5 Kfz Zulassungsstellen für den Landkreis Oldenburg

Laden...

Hier finden Sie die wichtigsten und hilfreichsten Infos über die 5 Kfz Zulassungsstellen des Landkreises Oldenburg im Kreishaus Wildeshausen sowie in den Außenstellen Ganderkesee, Großenkneten, Hude und Wardenburg.

Bereiten Sie sich optimal auf Ihren Termin vor: Von Adresse über Websites, Terminvereinbarung, Öffnungszeiten, Wartezeiten, Wunschkennzeichen, Kennzeichenmitnahme, Bewohnerparkausweise, Behindertenparkausweise und Umweltplaketten bis hin zu Kfz Steuer und Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung: Was über mehrere Behördenwebsites verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen.

Nicht vergessen: Vor der Zulassung die günstigste Kfz Versicherung für Ihr Fahrzeug ermitteln.

Zulassungsstelle Landkreis Oldenburg

Kreishaus Wildeshausen
Kfz-Zulassung
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen

Telefon / Termine: 04431 / 85-698

Fax: 04431 / 85-477

Online Terminvereinbarung

Email: zulassung@oldenburg-kreis.de

Zur Online Kfz Wiederzulassung und Abmeldung

Zur Website

Öffnungszeiten (nur mit Termin)

Montag: 08:00 – 14:00 Uhr

Dienstag: 08:00 – 14:00 Uhr

Mittwoch: 08:00 – 14:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Parkplätze

Parkplätze finden Sie vor dem Gebäude.

Zulassungsstelle Landkreis Oldenburg,
Außenstelle Ganderkesee

Rathaus
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee

Bürgerbüro Bookholzberg
Stedinger Straße 65
27777 Ganderkesee

Telefon: 04431 / 85-698

Termine: 04222 / 44-300

Email: buergerbuero@ganderkesee.de

Online Terminvereinbarung

Zur Online Kfz Wiederzulassung und Abmeldung

Zur Website

Öffnungszeiten (nur mit Termin und nur für Bürger der Gemeinde Ganderkesee)

Die aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie der Online-Terminvereinbarung.

Zulassungsstelle Landkreis Oldenburg,
Außenstelle Großenkneten

Rathaus Großenkneten
Zimmer 103 – Servicecenter
Markt 1
26197 Großenkneten

Telefon / Termine: 04435 / 600-132

Fax: 04435 / 600-20

Email: gemeinde@grossenkneten.de

Online Terminvereinbarung

Zur Online Kfz Wiederzulassung und Abmeldung

Zur Website

Öffnungszeiten (nur mit Termin und nur für Bürger der Gemeinde Großenkneten)

Montag 08:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Samstag 10:00 – 12:00 Uhr

Zulassungsstelle Landkreis Oldenburg,
Außenstelle Hude

Bürgerbüro
Parkstraße 53
27798 Hude

Telefon / Termine: 04408 / 921-350

Das Bürgerbüro Hude wird zwar auf der Website des Landkreises OL als Außenstelle der Zulassungsstelle geführt. Aber bei einzelnen simplen Leistungen wie Neuwagenzulassung, Gebrauchtwagenzulassung oder Ersatzpapier-Ausstellung verweist hude.de auf die Zulassungsstelle in Wildenshausen.

Wir empfehlen, bei der Terminanfrage gleich zu klären, ob das Huder Bürgerbüro diese Dienstleistung überhaupt anbieten kann, oder ob eine Fahrt ins Wildeshauser Kreishaus erforderlich ist.

Email: gemeinde@grossenkneten.de

Zur Online Kfz Wiederzulassung und Abmeldung

Zur Website

Zulassungsstelle Landkreis Oldenburg,
Außenstelle Wardenburg

Bürgerbüro Wardenburg
Friedrichstr. 16
26203 Wardenburg

Telefon / Termine: 04407 / 73-0

Email: buergerservice@wardenburg.de

Online Terminvereinbarung

Zur Online Kfz Wiederzulassung und Abmeldung

Zur Website

Öffnungszeiten (nur mit Termin)

