eine technische Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss (auch Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt ein kleineres Kennzeichen erforderlich ist)
  • Technische Änderungen am Fahrzeug
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) und roten Dauerkennzeichen
  • Umkennzeichnungen nach Verlust von Kennzeichenschildern oder aufgrund eines Änderungswunsches
  • Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren
  • Tempo-100 Plaketten für Anhänger

Um Ihr Fahrzeug, an-, ab- oder umzumelden, sollten Sie diese Dokumente mitbringen:

KFZ anmelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), am besten vorher einen Kfz Versicherungsvergleich durchführen
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer (hier: Beispiel für Bielefeld)
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ ummelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ abmelden

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen
  • Bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht

Weitere Dokumente sind nur bei bestimmten Vorgängen nötig, zum Beispiel die Betriebserlaubnis von Anbau- oder / Tuning-Teilen durch den Hersteller dieser Teile.

Besuchen Sie unbedingt die obige Website oder fragen Sie im Zweifelsfall telefonisch nach, bevor Sie einen halben Tag Urlaub für einen Behördenbesuch einsetzen und dann doch etwas fehlt.

Hier können Sie Ihre Kfz Steuer berechnen

Geben Sie auf dieser Website des Bundesfinanzministeriums die Daten Ihres Fahrzeugs ein, um zu berechnen, welche Kfz-Steuer Sie erwartet. Vor allem vor einer Kaufentscheidung ist diese Kalkulation empfehlenswert, um auch diesen Teil der Fixkosten Ihres Fahrzeugs zu ermitteln.

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Tipps gegen Wartezeiten

Vereinbaren Sie hier einen Termin. Ohne Termin haben Sie auf absehbare Zeit keinen Zugang.

Die Wartezeiten lagen bei unseren Stichproben (zuletzt Juni 2022) bei 6 Tagen (Standort Hermeskeil) bis 9 Tagen (Standorte Trier und Saarburg). Wenn Sie mobil sind, empfiehlt es sich, die freien Termine aller drei Zulassungsstellen zu vergleichen.

In Zeiten ohne Terminpflicht gilt:

  • Dienstags bis Donnerstags sind die Wartezeiten kürzer als an anderen Tagen.
  • Meiden Sie Brückentage. Alle Ämter haben dann weniger Personal, und die Wartezeiten sind besonders lang.
  • Prüfen Sie unsere Checkliste “Das müssen Sie mitbringen”. Informieren Sie sich auf der oben genannten Webseite der Behörde darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.
  • Führen Sie einen Vergleich von Kfz Versicherungen durch, und bringen Sie die “Elektronische Versicherungsbestätigung” (eVB) mit (siehe “Das müssen Sie mitbringen”).

Umweltplaketten

Feinstaubplaketten / Umweltplaketten erhalten Sie bei der Zulassung / Ummeldung im Strassenverkehrsamt. Sie können sie aber auch bei allen anderen bundesdeutschen Kfz-Zulassungsbehörden, den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen für den Kfz-Verkehr (TÜV, DEKRA, GTÜ) und allen zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Werkstätten erwerben.

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Autokauf / Verkauf: Tipps gegen Betrüger

Käufer mit Visitenkarten, die bei der Besichtigung den Preis drücken. Dubiose Händler, die sich um die Sachmängelhaftung drücken. Anzahlungen, die Sie nie wieder sehen. Gebrauchtwagengarantien / Reparaturversicherungen, die Sie abzocken. betrügerische Scheinangebote als “Testwagenfahrer” oder “Werbefahrer”. Darauf sollten Sie achten:

ADAC Ratgeber: So melden Sie Ihr Auto an oder ab

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Gibt es eine Umweltzone im Landkreis Trier-Saarburg?

Nein. Die Luft im Landkreis Trier-Saarburg ist zu sauber. Im Rahmen des Luftreinhalteplans für Feinstaub und Stickoxide werden die Schadstoffbelastungen überwacht. Sofern die Grenzwerte nicht gesenkt werden, ist keine Umweltzone in Sicht.

Die meisten Autos, die im Landkreis unterwegs sind, haben ohnehin eine grüne Plakette und freie Fahrt in Umweltzonen, ebenso Oldtimer, Motorräder und landwirtschaftliche Fahrzeuge. Ein Verbot für die sehr wenigen Autos ohne grüne Plakette hätte daher keinen nennenswerten Effekt auf die Stickoxidbelastung im Landkreis.

Auf dieser Webseite des Umweltbundesamts finden Sie eine Gesamtübersicht aller Umweltzonen in Deutschland.

