4 Kfz Zulassungsstellen Saarbrücken: Wichtigste Infos

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Hier finden Sie die wichtigsten und hilfreichsten Infos bezüglich der 4 Zulassungsstellen (Bürgerämter mit Kfz Zulassung) der Landeshauptstadt und des Regionalverbands / Landkreises Saarbrücken. Standorte City, West, Dudweiler und Halberg.

Von Adressen über Websites, Öffnungszeiten, Online Terminvereinbarung, Wartezeiten, Wunschkennzeichen, Bewohnerparkausweise, Behindertenparkausweise und Umweltplaketten bis hin zu Kfz Steuer und Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung: Was über mehrere Behördenwebsites verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen.

Nicht vergessen: Vor der Zulassung die günstigste Kfz Versicherung für Ihr Fahrzeug ermitteln.

KFZ Zulassungsstelle Saarbrücken,
Bürgeramt City

Gerberstraße 4
66111 Saarbrücken

Telefon / Termine: 0681 / 905-0

Fax: 0681 / 905-1549

Email: buergeramt@saarbruecken.de

Zur Website

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Zur Online-Terminvereinbarung

Bei unseren Stichproben (zuletzt 06.08.2023) gab es in allen 4 Bürgerämtern keinen einzigen freien Termin in den nächsten 4 Wochen. Die Behörde bittet, nicht bezügluch Terminen anzurufen. Wir empfehlen in diesem Fall, trotzdem anzurufen und zu fragen, wie man ein Fahrzeug anmelden / ummelden / abmelden soll, wenn es eine Terminpflicht, aber keine Termine gibt.

Zulassungsstelle Saarbrücken Bürgeramt Termin vereinbaren Wartezeit

Tipp: Die Bürgerämter bieten ab 7.30 Uhr täglich online kurzfristige Termine an (freigeworden nach Absagen). Das ist einen Versuch wert.

Öffnungszeiten (nur mit Termin)

Montag: 7:30 – 15:00 Uhr

Dienstag: 7:30 – 15:00 Uhr

Mittwoch: 7:30 – 12:00 Uhr

Donnerstag: 7:30 – 18:00 Uhr

Freitag: 7:30 – 12:00 Uhr

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei der Umschreibung eines Gebrauchtwagens, der Kfz-Neuzulassung, der Außerbetriebsetzung oder der Wiederzulassung die “i-Kfz” Online Zulassung nutzen. Welche Voraussetzungen Sie und Ihr Fahrzeug erfüllen und wie Sie dabei vorgehen müssen, lesen Sie unter Online Zulassung Regionalverband Saarbrücken.

Bürgeramt West

Burbacher Markt 20
66115 Saarbrücken

Telefon: 0681 / 905-0
Fax: 0681 / 905-4769

Email: buergeramt@saarbruecken.de

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Zur Online-Terminvereinbarung Bürgeramt West

Öffnungszeiten

Montag: 7:30 – 15:00 Uhr

Dienstag: 7:30 – 15:00 Uhr

Mittwoch: 7:30 – 12:00 Uhr

Donnerstag: 7:30 – 18:00 Uhr

Freitag: 7:30 – 12:00 Uhr

Bürgeramt Dudweiler

Am Markt 1
66125 Saarbrücken

Telefon: 0681 / 905-0
Fax: 0681 / 905-2385

Email: buergeramt@saarbruecken.de

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Zur Online-Terminvereinbarung Bürgeramt Dudweiler

