4 Kfz Zulassungsstellen Rhein Kreis Neuss

Laden...

Hier finden Sie die wichtigsten und hilfreichsten Infos bezüglich der 4 Kfz Zulassungsstellen im Rhein-Kreis. Standorte: Neuss, Meerbusch, Dormagen und Grevenbroich.

Von Adressen über Websites, Öffnungszeiten, Wartezeiten, Wunschkennzeichen, Kennzeichenmitnahme, Bewohnerparkausweise, Behindertenparkausweise und Umweltplaketten bis hin zu Kfz Steuer und Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung: Was über mehrere Behördenwebsites verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen.

Nicht vergessen: Vor der Zulassung die günstigste Kfz Versicherung für Ihr Fahrzeug ermitteln.

Zulassungsstelle / Straßenverkehrsamt Neuss

Oberstraße 91
41460 Neuss

Telefon: 02131 928 / 9090
Fax: 02131 / 928-3605

Email: zulassungsbehoerde@rhein-kreis-neuss.de

Zur Website

Zur Terminvereinbarung

Nummernschilder günstig online kaufen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei der Umschreibung eines Gebrauchtwagens, der Kfz-Neuzulassung, der Außerbetriebsetzung oder der Wiederzulassung die “i-Kfz” Online Zulassung nutzen. Welche Voraussetzungen Sie und Ihr Fahrzeug erfüllen und wie Sie dabei vorgehen müssen, lesen Sie unter Online Zulassung Rhein-Kreis Neuss.

Öffnungszeiten (Termin empfohlen)

Montag: 8:00 – 15:30 Uhr

Dienstag: 8:00 – 15:30 Uhr

Mittwoch: 8:00 – 15:30 Uhr

Donnerstag: 8:00 – 18:00 Uhr

Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr

Parkplätze

Kostenpflichtige Parkplätze im angrenzenden Tranktor-Parkhaus. Zufahrt über Hessentordamm / Hessenstraße.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bahnlinie 709, Haltestelle Landestheater

Straßenverkehrsamt Dormagen (Horrem)

Kieler Straße 26
41540 Dormagen

Telefon: 02131 928 / 9090
Fax: 02131 / 928-3694

Email: strassenverkehrsamt@rhein-kreis-neuss.de

Zur Website

Zur Terminvereinbarung

Öffnungszeiten

Montag: 8:00 – 12:00 und 13:30 – 15:30 Uhr

Dienstag: 8:00 – 12:00 und 13:30 – 15:30 Uhr

Mittwoch: 8:00 – 12:00 und 13:30 – 15:30 Uhr

Donnerstag: 8:00 – 12:00 und 13:30 – 15:30 Uhr

Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr

Parkplätze

Parkplätze finden Sie direkt am Gebäude sowie auf den Großparkplätzen von Fressnapf, Bernskötter, HIT, Hagebaumarkt (eventuell mit Parkscheibe).

Öffentliche Verkehrsmittel

Buslinien 871, 833, Haltestelle Heesenstraße, TOP West

Zulassungsstelle / Straßenverkehrsamt Grevenbroich

Lindenstraße 10
41515 Grevenbroich

Telefon: 02181 601 / 9090
Fax: 02181 / 601-3697

Email: strassenverkehrsamt@rhein-kreis-neuss.de

Zur Website

Zur Terminvereinbarung

Öffnungszeiten

Montag: 8:00 – 15:30 Uhr

Dienstag: 8:00 – 15:30 Uhr

Mittwoch: 8:00 – 15:30 Uhr

Donnerstag: 8:00 – 15:30 Uhr

Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr

Parkplätze

Kostenpflichtige Parkplätze finden Sie vor und hinter dem Gebäude.

