Zulassungsstelle Stadt Trier

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Hier finden Sie die wichtigsten und hilfreichsten Infos bezüglich der 3 Kfz Zulassungsstellen der Stadt Trier sowie des Landkreises Trier-Saarburg mit den Außenstellen Hermeskeil und Saarburg. Bundesweit seltener Fall: Stadt und Landkreis haben eine “öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung” und arbeiten daher zusammen. Sie konnen sich also aussuchen, in welcher der 3 Zulassungsstellen Sie Ihr Fahrzeug zulassen, abmelden oder ummelden wollen.

Bereiten Sie sich optimal auf Ihren Termin vor: Von Adressen über Websites, Terminvereinbarung, Öffnungszeiten, Wartezeiten, Wunschkennzeichen, Kennzeichenmitnahme, Bewohnerparkausweise, Behindertenparkausweise und Umweltplaketten bis hin zu Kfz Steuer und Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung: Was über mehrere Behördenwebsites verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen.

Nicht vergessen: Vor der Zulassung die günstigste Kfz Versicherung für Ihr Fahrzeug ermitteln.

Zulassungsstelle Trier / Amt für Kfz Zulassungen

Kfz-Zulassungsbehörde, Hauptstelle
Thyrsusstr. 17-19
54292 Trier

Telefon: 0651 / 718-0
Fax: 0651 / 718-1388

Email: kfz-zulassung@trier.de

Zur Haupt-Website

Zur Online Terminvereinbarung

Öffnungszeiten (nur mit Termin)

Montag: 7:00 – 13:00 Uhr (nur Ausfuhrkennzeichen: ab 9:00 Uhr)

Dienstag: 7:00 – 13:00 Uhr (nur Ausfuhrkennzeichen: ab 9:00 Uhr)

Mittwoch: 7:00 – 13:00 Uhr (nur Ausfuhrkennzeichen: ab 9:00 Uhr)

Donnerstag: 10:00 – 18:00 Uhr (nur Ausfuhrkennzeichen: bis 16:00 Uhr)

Freitag: 7:00 – 13:00 Uhr (nur Ausfuhrkennzeichen: ab 9:00 Uhr)

Parkplätze

Parkplätze gibt es rund um das Amtsgebäude in meist ausreichender Menge.

Öffentliche Verkehrsmittel

Buslinien: 1 und 86, Haltestelle Hauptfriedhof

Landkreis Trier-Saarburg
Zulassungsstelle, Außenstelle Saarburg

Graf-Siegfried-Str. 32
54439 Saarburg

Telefon: 0651 / 718-0
Fax: 0651 / 718-1388

Email: kfz-zulassung@trier.de

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Öffnungszeiten

Montag: 7:30 – 10:30 Uhr

Dienstag: 7:30 – 10:30 Uhr

Mittwoch: 7:30 – 10:30 Uhr

Donnerstag: 7:30 – 10:30 Uhr

Freitag: 7:30 – 10:30 Uhr

Parkplätze

Parkplätze gibt es hinter dem Amtsgebäude (Zufahrt über Heckingstraße).

Landkreis Trier-Saarburg
Zulassungsstelle, Außenstelle Hermeskeil

Langer Markt 17
54411 Hermeskeil

Telefon: 0651 / 718-0
Fax: 0651 / 718-1388

Email: kfz-zulassung@trier.de

Zur Haupt-Website

Öffnungszeiten

Montag: 7:30 – 10:30 Uhr

Dienstag: 7:30 – 10:30 Uhr

Mittwoch: 7:30 – 10:30 Uhr

Donnerstag: 7:30 – 10:30 Uhr

Freitag: 7:30 – 10:30 Uhr

Parkplätze

Parkplätze gibt es in der Alten Poststraße und an der B 327 (Bundesaregntur für Arbeit, Norma).

  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Zulassung von Neufahrzeugen
  • E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
  • Umschreibung von Fahrzeugen mit oder ohne Halterwechsel
  • Abmeldung / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel
  • Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
  • Zuteilung von Saisonkennzeichen/ Änderung des Saisonzeitraumes
  • Außerbetriebsetzungen (nur bei vorhandenen gesiegelten Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren, jedoch keine Oldtimerkennzeichen)
  • Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust oder Diebstahl
  • Ausgabe von Feinstaubplaketten
  • Nachstempelung von Kennzeichen
  • Rote Dauerkennzeichen
  • H-Kennzeichen (Oldtimer)
  • Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger Arbeitsmaschinen)
  • Alle Zulassungsvorgänge, bei denen eine technische Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss (auch Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt ein kleineres Kennzeichen erforderlich ist)
  • Technische Änderungen am Fahrzeug
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) und roten Dauerkennzeichen
  • Umkennzeichnungen nach Verlust von Kennzeichenschildern oder aufgrund eines Änderungswunsches
  • Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren
  • Tempo-100 Plaketten für Anhänger

Um Ihr Fahrzeug, an-, ab- oder umzumelden, sollten Sie diese Dokumente mitbringen:

KFZ anmelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), am besten vorher einen Kfz Versicherungsvergleich durchführen
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer (hier: Beispiel für Bielefeld)
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ ummelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ abmelden

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen
  • Bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht

Weitere Dokumente sind nur bei bestimmten Vorgängen nötig, zum Beispiel die Betriebserlaubnis von Anbau- oder / Tuning-Teilen durch den Hersteller dieser Teile.

