2 Zulassungsstellen Oldenburg (Stadt)

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Hier finden Sie die wichtigsten und hilfreichsten Infos bezüglich der beiden Kfz Zulassungsstellen der Stadt Oldenburg.

Von Adressen über Websites, Öffnungszeiten, Wartezeiten, Wunschkennzeichen, Kennzeichenmitnahme, Bewohnerparkausweise, Behindertenparkausweise und Umweltplaketten bis hin zu Kfz Steuer und Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung: Was über mehrere Behördenwebsites verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen.

Nicht vergessen: Vor der Zulassung die günstigste Kfz Versicherung für Ihr Fahrzeug ermitteln.

Bürgerbüro Oldenburg Mitte

Pferdemarkt 14
26122 Oldenburg

Telefon: 0441 / 235-4444
Fax: 0441 / 235-2411

Email: buergerdienste@stadt-oldenburg.de

Zur Website

Zur Terminvereinbarung

Öffnungszeiten

Montag: 8:00 – 15:30 Uhr

Dienstag: 8:00 – 15:30 Uhr

Mittwoch: 8:00 – 15:30 Uhr

Donnerstag: 8:00 – 18:00 Uhr

Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr

Parkplätze

Parkplätze finden Sie auf dem Pferdemarkt (siehe Karte unten)

Öffentliche Verkehrsmittel

Buslinien 301, 302, 304, 313, 324, 329, 340, 440, 460, Haltestelle Pferdemarkt

Bürgerbüro Oldenburg Nord

Stiller Weg 10
26121 Oldenburg

Telefon: 0441 / 235-4444 und -2758
Fax: 0441 / 235-2411

Email: buergerbuero-nord@stadt-oldenburg.de

Zur Website

Zur Terminvereinbarung

Öffnungszeiten

Montag: 8:00 – 15:30 Uhr

Dienstag: 8:00 – 15:30 Uhr

Mittwoch: 8:00 – 15:30 Uhr

Donnerstag: 8:00 – 18:00 Uhr

Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr

Parkplätze

Parkplätze finden Sie vor dem Gebäude (siehe Karte unten).

Öffentliche Verkehrsmittel

Buslinien 301, 304, 324, 340, 440, Haltestelle Stiftsweg

Ca. 200 Meter nach Norden gehen, hinter dem Penny Markt links

  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Zulassung von Neufahrzeugen
  • E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
  • Umschreibung von Fahrzeugen mit oder ohne Halterwechsel
  • Abmeldung / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel
  • Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
  • Zuteilung von Saisonkennzeichen/ Änderung des Saisonzeitraumes
  • Außerbetriebsetzungen (nur bei vorhandenen gesiegelten Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren, jedoch keine Oldtimerkennzeichen)
  • Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust oder Diebstahl
  • Ausgabe von Feinstaubplaketten
  • Nachstempelung von Kennzeichen
  • Rote Dauerkennzeichen
  • H-Kennzeichen (Oldtimer)
  • Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger Arbeitsmaschinen)
  • Alle Zulassungsvorgänge, bei denen eine technische Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss (auch Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt ein kleineres Kennzeichen erforderlich ist)
  • Technische Änderungen am Fahrzeug
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) und roten Dauerkennzeichen
  • Umkennzeichnungen nach Verlust von Kennzeichenschildern oder aufgrund eines Änderungswunsches
  • Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren
  • Tempo-100 Plaketten für Anhänger

Um Ihr Fahrzeug, an-, ab- oder umzumelden, sollten Sie diese Dokumente mitbringen:

KFZ anmelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), am besten vorher einen Kfz Versicherungsvergleich durchführen
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer (hier: Beispiel für Bielefeld)
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ ummelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ abmelden

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen
  • Bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht

Weitere Dokumente sind nur bei bestimmten Vorgängen nötig, zum Beispiel die Betriebserlaubnis von Anbau- oder / Tuning-Teilen durch den Hersteller dieser Teile.

Besuchen Sie unbedingt die obige Website oder fragen Sie im Zweifelsfall telefonisch nach, bevor Sie einen halben Tag Urlaub für einen Behördenbesuch einsetzen und dann doch etwas fehlt.

