Kfz Zulassungsstelle der Hansestadt Rostock

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Hier finden Sie die wichtigsten und hilfreichsten Infos bezüglich der Kfz Zulassungsstelle der Hansestadt Rostock. Von der Adresse in der Südstadt über Websites, Öffnungszeiten, Online Terminvereinbarung, Online-Zulassung, Wartezeiten, Wunschkennzeichen, Bewohnerparkausweise, Behindertenparkausweise und Umweltplaketten bis hin zu Kfz Steuer und Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung: Was über mehrere Behördenwebsites verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen.

Nicht vergessen: Vor der Zulassung die günstigste Kfz Versicherung für Ihr Fahrzeug ermitteln.

KFZ-Zulassungsstelle im Stadtamt Rostock

Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock
Telefon: 0381 / 381-3100
Fax: 0381 / 381-9343

Email: stadtamt-verkehrsabteilung@rostock.de

Zur Website

Zur Online-Terminvereinbarung

Öffnungszeiten

Montag: 9:00 – 12:00 Uhr

Dienstag: 9:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 9:00 – 16:00 Uhr

Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr

Die Nummernausgabe endet mindestens 30 Minuten vorher – bei größerem Andrang auch früher.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bahnlinien 2 und 5, Haltestelle Charles-Darwin-Ring

Parkplätze

Parkplätze befinden sich vor dem Gebäude. Am Ende des Charles-Darwin Rings sollten ebenfalls ausreichend viele Parkplätze frei sein. Nebenan bietet das Hagebaucentrum einen Parkplatz für Kunden.

  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Zulassung von Neufahrzeugen
  • E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
  • Umschreibung von Fahrzeugen mit oder ohne Halterwechsel
  • Abmeldung / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel
  • Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
  • Zuteilung von Saisonkennzeichen/ Änderung des Saisonzeitraumes
  • Außerbetriebsetzungen (nur bei vorhandenen gesiegelten Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren, jedoch keine Oldtimerkennzeichen)
  • Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust oder Diebstahl
  • Ausgabe von Feinstaubplaketten
  • Nachstempelung von Kennzeichen
  • Rote Dauerkennzeichen
  • H-Kennzeichen (Oldtimer)
  • Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger Arbeitsmaschinen)
  • Alle Zulassungsvorgänge, bei denen eine technische Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss (auch Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt ein kleineres Kennzeichen erforderlich ist)
  • Technische Änderungen am Fahrzeug
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) und roten Dauerkennzeichen
  • Umkennzeichnungen nach Verlust von Kennzeichenschildern oder aufgrund eines Änderungswunsches
  • Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren
  • Tempo-100 Plaketten für Anhänger

Um Ihr Fahrzeug, an-, ab- oder umzumelden, sollten Sie diese Dokumente mitbringen:

KFZ anmelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), am besten vorher einen Kfz Versicherungsvergleich durchführen
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer (hier: Beispiel für Bielefeld)
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ ummelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ abmelden

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen
  • Bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht

Weitere Dokumente sind nur bei bestimmten Vorgängen nötig, zum Beispiel die Betriebserlaubnis von Anbau- oder / Tuning-Teilen durch den Hersteller dieser Teile.

Besuchen Sie unbedingt die obige Website oder fragen Sie im Zweifelsfall telefonisch nach, bevor Sie einen halben Tag Urlaub für einen Behördenbesuch einsetzen und dann doch etwas fehlt.

Hier können Sie Ihre Kfz Steuer berechnen

Geben Sie auf dieser Website des Bundesfinanzministeriums die Daten Ihres Fahrzeugs ein, um zu berechnen, welche Kfz-Steuer Sie erwartet. Vor allem vor einer Kaufentscheidung ist diese Kalkulation empfehlenswert, um auch diesen Teil der Fixkosten Ihres Fahrzeugs zu ermitteln.