Öffentliche Verkehrsmittel

Buslinien 098, 858, 869, 871, 877, 878, 879, 893, Haltestelle Amtsgericht (von dort aus nach weißem Hochhaus schauen)

Zulassungsstelle / Straßenverkehrsamt Meerbusch Büderich

Dr.-Franz-Schütz-Platz 1
40667 Meerbusch

Telefon und Fax: Derzeit nicht vorhanden

Email: strassenverkehrsamt@rhein-kreis-neuss.de

Zur Website

Zur Terminvereinbarung

Öffnungszeiten

Montag: 8:00 – 12:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 – 12:00 Uhr

Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr

Parkplätze

Vor dem Gebäude auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz

Öffentliche Verkehrsmittel

Buslinie SB51, Haltestelle Meerbusch Büderich Kirche

  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Zulassung von Neufahrzeugen
  • E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
  • Umschreibung von Fahrzeugen mit oder ohne Halterwechsel
  • Abmeldung / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel
  • Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
  • Zuteilung von Saisonkennzeichen/ Änderung des Saisonzeitraumes
  • Außerbetriebsetzungen (nur bei vorhandenen gesiegelten Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren, jedoch keine Oldtimerkennzeichen)
  • Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust oder Diebstahl
  • Ausgabe von Feinstaubplaketten
  • Nachstempelung von Kennzeichen
  • Rote Dauerkennzeichen
  • H-Kennzeichen (Oldtimer)
  • Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger Arbeitsmaschinen)
  • Alle Zulassungsvorgänge, bei denen eine technische Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss (auch Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt ein kleineres Kennzeichen erforderlich ist)
  • Technische Änderungen am Fahrzeug
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) und roten Dauerkennzeichen
  • Umkennzeichnungen nach Verlust von Kennzeichenschildern oder aufgrund eines Änderungswunsches
  • Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren
  • Tempo-100 Plaketten für Anhänger

Um Ihr Fahrzeug, an-, ab- oder umzumelden, sollten Sie diese Dokumente mitbringen:

KFZ anmelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), am besten vorher einen Kfz Versicherungsvergleich durchführen
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer (hier: Beispiel für Bielefeld)
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ ummelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ abmelden

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen
  • Bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht

Weitere Dokumente sind nur bei bestimmten Vorgängen nötig, zum Beispiel die Betriebserlaubnis von Anbau- oder / Tuning-Teilen durch den Hersteller dieser Teile.

Besuchen Sie unbedingt die obige Website oder fragen Sie im Zweifelsfall telefonisch nach, bevor Sie einen halben Tag Urlaub für einen Behördenbesuch einsetzen und dann doch etwas fehlt.

Hier können Sie Ihre Kfz Steuer berechnen

Geben Sie auf dieser Website des Bundesfinanzministeriums die Daten Ihres Fahrzeugs ein, um zu berechnen, welche Kfz-Steuer Sie erwartet. Vor allem vor einer Kaufentscheidung ist diese Kalkulation empfehlenswert, um auch diesen Teil der Fixkosten Ihres Fahrzeugs zu ermitteln.

wunschkennzeichen reservieren online

zulassungsstelle termin öffnungszeiten wartezeiten

Tipps gegen Wartezeiten

  • Vereinbaren Sie hier einen Termin.
  • Bei unseren Stichproben lagen die Wartezeiten auf einen Termin bei durchschnittlich 1-2 Tagen (im bundesweiten Vergleich ein Spitzenwert!). Ohne Termin kann die Wartezeit bei 2-3 Stunden liegen.
  • Toller Service des Rhein-Kreises: Wer keinen Termin hat und spontan zum Straßenverkehrsamt gehen will, kann hier online die aktuellen Wartezeiten sehen:

wartezeiten strassenverkehrsamt neuss meerbusch dormagen grevenbroich

  • Achten Sie beim Aufrufen der Nummern darauf, dass ihre Nummer nicht übersprungen wurde (kommt gelegentlich vor). Gehen Sie in diesem Fall sofort zum Schalter, der die nächsthöhere Nummer aufgerufen hat, und weisen Sie die Mitarbeiter auf das Überspringen Ihrer Nummer hin. Falls Sie nicht sofort reagieren, kann es passieren, dass sie eine neue Wartenummer ziehen und erneut warten müssen!
  • Dienstags und Freitags sind die Wartezeiten kürzer als an anderen Tagen.
  • Meiden Sie Brückentage. Alle Ämter haben dann weniger Personal, und die Wartezeiten sind besonders lang.
  • Prüfen Sie unsere Checkliste “Das müssen Sie mitbringen”. Informieren Sie sich auf der oben genannten Webseite der Behörde darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.
  • Führen Sie einen Vergleich von Kfz Versicherungen durch, und bringen Sie die “Elektronische Versicherungsbestätigung” (eVB) mit (siehe “Das müssen Sie mitbringen”.

