Die 4 Zulassungsstellen der Stadt Augsburg

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Hier finden Sie alle wichtigen Infos bezüglich der 4 Zulassungsstellen in den Bürgerbüros der Stadt Augsburg. Von Adressen über Websites, Öffnungszeiten, Online Terminvereinbarung, Wartezeiten, Wunschkennzeichen, Bewohnerparkausweis und Umweltplaketten bis hin zu Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung: Was über mehrere Behördenwebsites verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen.

Nicht vergessen: Vor der Zulassung die günstigste Kfz Versicherung für Ihr Fahrzeug ermitteln.

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten sind bei deutschen Ämtern selten für Berufstätige geeignet. Im Einzugsbereich der Stadt Augsburg sind Zulassungen, Ummeldungen und Abmeldungen immerhin Mittwochs ab 7:00 Uhr und Donnerstags bis 17:30 Uhr möglich. Ein Termin dauert je nach Anliegen 10-15 Minuten. Die genauen Öffnungszeiten finden Sie weiter unten.

Tipp: Nutzen Sie die Online – Terminvereinbarung auf dieser Webseite (von hier aus für alle 4 Bürgerbüros).

Wartezeiten

Die Wartezeit auf einen Termin liegt bei durchschnittlich 3 Werktagen. Das ist im bundesweiten Vergleich ein guter Wert. Problematisch sind die Wartezeiten ohne Termin: 3-4 Stunden Wartezeit kommen häufig vor. Bitte beachten: Bei zu großem Andrang könnte das Nummernziehgerät vor dem Ende der Öffnungszeiten abgeschaltet werden, damit die Wartenden, die eine Wartemarke gezogen haben, noch bearbeitet werden können.

Die 4 Bürgerbüros / Kfz Zulassungsstellen der Stadt Augsburg:

Bürgerbüro Stadtmitte

An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg

Telefon: 0821 324-9999 (Montag bis Freitag während der Öffnungszeiten)

Fax: 0821 324-9256

Email: kfzzulassung@augsburg.de

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Zur Terminvereinbarung Stadtmitte

Öffnungszeiten

Montag: 8:00–15:00 Uhr
Dienstag: 8:00 – 12:30 Uhr
Mittwoch: 7:00-15:00 Uhr
Donnerstag: 8:00-17:30 Uhr
Freitag: 8:00-12:30 Uhr

Bürgerbüro Kriegshaber

Ulmer Str. 72
86156 Augsburg

Telefon: 0821 324-9999 (Montag bis Freitag während der Öffnungszeiten)

Fax: 0821 324-34539

Email: kfzzulassung@augsburg.de

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Zur Terminvereinbarung Kriegshaber

Öffnungszeiten

Montag: 8:00–15:00 Uhr
Dienstag: 8:00 – 12:30 Uhr
Mittwoch: 7:00-15:00 Uhr
Donnerstag: 8:00-17:30 Uhr
Freitag: 8:00-12:30 Uhr

Bürgerbüro Haunstetten

Tattenbachstraße 15
86179 Augsburg

Telefon: 0821 324-9999 (Montag bis Freitag während der Öffnungszeiten)

Fax: 0821 324-2455

Email: kfzzulassung@augsburg.de

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Zur Terminvereinbarung Haunstetten

Öffnungszeiten

Montag: 8:00–15:00 Uhr
Dienstag: 8:00 – 12:30 Uhr
Mittwoch: 7:00-15:00 Uhr
Donnerstag: 8:00-17:30 Uhr
Freitag: 8:00-12:30 Uhr

Bürgerbüro Lechhausen

Neuburger Str. 20
86167 Augsburg

Telefon: 0821 324-9999 (Montag bis Freitag während der Öffnungszeiten)

Fax: 0821 324-3579

Email: kfzzulassung@augsburg.de

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Zur Terminvereinbarung Lechhausen

Öffnungszeiten

Montag: 8:00–15:00 Uhr
Dienstag: 8:00 – 12:30 Uhr
Mittwoch: 7:00-15:00 Uhr
Donnerstag: 8:00-17:30 Uhr
Freitag: 8:00-12:30 Uhr

Bürgerbüro Hochzoll

Friedberger Str. 115
86163 Augsburg

Telefon: 0821 324-9999 (Montag bis Freitag während der Öffnungszeiten)

Fax: 0821 324-34129

Email: kfzzulassung@augsburg.de

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Zur Terminvereinbarung Hochzoll

Öffnungszeiten

Montag: 8:00–15:00 Uhr
Dienstag: 8:00 – 12:30 Uhr
Mittwoch: 7:00-15:00 Uhr
Donnerstag: 8:00-17:30 Uhr
Freitag: 8:00-12:30 Uhr