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ADAC Ratgeber: So melden Sie Ihr Auto an oder ab

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Tipps gegen Wartezeiten

  • Eine Online-Zulassung, Abmeldung und Ummeldung ist auf dieser Website möglich, sofern Sie sich und Ihr Fahrzeug elektronisch verifizieren können.
  • Normalerweise raten wir, einen Termin zu vereinbaren, in diesem Fall auf dieser Webseite einen Termin. Bei unseren Stichproben lag die Wartezeit auf einen Termin jedoch bei durchschnittlich 7 Werktagen, während die Wartezeiten ohne Termin bei lediglich durchschnittlich etwa 50 Minuten lagen (im bundesweiten Vergleich ist das sehr kurz). Sollten Sie keine Woche auf einen Termin warten können, ist ein Vorsprechen ohne Termin die bessere Alternative.
  • Dienstags und Freitags sind die Wartezeiten kürzer als an anderen Tagen.
  • Meiden Sie Brückentage. Alle Ämter haben dann weniger Personal, und die Wartezeiten sind besonders lang.
  • Prüfen Sie unsere Checkliste „Das müssen Sie mitbringen“. Informieren Sie sich auf der oben genannten Webseite der Behörde darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.
  • Führen Sie einen Vergleich von Kfz Versicherungen durch, und bringen Sie die „Elektronische Versicherungsbestätigung“ (eVB) mit (siehe „Das müssen Sie mitbringen“.

Umweltplaketten

Feinstaubplaketten / Umweltplaketten erhalten Sie bei der Zulassung / Ummeldung im Strassenverkehrsamt. Sie können sie aber auch bei allen anderen bundesdeutschen Kfz-Zulassungsbehörden, den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen für den Kfz-Verkehr (TÜV, DEKRA, GTÜ) und allen zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Werkstätten erwerben.

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Autokauf / Verkauf: Tipps gegen Betrüger

Käufer mit Visitenkarten, die bei der Besichtigung den Preis drücken. Dubiose Händler, die sich um die Sachmängelhaftung drücken. Anzahlungen, die Sie nie wieder sehen. Gebrauchtwagengarantien / Reparaturversicherungen, die Sie abzocken. betrügerische Scheinangebote als „Testwagenfahrer“ oder „Werbefahrer“. Darauf sollten Sie achten:

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Umweltzone Rostock nicht in Sicht

Dem Wind der Ostsee sei dank: In Rostock und ganz Mecklenburg Vorpommern gibt es keine einzige Umweltzone. Wie die Norddeutschen Neuesten Nachrichten berichteten, ist die Umweltzone bis auf Weiteres vom Tisch.

Auf dieser Webseite des Umweltbundesamts finden Sie eine Gesamtübersicht aller Umweltzonen in Deutschland.

Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise

Bewohnerparkausweise berechtigen Anwohner, sich in ihrer Nähe einen Parkplatz suchen zu dürfen – mehr nicht. Ein Bewohnerparkausweis bzw. Anwohnerparkausweis beinhaltet nicht das Recht auf einen Parkplatz. Um einen solchen Ausweis zu beantragen, benötigen Sie:

  • Personalausweis, oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung (ebenso bei ausländischen Pass)
  • Kraftfahrzeugschein
  • Gegebenenfalls den bereits vorhandenen Parkausweis
  • Sofern Sie nicht der Eigentümer sind: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug allein und dauerhaft nutzen
  • Bei Zweitwohnsitz: Meldebescheinigung mitbringen.
  • Bei Firmenwagen: Bescheinigung des Arbeitgebers für privat genutztes Dienstfahrzeug

Kosten für einen Bewohnerparkausweis / Anwohnerparkausweis: Derzeit 30,70 € jährlich (Angabe ohne Gewähr, kann sich ändern)

Für Wohnmobile und Lkw sind Anwohnerparkausweise in den meisten Kommunen nicht möglich, für Car-Sharing in vielen Kommunen schon.

Zuständig ist das Stadtamt am Charles-Darwin-Ring 6. Informationen der Behörde zu Bewohnerparkausweisen, zur Lage der Bewohnerparkzonen und Antworten auf die meistgestellten Fragen finden Sie hier. Karten / Listen der Bewohnerparkgebiete finden Sie hier.

Bundeseinheitliche Rechtsgundlagen:

Schwerbehinderten-Parkausweis beantragen

Menschen, die hochgradig und amtlich anerkannt gehbehindert sind, können einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz beantragen. Auch Blinde / stark Sehbehinderte, die von einer Begleitperson gefahren werden, können einen solchen personenbezogenen Parkplatz beantragen. Im Behörden-Jargon nennt sich das „Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen“.

Rechtsgrundlagen:

Auf dieser Website finden Sie alle Informationen darüber, wie Berechtigte einen Parkausweis und solche Sondergenehmigung / Parkfläche für das Stadtgebiet erhalten. Leider ist ein persönliches Vorsprechen erforderlich.