Umweltplaketten

Feinstaubplaketten / Umweltplaketten erhalten Sie bei der Zulassung / Ummeldung im Strassenverkehrsamt. Sie können sie aber auch bei allen anderen bundesdeutschen Kfz-Zulassungsbehörden, den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen für den Kfz-Verkehr (TÜV, DEKRA, GTÜ) und allen zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Werkstätten erwerben.

kfz zulassungsstelle wartezeiten öffnungszeiten

Wunschkennzeichen reservieren

Sie sparen Zeit und Geld, wenn sie vorher Ihre Nummernschilder kaufen. In unserem Nummernschild-Shop finden Sie unter den Eingabefeldern den Link auf die Behörden-Webseite zur Reservierung Ihres Wunschkennzeichens.

Sie können die Reservierung ausschließlich auf der Behörden-Webseite beantragen. Andere Webseiten, die den Eindruck erwecken, sie würden Ihnen Wunschkennzeichen verschaffen, stellen auch lediglich auf dieser Webseite einen Antrag.

Lesen Sie nachfolgend, was Sie dabei beachten müssen:

Autokauf / Verkauf: Tipps gegen Betrüger

Käufer mit Visitenkarten, die bei der Besichtigung den Preis drücken. Dubiose Händler, die sich um die Sachmängelhaftung drücken. Anzahlungen, die Sie nie wieder sehen. Gebrauchtwagengarantien / Reparaturversicherungen, die Sie abzocken. betrügerische Scheinangebote als “Testwagenfahrer” oder “Werbefahrer”. Darauf sollten Sie achten:

ADAC Ratgeber: So melden Sie Ihr Auto an oder ab

zulassungsstelle straßenverkehrsamt rhein kreis neuss

Umweltzone nur im Stadtgebiet Neuss

Im Rhein-Kreis Neuss gibt es nirgends eine Umweltzone – außer im Zentrum der Stadt Neuss. Alle Infos über die Neusser Umweltzone finden Sie hier. Eine Karte mit der genauen Lage zwischen Hafen, Hauptbahnhof, Schorlemerstraße und Hammfelddamm finden Sie hier.

Sofern die Grenzwerte nicht gesenkt werden, ist im Rest des Kreises keine Umweltzone in Sicht.

Auf dieser Webseite des Umweltbundesamts finden Sie eine Gesamtübersicht aller Umweltzonen in Deutschland.

Wichtig: Bei der persönlichen Vorsprache sind einzureichen:

  • Antragsformular (erhalten Sie im Amt)
  • Kopie / Scan von Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls in Verbindung mit der Ummeldebescheinigung
  • Kopie / Scan von Zulassungsbescheinigung Teil I oder II (Kfz-Schein oder Kfz-Brief)
  • gegebenenfalls die Bescheinigung über die Fahrzeugnutzung

Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise Neuss

Zuständig in Neuss ist die Abteilung Verkehrslenkung der Stadt:

Stadtverwaltung Neuss Ordnungswidrigkeiten ruhender Verkehr, Team Bewohnerparken
Rheinstr. 18
41460 Neuss
Telefon: 02131 90 / 3911

Neusser Bürger, die in einer Bewohnerparkzone wohnen, können hier Ihren Bewohnerparkausweis auch online beantraggen.

Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch: 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:30 Uhr

Mehr Infos der Stadt finden Sie hier.

Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise Dormagen

Hier ist leider ein persönliches Vorsprechen nötig. Zuständig:

Stadt Dormagen, Bürgeramt
Paul-Wierich-Platz 2
41539 Dormagen

Telefon: 02133 / 257-209, -229, -291, -292, -293, -300, -484, -581

Öffnungszeiten Bürgeramt Dormagen

Montag: 8:00-17:00 Uhr

Dienstag: 8:00-17:00 Uhr

Mittwoch: 8:00-13.30 Uhr

Donnerstag: 8:00-18:00 Uhr

Freitag: 8:00-13:30 Uhr

Samstag: 10:00-12:00 Uhr

Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise Grevenbroich

Bewohnerparkzonen finden Sie in folgenden Grevenbroicher Straßen:

  • Alte Bergheimer Straße
  • Am Hagelkreuz
  • Auf der Schanze (zwischen den Hausnummern 36 – 54)
  • Bahnhofsvorplatz
  • Bahnstraße
  • Graf-Kessel-Straße
  • Montzstraße
  • Rheydter Straße
  • Röntgenstraße
  • Uhlhornstraße
  • Von-Goldammer-Straße
  • Wöhlerstraße
  • Zedernstraße