  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Zulassung von Neufahrzeugen
  • E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
  • Umschreibung von Fahrzeugen mit oder ohne Halterwechsel
  • Abmeldung / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel
  • Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
  • Zuteilung von Saisonkennzeichen/ Änderung des Saisonzeitraumes
  • Außerbetriebsetzungen (nur bei vorhandenen gesiegelten Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren, jedoch keine Oldtimerkennzeichen)
  • Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust oder Diebstahl
  • Ausgabe von Feinstaubplaketten
  • Nachstempelung von Kennzeichen
  • Rote Dauerkennzeichen
  • H-Kennzeichen (Oldtimer)
  • Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger Arbeitsmaschinen)
  • Alle Zulassungsvorgänge, bei denen eine technische Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss (auch Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt ein kleineres Kennzeichen erforderlich ist)
  • Technische Änderungen am Fahrzeug
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) und roten Dauerkennzeichen
  • Umkennzeichnungen nach Verlust von Kennzeichenschildern oder aufgrund eines Änderungswunsches
  • Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren
  • Tempo-100 Plaketten für Anhänger

Um Ihr Fahrzeug, an-, ab- oder umzumelden, sollten Sie diese Dokumente mitbringen:

KFZ anmelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), am besten vorher einen Kfz Versicherungsvergleich durchführen
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer (hier: Beispiel für Bielefeld)
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ ummelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ abmelden

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen
  • Bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht

Weitere Dokumente sind nur bei bestimmten Vorgängen nötig, zum Beispiel die Betriebserlaubnis von Anbau- oder / Tuning-Teilen durch den Hersteller dieser Teile.

Besuchen Sie unbedingt die obige Website oder fragen Sie im Zweifelsfall telefonisch nach, bevor Sie einen halben Tag Urlaub für einen Behördenbesuch einsetzen und dann doch etwas fehlt.

Hier können Sie Ihre Kfz Steuer berechnen

Geben Sie auf dieser Website des Bundesfinanzministeriums die Daten Ihres Fahrzeugs ein, um zu berechnen, welche Kfz-Steuer Sie erwartet. Vor allem vor einer Kaufentscheidung ist diese Kalkulation empfehlenswert, um auch diesen Teil der Fixkosten Ihres Fahrzeugs zu ermitteln.

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Tipps gegen Wartezeiten, Termine

  • Vereinbaren Sie online auf dieser Website einen Termin. Ohne Termin können Sie bis zu 3 Stunden warten (oder gar nicht dran kommen).
  • Planen Sie im Voraus. Die Wartezeit auf einen Termin betrug bei unseren Stichproben durchschnittlich 3 Tage (bundesweit ein guter Wert), sofern Sie bei der Uhrzeit flexibel sind.
  • Dienstags, Mittwochs und Freitags sind die Wartezeiten kürzer als an anderen Tagen.
  • Meiden Sie Brückentage. Alle Ämter haben dann weniger Personal, und die Wartezeiten sind besonders lang.
  • Prüfen Sie unsere Checkliste “Das müssen Sie mitbringen”. Informieren Sie sich auf der oben genannten Webseite der Behörde darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.
  • Führen Sie einen Vergleich von Kfz Versicherungen durch, und bringen Sie die “Elektronische Versicherungsbestätigung” (eVB) mit (siehe “Das müssen Sie mitbringen”.

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Umweltplaketten

Feinstaubplaketten / Umweltplaketten erhalten Sie bei der Zulassung / Ummeldung im Strassenverkehrsamt. Sie können sie aber auch bei allen anderen bundesdeutschen Kfz-Zulassungsbehörden, den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen für den Kfz-Verkehr (TÜV, DEKRA, GTÜ) und allen zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Werkstätten erwerben.

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Alle wichtigen Infos und die genaue Lage der Umweltzone finden Sie auf dieser Webseite / Karte.

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Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise

Um einen Bewohnerparkausweis bzw. Anwohnerparkausweis zu beantragen, benötigen Sie

  • Personalausweis, oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung (ebenso bei ausländischen Pass)
  • Kraftfahrzeugschein
  • ggfs. den bereits vorhandenen Parkausweis
  • Sofern Sie nicht der Eigentümer sind: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug allein und dauerhaft nutzen
  • Bei Karlsruhe als Zweitwohnsitz: Meldebescheinigung mitbringen.

Kosten für einen Bewohnerparkausweis / Anwohnerparkausweis: Derzeit 30 € jährlich, Änderungen (Zone, Kennzeichen) derzeit 12,80 €

Den Online-Antrag finden Sie hier, mehr Infos finden Sie hier.

