4 Zulassungsstellen Regensburg (Stadt)

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Hier finden Sie die wichtigsten und hilfreichsten Infos bezüglich der 4 Kfz Zulassungsstelle der Stadt Regensburg.

Hauptstelle sowie Bürgerbüros Mitte, Nord und Burgweinting. Von Adressen über Websites, Terminvereinbarung, Öffnungszeiten, Wartezeiten, Wunschkennzeichen, Kennzeichenmitnahme, Bewohnerparkausweise, Behindertenparkausweise und Umweltplaketten bis hin zu Kfz Steuer und Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung: Was über mehrere Behördenwebsites verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen.

Nicht vergessen: Vor der Zulassung die günstigste Kfz Versicherung für Ihr Fahrzeug ermitteln.

Zulassungsstelle Regensburg, Hauptstelle

Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen
Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg

Telefon: 0941 / 507-1381
Fax: 0941 / 507-4329

Email: zulassung-stadt@regensburg.de

Zur Website

Zur Online Terminvereinbarung

Öffnungszeiten

Montag: 7:30 – 12:00 Uhr

Dienstag: 7:30 – 12:00 und 13:30 – 15:30 Uhr

Mittwoch: 7:30 – 12:00 und 13:30 – 15:30 Uhr

Donnerstag: 7:30 – 13:00 und 15:00 – 17:30 Uhr

Freitag: 7:30 – 12:00 Uhr

Keine Terminvergabe möglich!

Parkplätze

Parkplätze finden Sie am gebäude, allerdings nur in geringer Zahl. Parken ist zur Not auch in der Nähe bei Aldi, Lidl, Bellandris Haubensak, Roller, Media Markt und Bauhaus möglich (siehe Karte unten), allerdings nur für 1 Stunde mit Parkscheibe erlaubt.

Öffentliche Verkehrsmittel

Buslinien 11 und 20, Haltestelle Franz-Hartl-Straße

Bürgerbüro Regensburg Mitte

Bürger- und Verwaltungszentrum
D.-Martin-Luther-Straße 3 (im Innenhof)
93047 Regensburg

Telefon: 0941 / 507-3333
Fax: 0941 / 507-3889

Email: buergerbuero@regensburg.de

Zur Website

Zur Online Terminvereinbarung

Öffnungszeiten

Montag: 8:00 – 16:00 Uhr

Dienstag: 8:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 8:00 – 18:00 Uhr

Freitag: 8:00 – 16:00 Uhr

Parkplätze

Parkplätze finden Sie im Parkhaus der Markthalle am Dachauplatz (siehe Karte unten).

Öffentliche Verkehrsmittel

Buslinien 3, 5, 8, 9, 10, 12, 28, 37 Haltestelle Dachauplatz

Bürgerbüro Regensburg Nord

Brennesstraße 16 (gegenüber ALEX-Center)
93059 Regensburg

Telefon: 0941 / 507-1888
Fax: 0941 / 507-1889

Email: buergerbuero@regensburg.de

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Öffnungszeiten

Montag: geschlossen

Dienstag: 8:30 – 18:00 Uhr

Mittwoch: 8:30 – 16:30 Uhr

Donnerstag: 8:30 – 18:00 Uhr

Freitag: 8:30 – 16:30 Uhr

Samstag: 9:00 – 13:00 Uhr

Parkplätze

20 Parkplätze finden Sie am Gebäude. Falls diese belegt sind: Parkhaus am Alex Center (siehe Karte unten).

Öffentliche Verkehrsmittel

Buslinien 3, 4, 4a, 9, 28, 34, 35, 41, 42, 43, 75, 77, Haltestelle Nordgaustraße

Bürgerbüro Regensburg Burgweinting

BUZ
Friedrich-Viehbacher-Allee 3
93055 Regensburg

Telefon: 0941 / 507-2888
Fax: 0941 / 507-2889

Email: buergerbuero@regensburg.de

Zur Website

Zur Online Terminvereinbarung

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen

Dienstag: 8:30 – 18:00 Uhr

Mittwoch: 8:30 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 8:30 – 18:00 Uhr