Öffnungszeiten

Montag: 7:30 – 15:00 Uhr

Dienstag: 7:30 – 15:00 Uhr

Mittwoch: 7:30 – 12:00 Uhr

Donnerstag: 7:30 – 18:00 Uhr

Freitag: 7:30 – 12:00 Uhr

Bürgeramt Halberg

Kurt-Schumacher-Straße
66130 Saarbrücken

Telefon: 0681 / 905-0
Fax: 0681 / 905-4505

Email: buergeramt@saarbruecken.de

Zur Website

Zur Online-Terminvereinbarung Bürgeramt Halberg

Öffnungszeiten

Montag: 7:30 – 15:00 Uhr

Dienstag: 7:30 – 15:00 Uhr

Mittwoch: 7:30 – 12:00 Uhr

Donnerstag: 7:30 – 18:00 Uhr

Freitag: 7:30 – 12:00 Uhr

  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Zulassung von Neufahrzeugen
  • E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
  • Umschreibung von Fahrzeugen mit oder ohne Halterwechsel
  • Abmeldung / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel
  • Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
  • Zuteilung von Saisonkennzeichen/ Änderung des Saisonzeitraumes
  • Außerbetriebsetzungen (nur bei vorhandenen gesiegelten Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren, jedoch keine Oldtimerkennzeichen)
  • Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust oder Diebstahl
  • Ausgabe von Feinstaubplaketten
  • Nachstempelung von Kennzeichen
  • Rote Dauerkennzeichen
  • H-Kennzeichen (Oldtimer)
  • Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger Arbeitsmaschinen)
  • Alle Zulassungsvorgänge, bei denen eine technische Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss (auch Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt ein kleineres Kennzeichen erforderlich ist)
  • Technische Änderungen am Fahrzeug
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) und roten Dauerkennzeichen
  • Umkennzeichnungen nach Verlust von Kennzeichenschildern oder aufgrund eines Änderungswunsches
  • Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren
  • Tempo-100 Plaketten für Anhänger

Um Ihr Fahrzeug, an-, ab- oder umzumelden, sollten Sie diese Dokumente mitbringen:

KFZ anmelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), am besten vorher einen Kfz Versicherungsvergleich durchführen
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer (hier: Beispiel für Bielefeld)
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ ummelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ abmelden

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen
  • Bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht

Weitere Dokumente sind nur bei bestimmten Vorgängen nötig, zum Beispiel die Betriebserlaubnis von Anbau- oder / Tuning-Teilen durch den Hersteller dieser Teile.

Besuchen Sie unbedingt die obige Website oder fragen Sie im Zweifelsfall telefonisch nach, bevor Sie einen halben Tag Urlaub für einen Behördenbesuch einsetzen und dann doch etwas fehlt.

Hier können Sie Ihre Kfz Steuer berechnen

Geben Sie auf dieser Website des Bundesfinanzministeriums die Daten Ihres Fahrzeugs ein, um zu berechnen, welche Kfz-Steuer Sie erwartet. Vor allem vor einer Kaufentscheidung ist diese Kalkulation empfehlenswert, um auch diesen Teil der Fixkosten Ihres Fahrzeugs zu ermitteln.

ADAC Ratgeber: So melden Sie Ihr Auto an oder ab

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Tipps gegen Wartezeiten

Probieren Sie alle 4 Terminvereinbarungs-Webseiten der 4 Bürgerämter aus und wählen Sie den schnellsten Termin.

Da die Wartezeit bei der Online-Terminvergabe bei unseren Stichproben (zuletzt 23.04.2021) bei über 50 (!) Werktagen liegt, empfehlen wir eine Terminanfrage über Telefonnummer 0681 / 905-0. Ansonsten

In normalne Zeit gilt:

  • Dienstags und Freitags sind die Wartezeiten kürzer als an anderen Tagen.
  • Meiden Sie Brückentage. Alle Ämter haben dann weniger Personal, und die Wartezeiten sind besonders lang.
  • Prüfen Sie unsere Checkliste “Das müssen Sie mitbringen”. Informieren Sie sich auf der oben genannten Webseite der Behörde darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.
  • Führen Sie einen Vergleich von Kfz Versicherungen durch, und bringen Sie die “Elektronische Versicherungsbestätigung” (eVB) mit (siehe “Das müssen Sie mitbringen”.

Umweltplaketten

Feinstaubplaketten / Umweltplaketten erhalten Sie bei der Zulassung / Ummeldung im Strassenverkehrsamt. Sie können sie aber auch bei allen anderen bundesdeutschen Kfz-Zulassungsbehörden, den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen für den Kfz-Verkehr (TÜV, DEKRA, GTÜ) und allen zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Werkstätten erwerben.

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Wunschkennzeichen reservieren

Sie sparen Zeit und Geld, wenn sie vorher Ihre Nummernschilder kaufen. In unserem Nummernschild-Shop finden Sie unter den Eingabefeldern den Link auf die Behörden-Webseite zur Reservierung Ihres Wunschkennzeichens.