Schwerbehinderten-Parkausweis / Parkgenehmigung für Schwerbehinderte beantragen

Wir empfehlen Menschen mit Behinderungen, die Fragen zu Behördengängen oder Lebenssituationen haben, mit dem ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten des Landkreises Trier Saarburg Kontakt aufzunehmen:

Dr. Christoph Emmerling
Telefon 0651-715-428
Fax 0651-17667
Email: behindertenbeauftragter@trier-saarburg.de

Bei Verhinderung können Sie sich auch gerne an den stellvertretenden Behindertenbeauftragten des Landkreises, Herrn Klaus-Peter Thiel, wenden: behindertenbeauftragter@vg-saarburg-kell.de

Zuständig für “Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen” (Schwerbehindertenparkausweise) ist auch für den Landkreis die Stadt Trier:

Zulassungsstelle Trier / Amt für Kfz Zulassungen

Kfz-Zulassungsbehörde, Hauptstelle
Thyrsusstr. 17-19
54292 Trier

Telefon: 0651 / 718-0
Fax: 0651 / 718-1388

Email: Nur über dieses Kontaktformular

Öffnungszeiten

Montag: 7:00 – 13:00 Uhr (nur Ausfuhrkennzeichen: ab 9:00 Uhr)

Dienstag: 7:00 – 13:00 Uhr (nur Ausfuhrkennzeichen: ab 9:00 Uhr)

Mittwoch: 7:00 – 13:00 Uhr (nur Ausfuhrkennzeichen: ab 9:00 Uhr)

Donnerstag: 10:00 – 18:00 Uhr (nur Ausfuhrkennzeichen: bis 16:00 Uhr)

Freitag: 7:00 – 13:00 Uhr (nur Ausfuhrkennzeichen: ab 9:00 Uhr)

Parkplätze

Parkplätze gibt es rund um das Amtsgebäude in meist ausreichender Menge.

Öffentliche Verkehrsmittel

Buslinien: 1 und 86, Haltestelle Hauptfriedhof

Zur Website des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung mit weiteren Informationen über den Parkausweis

Zuständig für das Stadtgebiet sowie die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Cochem-Zell, Koblenz, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis und Westerwald-Kreis

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 8:00 – 16:00 Uhr

Freitag: 8:00 – 13:00 Uhr

Zur Beantragung des Ausweises empfehlen wir, hier online einen Termin zu reservieren.

Wir empfehlen Ihnen, den kostenlosen Ratgeber “Behinderung und Ausweis” (pdf, 272 Seiten) des niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie herunterzuladen.

Liste der Behindertenparkplätze in Koblenz

Altlöhrtor – Parkhaus
6 Parkplätze; Zufahrt über Altlöhrtor; auf den Ebenen B rechts; neben den Auffahrten; auf der Ebene 2 B zusätzlich; seitlich 2 Parkplätze

Am Alten Hospital
2 Parkplätze; Haus-Nr. 5

Am Saarplatz – Parkhaus
4 Parkplätze; Zufahrtsmöglichkeit über “Weißer Gasse” oder “Saarplatzkreisel”; links neben den Einfahrten; Nr. 0-20+0-21+5-56+5-57

Am Wöllershof
1 Parkplatz; Haus-Nr. 4; Nähe Poststelle

Bahnhofstraße
2 Parkplätze; Haupteingang “Baudezernat”

Bahnhofstraße / Ecke Löhrrondell
2 Parkplätze; Tiefgaragenzufahrt – rechts

Bahnhofstraße / Friedrich-Ebert-Ring
1 Parkplatz; vor dem “VDK”; linke Straßenseite

Emil-Schüller-Straße
2 Parkplätze; Haus-Nr. 31; Praxis “Dr. von Essen” links

Emil-Schüller-Straße / Rizzastraße
2 Parkplätze; beidseitig der Fahrbahn

Florinsmarkt
1 Parkplatz; Haus-Nr. 12

Frankenstraße
1 Parkplatz; vor der Sparkassen Filiale

Görresplatz – Tiefgarage
4 Parkplätze; Einfahrt über Gerichtsstraße; rechts und links von Einfahrt; Nr. A14+A15 und Nr. B11+B12

Gymnasialstraße
2 Parkplätze; Haus-Nr. 1; vor dem Bürgeramt

Gymnasialstraße
1 Parkplatz; Haus-Nr. 2; vor dem Haupteingang; von Rathaus I

Hauptbahnhof -Tiefgarage
10 Parkplätze; Zufahrt über Markenbildchenrondell; Platz Nr. 72-97-121-154-195; 236-277-412-431-434