Freitag: 8:30 – 16:00 Uhr

Samstag: 9:00 – 13:00 Uhr

Parkplätze

20 Parkplätze finden Sie am Gebäude. Falls diese belegt sind: Parkhaus am Alex Center (siehe Karte unten).

Öffentliche Verkehrsmittel

Buslinien 3, 4, 4a, 9, 28, 34, 35, 41, 42, 43, 75, 77, Haltestelle Nordgaustraße

  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Zulassung von Neufahrzeugen
  • E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
  • Umschreibung von Fahrzeugen mit oder ohne Halterwechsel
  • Abmeldung / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel
  • Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
  • Zuteilung von Saisonkennzeichen/ Änderung des Saisonzeitraumes
  • Außerbetriebsetzungen (nur bei vorhandenen gesiegelten Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren, jedoch keine Oldtimerkennzeichen)
  • Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust oder Diebstahl
  • Ausgabe von Feinstaubplaketten
  • Nachstempelung von Kennzeichen
  • Rote Dauerkennzeichen
  • H-Kennzeichen (Oldtimer)
  • Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger Arbeitsmaschinen)
  • Alle Zulassungsvorgänge, bei denen eine technische Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss (auch Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt ein kleineres Kennzeichen erforderlich ist)
  • Technische Änderungen am Fahrzeug
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) und roten Dauerkennzeichen
  • Umkennzeichnungen nach Verlust von Kennzeichenschildern oder aufgrund eines Änderungswunsches
  • Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren
  • Tempo-100 Plaketten für Anhänger

Um Ihr Fahrzeug, an-, ab- oder umzumelden, sollten Sie diese Dokumente mitbringen:

KFZ anmelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), am besten vorher einen Kfz Versicherungsvergleich durchführen
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer (hier: Beispiel für Bielefeld)
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ ummelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ abmelden

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen
  • Bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht

Weitere Dokumente sind nur bei bestimmten Vorgängen nötig, zum Beispiel die Betriebserlaubnis von Anbau- oder / Tuning-Teilen durch den Hersteller dieser Teile.

Besuchen Sie unbedingt die obige Website oder fragen Sie im Zweifelsfall telefonisch nach, bevor Sie einen halben Tag Urlaub für einen Behördenbesuch einsetzen und dann doch etwas fehlt.

Hier können Sie Ihre Kfz Steuer berechnen

Geben Sie auf dieser Website des Bundesfinanzministeriums die Daten Ihres Fahrzeugs ein, um zu berechnen, welche Kfz-Steuer Sie erwartet. Vor allem vor einer Kaufentscheidung ist diese Kalkulation empfehlenswert, um auch diesen Teil der Fixkosten Ihres Fahrzeugs zu ermitteln.

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Tipps gegen Wartezeiten

  • Vereinbaren Sie hier online einen Termin. Bei unseren Stichproben lag die Wartezeit auf einen Termin bei 2 Werktagen.

Ohne Termin empfehlen wir:

  • Seien Sie spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der jeweiligen Öffnungszeiten da.
  • Weichen Sie auf die Bürgerbüros aus. Dort sind die Wartezeiten kürzer als in der Hauptstelle Johann-Hösl-Straße.
  • Bei unseren Stichproben lagen die Wartezeiten bei 3 1/4 Stunden in der Hauptstelle Johann-Hösl-Straße und knapp über 2 Stunden in den Bürgerbüros. Mit etwas Glück können Sie in den Bürgerbüros aber auch in unter 1 Stunde Ihr Anliegen erledigt haben.
  • Achten Sie beim Aufrufen der Nummern darauf, dass ihre Nummer nicht übersprungen wurde (kommt gelegentlich vor). Gehen Sie in diesem Fall sofort zum Schalter, der die nächsthöhere Nummer aufgerufen hat, und weisen Sie die Mitarbeiter auf das Überspringen Ihrer Nummer hin. Falls Sie nicht sofort reagieren, kann es passieren, dass sie eine neue Wartenummer ziehen und erneut warten müssen!
  • Dienstags und Freitags sind die Wartezeiten kürzer als an anderen Tagen.
  • Meiden Sie Brückentage. Alle Ämter haben dann weniger Personal, und die Wartezeiten sind besonders lang.
  • Prüfen Sie unsere Checkliste “Das müssen Sie mitbringen”. Informieren Sie sich auf der oben genannten Webseite der Behörde darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.
  • Führen Sie einen Vergleich von Kfz Versicherungen durch, und bringen Sie die “Elektronische Versicherungsbestätigung” (eVB) mit (siehe “Das müssen Sie mitbringen”.