Montag 08:00 – 15:30 Uhr

Dienstag 08:00 – 15:30 Uhr

Mittwochg 08:00 – 15:30 Uhr

Donnerstag 08:00 – 17:30 Uhr

Freitag 08:00 – 12:30 Uhr

  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Zulassung von Neufahrzeugen
  • E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
  • Umschreibung von Fahrzeugen mit oder ohne Halterwechsel
  • Abmeldung / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel
  • Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
  • Zuteilung von Saisonkennzeichen/ Änderung des Saisonzeitraumes
  • Außerbetriebsetzungen (nur bei vorhandenen gesiegelten Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren, jedoch keine Oldtimerkennzeichen)
  • Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust oder Diebstahl
  • Ausgabe von Feinstaubplaketten
  • Nachstempelung von Kennzeichen
  • Rote Dauerkennzeichen
  • H-Kennzeichen (Oldtimer)
  • Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger Arbeitsmaschinen)
  • Alle Zulassungsvorgänge, bei denen eine technische Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss (auch Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt ein kleineres Kennzeichen erforderlich ist)
  • Technische Änderungen am Fahrzeug
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) und roten Dauerkennzeichen
  • Umkennzeichnungen nach Verlust von Kennzeichenschildern oder aufgrund eines Änderungswunsches
  • Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren
  • Tempo-100 Plaketten für Anhänger

Um Ihr Fahrzeug, an-, ab- oder umzumelden, sollten Sie diese Dokumente mitbringen:

KFZ anmelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), am besten vorher einen Kfz Versicherungsvergleich durchführen
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer (hier: Beispiel für Bielefeld)
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ ummelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ abmelden

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen
  • Bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht

Weitere Dokumente sind nur bei bestimmten Vorgängen nötig, zum Beispiel die Betriebserlaubnis von Anbau- oder / Tuning-Teilen durch den Hersteller dieser Teile.

Besuchen Sie unbedingt die obige Website oder fragen Sie im Zweifelsfall telefonisch nach, bevor Sie einen halben Tag Urlaub für einen Behördenbesuch einsetzen und dann doch etwas fehlt.

So funktioniert die Online Außerbetriebsetzung mit i-Kfz

Seit dem 01.01.2015 werden bei den Zulassungsbescheinigungen / Fahrzeugbriefen bundesweit ausschließlich Stempelplaketten mit verdecktem Sicherheitscode verklebt. Die Zulassungsbescheinigungen Teil I enthalten eine Sicherheitsabdeckung mit verborgenem Sicherheitscode. Für diese Fahrzeuge kann online ein Antrag auf Außerbetriebsetzung gestellt werden.

Sie müssen im Besitz des neuen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID) sein und über ein Lesegerät für den Personalausweis (alternativ NFC-fähiges Mobiltelefon) verfügen. Auf Ihrem Computer und/oder Mobiltelefon muss die „AusweisApp2“ installiert sein.

Variante 1: Freirubbeln

Rubbeln Sie den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I frei. Notieren Sie den Sicherheitscode oder scannen Sie den QR-Code ein (z.B. per Smartphone)

Variante 2: Aufreißen

  1. Sicherheitscodes der beiden Stempelplaketten (vorderes und hinteres Kennzeichen) freilegen. ​​​​​​​Die HU-Plakette muss auf dem Kennzeichen verbleiben.
  2. Notieren Sie den Sicherheitscode oder scannen Sie den QR-Code ein (z.B. per Smartphone)
  3. Melden Sie sich über das Bürgerserviceportal bei der Online-Zulassungsbehörde an.
  4. Wählen Sie „Fahrzeug abmelden“ aus.
  5. Kennzeichen des abzumeldenden Fahrzeugs und die drei Sicherheitscodes eingeben.
  6. Angaben zu Reservierung und Entsorgung machen.
  7. Vorgang online bezahlen.

Ihr Antrag auf Außerbetriebsetzung ist nun gestellt. Ihren Online-Außerbetriebsetzungsbescheid können Sie nun für die Dauer von 30 Minuten im Hauptmenü der Online-Zulassungsbehörde abrufen. Rufen Sie den Bescheid auf jeden Fall ab und speichern Sie ihn.

Wenn Sie den Bescheid nicht abrufen, muss die Außerbetriebsetzung in der Zulassungsstelle nachbearbeitet werden. Außerdem wird er dann erst am dritten Tag nach dem Versand des Außerbetriebsetzungsbescheids wirksam.

