7 Kfz Zulassungsstellen der Hansestadt Lübeck, hilfreichste Infos

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Hier finden Sie die wichtigsten und hilfreichsten Infos bezüglich der 7 Zulassungsstellen der Hansestadt Lübeck.

Von Adressen über Websites, Öffnungszeiten, Online Terminvereinbarung, Wartezeiten, Wunschkennzeichen, Bewohnerparkausweise, Behindertenparkausweise und Umweltplaketten bis hin zu Kfz Steuer und Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung:

Was über mehrere Behördenwebsites verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen. Bitte beachten: Die meisten Zulassungsvorgänge sind nur mit Termin möglich (siehe unten).

Kfz Zulassungsstelle der Hansestadt Lübeck

Bürgerservicebüro St. Gertrud
Meesenring 7
23566 Lübeck

Telefon: 0451 / 122-3311 oder bundeseinheitliche Behördennummer (0451) 115

Fax: 0451 / 122-3388

Email: kfz-zulassungsbehoerde@luebeck.de

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Zur Terminvereinbarung

Eine zentrale Zulassungsstelle gibt es in der Hansestadt Lübeck nicht mehr.

Zulassungsvorgänge werden neben dem Bürgerservicebüro St.-Gertrud auch in gleicher Weise in den 6 weiteren Bürgerservicebüros Innenstadt, St.-Lorenz, Moisling, Kücknitz, Hochschulstadtteil und Travemünde angeboten (siehe unten).

Öffnungszeiten / Termine

Montag: 7:00 – 11:45 und 13:00 – 13:45 Uhr

Dienstag: 8:00 – 11:45 und 14:00 – 17:45 Uhr

Mittwoch: 8:00 – 11:45 Uhr

Donnerstag: 7:00 – 11:45 und 13:00 – 13:45 Uhr

Freitag: 8:00 – 11:45 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Buslinien 4 und 11, Haltestelle Meesenring

Parkplätze

Der Meesenring bietet viele Parkplätze, vor allem am Südende und Nordende (am Afrikaspielplatz). Weitere Parkflächen (für einen kombinierten Einkauf) bei Lidl, Rewe, Penny Markt

Zulassungsbehörde / Bürgerservice
Lübeck Innenstadt

Königstraße 49-57 (Lichthof)
23552 Lübeck

Telefon: Bundeseinheitliche Behördennummer 0451 / 115

Email: kfz-zulassungsbehoerde@luebeck.de

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Öffnungszeiten / Termine

Die für Sie verfügbaren Öffnungszeiten hängen von den freien Terminen der Zulassungsstelle ab:

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Parkplätze

Parkplätze finden Sie vor allem entlang der/ Kanalstraße. Ideal: “Kanalstraße 84 Parking” und “Kanalstraße 57 Parking”

Zulassungsbehörde / Bürgerservice St. Lorenz

Kreuzweg 9
23558 Lübeck

Telefon: Bundeseinheitliche Behördennummer 0451 / 115

Email: kfz-zulassungsbehoerde@luebeck.de

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Öffnungszeiten / Termine

Die für Sie verfügbaren Öffnungszeiten hängen von den freien Terminen der Zulassungsstelle ab:

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Parkplätze

Parkplätze finden Sie vor allem entlang der/ Kanalstraße. Ideal: “Kanalstraße 84 Parking” und “Kanalstraße 57 Parking”

Zulassungsbehörde / Bürgerservice Moisling

Moislinger Berg 1
23560 Lübeck

Telefon: Bundeseinheitliche Behördennummer 0451 / 115

Email: kfz-zulassungsbehoerde@luebeck.de

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Öffnungszeiten / Termine

Die für Sie verfügbaren Öffnungszeiten hängen von den freien Terminen der Zulassungsstelle ab:

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Parkplätze

Parkplätze finden Sie vor allem entlang der/ Kanalstraße. Ideal: “Kanalstraße 84 Parking” und “Kanalstraße 57 Parking”

Zulassungsbehörde / Bürgerservice Kücknitz

Kirchplatz 7 b
23569 Lübeck

Telefon: Bundeseinheitliche Behördennummer 0451 / 115

Email: kfz-zulassungsbehoerde@luebeck.de

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Öffnungszeiten / Termine

Die für Sie verfügbaren Öffnungszeiten hängen von den freien Terminen der Zulassungsstelle ab:

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Parkplätze

Parkplätze finden Sie vor allem entlang der/ Kanalstraße. Ideal: “Kanalstraße 84 Parking” und “Kanalstraße 57 Parking”

Zulassungsbehörde / Bürgerservice Hochschulstadtteil

Carl-Gauß-Straße 9
23562 Lübeck

Telefon: Bundeseinheitliche Behördennummer 0451 / 115

Email: kfz-zulassungsbehoerde@luebeck.de

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Öffnungszeiten / Termine

Die für Sie verfügbaren Öffnungszeiten hängen von den freien Terminen der Zulassungsstelle ab:

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Parkplätze

Parkplätze finden Sie vor allem entlang der/ Kanalstraße. Ideal: “Kanalstraße 84 Parking” und “Kanalstraße 57 Parking”

Zulassungsbehörde / Bürgerservice Travemünde

Kirchenstraße 3-5
23570 Lübeck

Telefon: Bundeseinheitliche Behördennummer 0451 / 115

Email: kfz-zulassungsbehoerde@luebeck.de

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Öffnungszeiten / Termine

Grundsätzlich nur Dienstags und Donnerstags von 16:15 – 18:00 Uhr.

Die für Sie verfügbaren Öffnungszeiten hängen von den freien Terminen der Zulassungsstelle ab:

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Parkplätze

Parkplätze finden Sie vor allem entlang der/ Kanalstraße. Ideal: “Kanalstraße 84 Parking” und “Kanalstraße 57 Parking”

  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Zulassung von Neufahrzeugen
  • E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
  • Umschreibung von Fahrzeugen mit oder ohne Halterwechsel
  • Abmeldung / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel
  • Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
  • Zuteilung von Saisonkennzeichen/ Änderung des Saisonzeitraumes
  • Außerbetriebsetzungen (nur bei vorhandenen gesiegelten Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren, jedoch keine Oldtimerkennzeichen)
  • Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust oder Diebstahl
  • Ausgabe von Feinstaubplaketten
  • Nachstempelung von Kennzeichen
  • Rote Dauerkennzeichen
  • H-Kennzeichen (Oldtimer)
  • Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger Arbeitsmaschinen)
  • Alle Zulassungsvorgänge, bei denen eine technische Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss (auch Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt ein kleineres Kennzeichen erforderlich ist)
  • Technische Änderungen am Fahrzeug
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) und roten Dauerkennzeichen
  • Umkennzeichnungen nach Verlust von Kennzeichenschildern oder aufgrund eines Änderungswunsches
  • Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren
  • Tempo-100 Plaketten für Anhänger

Um Ihr Fahrzeug, an-, ab- oder umzumelden, sollten Sie diese Dokumente mitbringen:

KFZ anmelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), am besten vorher einen Kfz Versicherungsvergleich durchführen
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer (hier: Beispiel für Bielefeld)
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ ummelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ abmelden

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen
  • Bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht

Weitere Dokumente sind nur bei bestimmten Vorgängen nötig, zum Beispiel die Betriebserlaubnis von Anbau- oder / Tuning-Teilen durch den Hersteller dieser Teile.

Besuchen Sie unbedingt die obige Website oder fragen Sie im Zweifelsfall telefonisch nach, bevor Sie einen halben Tag Urlaub für einen Behördenbesuch einsetzen und dann doch etwas fehlt.

Hier können Sie Ihre Kfz Steuer berechnen

Geben Sie auf dieser Website des Bundesfinanzministeriums die Daten Ihres Fahrzeugs ein, um zu berechnen, welche Kfz-Steuer Sie erwartet. Vor allem vor einer Kaufentscheidung ist diese Kalkulation empfehlenswert, um auch diesen Teil der Fixkosten Ihres Fahrzeugs zu ermitteln.

ADAC Ratgeber: So melden Sie Ihr Auto an oder ab

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Tipps gegen Wartezeiten

  • Vereinbaren Sie auf dieser Webseite einen Termin.
  • Dienstags, Mittwochs und Freitags sind die Wartezeiten kürzer als an anderen Tagen.
  • Meiden Sie Brückentage. Alle Ämter haben dann weniger Personal, und die Wartezeiten sind besonders lang.
  • Prüfen Sie unsere Checkliste “Das müssen Sie mitbringen”. Informieren Sie sich auf der oben genannten Webseite der Behörde darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.
  • Führen Sie einen Vergleich von Kfz Versicherungen durch, und bringen Sie die “Elektronische Versicherungsbestätigung” (eVB) mit (siehe “Das müssen Sie mitbringen”.