Hier können Sie Ihre Kfz Steuer berechnen

Geben Sie auf dieser Website des Bundesfinanzministeriums die Daten Ihres Fahrzeugs ein, um zu berechnen, welche Kfz-Steuer Sie erwartet. Vor allem vor einer Kaufentscheidung ist diese Kalkulation empfehlenswert, um auch diesen Teil der Fixkosten Ihres Fahrzeugs zu ermitteln.

wunschkennzeichen reservieren online

Wunschkennzeichen OL online reservieren für Oldenburg (Stadt)

Sie können die Reservierung ausschließlich auf dieser Website der Behörde beantragen (andere Webseiten, die den Eindruck erwecken, sie würden Ihnen Wunschkennzeichen verschaffen, stellen auch lediglich auf dieser Website einen Antrag).

Nach Ihrer Zustimmung zu den Datenschutzbestimmungen sehen Sie eine Eingabemaske. Geben Sie Ihr Wunschkennzeichen ein. Wahrscheinlich werden Sie mehrere Versuche benötigen, da die meisten Kennzeichen vergeben sind. Sobald ein Kennzeichen verfügbar ist, geben Sie Ihre persönlichen Daten ein. Ihr Wunschkennzeichen / Unterscheidungszeichen wird dann für 30 Tage reserviert.

Notieren Sie das reservierte Kennzeichen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug selbst zulassen wollen, nennen sie das Kennzeichen bei der Zulassung. Beauftragen Sie einen Zulassungsservice, geben Sie das Kennzeichen bei der Bestellung an.

Rechtsgrundlagen und Kosten für Ihr Wunschkennzeichen

Die Reservierungsgebühr von derzeit 12,80 € wird nur im Falle einer Fahrzeuganmeldung /-ummeldung fällig. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich. Rechtsgrundlagen für die Reservierung von Wunschkennzeichen:

Kurze Wunschkennzeichen

Kurze Kennzeichenkombinationen (z.B. OL-A 1) werden gemäß Gesetz allenfalls dann durch die Zulassungsbehörde zugeteilt, sofern das Fahrzeug bauartbedingt keinen größeren Kombinationen Platz bietet. Selbst Motorräder erhalten seit 2017 keine Kurzkennzeichen mehr. Über die Zuteilung kurzer Kennzeichenkombinationen entscheidet die Zulassungsbehörde im Einzelfall. Privatpersonen, deren Nummernschild nur 1 Buchstaben und 1 Zahl haben (so wie hier), scheinen einen besonderen Draht zum Straßenverkehrsamt zu haben (fragen Sie einfach die Fahrer, wenn sie einen sehen). Daher können solche Wünsche nicht per Online-Reservierung berücksichtigt werden. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsbehörde.

Die Buchstabenserien HJ, KZ, NS, SA sowie SS stehen bundesweit nirgends zur Verfügung. Bei Saison- und Oldtimerkennzeichen darf die Kombination aus Zahlen und Buchstaben insgesamt 5 Zeichen nicht überschreiten.

Mögliche Kennzeichenkombinationen für Motorräder und Leichtkrafträder

2 Buchstaben und 2 Ziffern
2 Buchstaben und 3 Ziffern

Mögliche Kennzeichenkombinationen für PKW und LKW

1 Buchstabe und 4 Ziffern
2 Buchstaben und 3 Ziffern
2 Buchstaben und 4 Ziffern

Um Missbrauch zu verhindern, ist die Übertragung eines Wunschkennzeichens auf Dritte unzulässig. Die Wahl eines Wunschkennzeichens ist auch dann möglich, wenn dem Fahrzeug bereits ein Berliner Kennzeichen zugeteilt wurde. Für die Zuteilung Ihres reservierten Wunschkennzeichens ist die Vorlage des Ausdrucks der Reservierungsbestätigung erforderlich. Darüber hinaus können Sie bei der Außerbetriebsetzung eines Berliner Fahrzeuges das bisherige Kennzeichen auf den letzten eingetragenen Halter reservieren lassen.