Helfensteinstraße
1 Parkplatz; vor der Sparkassen Filiale

Johannes-Müller-Straße
3 Parkplätze; Zufahrt über Johannes-Müller-Straße; Kreuzung Südalle

Karmeliterstraße
1 Parkplatz; vor dem Land- und; Amtsgericht Koblenz

Kurfürstenstraße
1 Parkplatz; Haus-Nr. 54

Löhr-Center – Parkhaus
34 Parkplätze; im Bereich Parkdeck A4

Löhrstraße
2 Parkplätze; Haus-Nr. 91; linke Straßenseite vor der Firma “Thönnissen”

Löhrstraße – Roonstraße
2 Parkplätze; Haus-Nr. 121; linke Straßenseite

Neustadt / Rondell
1 Parkplatz

Obere Löhr – Parkhaus
2 Parkplätze; Hauptzufahrt; gegenüber Ausfahrt; Brüderkrankenhaus

Peter-Altmeier-Ufer
5 Parkplätze; neuer Touristenparkplatz

Poststraße
1 Parkplatz; rechts vor den Motorradparkplätzen

Regierungsstraße
8 Parkplätze; Zufahrt über Reichenspergerplatz oder Vogelsang

Rheinau
3 Parkplätze; beim Freibad Oberwerth

Rheinau
1 Parkplatz; Haus-Nr. 10; vor “Haus des Sports”

Rhein-Mosel-Halle – Tiefgarage
6 Parkplätze; Ebene 1 Nr. 47+18-21; Ebene 3 Nr. 186; Ebene 4 Nr. 209+259

Rheinstraße
3 Parkplätze

Schängel-Center – Tiefgarage
4 Parkplätze; Einfahrt über Gymnasialstraße; Platz Nr. 159-168-171-185

Schloss – Tiefgarage
3 Parkplätze; Zufahrt über Neustadt; rechts und links neben Einfahrt; Nr. 01+442-446

Schloßstraße
2 Parkplätze; Haus-Nr. 10; vor der Spardabank

Schloßstraße
2 Parkplätze; Haus-Nr. 4; vor der IHK

Schloßstraße
2 Parkplätze; Haus-Nr. 44

Sporthalle Oberwerth (CGM-Arena)
4 Parkplätze; Einfahrt links vor der Schranke

St.-Josef-Platz
1Parkplatz; vor dem Pfarrhaus

Stegemannstraße / Casinostraße
1 Parkplatz; vor dem Kopiergeschäft

Südallee
2 Parkplätze; neben Krankenwagenzufahrt Ev. Stift “St. Martin” rechts

Südallee
6 Parkplätze; im Bereich Südalle (Mittelinsel); Nähe Haupteingang “AOK”

Voraussetzungen

Antragsteller dürfen in der Regel weder eine Garage noch einen Stellplatz außerhalb öffentlicher Verkehrsfläche (auch gemietet) besitzen. Bestehen Parkmöglichkeiten auf dem Privatgrundstück des Hauses und ist der Antragsteller Mieter, ist eine Bestätigung des Vermieters vorzulegen, dass keine Vermietung an den Schwerbehinderten möglich ist.

Menschen, die hochgradig und amtlich anerkannt gehbehindert sind, können einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz beantragen. Auch Blinde / stark Sehbehinderte, die von einer Begleitperson gefahren werden, können einen solchen personenbezogenen Parkplatz beantragen. Im Behörden-Jargon nennt sich das “Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen”.

Wie schwierig es ist, einen Behindertenparkausweis zu erhalten, beschrieb die Saarbrücker Zeitung (das Problem gibt es bundesweit) am 05.11.2017 unter “Ärgerlicher Hindernislauf zum Behinderten-Parkausweis”. Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung müssen einen Behinderungsgrad von 80 Prozent amtlich anerkannt bekommen. Der Sozialverband VdK befindet diese Hürde als viel zu hoch ist. Vorübergehende Gehbehinderungen nach Operationen oder Unfällen berechtigen praktisch nie zu einem Behindertenparkausweis.

Rechtsgrundlagen:

Behindertenparkausweise setzen übrigens nicht voraus, dass ein behinderter Mensch das Fahrzeug selbst lenkt. Es muss sich jedoch jeweils um eine Fahrt handeln, die der Beförderung eines behinderten Menschen dient, für den der jeweilige Ausweis ausgestellt wurde.

Der blaue Parkausweis

Der blaue Parkausweis ist EU-weit gültig und berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf allgemeinen Behindertenparkplätzen, die mit dem Zusatzschild “Rollstuhlfahrersymbol” besonders gekennzeichnet sind.