Sie können die Reservierung ausschließlich auf der Behörden-Webseite beantragen. Andere Webseiten, die den Eindruck erwecken, sie würden Ihnen Wunschkennzeichen verschaffen, stellen auch lediglich auf dieser Webseite einen Antrag.

Lesen Sie nachfolgend, was Sie dabei beachten müssen:

Autokauf / Verkauf: Tipps gegen Betrüger

Käufer mit Visitenkarten, die bei der Besichtigung den Preis drücken. Dubiose Händler, die sich um die Sachmängelhaftung drücken. Anzahlungen, die Sie nie wieder sehen. Gebrauchtwagengarantien / Reparaturversicherungen, die Sie abzocken. betrügerische Scheinangebote als “Testwagenfahrer” oder “Werbefahrer”. Darauf sollten Sie achten:

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Saarland: Keine Umweltzone in Sicht

Die Luft in Saarbrücken und im Saarland ist zu sauber: Lediglich 2009 gab es keine Überschreitung beim Stockstoffdioxid (NO2). Deshalb gibt es zwar einen Luftreinhalteplan, aber keine Umweltzone. Sofern es nicht zu windstill wird oder die Grenzwerte nicht gesenkt werden, benötigt man im Saarland keine Umweltplakette.

Auf dieser Webseite des Umweltbundesamts finden Sie eine Gesamtübersicht aller Umweltzonen in Deutschland.

Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise

Infos der Stadt zum Bewohnerparken finden Sie hier. Einen Online-Antrag für einen Ausweis ist hier geplant (per April 2019 noch nicht verfügbar). Eine Übersicht / Liste mit den Bewohnerparkzonen im Stadtgebiet finden Sie hier.

Zuständig ist das Bürgeramt City, Gerberstraße 4, 66111 Saarbrücken, Telefon: 0681 905-0.

Bewohnerparkausweise berechtigen Anwohner, sich in ihrer Nähe einen Parkplatz suchen zu dürfen – mehr nicht. Ein Bewohnerparkausweis bzw. Anwohnerparkausweis beinhaltet nicht das Recht auf einen Parkplatz. Um einen solchen Ausweis zu beantragen, benötigen Sie:

  • Personalausweis, oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung (ebenso bei ausländischen Pass)
  • Kraftfahrzeugschein
  • Gegebenenfalls den bereits vorhandenen Parkausweis
  • Sofern Sie nicht der Eigentümer sind: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug allein und dauerhaft nutzen
  • Bei Zweitwohnsitz: Meldebescheinigung mitbringen.
  • Bei Firmenwagen: Bescheinigung des Arbeitgebers für privat genutztes Dienstfahrzeug

Kosten für einen Bewohnerparkausweis / Anwohnerparkausweis: Derzeit 30,70 € jährlich (Angabe ohne Gewähr, kann sich ändern)

Für Wohnmobile und Lkw sind Anwohnerparkausweise in den meisten Kommunen nicht möglich, für Car-Sharing in vielen Kommunen schon.

Bundeseinheitliche Rechtsgundlagen:

Schwerbehinderten-Parkausweis beantragen

Zuständig ist Ordnungsamt, Großherzog-Friedrich-Straße 111, 66121 Saarbrücken, Telefon 0681 / 9050.

Auf dieser Website finden Sie alle Informationen darüber, wie Berechtigte einen Parkausweis und solche Sondergenehmigung / Parkfläche für das Saarbrücker Stadtgebiet erhalten. Die Stadtverwaltung schreibt, dass die Antragsteller weder eine Garage noch einen Stellplatz außerhalb öffentlicher Verkehrsfläche (auch gemietet) besitzen dürfen. Bestehen Parkmöglichkeiten auf dem Privatgrundstück des Hauses und ist der Antragsteller Mieter, ist eine Bestätigung des Vermieters vorzulegen, dass keine Vermietung an den Schwerbehinderten möglich ist.

Eine Liste öffentlicher Behindertenparkplätze im Stadtgebiet finden Sie auf hier (pdf).