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Tipps gegen Wartezeiten

  • Vereinbaren Sie hier einen Termin für das Bürgerbüro Mitte (Pferdemarkt 14) oder hier für das Bürgerbüro Nord (Stiller Weg 10).
  • Bei unseren Stichproben lagen die Wartezeiten auf einen Termin bei durchschnittlich 2 Tagen (im bundesweiten Vergleich ein guter Wert). Ohne Termin kann die Wartezeit bei 2-3 Stunden liegen.
  • Achten Sie beim Aufrufen der Nummern darauf, dass ihre Nummer nicht übersprungen wurde (kommt gelegentlich vor). Gehen Sie in diesem Fall sofort zum Schalter, der die nächsthöhere Nummer aufgerufen hat, und weisen Sie die Mitarbeiter auf das Überspringen Ihrer Nummer hin. Falls Sie nicht sofort reagieren, kann es passieren, dass sie eine neue Wartenummer ziehen und erneut warten müssen!
  • Dienstags und Freitags sind die Wartezeiten kürzer als an anderen Tagen.
  • Meiden Sie Brückentage. Alle Ämter haben dann weniger Personal, und die Wartezeiten sind besonders lang.
  • Prüfen Sie unsere Checkliste „Das müssen Sie mitbringen“. Informieren Sie sich auf der oben genannten Webseite der Behörde darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.
  • Führen Sie einen Vergleich von Kfz Versicherungen durch, und bringen Sie die „Elektronische Versicherungsbestätigung“ (eVB) mit (siehe „Das müssen Sie mitbringen“.

Umweltplaketten

Feinstaubplaketten / Umweltplaketten erhalten Sie bei der Zulassung / Ummeldung im Strassenverkehrsamt. Sie können sie aber auch bei allen anderen bundesdeutschen Kfz-Zulassungsbehörden, den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen für den Kfz-Verkehr (TÜV, DEKRA, GTÜ) und allen zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Werkstätten erwerben.

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Autokauf / Verkauf: Tipps gegen Betrüger

Käufer mit Visitenkarten, die bei der Besichtigung den Preis drücken. Dubiose Händler, die sich um die Sachmängelhaftung drücken. Anzahlungen, die Sie nie wieder sehen. Gebrauchtwagengarantien / Reparaturversicherungen, die Sie abzocken. betrügerische Scheinangebote als „Testwagenfahrer“ oder „Werbefahrer“. Darauf sollten Sie achten:

ADAC Ratgeber: So melden Sie Ihr Auto an oder ab

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Oldenburger Umweltzone nicht in Sicht

Durch eine konsequente Einhaltung des Luftreinhalteplans ist die Oldenburger Luft zu sauber für eine Umweltzone. Sofern die Grenzwerte nicht gesenkt werden, ist auch keine Umweltzone in Sicht.

Auf dieser Webseite des Umweltbundesamts finden Sie eine Gesamtübersicht aller Umweltzonen in Deutschland.

Grüne haben Autofahren / Parken auch in Oldenburg extrem verteuert

Für Oldenburger Bewohnerparkausweise wurde früher eine Gebühr in Höhe von 30,70 EUR erhoben. 2023 hat die Fraktion der Grünen die Gebühren rund versiebzehnfacht auf bis zu 540 Euro.

Seit dem 01. Juni 2023 bei einer Fahrzeuglänge

  • bis 4,20 m 80 Euro / Jahr
  • 4,21 m bis 4,70 m 120 Euro / Jahr
  • ab 4,71 m160 Euro / Jahr

Ab dem 1. Januar 2024 bei einer Fahrzeuglänge

  • bis 4,20 m 120 Euro / Jahr
  • 4,21 m bis 4,70 m 180 Euro / Jahr
  • ab 4,71 m 240 Euro / Jahr

Ab dem 1. Januar 2025 bei einer Fahrzeuglänge

  • bis 4,20 m 160 Euro / Jahr
  • 4,21 m bis 4,70 m 240 Euro / Jahr
  • ab 4,71 m 320 Euro / Jahr

Ab dem 1. Januar 2026 bei einer Fahrzeuglänge

  • bis 4,20 m 200 Euro / Jahr
  • 4,21 m bis 4,70 m 300 Euro / Jahr
  • ab 4,71 m 400 Euro / Jahr

Ab dem 1. Januar 2027 bei einer Fahrzeuglänge

  • bis 4,20 m 260 Euro / Jahr
  • 4,21 m bis 4,70 m 400 Euro / Jahr
  • ab 4,71 m 540 Euro / Jahr

Maßgeblich für die Bemessung der Höhe der Gebühren ist das Datum des Gültigkeitsbeginns des Bewohnerparkausweises. Diese Gebühr gilt dann für den gesamten Gültigkeitszeitraum.

Für Personen, die im Besitz einer Parkerleichterung für Menschen mit schweren Behinderungen („blauer Parkausweis“) sowie für Personen, die im Besitz einer Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen („orangefarbener Parkausweis“) gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO sind, werden keine Gebühren erhoben.