Zusätzlich erleichtert der blaue Parkausweis das Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen während der Ladezeit, die für das Be- und Entladen freigegeben ist,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.

Diese Erleichterungen gelten nur sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Beantragen können den blauen Parkausweis:

  • schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen “aG”
  • Menschen mit beidseitiger Amelie (angeborenes Fehlverhalten einer oder mehrere Extremitäten) oder Phokomelie (angeborene Deformation der Gliedmaßen, bei der Hände oder Füße unmittelbar am Rumpf sitzen) oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen sowie
  • blinde Menschen mit Merkzeichen “Bl”

Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen.
Zudem besteht für diese Personen die Möglichkeit, einen individuellen Behindertenparkplatz zu beantragen.

Ohne einen blauen Parkausweis gibt es spezielle Ausnahmegenehmigungen für:

  • Menschen ohne Hände oder Arme,
  • kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m oder weniger und
  • Menschen, die eine Gurt- oder Helmbefreiung benötigen.

Der orangene Parkausweis

Der orange Parkausweis ist bundesweit gültig. Schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen, die die Voraussetzungen für den blauen Ausweis nicht erfüllen, können durch ihn unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt dieser Ausweis jedoch nicht. Er berechtigt zum Parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern

Auch dieser Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen. Bei Begrenzung der Parkzeit ist die Ankunftszeit auf einer Parkscheibe einzustellen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

„E“ steht für Elektroautos

Ein Aufkleber mit einem gut sichtbaren „E“ steht für Elektro-Auto steht. Wer ein solches Auto fährt, kann zum Beispiel an den meisten Ladestationen gebührenfrei parken. Nicht wenige kritische Geister vermuten hinter dem Vorteil des „E“-Aufklebers auch gleich noch ein paar Nachteile, beispielsweise dass Elektroautos bei der Zulassung teurer seien. Doch das ist nicht der Fall. Die Zulassung ist nicht teurer als bei anderen Autos, und auch die sogenannte Umkennzeichnung ist nicht teurer als bei herkömmlichen Fahrzeugen.

„H“ steht nicht für Hybridauto

Wenn das „E“ für Elektroauto steht, liegt es eigentlich nahe, dass ein „H“ für Hybridautos steht, oder? Nun, das könnte man annehmen, aber so ist es nicht. Befindet sich auf dem Nummernschild eines Fahrzeugs ein „H“, so macht dieser Buchstabe deutlich, dass es sich um einen Oldtimer handelt, also steht das „H“ für “historisches Fahrzeug”. Ein Kennzeichen mit einem „H“ ist nur erhältlich, wenn es mindestens 30 Jahre alt ist und dabei kein Fall für den Schrottplatz ist. Dort würde das „H“ allerdings auch keinen Nutzen haben.

Das Kennzeichen kann mit umziehen

Wer umzieht, muss sich naturgemäß auch im neuen Wohnort anmelden. Dabei muss auch das Auto bzw. Motorrad umgemeldet werden. Das war in der Vergangenheit immer mit einem neuen Nummernschild verbunden. Dass dadurch Kosten entstehen, ist nicht schön, stört aber die meisten Autofahrer nicht, sie gehen zur Zulassungsbehörde und lassen sich ein neues Kennzeichen prägen.

Schmerzhafter als die übersichtlichen Kosten, die durch die Ummeldung des Autos entstehen, ist oft die emotionale Ebene. Wer von der alten in eine neue Heimat zieht, musste sich früher darauf einstellen, Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks prägen zu lassen.

Gesetzliche Grundlage der Kennzeichenmitnahme

Seit 2015 ist die Kennzeichenmitnahme möglich. Eine Pflicht zur Anschaffung eines neuen Kennzeichens gibt es seit der am 5. Juli 2013 vom Bundesrat beschlossene (siehe auch Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 61, S. 3772 ff.) Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht mehr.

FZV § 13 Absatz 2 Punk 2 definiert diese Möglichkeit:

“Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk, hat er unverzüglich der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll, und die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Berichtigung vorzulegen.”

2 Ausnahmen bei der Kennzeichenmitnahme

Es gibt 2 Ausnahmen:

  • Bei einem Halterwechsel müssen Halter immer ein neues Kennzeichen beantragen.
  • War das Fahrzeug zwischenzeitlich außer Betrieb gesetzt, kann man das alte Kennzeichen laut § 13 (5) FZV nicht weiter verwenden.