Behindertenparkausweise setzen übrigens nicht voraus, dass ein behinderter Mensch das Fahrzeug selbst lenkt. Es muss sich jedoch jeweils um eine Fahrt handeln, die der Beförderung eines behinderten Menschen dient, für den der jeweilige Ausweis ausgestellt wurde.

Der blaue Parkausweis

Der blaue Parkausweis ist EU-weit gültig und berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf allgemeinen Behindertenparkplätzen, die mit dem Zusatzschild „Rollstuhlfahrersymbol“ besonders gekennzeichnet sind.

Zusätzlich erleichtert der blaue Parkausweis das Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen „Parkplatz“ (Zeichen 314 StVO) oder „Parken auf Gehwegen“ (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen während der Ladezeit, die für das Be- und Entladen freigegeben ist,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.

Diese Erleichterungen gelten nur sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Beantragen können den blauen Parkausweis:

  • schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen „aG“
  • Menschen mit beidseitiger Amelie (angeborenes Fehlverhalten einer oder mehrere Extremitäten) oder Phokomelie (angeborene Deformation der Gliedmaßen, bei der Hände oder Füße unmittelbar am Rumpf sitzen) oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen sowie
  • blinde Menschen mit Merkzeichen „Bl“

Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen.
Zudem besteht für diese Personen die Möglichkeit, einen individuellen Behindertenparkplatz zu beantragen.

Ohne einen blauen Parkausweis gibt es spezielle Ausnahmegenehmigungen für:

  • Menschen ohne Hände oder Arme,
  • kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m oder weniger und
  • Menschen, die eine Gurt- oder Helmbefreiung benötigen.

Der orangene Parkausweis

Der orange Parkausweis ist bundesweit gültig. Schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen, die die Voraussetzungen für den blauen Ausweis nicht erfüllen, können durch ihn unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt dieser Ausweis jedoch nicht. Er berechtigt zum Parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen „Parkplatz“ (Zeichen 314 StVO) oder „Parken auf Gehwegen“ (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern

Auch dieser Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen. Bei Begrenzung der Parkzeit ist die Ankunftszeit auf einer Parkscheibe einzustellen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Die Rostocker schienen Ende 2017 einen genauen Blick nach Estland geworfen zu haben. Denn dort ist die Digitalisierung nicht ein leeres Wort, sondern gelebte alltägliche Wirklichkeit. Ob die Beantragung eines neuen Passes oder die Anmeldung des neuen Autos, in Estland geht das alles bequem vom Sofa aus. Das hat die Rostocker beeindruckt, also legten sie los und versuchten sich ebenfalls darin, die Digitalisierung voranzutreiben.

Digital verkürzte Wege

Mal angenommen, jemand zieht in die Hansestadt. Dort muss er / sie sich anmelden. Und wenn er / sie ein Auto hat, muss auch das angemeldet oder umgemeldet werden. Bevor die Digitalisierung in der Hafenstadt Einzug erhielt, bedeutete das eine Menge Aufwand, denn die Zulassungsbehörde befindet sich in der Südstadt, das Einwohnermeldeamt dagegen am Neuen Markt. Doch auch bei anderen Angelegenheiten haben es die Rostocker nicht so einfach. Ob Gewerbean- oder -abmeldungen, Sonderparkausweise oder Katasterauszüge, immer bedeutet all das, lange Wege und lange Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen.

Ob und wie gut die Digitalisierung in Rostock tatsächlich laufen wird, bleibt abzuwarten, noch ist es zu früh für ein abschließendes Urteil. Doch wenn man in Zukunft Wartezeit oder lange Wochen bis zu einem Termin vermeiden kann, dann wäre vielen Autofahrern zweifellos sehr geholfen.

Rostock lässt Strenge bei Motorrädern walten – aus Verantwortungsgefühl

Als im Sommer 2016 eine große Kontrolle bei Motorrädern durchgeführt wurde, war das Ergebnis erschreckend. Von 60 angehaltenen Fahrzeugen, darunter 30 Zweiräder, mussten 20 beanstandet werden. Drei Fahrzeuge mussten sogar stillgelegt werden. Das ist mehr als man meinen könnte, denn naturgemäß sind Motorräder anfälliger für Gefahren als Autos.