Dabei wird übersehen, dass 540 Euro für Besserverdiener kein Problem sind. Für Gering- und Normalverdiener sind die Gebühren ein Schlag ins Gesicht und bei beruflicher Notwendigkeit sogar eine existenzielle Bedrohung. Wie eine angeblich „sozial verträgliche“ Gestaltung für Gering- und Normalverdiener konkret aussehen soll, bleibt unklar, zumal es wie bei der CO2-Steuer das erklärte Ziel der Grünen ist, der Autoverkehr möglichst gegen Null zu drücken.

Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise

Zuständig ist die Abteilung Verkehrslenkung der Stadt:

Industriestraße 1 h
26121 Oldenburg

Email: verkehrslenkung@­stadt-oldenburg.de
Telefon: 0441 235-4444
Fax: 0441 235-3209

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 – 12:00 und 13:30 – 15:30 Uhr

Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Im Unterschied zu fast allen anderen Kommunen ist eine Verlängerung des Anwohnerparkausweises nicht möglich, so dass Sie nach Ablauf
der Gültigkeitsdauer einen neuen Ausweis beantragen müssen. Der Antrag kann jedoch (im Unterschied zu fast allen anderen Kommunen) ohne persönliche Vorsprache auch schriftlich oder per Email eingereicht werden. Dabei sind einzureichen:

  • unterschriebenes Antragsformular
  • Kopie / Scan von Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls in Verbindung mit der Ummeldebescheinigung
  • Kopie / Scan von Zulassungsbescheinigung Teil I oder II (Kfz-Schein oder Kfz-Brief)
  • gegebenenfalls die Bescheinigung über die Fahrzeugnutzung

Mehr Infos der Stadt finden Sie hier.

Die 6 Bewohnerparkzonen in Oldenburg

Wo befinden sich die 6 Bewohnerparkzonen / Anwohnerparkzonen A-F in Oldenburg? Klicken Sie auf diese Links, um jeweils eine pdf mit einer Karte zu öffnen:

Rechtliches

Bewohnerparkausweise berechtigen Anwohner, sich in ihrer Nähe einen Parkplatz suchen zu dürfen – mehr nicht. Ein Bewohnerparkausweis bzw. Anwohnerparkausweis beinhaltet nicht das Recht auf einen Parkplatz. Um einen solchen Ausweis zu beantragen, benötigen Sie:

  • Personalausweis, oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung (ebenso bei ausländischen Pass)
  • Kraftfahrzeugschein
  • Gegebenenfalls den bereits vorhandenen Parkausweis
  • Sofern Sie nicht der Eigentümer sind: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug allein und dauerhaft nutzen
  • Bei Zweitwohnsitz: Meldebescheinigung mitbringen.
  • Bei Firmenwagen: Bescheinigung des Arbeitgebers für privat genutztes Dienstfahrzeug

Kosten für einen Bewohnerparkausweis / Anwohnerparkausweis: Derzeit 30,70 € jährlich (Angabe ohne Gewähr, kann sich ändern)

Für Wohnmobile und Lkw sind Anwohnerparkausweise in den meisten Kommunen nicht möglich, für Car-Sharing in vielen Kommunen schon. In den meisten Städten und Landkreisen ist für jeden im Haushalt gemeldeten Pkw ein Parkausweis erhältlich. Bei manchen ist es auf 1 Pkw pro Haushalt begrenzt, was regelmäßig zu Rechtsstreitigkeiten führt.

Bundeseinheitliche Rechtsgundlagen:

Schwerbehinderten-Parkausweis / Parkgenehmigung für Schwerbehinderte beantragen

Zuständig ist die Abteilung Verkehrslenkung der Stadt:

Industriestraße 1 h
26121 Oldenburg
verkehrslenkung@­stadt-oldenburg.de
Telefon: 0441 235-3083 und -3119

Ansprechpartner: Frau zum Brook, Telefon 235-3083 und Herrn Groen, Telefon 235-3119

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 – 12:00 und 13:30 – 15:30 Uhr

Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Antragsteller dürfen in der Regel weder eine Garage noch einen Stellplatz außerhalb öffentlicher Verkehrsfläche (auch gemietet) besitzen. Bestehen Parkmöglichkeiten auf dem Privatgrundstück des Hauses und ist der Antragsteller Mieter, ist eine Bestätigung des Vermieters vorzulegen, dass keine Vermietung an den Schwerbehinderten möglich ist.

Eine Liste öffentlicher Behindertenparkplätze im Stadtgebiet finden Sie auf hier.