Zuständige Behörde:

SBG – Straßenbau und Verkehr
Dr.-Paul-Edelmann-Str. 2
41515 Grevenbroich

Tel. 02181 / 606-265, -495 und -233

Zur Webseite

Öffnungszeiten:

Montag: 8.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 – 12.00 und 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr

Bewohnerparkzonen in Meerbusch nicht in Sicht

Der Rat der Stadt Meerbusch schrieb dazu unter Beschlusvorlage FB5/0431/2016 vom 30.05.2016: “Für die Einrichtung einer Anwohnerparkzone fehlen die nach der VwV-StVO erforderlichen Grundlagen. Insbesondere befinden sich in 500 m Entfernung eine Vielzahl von öffentlichen Stellplätzen und damit der erforderliche erhebliche Parkdruck.”

Rechtliches

Bewohnerparkausweise berechtigen Anwohner, sich in ihrer Nähe einen Parkplatz suchen zu dürfen – mehr nicht. Ein Bewohnerparkausweis bzw. Anwohnerparkausweis beinhaltet nicht das Recht auf einen Parkplatz. Um einen solchen Ausweis zu beantragen, benötigen Sie:

  • Personalausweis, oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung (ebenso bei ausländischen Pass)
  • Kraftfahrzeugschein
  • Gegebenenfalls den bereits vorhandenen Parkausweis
  • Sofern Sie nicht der Eigentümer sind: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug allein und dauerhaft nutzen
  • Bei Zweitwohnsitz: Meldebescheinigung mitbringen.
  • Bei Firmenwagen: Bescheinigung des Arbeitgebers für privat genutztes Dienstfahrzeug

Kosten für einen Bewohnerparkausweis / Anwohnerparkausweis: Derzeit 30,70 € jährlich (Angabe ohne Gewähr, kann sich ändern)

Für Wohnmobile und Lkw sind Anwohnerparkausweise in den meisten Kommunen nicht möglich, für Car-Sharing in vielen Kommunen schon. In den meisten Städten und Landkreisen ist für jeden im Haushalt gemeldeten Pkw ein Parkausweis erhältlich. Bei manchen ist es auf 1 Pkw pro Haushalt begrenzt, was regelmäßig zu Rechtsstreitigkeiten führt.

Bundeseinheitliche Rechtsgundlagen:

Schwerbehinderten-Parkausweis / Parkgenehmigung für Schwerbehinderte beantragen

Die Kreisverwaltung schreibt auf dieser Webseite:

“Nur wenn Sie in Rommerskirchen wohnen, reichen Sie den Antrag bei uns ein. In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.”

Zuständig ist die Abteilung Verkehrsangelegenheiten des Rhein-Kreises:

Auf der Schanze 1
41515 Grevenbroich

Aktuelle Ansprechpartner, Telefonnumern und Emailadressen (wechseln gelegentlich) und weitere Informationen finden Sie hier.

Rechtliches

Antragsteller dürfen in der Regel weder eine Garage noch einen Stellplatz außerhalb öffentlicher Verkehrsfläche (auch gemietet) besitzen. Bestehen Parkmöglichkeiten auf dem Privatgrundstück des Hauses und ist der Antragsteller Mieter, ist eine Bestätigung des Vermieters vorzulegen, dass keine Vermietung an den Schwerbehinderten möglich ist.

Menschen, die hochgradig und amtlich anerkannt gehbehindert sind, können einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz beantragen. Auch Blinde / stark Sehbehinderte, die von einer Begleitperson gefahren werden, können einen solchen personenbezogenen Parkplatz beantragen. Im Behörden-Jargon nennt sich das “Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen”.

Wie schwierig es ist, einen Behindertenparkausweis zu erhalten, beschrieb die Saarbrücker Zeitung am 05.11.2017 unter “Ärgerlicher Hindernislauf zum Behinderten-Parkausweis”. Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung müssen einen Behinderungsgrad von 80 Prozent amtlich anerkannt bekommen. Der Sozialverband VdK befindet diese Hürde als viel zu hoch ist. Vorübergehende Gehbehinderungen nach Operationen oder Unfällen berechtigen praktisch nie zu einem Behindertenparkausweis.