Das Fahrzeug darf nun nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. Die Zustellung des Bescheides, wenn er nicht direkt online abgerufen wird, erfolgt postalisch oder unter Nutzung von DE-Mail.

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Kfz-Zulassungsbehörde.

Hier können Sie Ihre Kfz Steuer berechnen

Geben Sie auf dieser Website des Bundesfinanzministeriums die Daten Ihres Fahrzeugs ein, um zu berechnen, welche Kfz-Steuer Sie erwartet. Vor allem vor einer Kaufentscheidung ist diese Kalkulation empfehlenswert, um auch diesen Teil der Fixkosten Ihres Fahrzeugs zu ermitteln.

wunschkennzeichen reservieren online

Wie man das Wunschkennzeichen OL für den Landkreis Oldenburg online reserviert

Sie sparen Zeit und Geld, wenn sie vorher Ihre Nummernschilder kaufen. In unserem Nummernschild-Shop finden Sie unter den Eingabefeldern den Link auf die Behörden-Webseite zur Reservierung Ihres Wunschkennzeichens.

Sie können die Reservierung ausschließlich auf der Behörden-Webseite beantragen. Andere Webseiten, die den Eindruck erwecken, sie würden Ihnen Wunschkennzeichen verschaffen, stellen auch lediglich auf dieser Webseite einen Antrag.

Rechtsgrundlagen und Kosten für Ihr Wunschkennzeichen

Die Reservierungsgebühr von derzeit 12,80 € wird nur im Falle einer Fahrzeuganmeldung /-ummeldung fällig. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich. Rechtsgrundlagen für die Reservierung von Wunschkennzeichen:

Kurze Wunschkennzeichen

Kurze Kennzeichenkombinationen (z.B. OL-DB 1) werden gemäß Gesetz allenfalls dann durch die Zulassungsbehörde zugeteilt, sofern das Fahrzeug bauartbedingt keinen größeren Kombinationen Platz bietet. Selbst Motorräder erhalten seit 2017 keine Kurzkennzeichen mehr. Über die Zuteilung kurzer Kennzeichenkombinationen entscheidet die Zulassungsbehörde im Einzelfall. Privatpersonen, deren Nummernschild nur 1 Buchstaben und 1 Zahl haben (so wie hier), scheinen einen besonderen Draht zum Straßenverkehrsamt zu haben (fragen Sie einfach die Fahrer, wenn sie einen sehen). Daher können solche Wünsche nicht per Online-Reservierung berücksichtigt werden. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsbehörde.

Die Buchstabenserien HJ, KZ, NS, SA sowie SS stehen bundesweit nirgends zur Verfügung. Bei Saison- und Oldtimerkennzeichen darf die Kombination aus Zahlen und Buchstaben insgesamt 5 Zeichen nicht überschreiten.

Mögliche Kennzeichenkombinationen für Motorräder und Leichtkrafträder

2 Buchstaben und 2 Ziffern
2 Buchstaben und 3 Ziffern

Mögliche Kennzeichenkombinationen für PKW und LKW

1 Buchstabe und 3 Ziffern
2 Buchstaben und 3 Ziffern
2 Buchstaben und 4 Ziffern

Um Missbrauch zu verhindern, ist die Übertragung eines Wunschkennzeichens auf Dritte unzulässig. Die Wahl eines Wunschkennzeichens ist auch dann möglich, wenn dem Fahrzeug bereits ein Berliner Kennzeichen zugeteilt wurde. Für die Zuteilung Ihres reservierten Wunschkennzeichens ist die Vorlage des Ausdrucks der Reservierungsbestätigung erforderlich. Darüber hinaus können Sie bei der Außerbetriebsetzung eines Berliner Fahrzeuges das bisherige Kennzeichen auf den letzten eingetragenen Halter reservieren lassen.

Zulassungsstelle Landkreis Oldenburg Wunschkennzeichen OL
zulassungsstelle termin öffnungszeiten wartezeiten

Nutzen Sie die LK Oldenburger Online Zulassung

Nutzen Sie möglichst die“i-Kfz“ Online Zulassung und Abmeldung. Bitte beachten Sie: Dies ist nur bei neueren Fahrzeugbriefen / Zulassungsbescheinigungen möglich, siehe „internetbasierte Kraftfahrzeugzulassung“).