Menschen, die hochgradig und amtlich anerkannt gehbehindert sind, können einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz beantragen. Auch Blinde / stark Sehbehinderte, die von einer Begleitperson gefahren werden, können einen solchen personenbezogenen Parkplatz beantragen. Im Behörden-Jargon nennt sich das „Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen“.

Wie schwierig es ist, einen Behindertenparkausweis zu erhalten, beschrieb die Saarbrücker Zeitung am 05.11.2017 unter „Ärgerlicher Hindernislauf zum Behinderten-Parkausweis“. Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung müssen einen Behinderungsgrad von 80 Prozent amtlich anerkannt bekommen. Der Sozialverband VdK befindet diese Hürde als viel zu hoch ist. Vorübergehende Gehbehinderungen nach Operationen oder Unfällen berechtigen praktisch nie zu einem Behindertenparkausweis.

Rechtsgrundlagen:

Behindertenparkausweise setzen übrigens nicht voraus, dass ein behinderter Mensch das Fahrzeug selbst lenkt. Es muss sich jedoch jeweils um eine Fahrt handeln, die der Beförderung eines behinderten Menschen dient, für den der jeweilige Ausweis ausgestellt wurde.

Der blaue Parkausweis

Der blaue Parkausweis ist EU-weit gültig und berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf allgemeinen Behindertenparkplätzen, die mit dem Zusatzschild „Rollstuhlfahrersymbol“ besonders gekennzeichnet sind.

Zusätzlich erleichtert der blaue Parkausweis das Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen „Parkplatz“ (Zeichen 314 StVO) oder „Parken auf Gehwegen“ (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen während der Ladezeit, die für das Be- und Entladen freigegeben ist,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.

Diese Erleichterungen gelten nur sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Beantragen können den blauen Parkausweis:

  • schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen „aG“
  • Menschen mit beidseitiger Amelie (angeborenes Fehlverhalten einer oder mehrere Extremitäten) oder Phokomelie (angeborene Deformation der Gliedmaßen, bei der Hände oder Füße unmittelbar am Rumpf sitzen) oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen sowie
  • blinde Menschen mit Merkzeichen „Bl“

Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen.
Zudem besteht für diese Personen die Möglichkeit, einen individuellen Behindertenparkplatz zu beantragen.

Ohne einen blauen Parkausweis gibt es spezielle Ausnahmegenehmigungen für:

  • Menschen ohne Hände oder Arme,
  • kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m oder weniger und
  • Menschen, die eine Gurt- oder Helmbefreiung benötigen.

Der orangene Parkausweis

Der orange Parkausweis ist bundesweit gültig. Schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen, die die Voraussetzungen für den blauen Ausweis nicht erfüllen, können durch ihn unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt dieser Ausweis jedoch nicht. Er berechtigt zum Parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen „Parkplatz“ (Zeichen 314 StVO) oder „Parken auf Gehwegen“ (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern

Auch dieser Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen. Bei Begrenzung der Parkzeit ist die Ankunftszeit auf einer Parkscheibe einzustellen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

„E“ steht für Elektroautos

Ein Aufkleber mit einem gut sichtbaren „E“ steht für Elektro-Auto steht. Wer ein solches Auto fährt, kann zum Beispiel an den meisten Ladestationen gebührenfrei parken. Nicht wenige kritische Geister vermuten hinter dem Vorteil des „E“-Aufklebers auch gleich noch ein paar Nachteile, beispielsweise dass Elektroautos bei der Zulassung teurer seien. Doch das ist nicht der Fall. Die Zulassung ist nicht teurer als bei anderen Autos, und auch die sogenannte Umkennzeichnung ist nicht teurer als bei herkömmlichen Fahrzeugen.

„H“ steht nicht für Hybridauto

Wenn das „E“ für Elektroauto steht, liegt es eigentlich nahe, dass ein „H“ für Hybridautos steht, oder? Nun, das könnte man annehmen, aber so ist es nicht. Befindet sich auf dem Nummernschild eines Fahrzeugs ein „H“, so macht dieser Buchstabe deutlich, dass es sich um einen Oldtimer handelt, also steht das „H“ für „historisches Fahrzeug“. Ein Kennzeichen mit einem „H“ ist nur erhältlich, wenn es mindestens 30 Jahre alt ist und dabei kein Fall für den Schrottplatz ist. Dort würde das „H“ allerdings auch keinen Nutzen haben.