Immerhin stieg im Jahr 2016 die Zahl der innerhalb der Stadtgrenzen zugelassenen Motorräder von 2.000 auf eindrucksvolle 5.000 Stück. Damit stieg naturgemäß auch die Gefahr von Unfällen mit Zweirädern an. Polizei wie auch die Zulassungsbehörde sahen und sehen der Entwicklung mit Sorge entgegen. Vermehrte Kontrollen sind daher sinnvoll, denn zumindest kann so verhindert werden, dass Motorräder, die zwar zugelassen wurden, aber nicht (mehr) den Standards entsprechen, weil sie „frisiert“ wurden, nicht mehr länger auf den Straßen Rostocks unterwegs sind.

Jeweils aktuellste verfügbare Daten für die Stadt:

  • Besitzumschreibungen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern in der Rostocker Zulassungsstelle: 14.017 (2017)
  • Außerbetriebsetzungen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern in der Rostocker Zulassungsstelle: 15.497 (2017)
  • Erteilung von Führerscheinen: 1.551
  • Entzug von Führerscheinen: 254
  • Zugelassene Kraftfahrzeuge: 95.404
  • Pkw: 83.609, davon 59.093 Benziner, 23.191 Diesel, 54 Elektro, 442 Hybrid
  • Krafträder / Motorräder: 4.664
  • Lkw / Nutzfahrzeuge: 7.131
  • Verkehrsunfälle: 741
  • Verkehrstote: 2
  • Beförderte Personen der Rostocker Straßenbahn AG: 40,4 Mio. jährlich, davon 28,2 Mio. mit Straßenbahn und 12,2 Mio. mit Bus
  • Liniennetz: 6 Straßenbahnlinien mit 76 km Streckenlänge und 53 Fahrzeugen, 29 Buslinien mit 320 km Streckenlänge und 73 Bussen
  • Verkaufte Fahrkarten ÖPNV: 5.913.200 Tickets für 30,36 Mio. Euro

Das Schönste an Rostock ist zweifellos der Strand mit Ostseebad in Warnemünde. Neu zugezogen? Sofort hin!

Weitere Tipps:

  • Rostocker Koggenzieher (Kabarett)
  • Hanse Sail
  • Steintor
  • Hausbaumhaus, Altstadt
  • Bummeln „Am Strom“
  • Kreuzfahrtschiffe im Hafen
  • Steinzeitdorf Kussow
  • Stasi Pre-Trial Prison
  • Schiffbau- und Schiffahrtsmuseum
  • Wasserturm
  • Leuchtturm Warnemünde
  • Zoo
  • Schwanenteichpark
  • IGA-Park
  • Karls Erlebnis-Dorf in Rövershagen
  • Strand in Kühlungsborn

Die Rostocker Ortsteile

Die Stadt ist in 15 Stadtbezirke unterteilt:

  • Mitte
    • Kröpeliner-Tor-Vorstadt (Bramow)
    • Stadtmitte (Nördliche Altstadt, Steintor-Vorstadt, Dalwitzhof, Stadthafen)
    • Brinckmansdorf (Alt Bartelsdorf, Riekdahl, Osthafen, Weißes Kreuz, Waldeslust, Kassebohm)
    • Südstadt
    • Biestow
  • Nordwest I
  • Seebad Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide (Waldsiedlung), Hohe Düne (An der See, Yachthafen), Hinrichshagen (Erich-Weinert-Siedlung, Wallensteinslager), Wiethagen (Meyershausstelle), Torfbrücke, Lichtenhagen (Klein Lichtenhagen, Ostseewelle, Möhlenkamp, Siedlung Grabower Str.), Groß Klein (Lütten Klein-Dorf, Dänenberg, Groß Klein-Dorf) und Schmarl (Marienehe, Schmarl-Dorf)
  • Nordwest II
  • Lütten Klein und Evershagen (Evershagen-Süd, Evershagen-Dorf, Obstplantage, Schutow)
  • West
  • Reutershagen (Reutershagen I, Reutershagen II, Komponistenviertel, Vorweden, Schutow), Hansaviertel und Gartenstadt/Stadtweide
  • Ost
  • Dierkow-Neu (Dierkower Höhe), Dierkow-Ost, Dierkow-West, Toitenwinkel, Gehlsdorf (Langenort), Hinrichsdorf, Krummendorf (Oldendorf, Warnowrande), Nienhagen, Peez, Stuthof und Jörgeshof
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