3 Zulassungsstellen Rhein-Neckar-Kreis
Hier finden Sie die wichtigsten und hilfreichsten Infos bezüglich der 3 Kfz Zulassungsstellen im Rhein-Neckar-Kreis.
Von Adressen über Websites, Öffnungszeiten, Wartezeiten, Wunschkennzeichen, Kennzeichenmitnahme, Bewohnerparkausweise, Behindertenparkausweise und Umweltplaketten bis hin zu Kfz Steuer und Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung: Was über mehrere Behördenwebsites verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei der Umschreibung eines Gebrauchtwagens, der Kfz-Neuzulassung, der Außerbetriebsetzung oder der
Wiederzulassung die „i-Kfz“ Online Zulassung nutzen. Welche Voraussetzungen Sie und Ihr Fahrzeug erfüllen und wie Sie dabei vorgehen müssen, lesen Sie unter Online Zulassung Rhein-Neckar-Kreis.
Nicht vergessen: Vor der Zulassung die günstigste Kfz Versicherung für Ihr Fahrzeug ermitteln.
Zulassungsstelle Sinsheim
Muthstr. 4
74889 Sinsheim
Telefon: 07261 / 9466-5514
Fax: 07261 / 9466-5520
Email: infopoint.zulassung@rhein-neckar-kreis.de
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei der Umschreibung eines Gebrauchtwagens, der Kfz-Neuzulassung, der Außerbetriebsetzung oder der Wiederzulassung die “i-Kfz” Online Zulassung nutzen. Welche Voraussetzungen Sie und Ihr Fahrzeug erfüllen und wie Sie dabei vorgehen müssen, lesen Sie unter Online Zulassung Rhein-Neckar-Kreis.
Öffnungszeiten
Montag: 7:30 – 12:00 Uhr
Dienstag: 7:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 7:30 – 17:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 – 12:00 Uhr
Freitag: 7:30 – 12:00 Uhr
Parkplätze
Zum Parken empfehlen sich der Hütter-Parkplatz oder das Parkhaus Zwingermühle (siehe Karte).
Öffentliche Verkehrsmittel
Haltestelle Muthstraße mit der Buslinie 768.
Tipps gegen Wartezeiten
- Vereinbaren Sie hier einen Termin für eine der drei Zulassungsstellen.
- Ein Termin ist in der Regel innerhalb der nächsten 3 Tage vereinbar. Ohne Termin kann die Wartezeit bei etwa 90 Minuten liegen.
- Achten Sie beim Aufrufen der Nummern darauf, dass ihre Nummer nicht übersprungen wurde (kommt gelegentlich vor). Gehen Sie in diesem Fall sofort zum Schalter, der die nächsthöhere Nummer aufgerufen hat, und weisen Sie die Mitarbeiter auf das Überspringen Ihrer Nummer hin. Falls Sie nicht sofort reagieren, kann es passieren, dass sie eine neue Wartenummer ziehen und erneut warten müssen!
- Meiden Sie Brückentage. Alle Ämter haben dann weniger Personal, und die Wartezeiten sind besonders lang.
- Prüfen Sie unsere Checkliste „Das müssen Sie mitbringen“. Informieren Sie sich auf der oben genannten Webseite der Behörde darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.
- Führen Sie einen Vergleich von Kfz Versicherungen durch, und bringen Sie die „Elektronische Versicherungsbestätigung“ (eVB) mit (siehe „Das müssen Sie mitbringen“.
Umweltplaketten
Feinstaubplaketten / Umweltplaketten erhalten Sie bei der Zulassung / Ummeldung im Strassenverkehrsamt. Sie können sie aber auch bei allen anderen bundesdeutschen Kfz-Zulassungsbehörden, den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen für den Kfz-Verkehr (TÜV, DEKRA, GTÜ) und allen zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Werkstätten erwerben.
Wunschkennzeichen reservieren
Sie sparen Zeit und Geld, wenn sie vorher Ihre Nummernschilder kaufen. In unserem Nummernschild-Shop finden Sie unter den Eingabefeldern den Link auf die Behörden-Webseite zur Reservierung Ihres Wunschkennzeichens.
Sie können die Reservierung ausschließlich auf der Behörden-Webseite beantragen. Andere Webseiten, die den Eindruck erwecken, sie würden Ihnen Wunschkennzeichen verschaffen, stellen auch lediglich auf dieser Webseite einen Antrag.
Lesen Sie nachfolgend, was Sie dabei beachten müssen:
Autokauf / Verkauf: Tipps gegen Betrüger
Käufer mit Visitenkarten, die bei der Besichtigung den Preis drücken. Dubiose Händler, die sich um die Sachmängelhaftung drücken. Anzahlungen, die Sie nie wieder sehen. Gebrauchtwagengarantien / Reparaturversicherungen, die Sie abzocken. betrügerische Scheinangebote als „Testwagenfahrer“ oder „Werbefahrer“. Darauf sollten Sie achten:
ADAC Ratgeber: So melden Sie Ihr Auto an oder ab
Aktuell keine Umweltzone im Rhein-Neckar-Kreis
Aktuell existiert im Rhein-Neckar-Kreis keine Umweltzone. Je nach Ausmaß an schädlichen Emissionen, kann sich dies jedoch in den nächsten Jahren ändern. Würde eine entsprechende Zone eingeführt, handelt es sich wahrscheinlich um Stufe 4 (Grüne Plakette). Bei Verstoß gegen Umweltzonen ist für gewöhnlich ein Bußgeld in Höhe von 80,00 Euro fällig.
Auf dieser Webseite des Umweltbundesamts finden Sie eine Gesamtübersicht aller Umweltzonen in Deutschland.