Schwerbehinderten – Parkplatz im Stadtgebiet Augsburg

Menschen, die hochgradig und amtlich anerkannt gehbehindert sind, können einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz beantragen. Auch Blinde / stark Sehbehinderte, die von einer begleitperson gefahren werden, können einen solchen personenbezogenen Parkplatz beantragen.

Auf dieser Website finden Sie alle Informationen darüber, wie Berechtigte eine solche Sondergenehmigung / Parkfläche erhalten. Einen Online-Antrag können Sie hier stellen.

Jeweils aktuellste verfügbare Daten für die Stadt:

  • Zugelassene Kraftfahrzeuge: 153.110, darunter 132.123 Personenkraftwagen, 11.277 Krafträder und 7.483 Lkw
  • Pkw: 86.486 Benziner, 43.169 Diesel, 1.518 Gasfahrzeuge, 950 E-Autos
  • Straßennetz: 1.343 Kilometer (inkl. Autobahn)
  • Radwegenetz: 214 Kilometer
  • Verletzte im Straßenverkehr (2016): 1.497
  • Verkehrstote (2016): 2
  • Buslinien: 21 mit 91 Bussen und 135 km Streckenlänge
  • Straßenbahnlinien: 5 mit 89 Wagen und 45 km Streckenlänge
  • Wagenkilometer / Jahr: 9,785 Mio.
  • Personenbeförderungen / Jahr im AVV Augsburger Verkehrsverbund: 19,38 Mio.
  • Verkaufte Nahverkehrsfahrkarten: 6,13 Mio. im Jahr

Das Lieblings – Wunschkennzeichen in Augsburg

A-EV: dieses Kennzeichen rangiert bei den Augsburgern ganz oben. Die Initialien des Eishockeyvereins stehen zweifellos an der Spitze der Wunschkennzeichen, die die Kfz-Zulassung in Augsburg ausstellt. Aufgrund dieser Beliebtheit hat die Stadt Augsburg eine Ausnahme gemacht: anstelle der sonst üblichen drei Ziffern sind bei dieser Buchstabenkombination auch vier Ziffern möglich.

Neben den Initialien des Eishockeyvereins Augsburger Panther stehen auch persönliche Kombinationen beim Wunschkennzeichen hoch im Kurs. Das erhöht auch die Chancen auf das begehrte Wunschkennzeichen. Oft sind es die Anfangsbuchstaben des Namens. Perfekt wird das Wunschkennzeichen in Kombination mit dem Geburtsdatum oder einer Dreier-Schnapszahl.

Die Kfz-Zulassungsstellen haben es häufig mit Wunschkennzeichen zu tun: im Jahr 2012 gab es rund 40.000 Neuzulassungen und Ummeldungen sowie Halterwechsel. Darunter stellte die Kfz-Zulassungsbehörde rund 22.000 Wunschkennzeichen aus. Auf individuelle Nummernschilder setzt also mehr als die Hälfte der Augsburger. Die Bewohner der Stadt können die Nummernschildreservierung übers Internet durchführen. Das macht auch das Überlegen einfacher: stehen Autofahrer erst mal in der Kfz-Zulassung, sind sie unentschlossen, wenn sie erfahren, dass ihr Wunschkennzeichen nicht mehr verfügbar ist. Übers Internet lassen sich Wunschkennzeichen leichter reservieren.

Umweltzone in Augsburg

Seit dem 01. Juli 2009 umfasst die Umweltzone das gesamte innere Stadtzentrum. Mit dem 01. Januar 2011 wurde die zweite Stufe der Umweltzone aktiviert. Seither dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette die Innenstadt passieren. Seit Januar 2013 können nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette durch die Umweltzone fahren.

Umweltfreundlich zeigen sich die Augsburger, wenn es ums Fahrradfahren geht: laut der 2008 entstandenen Verkehrserhebung “Mobilität in Stadten” besitzen 87,5 % der Augsburger ein Fahrrad. 2003 lag der Anteil des Fahrradverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen in der Stadt Augsburg bei 16,7 %. Bis 2008 brach der Wert auf 13,4 % ein.

Historische Schleifenstraße

Beeindruckend historisch ist die Schleifenstraße: die Planungen dieser Straße gehen bis in die 1930er Jahre zurück! In einer mehr als zehnjährigen Bauzeit von 1993 bis 2004 gelang es, eine Süd-Ost-Verbindung von der Blücherstraße in Lechhausen bis hin zur B 300 zu schaffen. Durchgehend vierspurig ausgebaut, führt die Trasse von Lechhausen über eine neu gebaute Lechbrücke durchs Textilviertel. Den Namen Schleifenstraße gibt es übrigens nicht ohne Grund: durch die Straße ist eine schleifenförmige Umfahrung der Augsburger Innenstadt mit ost- sowie westseitigem Anschluss an die Autobahn entstanden. Die südöstliche Innenstadt wurde rund ums Rote Tor vom Durchgangsverkehr entlastet.