Wie kann man Wartezeiten in den Zulassungsstellen des Landkreises Oldenburg verkürzen?

Vereinbaren Sie hier online einen Termin. Ohne Termin haben Sie keinen Zugang.

Sie können am gebuchten Termin am Sondereingang des Kreishauses / Straßenverkehrsamts vorsprechen und ihre Unterlagen einreichen. Die Sachbearbeiter werden die Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen und in der Kfz-Zulassungsstelle bearbeiten, während Sie draußen warten.

Sie erhalten einen „Pager“ (kleines Funk-Empfangsgerät für Texte), mit dem Sie benachrichtigt werden, sobald Ihr Vorgang am Ausgabefenster in der Nähe des derzeit gesperrten Nebeneingangs des Kreishauses abholbereit ist

Da Sie damit rechnen müssen, während der Bearbeitung draußen vor dem Gebäude der Kreisverwaltung warten zu müssen, denken Sie bitte bei kühlen Temperaturen an warme Bekleidung. Fragen Sie nach der Reichweite des Pagers, und ob sie auch im Auto warten dürfen.

Die Wartezeit auf einen Termin im Wildeshauser Kreishaus lag bei unseren Stichproben bei 17 Tagen. Wir empfehlen daher, auf die Außenstellen auszuweichen und dort telefonisch nach dem nächsten verfügbaren Termin zu fragen. In Ganderkesee und Großenkneten ist dies allerdings nicht möglich, da dort nur eigene Bürger Zugang haben. Hude bietet ohnehin nur wenige Dienstleistungen an. In Wardenburg wäre es einen Versuch wert.

In normalen Zeiten ohne Terminpflicht gilt:

  • Wenn Sie möglichst früh fertig sein wollen, sollten Sie so früh wie möglich hingehen, am besten noch vor den Öffnungszeiten.
  • Anmeldeschluss spätestens 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.
  • Montags und Freitags sind die Wartezeiten kürzer als an anderen Tagen.
  • Meiden Sie Brückentage. Alle Ämter haben dann weniger Personal, und die Wartezeiten sind besonders lang.
  • Freundlich bleiben, wenn es mal länger dauert, und Beschäftigung (Buch, Smartphone) mitnehmen.
  • Prüfen Sie unsere Checkliste „Das müssen Sie mitbringen“. Informieren Sie sich auf der oben genannten Webseite der Behörde darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.
  • Führen Sie einen Vergleich von Kfz Versicherungen durch, und bringen Sie die „Elektronische Versicherungsbestätigung“ (eVB) mit (siehe „Das müssen Sie mitbringen“).
Zulassungsstelle Landkreis Oldenburg Termin online

Worauf muss man beim Autokauf / Autoverkauf achten? Tipps gegen Betrüger

Käufer mit Visitenkarten, die bei der Besichtigung den Preis drücken. Dubiose Händler, die sich um die Sachmängelhaftung drücken. Anzahlungen, die Sie nie wieder sehen. Gebrauchtwagengarantien / Reparaturversicherungen, die Sie abzocken. betrügerische Scheinangebote als „Testwagenfahrer“ oder „Werbefahrer“. Darauf sollten Sie achten:

ADAC Ratgeber: Wie meldet man ein Auto an oder ab?

Für alle, die zum ersten mal oder nach langer Zeit ein Fahrzeug anmelden, abmelden oder ummelden wollen, ist dieser Ratgeber des ADAC hilfreich.

Gibt es eine Umweltzone im Landkreis Oldenburg?

Nein. Die Luft im Landkreis und dar um zu ist zu sauber für eine Umweltzone. Im Rahmen des Luftreinhalteplans für Feinstaub und Stickoxide werden die Schadstoffbelastungen überwacht. Sofern die Grenzwerte nicht gesenkt werden, ist keine Umweltzone in Sicht.