Umweltplaketten

Feinstaubplaketten / Umweltplaketten erhalten Sie bei der Zulassung / Ummeldung im Strassenverkehrsamt. Sie können sie aber auch bei allen anderen bundesdeutschen Kfz-Zulassungsbehörden, den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen für den Kfz-Verkehr (TÜV, DEKRA, GTÜ) und allen zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Werkstätten erwerben.

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Autokauf / Verkauf: Tipps gegen Betrüger

Käufer mit Visitenkarten, die bei der Besichtigung den Preis drücken. Dubiose Händler, die sich um die Sachmängelhaftung drücken. Anzahlungen, die Sie nie wieder sehen. Gebrauchtwagengarantien / Reparaturversicherungen, die Sie abzocken. betrügerische Scheinangebote als “Testwagenfahrer” oder “Werbefahrer”. Darauf sollten Sie achten:

ADAC Ratgeber: So melden Sie Ihr Auto an oder ab

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Regensburger Umweltzone

Die Regensburger Umweltzone umfasst das Gebiet der Altstadt zwischen Donau, Hauptbahnhof, Westendstraße und Gabelsberger Straße. Eine genaue Karte finden Sie hier. Mehr Infos der Stadtverwaltung finden Sie hier.

Auf dieser Webseite des Umweltbundesamts finden Sie eine Gesamtübersicht aller Umweltzonen in Deutschland.

Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise

Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise erhalten Sie erstens in der Haupt-Zulassungsstelle

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 118 und 119
93053 Regensburg

sowie in den 3 Bürgerbüros (siehe links / oben).

Bei Fragen lesen Sie zunächst dieses Merkblatt und rufen Sie ggf. 0941 / 507-3322, -3323 und -3324

Beim Antrag sind einzureichen:

  • unterschriebenes Antragsformular
  • Kopie / Scan von Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls in Verbindung mit der Ummeldebescheinigung
  • Kopie / Scan von Zulassungsbescheinigung Teil I oder II (Kfz-Schein oder Kfz-Brief)
  • gegebenenfalls die Bescheinigung über die Fahrzeugnutzung

Die Bewohnerparkzonen in Regensburg

Die regensburger Bewohnerparkzonen / Anwohnerparkzonen befinden sich in der Regensburger Altstadt, am Unteren oder Oberen Wöhrd, in Stadtamhof, im Umfeld des Stadtparks im inneren Westen und im Umfeld der Bruderwöhrdstraße.

Rechtliches

Bewohnerparkausweise berechtigen Anwohner, sich in ihrer Nähe einen Parkplatz suchen zu dürfen – mehr nicht. Ein Bewohnerparkausweis bzw. Anwohnerparkausweis beinhaltet nicht das Recht auf einen Parkplatz. Um einen solchen Ausweis zu beantragen, benötigen Sie:

  • Personalausweis, oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung (ebenso bei ausländischen Pass)
  • Kraftfahrzeugschein
  • Gegebenenfalls den bereits vorhandenen Parkausweis
  • Sofern Sie nicht der Eigentümer sind: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug allein und dauerhaft nutzen
  • Bei Zweitwohnsitz: Meldebescheinigung mitbringen.
  • Bei Firmenwagen: Bescheinigung des Arbeitgebers für privat genutztes Dienstfahrzeug

Kosten für einen Bewohnerparkausweis / Anwohnerparkausweis: Derzeit 30,70 € jährlich (Angabe ohne Gewähr, kann sich ändern)

Für Wohnmobile und Lkw sind Anwohnerparkausweise in den meisten Kommunen nicht möglich, für Car-Sharing in vielen Kommunen schon. In den meisten Städten und Landkreisen ist für jeden im Haushalt gemeldeten Pkw ein Parkausweis erhältlich. Bei manchen ist es auf 1 Pkw pro Haushalt begrenzt, was regelmäßig zu Rechtsstreitigkeiten führt.

