3 Zulassungsstellen Rhein-Neckar-Kreis

Laden...

Hier finden Sie die wichtigsten und hilfreichsten Infos bezüglich der 3 Kfz Zulassungsstellen im Rhein-Neckar-Kreis.

Von Adressen über Websites, Öffnungszeiten, Wartezeiten, Wunschkennzeichen, Kennzeichenmitnahme, Bewohnerparkausweise, Behindertenparkausweise und Umweltplaketten bis hin zu Kfz Steuer und Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung: Was über mehrere Behördenwebsites verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei der Umschreibung eines Gebrauchtwagens, der Kfz-Neuzulassung, der Außerbetriebsetzung oder der
Wiederzulassung die „i-Kfz“ Online Zulassung nutzen. Welche Voraussetzungen Sie und Ihr Fahrzeug erfüllen und wie Sie dabei vorgehen müssen, lesen Sie unter Online Zulassung Rhein-Neckar-Kreis.

Nicht vergessen: Vor der Zulassung die günstigste Kfz Versicherung für Ihr Fahrzeug ermitteln.

Zulassungsstelle Sinsheim

Muthstr. 4
74889 Sinsheim

Telefon: 07261 / 9466-5514
Fax:  07261 / 9466-5520

Email: infopoint.zulassung@rhein-neckar-kreis.de

Zur Website

Zur Terminvereinbarung

Nummernschilder online kaufen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei der Umschreibung eines Gebrauchtwagens, der Kfz-Neuzulassung, der Außerbetriebsetzung oder der Wiederzulassung die “i-Kfz” Online Zulassung nutzen. Welche Voraussetzungen Sie und Ihr Fahrzeug erfüllen und wie Sie dabei vorgehen müssen, lesen Sie unter Online Zulassung Rhein-Neckar-Kreis.

Öffnungszeiten

Montag: 7:30 – 12:00 Uhr

Dienstag: 7:30 – 12:00 Uhr

Mittwoch: 7:30 – 17:00 Uhr

Donnerstag: 7:30 – 12:00 Uhr

Freitag: 7:30 – 12:00 Uhr

Parkplätze

Zum Parken empfehlen sich der Hütter-Parkplatz oder das Parkhaus Zwingermühle (siehe Karte).

Öffentliche Verkehrsmittel

Haltestelle Muthstraße mit der Buslinie 768.

Zulassungsstelle Weinheim

Röntgenstraße 2
69469 Weinheim

Telefon: 06201 / 9483-6025
Fax:  06201 / 9483-6033

Email: infopoint.zulassung@rhein-neckar-kreis.de

Zur Website

Zur Terminvereinbarung

Öffnungszeiten

Montag: 7:30 – 12:00 Uhr

Dienstag: 7:30 – 12:00 Uhr

Mittwoch: 7:30 – 17:00 Uhr

Donnerstag: 7:30 – 12:00 Uhr

Freitag: 7:30 – 12:00 Uhr

Parkplätze

Es befinden sich drei große Parkplätze an der Röntgenstraße (siehe Karte).

Öffentliche Verkehrsmittel

Die nächste Gelegenheit ist die Haltestelle Stahlbad der Bahnlinie 5 und befindet sich in 1,7 Kilometern Entfernung von der Zulassungsstelle (siehe Karte).

Zulassungsstelle Wiesloch

Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch

Telefon: 06222 / 3073-4106
Fax:  06222 / 3073-4134

Email: infopoint.zulassung@rhein-neckar-kreis.de

Zur Website

Zur Terminvereinbarung

Öffnungszeiten

Montag: 7:30 – 12:00 Uhr

Dienstag: 7:30 – 12:00 Uhr

Mittwoch: 7:30 – 17:00 Uhr

Donnerstag: 7:30 – 12:00 Uhr

Freitag: 7:30 – 12:00 Uhr

Parkplätze

Es befindet sich ein großer Parkplatz direkt neben der Zulassungsstelle (siehe Karte).

Öffentliche Verkehrsmittel

Haltestelle Wiesloch-Walldorf, mit den S-Bahnlinien 1, 2, 3, 4 und 39 sowie der Regionalbahn 17. Die Haltestelle befindet sich in 900 Metern Entfernung von der Zulassungsstelle.