Einen Wegweiser für Saarbrücker Bürger (und Besucher) mit Behinderung finden Sie hier.

Menschen, die hochgradig und amtlich anerkannt gehbehindert sind, können einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz beantragen. Auch Blinde / stark Sehbehinderte, die von einer Begleitperson gefahren werden, können einen solchen personenbezogenen Parkplatz beantragen. Im Behörden-Jargon nennt sich das “Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen”.

Wie schwierig es ist, einen Behindertenparkausweis zu erhalten, beschrieb die Saarbrücker Zeitung am 05.11.2017 unter “Ärgerlicher Hindernislauf zum Behinderten-Parkausweis”. Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung müssen einen Behinderungsgrad von 80 Prozent amtlich anerkannt bekommen. Der Sozialverband VdK befindet diese Hürde als viel zu hoch ist. Vorübergehende Gehbehinderungen nach Operationen oder Unfällen berechtigen praktisch nie zu einem Behindertenparkausweis.

Rechtsgrundlagen:

Behindertenparkausweise setzen übrigens nicht voraus, dass ein behinderter Mensch das Fahrzeug selbst lenkt. Es muss sich jedoch jeweils um eine Fahrt handeln, die der Beförderung eines behinderten Menschen dient, für den der jeweilige Ausweis ausgestellt wurde.

Der blaue Parkausweis

Der blaue Parkausweis ist EU-weit gültig und berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf allgemeinen Behindertenparkplätzen, die mit dem Zusatzschild “Rollstuhlfahrersymbol” besonders gekennzeichnet sind.

Zusätzlich erleichtert der blaue Parkausweis das Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen während der Ladezeit, die für das Be- und Entladen freigegeben ist,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.

Diese Erleichterungen gelten nur sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Beantragen können den blauen Parkausweis:

  • schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen “aG”
  • Menschen mit beidseitiger Amelie (angeborenes Fehlverhalten einer oder mehrere Extremitäten) oder Phokomelie (angeborene Deformation der Gliedmaßen, bei der Hände oder Füße unmittelbar am Rumpf sitzen) oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen sowie
  • blinde Menschen mit Merkzeichen “Bl”

Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen.
Zudem besteht für diese Personen die Möglichkeit, einen individuellen Behindertenparkplatz zu beantragen.

Ohne einen blauen Parkausweis gibt es spezielle Ausnahmegenehmigungen für:

  • Menschen ohne Hände oder Arme,
  • kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m oder weniger und
  • Menschen, die eine Gurt- oder Helmbefreiung benötigen.

Der orangene Parkausweis

Der orange Parkausweis ist bundesweit gültig. Schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen, die die Voraussetzungen für den blauen Ausweis nicht erfüllen, können durch ihn unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt dieser Ausweis jedoch nicht. Er berechtigt zum Parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern

Auch dieser Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen. Bei Begrenzung der Parkzeit ist die Ankunftszeit auf einer Parkscheibe einzustellen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

„E“ steht für Elektroautos

Ein Aufkleber mit einem gut sichtbaren „E“ steht für Elektro-Auto steht. Wer ein solches Auto fährt, kann zum Beispiel an den meisten Ladestationen gebührenfrei parken. Nicht wenige kritische Geister vermuten hinter dem Vorteil des „E“-Aufklebers auch gleich noch ein paar Nachteile, beispielsweise dass Elektroautos bei der Zulassung teurer seien. Doch das ist nicht der Fall. Die Zulassung ist nicht teurer als bei anderen Autos, und auch die sogenannte Umkennzeichnung ist nicht teurer als bei herkömmlichen Fahrzeugen.

„H“ steht nicht für Hybridauto

Wenn das „E“ für Elektroauto steht, liegt es eigentlich nahe, dass ein „H“ für Hybridautos steht, oder? Nun, das könnte man annehmen, aber so ist es nicht. Befindet sich auf dem Nummernschild eines Fahrzeugs ein „H“, so macht dieser Buchstabe deutlich, dass es sich um einen Oldtimer handelt, also steht das „H“ für “historisches Fahrzeug”. Ein Kennzeichen mit einem „H“ ist nur erhältlich, wenn es mindestens 30 Jahre alt ist und dabei kein Fall für den Schrottplatz ist. Dort würde das „H“ allerdings auch keinen Nutzen haben.

Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Kommunen Fahrverbote einrichten dürfen. Im gesamten Saarland wären hiervon rund 170.000 Autofahrer betroffen.

Besonders kritisch könnte das Urteil für die saarländische Industrie ausfallen, die damit zahlreiche Arbeitsplätze verlieren könnte. Von den 195.754 Dieselfahrzeugen, die im Januar 2017 über saarländische Straßen fuhren, entsprechen gerade mal rund 28.000 der Euro-Norm 6. Den restlichen Fahrern könnte ein Fahrverbot drohen.

Doch das Saarland kommt offenbar glimpflich davon – nur in Saarbrücken könnte es knapp werden. So wurden im Jahr 2016 in der Mainzer Straße 39 Milligramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft gemessen. Im Jahr 2017 waren es noch immer 36 Milligramm. Damit lag der Wert in beiden Jahren knapp unter dem Grenzwert von 40 Milligramm.

Der Pressesprecher der Landeshauptstadt, Thomas Blug, gibt Entwarnung: “Fahrverbote sind zunächst an die Überschreitung von Grenzwerten gebunden. Der Luftreinhalteplan Saarbrücken sieht eine entsprechende Maßnahme bisher nicht vor, da mit verhältnismäßigen Mitteln, etwa Tempo-30-Zonen, die Einhaltung aller relevanten Grenzwerte erreicht werden konnte.”

Nun möchte man sich ansehen, wie andere Städte damit umgehen, um dann weiter zu entscheiden, was geschehen wird.

Jeweils aktuellste verfügbare Daten für die Stadt:

  • Kraftfahrzeuuge: 123.299
  • Darunter Pkw: 93.884
  • Lkw und Zugmaschinen: 12.547
  • Krafträder: 16.868
  • Kfz-Neuzulassungen / Jahr: 12.421
  • Straßennetz: 683 km
  • Polizeilich erfasste Verkehrsunfälle: 1.122
  • Plätze in Parkhäusern: 6.633
  • Saarbahn GmbH: 287 km Busnetz, 43,4 km Bahnnetz, 29,9 Mio. beförderte Fahrgäste mit Bussen, 12,8 Mio. beförderte Fahrgäste mit Bahnen

Was ist das Schönste an Saarbrücken? Wahrscheinlich der St. Johanner Markt mit der umgebenden Altstadt. Der Autor dieser Seite ist ein Fan der Berliner Promenade und der Alten Feuerwache am Landwehrplatz.

Weitere Tipps

  • Beste Ausssicht: Schwarzenbergturm (zwischen Universität und Eschberg)
  • Ludwigskirche
  • Fröschengasse
  • Deutsch-Französischer Garten mit Ehrentalbach
  • Historisches Museum am Schlossplatz
  • Saarländisches Staatstheater

Liste der Gemeinden im Regionalverband Saarbrücken

Städte

  • Friedrichsthal
  • Püttlingen
  • Saarbrücken
  • Sulzbach/Saar
  • Völklingen

Weitere Gemeinden

  • Großrosseln
  • Heusweiler
  • Kleinblittersdorf
  • Quierschied
  • Riegelsberg

Die Stadtteile von Saarbrücken

4 Bezirke, 20 Stadtteile von Saarbrücken

Die Stadt ist in diese Stadtbezirke und Stadtteile (mit amtlichen Nummern) unterteilt:

  • 1 Mitte
    • 11 Alt-Saarbrücken
    • 12 Malstatt
    • 13 St. Johann
    • 14 Eschberg
    • 16 St. Arnual
  • 2 West
    • 21 Gersweiler
    • 22 Klarenthal
    • 23 Altenkessel
    • 24 Burbach
  • 3 Dudweiler
    • 31 Dudweiler
    • 32 Jägersfreude
    • 33 Herrensohr
    • 34 Scheidt
  • 4 Halberg
    • 42 Schafbrücke
    • 43 Bischmisheim
    • 44 Ensheim
    • 45 Brebach-Fechingen
    • 46 Eschringen
    • 47 Güdingen
    • 48 Bübingen
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