Bundeseinheitliche Rechtsgundlagen:

Schwerbehinderten-Parkausweis / Parkgenehmigung für Schwerbehinderte beantragen

Zuständig:

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 118 und 119
93053 Regensburg

Telefon: 0941 507-3322, -3323 und -3324

Auch die 3 Bürgerämter (Adressen und Telefon: Siehe links / oben) stellen die Ausweise aus.

Antragsteller dürfen in der Regel weder eine Garage noch einen Stellplatz außerhalb öffentlicher Verkehrsfläche (auch gemietet) besitzen. Bestehen Parkmöglichkeiten auf dem Privatgrundstück des Hauses und ist der Antragsteller Mieter, ist eine Bestätigung des Vermieters vorzulegen, dass keine Vermietung an den Schwerbehinderten möglich ist.

Mehr Infos finden Sie hier.

Eine Liste öffentlicher Behindertenparkplätze im Stadtgebiet finden Sie hier.

Menschen, die hochgradig und amtlich anerkannt gehbehindert sind, können einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz beantragen. Auch Blinde / stark Sehbehinderte, die von einer Begleitperson gefahren werden, können einen solchen personenbezogenen Parkplatz beantragen. Im Behörden-Jargon nennt sich das “Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen”.

Wie schwierig es ist, einen Behindertenparkausweis zu erhalten, beschrieb die Saarbrücker Zeitung am 05.11.2017 unter “Ärgerlicher Hindernislauf zum Behinderten-Parkausweis”. Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung müssen einen Behinderungsgrad von 80 Prozent amtlich anerkannt bekommen. Der Sozialverband VdK befindet diese Hürde als viel zu hoch ist. Vorübergehende Gehbehinderungen nach Operationen oder Unfällen berechtigen praktisch nie zu einem Behindertenparkausweis.

Rechtsgrundlagen:

Behindertenparkausweise setzen übrigens nicht voraus, dass ein behinderter Mensch das Fahrzeug selbst lenkt. Es muss sich jedoch jeweils um eine Fahrt handeln, die der Beförderung eines behinderten Menschen dient, für den der jeweilige Ausweis ausgestellt wurde.

Der blaue Parkausweis

Der blaue Parkausweis ist EU-weit gültig und berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf allgemeinen Behindertenparkplätzen, die mit dem Zusatzschild “Rollstuhlfahrersymbol” besonders gekennzeichnet sind.

Zusätzlich erleichtert der blaue Parkausweis das Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen während der Ladezeit, die für das Be- und Entladen freigegeben ist,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.

Diese Erleichterungen gelten nur sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Beantragen können den blauen Parkausweis:

  • schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen “aG”
  • Menschen mit beidseitiger Amelie (angeborenes Fehlverhalten einer oder mehrere Extremitäten) oder Phokomelie (angeborene Deformation der Gliedmaßen, bei der Hände oder Füße unmittelbar am Rumpf sitzen) oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen sowie
  • blinde Menschen mit Merkzeichen “Bl”

Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen.
Zudem besteht für diese Personen die Möglichkeit, einen individuellen Behindertenparkplatz zu beantragen.

Ohne einen blauen Parkausweis gibt es spezielle Ausnahmegenehmigungen für:

  • Menschen ohne Hände oder Arme,
  • kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m oder weniger und
  • Menschen, die eine Gurt- oder Helmbefreiung benötigen.

Der orangene Parkausweis

Der orange Parkausweis ist bundesweit gültig. Schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen, die die Voraussetzungen für den blauen Ausweis nicht erfüllen, können durch ihn unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt dieser Ausweis jedoch nicht. Er berechtigt zum Parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern

Auch dieser Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen. Bei Begrenzung der Parkzeit ist die Ankunftszeit auf einer Parkscheibe einzustellen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

„E“ steht für Elektroautos

Ein Aufkleber mit einem gut sichtbaren „E“ steht für Elektro-Auto steht. Wer ein solches Auto fährt, kann zum Beispiel an den meisten Ladestationen gebührenfrei parken. Nicht wenige kritische Geister vermuten hinter dem Vorteil des „E“-Aufklebers auch gleich noch ein paar Nachteile, beispielsweise dass Elektroautos bei der Zulassung teurer seien. Doch das ist nicht der Fall. Die Zulassung ist nicht teurer als bei anderen Autos, und auch die sogenannte Umkennzeichnung ist nicht teurer als bei herkömmlichen Fahrzeugen.