Das Kennzeichen kann mit umziehen

Wer umzieht, muss sich naturgemäß auch im neuen Wohnort anmelden. So weit, so gut. Und im Zuge dessen muss auch der Wagen umgemeldet werden. Das war in der Vergangenheit immer mit einem neuen Nummernschild verbunden. Dass dadurch Kosten entstehen, ist nicht schön, stört aber die meisten Autofahrer nicht, sie gehen zur Zulassungsbehörde und lassen sich ein neues Kennzeichen prägen.

Schmerzhafter als die übersichtlichen Kosten, die durch die Ummeldung des Autos entstehen, ist oft die emotionale Ebene. Wer von der alten in eine neue Heimat zieht, musste sich früher darauf einstellen, Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks prägen zu lassen.

Das ist heute nicht mehr nötig. Überall in Deutschland gibt es diese Verpflichtung des neuen Kennzeichens nicht mehr. Man muss zwar nach wie vor zur Zulassungsbehörde, um seinen Wagen umzumelden (schließlich muss die neue Anschrift in die Papiere eingetragen werden). Doch das Nummernschild, das man vorher hatte, kann man behalten. So kann man seine Heimatverbundenheit auch dann offen zur Schau tragen, wenn man längst an einem anderen Ort lebt.

Andererseits: Ein Kennzeichen des neuen Wohnorts ist auch ein Zeichen, dass man sich dort wohlfühlt.

Statistik: Verkehr in Oldenburg

Jeweils aktuellste verfügbare Daten für die Stadt:

  • Kraftfahrzeuge: 97.859
  • Darunter Pkw: 77.152
  • Nutzfahrzeuge: 5.451
  • Krafträder: 5.671
  • Anhänger: 10.199
  • Kfz Neuzulassungen / Jahr: 7.415
  • Kfz Umschreibungen von auswärts / Jahr: 14.238
  • Kfz Außerbetriebsetzungen / Jahr: 17.538
  • Umschreibungen bzw. Wiederzulassung / Jahr: 5.003
  • Straßennetz: 631 km
  • Radwegenetz: 159 km
  • Gehwege: 547 km
  • VWG, gefahrene Strecke / Jahr: 7,1 Mio. km
  • VWG, beförderte Personen / Jahr: 19,3 Mio.

Wenn Sie relativ neu in der Stadt sind, haben Sie den Oldenburger Lieblingsort des Autors dieser Seite verpasst: Das Wallkino. In seiner Art und Größe allenfalls mit der Essener Lichtburg vergleichbar, war es das tollste Kino in Norddeutschland. Heute steht es leer. Es bleibt zu hoffen, dass der Stadtrat weiterhin den Abriss verhindert und es eines Tages wieder eröffnet.

Weitere Tipps:

  • Oldenburger Schlossgarten
  • Degodehaus (erbaut 1502)
  • Oldenburgisches Staatstheater
  • Landschaftspark Mühlenhunte
  • Osterburger Utkiek (Hügel mit Blich über die Stadt, Fernglas mitbringen)
  • Lappan (Glockenturm, schönes Fotomotiv)
  • OLantis Huntebad (Erlebnis-Schwimmbad am Landschaftspark Mühlenhunte)
  • Solarkraftwerk auf dem ehemailgen Fliegerhorst Brokhausen
  • Kleiner Bornhorster See (Badesee)
  • Theater Laboratorium
  • Horst-Janssen-Museum
  • Peter-Friedrich-Ludwigs-Hospital (PFL), ehemaliges Krankenhaus, heute Stadtbibliothek
  • Oldenburger Computer-Museum

Liste der Stadtteile der Stadt Oldenburg

Die Stadt ist in diese 9 Stadtbezirke und 34 Stadtteile unterteilt:

  • 1: Zentrum, Dobben, Haarenesch, Bahnhofsviertel und Gerichtsviertel
  • 2: Ziegelhof und Ehnern
  • 3: Bürgeresch und Donnerschwee
  • 4: Osternburg und Drielake
  • 5: Eversten, Hundsmühler Höhe, Thomasburg, Bloherfelde, Haarentor und Wechloy
  • 6: Bürgerfelde, Rauhehorst (auch Vahlenhorst), Dietrichsfeld, Alexandersfeld, Flugplatz, Ofenerdiek und Nadorst
  • 7: Etzhorn, Ohmstede und Bornhorst
  • 8 Neuenwege und Kloster Blankenburg
  • 9: Kreyenbrück, Bümmerstede, Tweelbäke West, Krusenbusch und Drielaker Moor
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Zulassungsstellen
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