Man muss zwar nach wie vor zur Zulassungsbehörde, um seinen Wagen umzumelden (schließlich muss die neue Anschrift in die Papiere eingetragen werden). Durch eine Kennzeichenmitnahme kann man seine Heimatverbundenheit aber auch dann ausdrücken, wenn man längst an einem anderen Ort lebt.

Andererseits: Ein Kennzeichen des neuen Wohnorts ist auch ein Zeichen, dass man sich dort wohlfühlt.

Statistik: Fahrzeuge und Verkehr im Landkreis Trier-Saarburg

Jeweils aktuellste verfügbare Daten für den Landkreis, laut Kraftfahrtbundesamt:

  • Kraftfahrzeuge: 179.499
  • Darunte Pkw: 144.655
  • Lastkraftwagen: 8.197
  • Krafträder: 15.698
  • Wohnmobile: 1.131
  • Busse: 295

Tipps:

  • Altstadt rund um den Wasserfall der Leuk (Am Markt)
  • Burg Saarburg
  • Museum Glockengießerei Mabilon
  • Mühlenmuseum Hackenberger Mühle
  • Sommerrodelbahn (passende Adresse: “In den Urlaub 9”)
  • Weinbergtouren rund um den Wawerner Jesuitenberg
  • Besucherbergwerk Fell
  • Greifvogelpark Saarburg
  • Flugausstellung L. + P. Junior, Habersberg 1, Hermeskeil
  • Dampflokmuseum Hermeskeil
  • Feuerwehr Erlebnismuseum Hermeskeil
  • Freibad Mertesdorf
  • Naturlehrpfad Schillingen
  • Freilichtmuseum Roscheider Hof, Konz

Liste der Gemeinden des Landkreises Trier-Saarburg

Der Landkreis besteht aus diesen 6 Verbandsgemeinden und 104 Gemeinden (in Klammern: Einwohnerzahlen):

1. Verbandsgemeinde Hermeskeil

Bescheid (400)
Beuren (Hochwald) (922)
Damflos (613)
Geisfeld (496)
Grimburg (464)
Gusenburg (1144)
Hermeskeil, Stadt * (6492)
Hinzert-Pölert (288)
Naurath (Wald) (212)
Neuhütten (740)
Rascheid (474)
Reinsfeld (2347)
Züsch (593)

2. Verbandsgemeinde Konz

Kanzem (638)
Konz, Stadt * (18.348)
Nittel (2571)
Oberbillig (979)
Onsdorf (148)
Pellingen (1151)
Tawern (2624)
Temmels (783)
Wasserliesch (2222)
Wawern (596)
Wellen (817)
Wiltingen (1411)

3. Verbandsgemeinde Ruwer

Bonerath (232)
Farschweiler (802)
Gusterath (1976)
Gutweiler (636)
Herl (253)
Hinzenburg (143)
Holzerath (431)
Kasel (1321)
Korlingen (831)
Lorscheid (531)
Mertesdorf (1688)
Morscheid (946)
Ollmuth (168)
Osburg (2422)
Pluwig (1679)
Riveris (402)
Schöndorf (773)
Sommerau (75)
Thomm (1084)
Waldrach * (2035)

4. Verbandsgemeinde Saarburg-Kell

Ayl (1551)
Baldringen (265)
Fisch (398)
Freudenburg (1792)
Greimerath (945)
Heddert (260)
Hentern (397)
Irsch (1503)
Kastel-Staadt (437)
Kell am See (1907)
Kirf (833)
Lampaden (562)
Mandern (851)
Mannebach (323)
Merzkirchen (824)
Ockfen (594)
Palzem (1478)
Paschel (234)
Saarburg, Stadt * (7427)
Schillingen (1193)
Schoden (688)
Schömerich (122)
Serrig (1657)
Taben-Rodt (796)
Trassem (1182)
Vierherrenborn (200)
Waldweiler (799)
Wincheringen (2209)
Zerf (1511)

5. Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße

Bekond (956)
Detzem (611)
Ensch (473)
Fell (2438)
Föhren (2858)
Kenn (2679)
Klüsserath (1061)
Köwerich (381)
Leiwen (1553)
Longen (110)
Longuich (1292)
Mehring (2402)
Naurath (Eifel) (355)
Pölich (491)
Riol (1256)
Schleich (227)
Schweich, Stadt * (7827)
Thörnich (193)
Trittenheim (1011)

6. Verbandsgemeinde Trier-Land

Aach (1099)
Franzenheim (372)
Hockweiler (274)
Igel (2100)
Kordel (2057)
Langsur (1717)
Newel (2769)
Ralingen (2087)
Trierweiler (3788)
Welschbillig (2623)
Zemmer (3046)

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