Die meisten Autos, die in der Stadt unterwegs sind, haben ohnehin eine grüne Plakette und freie Fahrt in Umweltzonen, ebenso Oldtimer, Motorräder und landwirtschaftliche Fahrzeuge. Ein Verbot für die sehr wenigen Autos ohne grüne Plakette hätte daher keinen nennenswerten Effekt auf die Stickoxidbelastung im Landkreis.

Auf dieser Webseite des Umweltbundesamts finden Sie eine Gesamtübersicht aller Umweltzonen in Deutschland.

Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise beantragen

Sofern es in Ihrer Gemeinde Bewohnerparkzonen / Anwohnerparkzonen gibt, erhalten Sie Bewohnerparkausweise bei der Gemeindeverwaltung.

Rechtliches

Bewohnerparkausweise berechtigen Anwohner, sich in ihrer Nähe einen Parkplatz suchen zu dürfen – mehr nicht. Ein Bewohnerparkausweis bzw. Anwohnerparkausweis beinhaltet nicht das Recht auf einen Parkplatz. Um einen solchen Ausweis zu beantragen, benötigen Sie:

  • Personalausweis, oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung (ebenso bei ausländischen Pass)
  • Kraftfahrzeugschein
  • Gegebenenfalls den bereits vorhandenen Parkausweis
  • Sofern Sie nicht der Eigentümer sind: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug allein und dauerhaft nutzen
  • Bei Zweitwohnsitz: Meldebescheinigung mitbringen.
  • Bei Firmenwagen: Bescheinigung des Arbeitgebers für privat genutztes Dienstfahrzeug

Kosten für einen Bewohnerparkausweis / Anwohnerparkausweis: Derzeit 30,70 € jährlich (Angabe ohne Gewähr, kann sich ändern)

Für Wohnmobile und Lkw sind Anwohnerparkausweise in den meisten Kommunen nicht möglich, für Car-Sharing in vielen Kommunen schon. In den meisten Städten und Landkreisen ist für jeden im Haushalt gemeldeten Pkw ein Parkausweis erhältlich. Bei manchen ist es auf 1 Pkw pro Haushalt begrenzt, was regelmäßig zu Rechtsstreitigkeiten führt.

Bundeseinheitliche Rechtsgundlagen:

Schwerbehinderten-Parkausweis / Parkerleichterung für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen

Die Zuständigkeit für die Vergabe von „Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen“ (Schwerbehindertenparkausweise) liegt bei der Kreisverwaltung:

Kreishaus Wildeshausen
Kfz-Zulassung
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen

Telefon / Termine: 04431 / 85-698

Fax: 04431 / 85-477

Online Terminvereinbarung

Email: zulassung@oldenburg-kreis.de

Zur Website

Ratgeber für Menschen mit schweren Behinderungen

Wir empfehlen Ihnen, diese kostenlosen Ratgeber downzuloaden (für Bürger in jedem Bundesland hilfreich):

Voraussetzungen

Antragsteller dürfen in der Regel weder eine Garage noch einen Stellplatz außerhalb öffentlicher Verkehrsfläche (auch gemietet) besitzen. Bestehen Parkmöglichkeiten auf dem Privatgrundstück des Hauses und ist der Antragsteller Mieter, ist eine Bestätigung des Vermieters vorzulegen, dass keine Vermietung an den Schwerbehinderten möglich ist.

Menschen, die hochgradig und amtlich anerkannt gehbehindert sind, können einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz beantragen. Auch Blinde / stark Sehbehinderte, die von einer Begleitperson gefahren werden, können einen solchen personenbezogenen Parkplatz beantragen. Im Behörden-Jargon nennt sich das „Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen“.

ACHTUNG: Auf Parkplätzen, die mit dem Rollstuhlsymbol besonders gekennzeichnet sind (Zeichen 1044-10 der Straßenverkehrsordnung/StVO) – Achtung: schwerbehinderte Menschen außerhalb der »aG«-Regelung dürfen diese Parkplätze nicht benutzen! Das heißt: Wer blind ist und sich fahren lässt, aber keinen Rollstuhl hat bzw. nicht als entsprechend gehbehindert gilt, darf dort nicht parken.