Rechtsgrundlagen:

Behindertenparkausweise setzen übrigens nicht voraus, dass ein behinderter Mensch das Fahrzeug selbst lenkt. Es muss sich jedoch jeweils um eine Fahrt handeln, die der Beförderung eines behinderten Menschen dient, für den der jeweilige Ausweis ausgestellt wurde.

Der blaue Parkausweis

Der blaue Parkausweis ist EU-weit gültig und berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf allgemeinen Behindertenparkplätzen, die mit dem Zusatzschild “Rollstuhlfahrersymbol” besonders gekennzeichnet sind.

Zusätzlich erleichtert der blaue Parkausweis das Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen während der Ladezeit, die für das Be- und Entladen freigegeben ist,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.

Diese Erleichterungen gelten nur sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Beantragen können den blauen Parkausweis:

  • schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen “aG”
  • Menschen mit beidseitiger Amelie (angeborenes Fehlverhalten einer oder mehrere Extremitäten) oder Phokomelie (angeborene Deformation der Gliedmaßen, bei der Hände oder Füße unmittelbar am Rumpf sitzen) oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen sowie
  • blinde Menschen mit Merkzeichen “Bl”

Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen.
Zudem besteht für diese Personen die Möglichkeit, einen individuellen Behindertenparkplatz zu beantragen.

Ohne einen blauen Parkausweis gibt es spezielle Ausnahmegenehmigungen für:

  • Menschen ohne Hände oder Arme,
  • kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m oder weniger und
  • Menschen, die eine Gurt- oder Helmbefreiung benötigen.

Der orangene Parkausweis

Der orange Parkausweis ist bundesweit gültig. Schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen, die die Voraussetzungen für den blauen Ausweis nicht erfüllen, können durch ihn unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt dieser Ausweis jedoch nicht. Er berechtigt zum Parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern

Auch dieser Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen. Bei Begrenzung der Parkzeit ist die Ankunftszeit auf einer Parkscheibe einzustellen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

„E“ steht für Elektroautos

Ein Aufkleber mit einem gut sichtbaren „E“ steht für Elektro-Auto steht. Wer ein solches Auto fährt, kann zum Beispiel an den meisten Ladestationen gebührenfrei parken. Nicht wenige kritische Geister vermuten hinter dem Vorteil des „E“-Aufklebers auch gleich noch ein paar Nachteile, beispielsweise dass Elektroautos bei der Zulassung teurer seien. Doch das ist nicht der Fall. Die Zulassung ist nicht teurer als bei anderen Autos, und auch die sogenannte Umkennzeichnung ist nicht teurer als bei herkömmlichen Fahrzeugen.

„H“ steht nicht für Hybridauto

Wenn das „E“ für Elektroauto steht, liegt es eigentlich nahe, dass ein „H“ für Hybridautos steht, oder? Nun, das könnte man annehmen, aber so ist es nicht. Befindet sich auf dem Nummernschild eines Fahrzeugs ein „H“, so macht dieser Buchstabe deutlich, dass es sich um einen Oldtimer handelt, also steht das „H“ für “historisches Fahrzeug”. Ein Kennzeichen mit einem „H“ ist nur erhältlich, wenn es mindestens 30 Jahre alt ist und dabei kein Fall für den Schrottplatz ist. Dort würde das „H“ allerdings auch keinen Nutzen haben.

Die Welt befindet sich im Umbruch. Digitalisierung, Automatisierung und Künstliche Intelligenz erhalten immer mehr Einzug in unser Leben. Doch es macht den Anschein, als wären bestimmte Behörden, etwa die Zulassungsbehörden, davon nicht betroffen. Irgendwie scheint dort alles noch „beim Alten“ zu sein, man zieht Wartemarken und wartet, bis man drankommt. Das Digitalste in den Zulassungsstellen scheinen die Kunden mit ihren Smartphones zu sein. Doch Neuss geht jetzt einen anderen Weg, einen neuen Weg. Mit einer App.

Die Straßenverkehrsamts-App des Rhein-Kreises soll den Kunden eine Menge Erleichterung bringen, und das Angebot macht einen wirklich guten Eindruck. Denn schließlich deckt es genau die Bereiche ab, die für Kunden der Zulassungsstelle besonders wichtig sind. Zum einen bietet die App Informationen über benötigte Unterlagen, was sehr hilfreich ist. Doch auch an zwei anderen „Baustellen“ wurde gearbeitet.