  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Zulassung von Neufahrzeugen
  • E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
  • Umschreibung von Fahrzeugen mit oder ohne Halterwechsel
  • Abmeldung / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel
  • Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
  • Zuteilung von Saisonkennzeichen/ Änderung des Saisonzeitraumes
  • Außerbetriebsetzungen (nur bei vorhandenen gesiegelten Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren, jedoch keine Oldtimerkennzeichen)
  • Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust oder Diebstahl
  • Ausgabe von Feinstaubplaketten
  • Nachstempelung von Kennzeichen
  • Rote Dauerkennzeichen
  • H-Kennzeichen (Oldtimer)
  • Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger Arbeitsmaschinen)
  • Alle Zulassungsvorgänge, bei denen eine technische Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss (auch Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt ein kleineres Kennzeichen erforderlich ist)
  • Technische Änderungen am Fahrzeug
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) und roten Dauerkennzeichen
  • Umkennzeichnungen nach Verlust von Kennzeichenschildern oder aufgrund eines Änderungswunsches
  • Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren
  • Tempo-100 Plaketten für Anhänger

Um Ihr Fahrzeug, an-, ab- oder umzumelden, sollten Sie diese Dokumente mitbringen:

KFZ anmelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), am besten vorher einen Kfz Versicherungsvergleich durchführen
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer (hier: Beispiel für Bielefeld)
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ ummelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ abmelden

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen
  • Bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht

Weitere Dokumente sind nur bei bestimmten Vorgängen nötig, zum Beispiel die Betriebserlaubnis von Anbau- oder / Tuning-Teilen durch den Hersteller dieser Teile.

Besuchen Sie unbedingt die obige Website oder fragen Sie im Zweifelsfall telefonisch nach, bevor Sie einen halben Tag Urlaub für einen Behördenbesuch einsetzen und dann doch etwas fehlt.

Hier können Sie Ihre Kfz Steuer berechnen

Geben Sie auf dieser Website des Bundesfinanzministeriums die Daten Ihres Fahrzeugs ein, um zu berechnen, welche Kfz-Steuer Sie erwartet. Vor allem vor einer Kaufentscheidung ist diese Kalkulation empfehlenswert, um auch diesen Teil der Fixkosten Ihres Fahrzeugs zu ermitteln.

zulassungsstelle termin öffnungszeiten wartezeiten

Tipps gegen Wartezeiten

  • Vereinbaren Sie hier einen Termin für eine der drei Zulassungsstellen.
  • Ein Termin ist in der Regel innerhalb der nächsten 3 Tage vereinbar. Ohne Termin kann die Wartezeit bei etwa 90 Minuten liegen.
  • Achten Sie beim Aufrufen der Nummern darauf, dass ihre Nummer nicht übersprungen wurde (kommt gelegentlich vor). Gehen Sie in diesem Fall sofort zum Schalter, der die nächsthöhere Nummer aufgerufen hat, und weisen Sie die Mitarbeiter auf das Überspringen Ihrer Nummer hin. Falls Sie nicht sofort reagieren, kann es passieren, dass sie eine neue Wartenummer ziehen und erneut warten müssen!
  • Meiden Sie Brückentage. Alle Ämter haben dann weniger Personal, und die Wartezeiten sind besonders lang.
  • Prüfen Sie unsere Checkliste „Das müssen Sie mitbringen“. Informieren Sie sich auf der oben genannten Webseite der Behörde darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.
  • Führen Sie einen Vergleich von Kfz Versicherungen durch, und bringen Sie die „Elektronische Versicherungsbestätigung“ (eVB) mit (siehe „Das müssen Sie mitbringen“.

Umweltplaketten

Feinstaubplaketten / Umweltplaketten erhalten Sie bei der Zulassung / Ummeldung im Strassenverkehrsamt. Sie können sie aber auch bei allen anderen bundesdeutschen Kfz-Zulassungsbehörden, den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen für den Kfz-Verkehr (TÜV, DEKRA, GTÜ) und allen zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Werkstätten erwerben.

kfz zulassungsstelle wartezeiten öffnungszeiten

Wunschkennzeichen reservieren

Sie sparen Zeit und Geld, wenn sie vorher Ihre Nummernschilder kaufen. In unserem Nummernschild-Shop finden Sie unter den Eingabefeldern den Link auf die Behörden-Webseite zur Reservierung Ihres Wunschkennzeichens.

Sie können die Reservierung ausschließlich auf der Behörden-Webseite beantragen. Andere Webseiten, die den Eindruck erwecken, sie würden Ihnen Wunschkennzeichen verschaffen, stellen auch lediglich auf dieser Webseite einen Antrag.