Wie schwierig es ist, einen Behindertenparkausweis zu erhalten, beschrieb die Saarbrücker Zeitung (das Problem gibt es bundesweit) am 05.11.2017 unter „Ärgerlicher Hindernislauf zum Behinderten-Parkausweis“. Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung müssen einen Behinderungsgrad von 80 Prozent amtlich anerkannt bekommen. Der Sozialverband VdK befindet diese Hürde als viel zu hoch ist. Vorübergehende Gehbehinderungen nach Operationen oder Unfällen berechtigen praktisch nie zu einem Behindertenparkausweis.

Rechtsgrundlagen:

Behindertenparkausweise setzen übrigens nicht voraus, dass ein behinderter Mensch das Fahrzeug selbst lenkt. Es muss sich jedoch jeweils um eine Fahrt handeln, die der Beförderung eines behinderten Menschen dient, für den der jeweilige Ausweis ausgestellt wurde.

Der blaue Parkausweis

Der blaue Parkausweis ist EU-weit gültig und berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf allgemeinen Behindertenparkplätzen, die mit dem Zusatzschild „Rollstuhlfahrersymbol“ besonders gekennzeichnet sind.

Zusätzlich erleichtert der blaue Parkausweis das Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen „Parkplatz“ (Zeichen 314 StVO) oder „Parken auf Gehwegen“ (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen während der Ladezeit, die für das Be- und Entladen freigegeben ist,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.

Diese Erleichterungen gelten nur sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Beantragen können den blauen Parkausweis:

  • schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen „aG“
  • Menschen mit beidseitiger Amelie (angeborenes Fehlverhalten einer oder mehrere Extremitäten) oder Phokomelie (angeborene Deformation der Gliedmaßen, bei der Hände oder Füße unmittelbar am Rumpf sitzen) oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen sowie
  • blinde Menschen mit Merkzeichen „Bl“

Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen.
Zudem besteht für diese Personen die Möglichkeit, einen individuellen Behindertenparkplatz zu beantragen.

Ohne einen blauen Parkausweis gibt es spezielle Ausnahmegenehmigungen für:

  • Menschen ohne Hände oder Arme,
  • kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m oder weniger und
  • Menschen, die eine Gurt- oder Helmbefreiung benötigen.

Der orangene Parkausweis

Der orange Parkausweis ist bundesweit gültig. Schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen, die die Voraussetzungen für den blauen Ausweis nicht erfüllen, können durch ihn unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt dieser Ausweis jedoch nicht. Er berechtigt zum Parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen „Parkplatz“ (Zeichen 314 StVO) oder „Parken auf Gehwegen“ (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern

Auch dieser Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen. Bei Begrenzung der Parkzeit ist die Ankunftszeit auf einer Parkscheibe einzustellen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

„E“ steht für Elektroautos

Ein Aufkleber mit einem gut sichtbaren „E“ steht für Elektro-Auto steht. Wer ein solches Auto fährt, kann zum Beispiel an den meisten Ladestationen gebührenfrei parken. Nicht wenige kritische Geister vermuten hinter dem Vorteil des „E“-Aufklebers auch gleich noch ein paar Nachteile, beispielsweise dass Elektroautos bei der Zulassung teurer seien. Doch das ist nicht der Fall. Die Zulassung ist nicht teurer als bei anderen Autos, und auch die sogenannte Umkennzeichnung ist nicht teurer als bei herkömmlichen Fahrzeugen.

„H“ steht nicht für Hybridauto

Wenn das „E“ für Elektroauto steht, liegt es eigentlich nahe, dass ein „H“ für Hybridautos steht, oder? Nun, das könnte man annehmen, aber so ist es nicht. Befindet sich auf dem Nummernschild eines Fahrzeugs ein „H“, so macht dieser Buchstabe deutlich, dass es sich um einen Oldtimer handelt, also steht das „H“ für „historisches Fahrzeug“. Ein Kennzeichen mit einem „H“ ist nur erhältlich, wenn es mindestens 30 Jahre alt ist und dabei kein Fall für den Schrottplatz ist. Dort würde das „H“ allerdings auch keinen Nutzen haben.