Umweltplaketten

Feinstaubplaketten / Umweltplaketten erhalten Sie bei der Zulassung / Ummeldung im Strassenverkehrsamt. Sie können sie aber auch bei allen anderen bundesdeutschen Kfz-Zulassungsbehörden, den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen für den Kfz-Verkehr (TÜV, DEKRA, GTÜ) und allen zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Werkstätten erwerben.

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Autokauf / Verkauf: Tipps gegen Betrüger

Käufer mit Visitenkarten, die bei der Besichtigung den Preis drücken. Dubiose Händler, die sich um die Sachmängelhaftung drücken. Anzahlungen, die Sie nie wieder sehen. Gebrauchtwagengarantien / Reparaturversicherungen, die Sie abzocken. betrügerische Scheinangebote als “Testwagenfahrer” oder “Werbefahrer”. Darauf sollten Sie achten:

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Lübecker Umweltzone noch nicht in Sicht

In ganz Schleswig-Holstein ist keine Umweltzone in Sicht, da die Luft zu sauber und der Wind zu stark ist. Die Lübecker Nachrichten berichteten von Versuchen der Grünen, eine Umweltzone mit Fahrverboten einzurichten. Nach Angaben des Kieler Umweltministeriums kann man keine Umweltzone enrichten, wenn die Grenzwerte nicht überschritten werden. Jörg Sellerbeck von der „Bürgerinitiative Rettet Lübeck“ wird zitiert mit: „Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass die Umweltzone nichts bringt.“ Auch die SPD stellt sich dagegen. Eine Lübecker Umweltzone ist also im gegenwärtigen politischen Klima nur denkbar, wenn die Grenzwerte noch weiter abgesenkt werden.

Auf dieser Webseite des Umweltbundesamts finden Sie eine Gesamtübersicht aller Umweltzonen in Deutschland.

Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise

Bewohnerparkausweise beantragen Sie nicht bei der Zulassungsstelle, sondern bei der Straßenverkehrsbehörde, Mühlendamm 12 in 23552 Lübeck. Telefonische Auskünfte unter 0451 122-3340 und -3339

Bewohnerparkausweise berechtigen Anwohner, sich in ihrer Nähe einen Parkplatz suchen zu dürfen – mehr nicht. Ein Bewohnerparkausweis bzw. Anwohnerparkausweis beinhaltet nicht das Recht auf einen Parkplatz. Um einen solchen Ausweis zu beantragen, benötigen Sie:

  • Personalausweis, oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung (ebenso bei ausländischen Pass)
  • Kraftfahrzeugschein
  • Gegebenenfalls den bereits vorhandenen Parkausweis
  • Sofern Sie nicht der Eigentümer sind: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug allein und dauerhaft nutzen
  • Bei Zweitwohnsitz: Meldebescheinigung mitbringen.
  • Bei Firmenwagen: Bescheinigung des Arbeitgebers für privat genutztes Dienstfahrzeug

Kosten für einen Bewohnerparkausweis / Anwohnerparkausweis: Derzeit 30,70 € jährlich (Angabe ohne Gewähr, kann sich ändern)

Für Wohnmobile und Lkw sind Anwohnerparkausweise in den meisten Kommunen nicht möglich, für Car-Sharing in vielen Kommunen schon. Informationen der Behörde zu Bewohnerparkausweisen, zur Lage der Bewohnerparkzonen und Antworten auf die meistgestellten Fragen finden Sie hier.