So lässt sich über die App nicht nur anzeigen, wie lange ungefähr die Wartezeit bei der Zulassungsbehörde ausfallen wird. Eine weitere Funktion ist noch wichtiger. Denn zur App gehört auch eine Alarm-Funktion. Wobei „Benachrichtigung“ vielleicht die bessere Wortwahl gewesen wäre, denn die App gibt ein akustisches Signal von sich, wenn der Zeitpunkt näher rückt, an dem der Kunde drankommt. Do kann man in Ruhe während der Wartezeit einkaufen gehen oder andere Dinge erledigen und ist trotzdem rechtzeitig wieder bei der Kfz-Zulassungsstelle.

Das Kennzeichen kann mit umziehen

Wer umzieht, muss sich naturgemäß auch im neuen Wohnort anmelden. So weit, so gut. Und im Zuge dessen muss auch der Wagen umgemeldet werden. Das war in der Vergangenheit immer mit einem neuen Nummernschild verbunden. Dass dadurch Kosten entstehen, ist nicht schön, stört aber die meisten Autofahrer nicht, sie gehen zur Zulassungsbehörde und lassen sich ein neues Kennzeichen prägen.

Schmerzhafter als die übersichtlichen Kosten, die durch die Ummeldung des Autos entstehen, ist oft die emotionale Ebene. Wer von der alten in eine neue Heimat zieht, musste sich früher darauf einstellen, Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks prägen zu lassen.

Das ist heute nicht mehr nötig. Überall in Deutschland gibt es diese Verpflichtung des neuen Kennzeichens nicht mehr. Man muss zwar nach wie vor zur Zulassungsbehörde, um seinen Wagen umzumelden (schließlich muss die neue Anschrift in die Papiere eingetragen werden). Doch das Nummernschild, das man vorher hatte, kann man behalten. So kann man seine Heimatverbundenheit auch dann offen zur Schau tragen, wenn man längst an einem anderen Ort lebt.

Andererseits: Ein Kennzeichen des neuen Wohnorts ist auch ein Zeichen, dass man sich dort wohlfühlt.

Statistik: Verkehr im Rhein-Kreis

Jeweils aktuellste verfügbare Daten für den Kreis:

  • Kraftfahrzeuge: 306.955
  • Darunter Pkw: 263.272
  • Lkw: 16.597
  • Krafträder: 22.050
  • Busse: 334
  • Zugmaschinen: 4.702
  • Zugelassene Anhänger: 23.517
  • Einpendler: 84.567
  • Auspendler: 108.286 (das heißt per Saldo: Es fahren 23.719 Bürger mehr vom Wohnsitz im Rhein-Kreis zur Arbeit außerhalb des Kreises als umgekehrt. Hauptziele der Pendler: Düsseldorf und Köln

Das Schönste und Spektakulärste am Rhein-Kreis ist zweifellos die Feste Zons in Dormagen.

Der Autor dieser Seite empfiehlt auch einen Besuch im Globe Shakespeare Theater Neuss, einem fast originalgetreuen Nachbau des Londoner Globe Theater. Ein Muss: Museum Insel Hombroich. Wer es historisch, gespenstisch, ein wenig surreal und architektonisch interessant mag, wird wahrscheinlich Gefallen an der ehemaligen NATO-Raketentstation Hombroich finden.

Weitere Tipps:

  • Das Beste für Kinder: Tierpark Tannenbusch, mit Abenteierspielplatz
  • Skihalle Neuss
  • Schloss Dyck
  • Jröne Meerke (Park mit See)
  • Obertor
  • Langen Foundation
  • Tagebau Garzweiler

Liste der Kommunen des Rhein-Kreises Neuss

Der Rhein-Kreis besteht aus 7 Kommunen mit Stadtrecht und 1 Gemeinde ohne Stadtrecht. Die Städte (sortiert nach Einwohnerzahl):

  • Neuss
  • Dormagen
  • Grevenbroich
  • Meerbusch
  • Kaarst
  • Korschenbroich
  • Jüchen

Gemeinde ohne Stadtrecht: Rommerskirchen

0
Einwohner
0
Fahrzeuge
0
Zulassungsstellen
0
Tag Wartezeit