Das Kennzeichen kann mit umziehen

Wer umzieht, muss sich naturgemäß auch im neuen Wohnort anmelden. Dabei muss auch das Auto bzw. Motorrad umgemeldet werden. Das war in der Vergangenheit immer mit einem neuen Nummernschild verbunden. Dass dadurch Kosten entstehen, ist nicht schön, stört aber die meisten Autofahrer nicht, sie gehen zur Zulassungsbehörde und lassen sich ein neues Kennzeichen prägen.

Schmerzhafter als die übersichtlichen Kosten, die durch die Ummeldung des Autos entstehen, ist oft die emotionale Ebene. Wer von der alten in eine neue Heimat zieht, musste sich früher darauf einstellen, Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks prägen zu lassen.

Gesetzliche Grundlage der Kennzeichenmitnahme

Seit 2015 ist die Kennzeichenmitnahme möglich. Eine Pflicht zur Anschaffung eines neuen Kennzeichens gibt es seit der am 5. Juli 2013 vom Bundesrat beschlossene (siehe auch Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 61, S. 3772 ff.) Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht mehr.

FZV § 13 Absatz 2 Punk 2 definiert diese Möglichkeit:

„Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk, hat er unverzüglich der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll, und die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Berichtigung vorzulegen.“

2 Ausnahmen bei der Kennzeichenmitnahme

Es gibt 2 Ausnahmen:

  • Bei einem Halterwechsel müssen Halter immer ein neues Kennzeichen beantragen.
  • War das Fahrzeug zwischenzeitlich außer Betrieb gesetzt, kann man das alte Kennzeichen laut § 13 (5) FZV nicht weiter verwenden.

Man muss zwar nach wie vor zur Zulassungsbehörde, um seinen Wagen umzumelden (schließlich muss die neue Anschrift in die Papiere eingetragen werden). Durch eine Kennzeichenmitnahme kann man seine Heimatverbundenheit aber auch dann ausdrücken, wenn man längst an einem anderen Ort lebt.

Andererseits: Ein Kennzeichen des neuen Wohnorts ist auch ein Zeichen, dass man sich dort wohlfühlt.

Statistik: Fahrzeuge im Landkreis Oldenburg

Jeweils aktuellste verfügbare Daten:

  • Kraftfahrzeuge: 104.326
  • Pkw: 83.451
  • Krafträder: 7.922
  • Lkw: 5.906
  • Busse: 81
  • Zugmaschinen: 6.401
  • Anhänger: 21.873

Sehenswürdigkeiten im Landkreis Oldenburg

Der Autor dieser Seite lebte früher in Wildeshausen und hat eine ganz besondere Liebe zu Harpstedt. Schade übrigens, dass es das Haus Sonnenstein nicht mehr gibt.

Unsere Tipps:

  • Zentrum von Harpstedt, rund um die Wasserburg
  • Innenstadt von Wildeshausen rund um Westerstraße und Huntestraße
  • Lili Kino Wildeshausen
  • Wild- und Freizeitpark Westrittrum
  • Ahlhorner Fischteiche
  • Ahlhorner Heide
  • Salon Hairmann in Harpstedt, bester Friseursalon der Welt
  • Glaner Braut, Dötlingen
  • Wunderburger Moor
  • Barneführer Holz und Schreensmoor
  • Pestruper Moor
  • Pestruper Gräberfeld

Liste der Gemeinden im Landkreis Oldenburg

Der Landkreis ist in diese Gemeinden unterteilt (in Klammern: Einwohnerzahlen):

Einheitsgemeinden

  • Dötlingen, Sitz in Neerstedt (6273)
  • Ganderkesee (31.360)
  • Großenkneten (16.027)
  • Hatten (Sitz in Kirchhatte) (14.154)
  • Hude (16.111)
  • Wardenburg (16.138)
  • Wildeshausen (20.129)

Samtgemeinde Harpstedt

  • Beckeln (760)
  • Colnrade (760)
  • Dünsen (1156)
  • Groß Ippener (978)
  • Harpstedt (4727)
  • Kirchseelte (1155)
  • Prinzhöfte (651)
  • Winkelsett (511)

ADAC: Punktestand in Flensburg kostenlos online abfragen

Gar nicht so einfach: Wie findet man heraus, wie viele Punkte man in Flensburg hat. Der ADAC erklärt es.

0
Einwohner
0
Fahrzeuge
0
Zulassungsstellen
0
Werktage Wartezeit