„H“ steht nicht für Hybridauto

Wenn das „E“ für Elektroauto steht, liegt es eigentlich nahe, dass ein „H“ für Hybridautos steht, oder? Nun, das könnte man annehmen, aber so ist es nicht. Befindet sich auf dem Nummernschild eines Fahrzeugs ein „H“, so macht dieser Buchstabe deutlich, dass es sich um einen Oldtimer handelt, also steht das „H“ für “historisches Fahrzeug”. Ein Kennzeichen mit einem „H“ ist nur erhältlich, wenn es mindestens 30 Jahre alt ist und dabei kein Fall für den Schrottplatz ist. Dort würde das „H“ allerdings auch keinen Nutzen haben.

Die Stadtverwaltung will mit der Digitalisierung Schritt halten. Deshalb wurden Angebote entwickelt, um den Menschen auch online helfen zu können – nur eine Online-Terminvereinbarung (wie sie praktisch alle Zulassungsstellen in Deutschland anbieten) bietet die Stadt nicht an. Ein neues Projekt ist die “i-Kfz” Abmeldung und Wiederzulassung (durch den gkeichen Halter) von Fahrzeugen.

Auf dieser Webseite können Sie theoretisch Ihr Fahrzeug online abmelden.

Auf dieser Webseite können Sie theoretisch Ihr abgemeldetes Auto online wieder zulassen.

Mit der Zulassung von Autos über das Netz ist es allerdings nicht nur bei den Regensburgern Theorie. Es ist zu kompliziert und hat zu viele Voraussetzung, um nennenswert angenommen zu werden. Im Vergleich (zum Beispiel) zum Online-Banking sind die Hürden zu hoch.

Voraussetzungen:

  • Sie verfügen über einen elektronischen Ausweis mit freigeschalteter eID (Online-Ausweisfunktion). Als Ausweis gelten der neue Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel. Dazu muss man im PostIdent-Verfahren zur nächsten Postfiliale gehen.
  • Lesegerät für Ihren Ausweis (bspw. an einem Rechner mit angeschlossenen Lesegerät oder ein Smartphone mit “Near Field Communication”)
  • AusweissApp (installiert und gestartet)
  • Sie selbst müssen zum Zeitpunkt der letzten Abmeldung und auch noch aktuell der Halter des Fahrzeugs sein.
  • Die internetbasierte Wiederzulassung ist nur möglich, wenn das Fahrzeug auf eine Privatperson zugelassen war.
  • Sie können den Service derzeit nur nutzen, wenn Ihr Wohnsitz im selben Zulassungsbezirk liegt wie
    zum Zeitpunkt der letzten Abmeldung des Fahrzeugs.
  • Derzeit können Sie diesen Service nur nutzen, wenn das Fahrzeug dasselbe Kennzeichen wie bei der
    Abmeldung bekommt. Das geht nur, wenn Sie Ihr Kennzeichen während der Abmeldung für sich
    reserviert haben und die Reservierung aktuell noch gültig ist.
  • Sie können Ihr Fahrzeug nur wieder zulassen, wenn es eine bestandene Hauptuntersuchung hat, die
    noch mindestens bis zum Folgemonat gültig ist.
  • Sie benötigen Ihr letztes Kennzeichen und Ihre letzte Zulassungsbescheinigung Teil I
    (“Fahrzeugschein”).
  • Vor der Nutzung dieses Services müssen Sie über das eVB-Verfahren eine Kfz-Haftpflichtversicherung
    für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben. Zum Nachweis erhalten Sie vom Versicherer eine
    Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nr.).
  • Für die Wiederzulassung müssen Sie für die Einbeziehung der Kfz-Steuer ein SEPA-Mandat erteilen.
    Dazu benötigen Sie ein Bankkonto. Sie benötigen IBAN und ggf. BIC dieses Bankkontos.