Die Augsburger Puppenkiste lieben alle Junggebliebenen. Die Fuggerei – älteste Sozialsiedlung der Welt – muss man einfach gesehen haben. Augsburg – die ehemalige römische Provinzhauptstadt Augusta Vindelicum bietet neben seiner historischen Altstadt noch viele weitere Sehenswürdigkeiten.

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Weitere Tipps:

  • Augsburger Puppentheatermuseum
  • Botanischer Garten
  • Zoo
  • Rathaus / Goldener Saal
  • Schaezlerpalais
  • Wasserwerk am Roten Tor
  • Perlachturm (mit Blick über die Altstadt)
  • Glaspalast (Museen)
  • Weberhaus
  • MAN Museum
  • Museum Lutherstiege
  • Eishockeymuseum
  • Schwäbisches Handwerkermuseum
  • Brechthaus (Geburtshaus von Bertolt Brecht)

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Bonus: Augsburg ist übrigens die einzige deutsche Stadt mit eigenen gesetzlichen Feiertag, dem Augsburger Hohen Friedensfest am 8. August. Damit haben die Bürger der Stadt mehr gesetzliche Feiertage als alle anderen Bundesbürger.

Liste der 17 Planungsräume und 42 Stadtbezirke der Stadt Augsburg

Die 17 Planungsräume:

  • I Innenstadt
  • II Oberhausen
  • III Bärenkeller
  • IV Firnhaberau
  • V Hammerschmiede
  • VI Lechhausen
  • VII Kriegshaber
  • VIII Pfersee
  • IX Hochfeld
  • X Antonsviertel
  • XI Spickel-Herrenbach
  • XII Hochzoll
  • XIII Haunstetten-Siebenbrunn
  • XIV Göggingen
  • XV Inningen
  • XVI Bergheim
  • XVII Universitätsviertel

Die 42 Stadtbezirke:

  • 01 Lechviertel, östliches Ulrichsviertel – gehört zu I
  • 02 Innenstadt, St. Ulrich, gehört zu I
  • 03 Bahnhofs- und Bismarckviertel, gehört zu I
  • 04 Georgs- und Kreuzviertel – gehört zu I
  • 05 Stadtjägerviertel – gehört zu I
  • 06 Rechts der Wertach – gehört zu II
  • 07 Bleich und Pfärrle – gehört zu I
  • 08 Jakobervorstadt-Nord – gehört zu I
  • 09 Jakobervorstadt-Süd – gehört zu I
  • 10 Am Schäfflerbach – gehört zu I
  • 11 Spickel – gehört zu XI
  • 12 Siebenbrunn – gehört zu XIII
  • 13 Hochfeld – gehört zu IX
  • 14 Antonsviertel – gehört zu X
  • 15 Rosenau- und Thelottviertel – gehört zu VIII
  • 16 Pfersee-Süd? – gehört zu VIII
  • 17 Pfersee-Nord? – gehört zu VIII
  • 18 Kriegshaber – gehört zu VII
  • 19 Links der Wertach-Süd – gehört zu II
  • 20 Links der Wertach-Nord – gehört zu II
  • 21 Oberhausen-Süd – gehört zu II
  • 22 Oberhausen-Nord – gehört zu II
  • 23 Bärenkeller – gehört zu III
  • 24 Hochzoll-Nord – gehört zu XII
  • 25 Lechhausen-Süd – gehört zu VI
  • 26 Lechhausen-Ost – gehört zu VI
  • 27 Lechhausen-West – gehört zu VI
  • 28 Firnhaberau – gehört zu IV
  • 29 Hammerschmiede – gehört zu V
  • 30 Wolfram- und Herrenbachviertel – gehört zu XI
  • 31 Hochzoll-Süd – gehört zu XII
  • 32 Universitätsviertel – gehört zu XVII
  • 33 Haunstetten-Nord – gehört zu XIII
  • 34 Haunstetten-West – gehört zu XIII
  • 35 Haunstetten-Ost – gehört zu XIII
  • 36 Haunstetten-Süd – gehört zu XIII
  • 37 Göggingen-Nordwest – gehört zu XIV
  • 38 Göggingen-Nordost – gehört zu XIV
  • 39 Göggingen-Ost – gehört zu XIV
  • 40 Göggingen-Süd – gehört zu XIV
  • 41 Inningen – gehört zu XV
  • 42 Bergheim – gehört zu XVI

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Grafik: Wikipedia, Maximilian Dörrbecker, Lizenz CC BY-SA 2.0

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