Lesen Sie nachfolgend, was Sie dabei beachten müssen:

Autokauf / Verkauf: Tipps gegen Betrüger

Käufer mit Visitenkarten, die bei der Besichtigung den Preis drücken. Dubiose Händler, die sich um die Sachmängelhaftung drücken. Anzahlungen, die Sie nie wieder sehen. Gebrauchtwagengarantien / Reparaturversicherungen, die Sie abzocken. betrügerische Scheinangebote als „Testwagenfahrer“ oder „Werbefahrer“. Darauf sollten Sie achten:

ADAC Ratgeber: So melden Sie Ihr Auto an oder ab

zulassungsstelle straßenverkehrsamt rhein neckar

Aktuell keine Umweltzone im Rhein-Neckar-Kreis

Aktuell existiert im Rhein-Neckar-Kreis keine Umweltzone. Je nach Ausmaß an schädlichen Emissionen, kann sich dies jedoch in den nächsten Jahren ändern. Würde eine entsprechende Zone eingeführt, handelt es sich wahrscheinlich um Stufe 4 (Grüne Plakette). Bei Verstoß gegen Umweltzonen ist für gewöhnlich ein Bußgeld in Höhe von 80,00 Euro fällig.

Auf dieser Webseite des Umweltbundesamts finden Sie eine Gesamtübersicht aller Umweltzonen in Deutschland.

Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise

In einigen Städten im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beantragung eines Bewohnerparkausweises bzw. Dauerparkauswieses für bestimmte Gebiete möglich. Weitere Informationen wie zum Beispiel entstehende Kosten oder Gültigkeitsdauer entnehmen Sie bitte der jeweiligen Seite der Stadt (Klicken Sie auf den Namen):

Tipp: Auch wenn Ihr Wohnort hier nicht aufgelistet sein sollte, erkundigen Sie sich dennoch bei Ihrem Rathaus oder Bürgerbüro nach Bewohnerparkausweisen. Die oben genannten Städte und Orte haben öffentlich bekannt gegeben, dass die Beantragung bei ihnen möglich ist (Zum Beispiel auf der jeweiligen Webseite). Es kann also sein, dass auch bei Ihnen im Wohnort die Beantragung eines Bewohnerparkausweises möglich ist, diese Information bisher nur nicht öffentlich kommuniziert wurde.

Folgende Unterlagen sind stets einzureichen:

  • Kopie / Scan von Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls in Verbindung mit der Ummeldebescheinigung
  • Kopie / Scan von Zulassungsbescheinigung Teil I oder II (Kfz-Schein oder Kfz-Brief)
  • gegebenenfalls die Bescheinigung über die Fahrzeugnutzung
  • Antragsformular auf den Parkausweis

Rechtliches

Bewohnerparkausweise berechtigen Anwohner, sich in ihrer Nähe einen Parkplatz suchen zu dürfen – mehr nicht. Ein Bewohnerparkausweis bzw. Anwohnerparkausweis beinhaltet nicht das Recht auf einen Parkplatz. Um einen solchen Ausweis zu beantragen, benötigen Sie:

  • Personalausweis, oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung (ebenso bei ausländischen Pass)
  • Kraftfahrzeugschein
  • Gegebenenfalls den bereits vorhandenen Parkausweis
  • Sofern Sie nicht der Eigentümer sind: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug allein und dauerhaft nutzen
  • Bei Zweitwohnsitz: Meldebescheinigung mitbringen.
  • Bei Firmenwagen: Bescheinigung des Arbeitgebers für privat genutztes Dienstfahrzeug

Für Wohnmobile und Lkw sind Anwohnerparkausweise in den meisten Kommunen nicht möglich, für Car-Sharing in vielen Kommunen schon. In den meisten Städten und Landkreisen ist für jeden im Haushalt gemeldeten Pkw ein Parkausweis erhältlich. Bei manchen ist es auf 1 Pkw pro Haushalt begrenzt, was regelmäßig zu Rechtsstreitigkeiten führt.

Bundeseinheitliche Rechtsgundlagen:

Schwerbehinderten-Parkausweis / Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen

Zuständig ist das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis:

Kurfürsten-Anlage 38 – 40
69115 Heidelberg
Email: post@rhein-neckar-kreis.de
Telefon: 06221 522-115 

Zur Webseite

Öffnungszeiten:

Montag: 7:30 – 12:00 Uhr

Dienstag: 7:30 – 12:00 Uhr

Mittwoch: 7:30 – 17:00 Uhr

Donnerstag: 7:30 – 12:00 Uhr

Freitag: 7:30 – 12:00 Uhr

Einzureichende Unterlagen:

  • Foto des Antragstellers
  • Einstufungsbescheid über die Behinderung

Antragsteller dürfen in der Regel weder eine Garage noch einen Stellplatz außerhalb öffentlicher Verkehrsfläche (auch gemietet) besitzen. Bestehen Parkmöglichkeiten auf dem Privatgrundstück des Hauses und ist der Antragsteller Mieter, ist eine Bestätigung des Vermieters vorzulegen, dass keine Vermietung an den Schwerbehinderten möglich ist.