Bewohnerparkzonen in Lübeck

Bewohnerparkbezirk A

– An der Mauer (Hausnummern 1-23 + 2-54)
– Balauerfohr (Hausnummern 1-17 + 2-14)
– Bei St. Johannis – Breite Str. (Hausnummern 25 – 99)
– Dr.-Julius-Leber-Straße (Hausnummern 15-75 + 22-84)
– Fleischhauerstraße – Gerberstraße – Glockengießerstraße
– Große Burgstraße (Hausnummern 1-59)
– Große Gröpelgrube – Hundestraße – Hüxstraße
– Hüxterdamm – Ida-Boy-Ed-Garten
– Jakobikirchhof – Kaiserstraße
– Kanalstraße – Kanalstraße vor dem Spielplatz
– Kanalstraße P 4 (Höhe Dr.-Julius-Leber-Str.)
– Kleine Gröpelgrube – Königstraße (Hausnummern 1-89 + 2-82)
– Krähenstraße (Hausnummern 1 – 35)
– Langer Lohberg – Lang`s Thorweg
– Pfaffenstraße – Rosengarten – Rosenpforte
– Rosenstraße
– Schlumacherstraße
– Steinstraße – Schrangen
– Tünkenhagen – Wahmstraße (Hausnummern 1 – 93)
– Wakenitzmauer
– Weiter Lohberg

Bewohnerparkbezirk D

– Aegidienkirchhof
– Aegidienstraße
– An der Mauer (Hausnummern 25-57 + 78-160)
– An der Obertrave (Hausnummern 19-57)
– Balauerfohr (Hausnummern 16-28 + 25-37)
– Dankwartsgrube – Domkirchhof
– Düstere Querstraße – Düvekenstraße
– Effengrube
– Fegefeuer
– Großer Bauhof
– Hartengrube
– Kapitelstraße
– Kleiner Bauhof
– Klingenberg
– Königstraße (Hausnummern 91-129 + 84-124)
– Krähenstraße (Hausnummern 2 – 34)
– Lichte Querstraße
– Marlesgrube (Hausnummern 1 – 75)
– Mühlenbrücke
– Mühlendamm (Musterbahn bis Großer Bauhof)
– Mühlenstraße
– Musterbahn
– Parade
– Pergamentmachergang
– Pferdemarkt
– Sandstraße
– Schildstraße
– St.-Annen-Straße
– Stavenstraße
– Wahmstraße (Hausnummern 2 – 90)
– Weberstraße

Bewohnerparkbezirk G

– Alfstraße
– Alsheide
– An der Obertrave (Hausnummern 1-18)
– An der Untertrave – Beckergrube (auch im Bereich der Parkscheinautomaten)
– Bierspünderstr., Blocksquerstr., Böttcherstr., Braunstr., Breite Straße (Hausnummern 2 – 72 + 1 – 23), Burgtreppe
– Clemensstraße
– Depenau
– Dr.-Julius-Leber-Straße (Hsnr.: 1-13 + 2-20)
– Einhäuschen Querstraße
– Ellerbrook
– Engelsgrube, Engelswisch
– Fischergrube, Fischstraße, Fünfhausen
– Gerade Querstraße
– Gr. Altefähre, Gr. Burgstraße (Hausnummern 2-48), Gr. Kiesau, Gr. Petersgrube
– Hinter der Burg
– Holstenstraße
– Kleine Altefähre, Kleine Burgstraße, Kleine Kiesau , Kleine Petersgrube – Koberg, Kohlmarkt
– Kolk
– Kupferschmiedestraße
– Lastadie (Parkplatz 1, 3 und 5)
– Lederstraße
– Marienkirchhof, Markt, Markttwiete, Marlesgrube (Hausnummern 8 – 68), Marstallsteg, Mengstraße
– Neue Querstraße
– Pagönnienstr., Petersilienstr., Petrikirchhof
– Schmiedestraße
– Schüsselbuden
– Schwönekenquerstraße
– Siebente Querstraße
– Wehdehof
– Weiter Krambuden

Bundeseinheitliche Rechtsgundlagen:

Schwerbehinderten – Parkausweis beantragen

Zuständig ist hier nicht die Zulassungsstelle, sondern die Straßenverkehrsbehörde, Mühlendamm 12 in 23552 Lübeck. Telefonische Auskünfte erteilen Ihnen Frau Sommer und Frau Doettlaff unter 0451 122-3340 und -3339.

Menschen, die hochgradig und amtlich anerkannt gehbehindert sind, können einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz beantragen. Auch Blinde / stark Sehbehinderte, die von einer Begleitperson gefahren werden, können einen solchen personenbezogenen Parkplatz beantragen. Im Behörden-Jargon nennt sich das “Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen”.