Nur notwendig bei einem sogenannten Expressverfahren: Angaben zur
Hauptuntersuchung

Falls Sie für Ihr Fahrzeug erst vor wenigen Tagen eine Hauptuntersuchung durchgeführt haben, liegt der Prüfbericht eventuell noch nicht im Zentralen Fahrzeugregister vor. In diesem Fall werden ggf. weitere Angaben zur Untersuchung benötigt:

  • Datum der letzten HU-Prüfung
  • Fälligkeit der nächsten HU (Monat und Jahr)
  • Kennziffer der Prüfinstitution (vierstellig)
  • Sogenannter Express-Code (achtstellig).

Sie finden diese Angaben oben auf Ihrem HU-Prüfbericht. Mit den Angaben können Sie die HU online nachweisen. Bitte beachten Sie: Die erforderlichen Angaben für das Expressverfahren (Kennziffer der Prüfinstitution und Express-Code) sind nicht auf jedem HU-Prüfbericht enthalten.

Weitere Informationen:

Da das viel zu aufwendig ist und nur sehr entfernt etwas mit “Service” zu tun hat, entscheiden sich fast alle Autofahrer gegen den Internetservice und melden ihr Auto weiterhin klassisch an. Trotz mehrerer Stunden Wartezeit geht das viel schneller und einfacher als mit “i-Kfz”.

Das Kennzeichen kann mit umziehen

Wer umzieht, muss sich naturgemäß auch im neuen Wohnort anmelden. So weit, so gut. Und im Zuge dessen muss auch der Wagen umgemeldet werden. Das war in der Vergangenheit immer mit einem neuen Nummernschild verbunden. Dass dadurch Kosten entstehen, ist nicht schön, stört aber die meisten Autofahrer nicht, sie gehen zur Zulassungsbehörde und lassen sich ein neues Kennzeichen prägen.

Schmerzhafter als die übersichtlichen Kosten, die durch die Ummeldung des Autos entstehen, ist oft die emotionale Ebene. Wer von der alten in eine neue Heimat zieht, musste sich früher darauf einstellen, Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks prägen zu lassen.

Das ist heute nicht mehr nötig. Überall in Deutschland gibt es diese Verpflichtung des neuen Kennzeichens nicht mehr. Man muss zwar nach wie vor zur Zulassungsbehörde, um seinen Wagen umzumelden (schließlich muss die neue Anschrift in die Papiere eingetragen werden). Doch das Nummernschild, das man vorher hatte, kann man behalten. So kann man seine Heimatverbundenheit auch dann offen zur Schau tragen, wenn man längst an einem anderen Ort lebt.

Andererseits: Ein Kennzeichen des neuen Wohnorts ist auch ein Zeichen, dass man sich dort wohlfühlt.

Statistik: Verkehr in Regensburg

Jeweils aktuellste verfügbare Daten für die Stadt:

  • Kraftfahrzeuge: 102.053
  • Darunter Pkw: 85.043
  • Nutzfahrzeuge: 9.260
  • Krafträder: 6.901
  • Parkplätze im Leitsystem: 7.240
  • Buslinien: 89
  • Beförderte Personen ÖPNV: 38 Mio.

Regensburgs Altstadt ist so spektakulär schön und architektonisch / historisch wertvoll, dass sie selbstverständlich ein UNESCO Welterbe ist. Umfangreiche Spaziergänge verstehen sich von selbst.

Tipps:

  • Kirche St. Emmeram
  • Steinerne Brücke
  • Alte Kapelle
  • Neupfarrplatz
  • Haidplatz
  • Porta Praetoria
  • Oskar-Schindler-Haus
  • Golfmuseum

Liste der Stadtteile der Stadt Regensburg

Die Stadt ist in diese 18 Stadtbezirke / Stadtteile unterteilt:

  • Innenstadt
  • Stadtamhof
  • Steinweg-Pfaffenstein
  • Sallern-Gallingkofen
  • Konradsiedlung-Wutzlhofen
  • Brandlberg-Keilberg
  • Reinhausen
  • Weichs
  • Schwabelweis
  • Ostenviertel
  • Kasernenviertel
  • Galgenberg
  • Kumpfmühl-Ziegetsdorf-Neuprüll
  • Großprüfening-Dechbetten-Königswiesen
  • Westenviertel
  • Ober-/Niederwinzer-Kager
  • Oberisling-Leoprechting-Graß
  • Burgweinting-Harting
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Tage Wartezeit