Menschen, die hochgradig und amtlich anerkannt gehbehindert sind, können einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz beantragen. Auch Blinde / stark Sehbehinderte, die von einer Begleitperson gefahren werden, können einen solchen personenbezogenen Parkplatz beantragen. Im Behörden-Jargon nennt sich das „Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen“.

Wie schwierig es ist, einen Behindertenparkausweis zu erhalten, beschrieb die Saarbrücker Zeitung am 05.11.2017 unter „Ärgerlicher Hindernislauf zum Behinderten-Parkausweis“. Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung müssen einen Behinderungsgrad von 80 Prozent amtlich anerkannt bekommen. Der Sozialverband VdK befindet diese Hürde als viel zu hoch ist. Vorübergehende Gehbehinderungen nach Operationen oder Unfällen berechtigen praktisch nie zu einem Behindertenparkausweis.

Rechtsgrundlagen:

Behindertenparkausweise setzen übrigens nicht voraus, dass ein behinderter Mensch das Fahrzeug selbst lenkt. Es muss sich jedoch jeweils um eine Fahrt handeln, die der Beförderung eines behinderten Menschen dient, für den der jeweilige Ausweis ausgestellt wurde.

Der blaue Parkausweis

Der blaue Parkausweis ist EU-weit gültig und berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf allgemeinen Behindertenparkplätzen, die mit dem Zusatzschild „Rollstuhlfahrersymbol“ besonders gekennzeichnet sind.

Zusätzlich erleichtert der blaue Parkausweis das Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen „Parkplatz“ (Zeichen 314 StVO) oder „Parken auf Gehwegen“ (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen während der Ladezeit, die für das Be- und Entladen freigegeben ist,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.

Diese Erleichterungen gelten nur sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Beantragen können den blauen Parkausweis:

  • behinderte Menschen mit Merkzeichen „aG“ oder „Bl“
  • Menschen mit einer versorgungsärztlichen (kein Hausarzt) Feststellung durch das Zentrum Bayern Famile und Soziales

Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen.
Zudem besteht für diese Personen die Möglichkeit, einen individuellen Behindertenparkplatz zu beantragen.

Ohne einen blauen Parkausweis gibt es spezielle Ausnahmegenehmigungen für:

  • Menschen ohne Hände oder Arme,
  • kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m oder weniger und
  • Menschen, die eine Gurt- oder Helmbefreiung benötigen.

Der orangene Parkausweis

Der orange Parkausweis ist bundesweit gültig. Schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen, die die Voraussetzungen für den blauen Ausweis nicht erfüllen, können durch ihn unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt dieser Ausweis jedoch nicht. Er berechtigt zum Parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen „Parkplatz“ (Zeichen 314 StVO) oder „Parken auf Gehwegen“ (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern

Auch dieser Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen. Bei Begrenzung der Parkzeit ist die Ankunftszeit auf einer Parkscheibe einzustellen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

„E“ steht für Elektroautos

Ein Aufkleber mit einem gut sichtbaren „E“ steht für Elektro-Auto steht. Wer ein solches Auto fährt, kann zum Beispiel an den meisten Ladestationen gebührenfrei parken. Nicht wenige kritische Geister vermuten hinter dem Vorteil des „E“-Aufklebers auch gleich noch ein paar Nachteile, beispielsweise dass Elektroautos bei der Zulassung teurer seien. Doch das ist nicht der Fall. Die Zulassung ist nicht teurer als bei anderen Autos, und auch die sogenannte Umkennzeichnung ist nicht teurer als bei herkömmlichen Fahrzeugen.

„H“ steht nicht für Hybridauto

Wenn das „E“ für Elektroauto steht, liegt es eigentlich nahe, dass ein „H“ für Hybridautos steht, oder? Nun, das könnte man annehmen, aber so ist es nicht. Befindet sich auf dem Nummernschild eines Fahrzeugs ein „H“, so macht dieser Buchstabe deutlich, dass es sich um einen Oldtimer handelt, also steht das „H“ für „historisches Fahrzeug“. Ein Kennzeichen mit einem „H“ ist nur erhältlich, wenn es mindestens 30 Jahre alt ist und dabei kein Fall für den Schrottplatz ist. Dort würde das „H“ allerdings auch keinen Nutzen haben.