Rechtsgrundlagen:

Auf dieser Website finden Sie alle Informationen darüber, wie Berechtigte einen Parkausweis und solche Sondergenehmigung / Parkfläche für das Stadtgebiet erhalten. Leider ist ein persönliches Vorsprechen erforderlich. Die Lage öffentlicher Behindertenparkplätze im Stadtgebiet finden Sie hier.

Behindertenparkausweise setzen übrigens nicht voraus, dass ein behinderter Mensch das Fahrzeug selbst lenkt. Es muss sich jedoch jeweils um eine Fahrt handeln, die der Beförderung eines behinderten Menschen dient, für den der jeweilige Ausweis ausgestellt wurde.

Der blaue Parkausweis

Der blaue Parkausweis ist EU-weit gültig und berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf allgemeinen Behindertenparkplätzen, die mit dem Zusatzschild “Rollstuhlfahrersymbol” besonders gekennzeichnet sind.

Zusätzlich erleichtert der blaue Parkausweis das Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen während der Ladezeit, die für das Be- und Entladen freigegeben ist,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.

Diese Erleichterungen gelten nur sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Beantragen können den blauen Parkausweis:

  • schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen “aG”
  • Menschen mit beidseitiger Amelie (angeborenes Fehlverhalten einer oder mehrere Extremitäten) oder Phokomelie (angeborene Deformation der Gliedmaßen, bei der Hände oder Füße unmittelbar am Rumpf sitzen) oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen sowie
  • blinde Menschen mit Merkzeichen “Bl”

Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen.
Zudem besteht für diese Personen die Möglichkeit, einen individuellen Behindertenparkplatz zu beantragen.

Ohne einen blauen Parkausweis gibt es spezielle Ausnahmegenehmigungen für:

  • Menschen ohne Hände oder Arme,
  • kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m oder weniger und
  • Menschen, die eine Gurt- oder Helmbefreiung benötigen.

Der orangene Parkausweis

Der orange Parkausweis ist bundesweit gültig. Schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen, die die Voraussetzungen für den blauen Ausweis nicht erfüllen, können durch ihn unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt dieser Ausweis jedoch nicht. Er berechtigt zum Parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern

Auch dieser Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen. Bei Begrenzung der Parkzeit ist die Ankunftszeit auf einer Parkscheibe einzustellen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Laut Lübecker Nachrichten plant die Hansestadt Großes im Bereich Bürgerservices: In Moisling, am Meesenring, in der Innenstadt und in Kücknitz soll es künftig Stadtteilbüros geben, in denen alle Dienstleistungen vom Meldewesen bis zur Kfz-Zulassung angeboten werden. Der Senat hat die Pläne bereits abgenickt. Geplant ist keinesfalls, die alten Standorte einfach wieder zu eröffnen. Man möchte wirkliche Services bieten können.

Denn bisher waren einige der sechs ursprünglichen Stadtteilbüros immer wieder einige Tage geschlossen, da es an Personal mangelte. Gerade der Moinslinger Standort war dafür bekannt. Die vier neuen Stadtteilbüros sollen etwa gleich stark mit 15 bis 20 Mitarbeitern besetzt werden. Das sollte genügen, um auch Krankheitsfälle in den Büros auffangen zu können. Zunächst sind an allen vier Standorten sämtliche Dienstleistungen der Meldebüros und Kfz-Zulassungsstellen zu finden; später könnten auch Ausländerangelegenheiten dazu kommen.

Einer der Standorte bleibt der Meesenring. Derzeit sucht der Senator zusammen mit dem städtischen Gebäudemanagement nach einer geeigneten Immobilie für das Stadtteilbüro in der Innenstadt. Den aktuellen Standort in der Dr.-Julius-Leber-Straße könne man weder Mitarbeitern noch Besuchern länger zumuten, heißt es vom Senator. Auch der künftige Bürgermeister Jan Lindenau (SPD) sieht das so: Er regte bereits vor Monaten die Unterbringung in der Königspassage an. Jedoch sei auch eine andere Immobilie in der Altstadt oder aber ein Neubau in der bisherigen Straße denkbar – man untersucht noch die Möglichkeiten.

Auch für die Stadtteilbüros in Kücknitz und Moisling sucht man derzeit nach geeigneten Immobilien. Die bisherigen Räumlichkeiten in Moisling sind einfach zu klein, in Kücknitz hat man die bisherigen Räume an eine andere Behörde vermietet. Eventuell werden entsprechende Immobilien neu gebaut werden. Sofort umsetzbar ist dies aufgrund der Finanzen nicht. Die Stadt rechnet damit, dass in einem Jahr eine Lösung gefunden wird.

60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fallen aufs Meldewesen und auf die Kfz-Zulassung. Diese werden auf die vier neuen Standorte verteilt. Die betroffenen Mitarbeiter erfahren in diesen Tagen die konkreten Planungen. Die Öffnungszeiten der neuen Anlaufstellen sollen deutlich ausgeweitet werden, heißt es von der Stadt. Dies sei jedoch nicht mit einer Ausweitung der Arbeitszeiten für die Mitarbeiter verbunden.

Jeweils aktuellste per März 2019 verfügbare Daten für die Stadt:

  • Zugelassene Kraftfahrzeuge: 110.572
  • Pkw: 94.706
  • Krafträder / Motorräder: 7.571
  • Lkw: 6.521
  • Verkehrsunfälle: 6.784
  • Verkehrstote: 4
  • Busverkehr LVG: 25 Linien, 195 Busse, Streckenlänge 293 km, 27,5 Mio. beförderte Fahrgäste / Jahr
  • Priwallfähren: 2,05 Mio. beförderte Personen, 808.000 beförderte Pkw

Das Holstentor kennt jeder – und sei es nur von der Rückseite des alten 50 D-Mark – Scheins. Die Altstadt mit Burgtor-Befestigungsanlage und Zöllnerhaus, Kanzleigebäude, Burgkloster und Buddenbrookhaus sind eine Pracht.

Weitere Tipps:

  • Maritimes Denkmal Passat (Segelschiff)
  • Strand von Travemünde
  • Gothmund (Fischerdorf an der Trave)
  • Naturbad Marli an der Wakenitz
  • Europäisches Hansemuseum
  • Theaterfigurenmuseum
  • Museum Behnhaus Drägerhaus
  • Willy-Brandt-Haus
  • Günter Grass-Haus
  • Spaziergang rund um Stadtgraben, Obertrave, Krähenteich, Mühlenteich
  • Godewindpark

Die Lübecker Stadtteile und Stadtbezirke

Die Stadt ist in 10 Stadtteile unterteilt, die wiederum in insgesamt 35 Stadtbezirke unterteilt sind:

  • 01 Innenstadt
    • 01 Innenstadt
  • 02 St. Jürgen
    • 02 Hüxtertor/Mühlentor/Gärtnergasse
    • 09 Strecknitz/Rothebek
    • 10 Blankensee
    • 11 Wulfsdorf
    • 12 Beidendorf
    • 13 Krummesse
    • 14 Kronsforde
    • 15 Niederbüssau
    • 16 Vorrade
    • 17 Schiereichenkoppel
    • 18 Oberbüssau
  • 03 Moisling
    • 19 Niendorf/Moorgarten
    • 20 Reecke
    • 21 Alt-Moisling/Genin
  • 04 Buntekuh
    • 22 Buntekuh
  • 05 St. Lorenz-Süd
    • 03 St. Lorenz-Süd
  • 06 St. Lorenz-Nord
    • 04 Holstentor-Nord
    • 05 Falkenfeld/Vorwerk/Teerhof
    • 23 Groß Steinrade/Schönböcken
    • 24 Dornbreite/Krempelsdorf
  • 07 St. Gertrud
    • 06 Burgtor/Stadtpark
    • 07 Marli/Brandenbaum
    • 08 Eichholz
    • 25 Karlshof/Israelsdorf/Gothmund
  • 08 Schlutup
    • 26 Schlutup
  • 09 Kücknitz
    • 27 Dänischburg/Siems/Rangenberg/Wallberg
    • 28 Herrenwyk
    • 29 Alt-Kücknitz/Dummersdorf/Roter Hahn
    • 30 Pöppendorf
  • 10 Travemünde
    • 31 Ivendorf
    • 32 Alt-Travemünde/Rönnau
    • 33 Priwall
    • 34 Teutendorf
    • 35 Brodten
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