Das Kennzeichen kann mit umziehen

Wer umzieht, muss sich naturgemäß auch im neuen Wohnort anmelden. So weit, so gut. Und im Zuge dessen muss auch der Wagen umgemeldet werden. Das war in der Vergangenheit immer mit einem neuen Nummernschild verbunden. Dass dadurch Kosten entstehen, ist nicht schön, stört aber die meisten Autofahrer nicht, sie gehen zur Zulassungsbehörde und lassen sich ein neues Kennzeichen prägen.

Schmerzhafter als die übersichtlichen Kosten, die durch die Ummeldung des Autos entstehen, ist oft die emotionale Ebene. Wer von der alten in eine neue Heimat zieht, musste sich früher darauf einstellen, Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks prägen zu lassen.

Das ist heute nicht mehr nötig. Überall in Deutschland gibt es diese Verpflichtung des neuen Kennzeichens nicht mehr. Man muss zwar nach wie vor zur Zulassungsbehörde, um seinen Wagen umzumelden (schließlich muss die neue Anschrift in die Papiere eingetragen werden). Doch das Nummernschild, das man vorher hatte, kann man behalten. So kann man seine Heimatverbundenheit auch dann offen zur Schau tragen, wenn man längst an einem anderen Ort lebt.

Andererseits: Ein Kennzeichen des neuen Wohnorts ist auch ein Zeichen, dass man sich dort wohlfühlt.

Statistik: Verkehr im Rhein-Neckar-kreis

Jeweils aktuellste verfügbare Daten für den Kreis:

  • Kraftfahrzeuge gesamt: 398.098
  • Pkw: 339.367
  • Krafträder: 30.649
  • Lkw: 16.676
  • Kraftomnibusse: 197
  • Anhänger: 37.950
  • Zugmaschinen: 9.803

Bei einem Aufenthalt im Rhein-Neckar-Kreis gibt es einige Sehenswürdigkeiten, die Sie nicht verpasst haben sollten. Ganz besonders Liebhaber von Autos und Motorsport kommen hier auf ihre Kosten.

Unsere Tipps:

  • Auto- und Technikmuseum Sinsheim
  • Schloss Schwetzingen
  • MIRAMAR Erlebnisbad Weinheim
  • Schau und Sichtungsgarten Hermannshof
  • Automuseum Dr. Carl Benz
  • Hockenheimring

Liste der Städte und Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis

Die 17 Städte:

  • 1. Eberbach
  • 2. Eppelheim
  • 3. Hemsbach
  • 4. Hockenheim
  • 5. Ladenburg
  • 6. Leimen
  • 7. Neckarbischofsheim
  • 8. Neckargemünd
  • 9. Rauenberg
  • 10. Schönau
  • 11. Schriesheim
  • 12. Schwetzingen
  • 13. Sinsheim
  • 14. Waibstadt
  • 15. Walldorf
  • 16. Weinheim
  • 17. Wiesloch

Die 37 Gemeinden:

  • 1. Altlußheim
  • 2. Angelbachtal
  • 3. Bammental
  • 4. Brühl
  • 5. Dielheim
  • 6. Dossenheim
  • 7. Edingen-Neckarheim
  • 8. Epfenbach
  • 9. Eschelbronn
  • 10. Gaiberg
  • 11. Heddesbach
  • 12. Heddesheim
  • 13. Heiligkreuzsteinach
  • 14. Helmstadt-Bargen
  • 15. Hirschberg an der Bergstraße
  • 16. Ilvesheim
  • 17. Ketsch
  • 18. Laudenbach
  • 19. Lobbach
  • 20. Malsch
  • 21. Mauer
  • 22. Meckesheim
  • 23. Mühlhausen (Kraichgau)
  • 24. Neidenstein
  • 25. Neulußheim
  • 26. Nußloch
  • 27. Oftersheim
  • 28. Plankstadt
  • 29. Reichartshausen
  • 30. Reilingen
  • 31. Sandhausen
  • 32. Schönbrunn
  • 33. Spechbach
  • 34. St. Leon-Rot
  • 35. Wiesenbach
  • 36. Wilhelmsfeld
  • 37. Zuzenhausen
zulassungsstelle rhein neckar kreis
0
Einwohner
0
Fahrzeuge
0
Zulassungsstellen
0
Tage Wartezeit