Besuchen Sie unbedingt die obige Website oder fragen Sie im Zweifelsfall telefonisch nach, bevor Sie einen halben Tag Urlaub für einen Behördenbesuch einsetzen und dann doch etwas fehlt.

Hier können Sie Ihre Kfz Steuer berechnen

Geben Sie auf dieser Website des Bundesfinanzministeriums die Daten Ihres Fahrzeugs ein, um zu berechnen, welche Kfz-Steuer Sie erwartet. Vor allem vor einer Kaufentscheidung ist diese Kalkulation empfehlenswert, um auch diesen Teil der Fixkosten Ihres Fahrzeugs zu ermitteln.

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Tipps gegen Wartezeiten

Vereinbaren Sie hier einen Termin. Ohne Termin haben Sie auf absehbare Zeit keinen Zugang.

Die Wartezeiten lagen bei unseren Stichproben (zuletzt Juni 2022) bei 6 Tagen (Standort Hermeskeil) bis 9 Tagen (Standorte Trier und Saarburg). Wenn Sie mobil sind, empfiehlt es sich, die freien Termine aller drei Zulassungsstellen zu vergleichen.

In Zeiten ohne Terminpflicht gilt:

  • Dienstags bis Donnerstags sind die Wartezeiten kürzer als an anderen Tagen.
  • Meiden Sie Brückentage. Alle Ämter haben dann weniger Personal, und die Wartezeiten sind besonders lang.
  • Bei unseren Stichproben lagen die Wartezeiten auf einen Termin bei durchschnittlich 4 Werktagen. Das ist im bundesweiten Vergleich ein durchschnittlicher Wert.
  • Prüfen Sie unsere Checkliste “Das müssen Sie mitbringen”. Informieren Sie sich auf der oben genannten Webseite der Behörde darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.
  • Führen Sie einen Vergleich von Kfz Versicherungen durch, und bringen Sie die “Elektronische Versicherungsbestätigung” (eVB) mit (siehe “Das müssen Sie mitbringen”).

Umweltplaketten

Feinstaubplaketten / Umweltplaketten erhalten Sie bei der Zulassung / Ummeldung im Strassenverkehrsamt. Sie können sie aber auch bei allen anderen bundesdeutschen Kfz-Zulassungsbehörden, den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen für den Kfz-Verkehr (TÜV, DEKRA, GTÜ) und allen zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Werkstätten erwerben.

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Autokauf / Verkauf: Tipps gegen Betrüger

Käufer mit Visitenkarten, die bei der Besichtigung den Preis drücken. Dubiose Händler, die sich um die Sachmängelhaftung drücken. Anzahlungen, die Sie nie wieder sehen. Gebrauchtwagengarantien / Reparaturversicherungen, die Sie abzocken. betrügerische Scheinangebote als “Testwagenfahrer” oder “Werbefahrer”. Darauf sollten Sie achten:

ADAC Ratgeber: So melden Sie Ihr Auto an oder ab

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Gibt es eine Trierer Umweltzone?

Nein. Die Trierer Luft ist zu sauber. Im Rahmen des Luftreinhalteplans für Feinstaub und Stickoxide werden die Schadstoffbelastungen überwacht. Sofern die Grenzwerte nicht gesenkt werden, ist keine Umweltzone in Sicht. Die Stadt begründete die Ablehnung einer Umweltzone wie die meisten anderen Städte, die darauf verzichten:

Die meisten Autos, die in der Stadt unterwegs seien, haben ohnehin eine grüne Plakette und freie Fahrt in Umweltzonen. Ein Verbot für die sehr wenigen Autos ohne grüne Plakette hätte keinen nennenswerten Effekt auf die Stickoxidbelastung im Stadtgebiet.

Auf dieser Webseite des Umweltbundesamts finden Sie eine Gesamtübersicht aller Umweltzonen in Deutschland.

Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise beantragen

Ihren Bewohnerparkausweis können Sie mit diesem Formular online beantragen.

Zuständig für Bewohnerparkausweise / Bewohnerparkzonen:

Stadtverwaltung Trier, Bürgeramt
Rathaus, Am Augustinerhof
54290 Trier

Telefon: 0651/718-0 oder 115

Telefax: 0651/718-4903

Öffungszeiten:

Montag: 10 bis 18 Uhr

Dienstag und Mittwoch: 7 bis 13 Uhr

Donnerstag: 10 bis 18 Uhr, sowie 18 bis 19 Uhr nur mit Termin

Freitag: 8 bis 13 Uhr

Website der Stadt Trier

Liste der Bewohnerparkzonen der Stadt Trier

Innenstadt

  • Bewohnerparkzone A:
    Sonderparkplätze für Bewohner: In der Olk, Frauen-, Salvian- und Feldstraße. Nutzung der Plätze mit Parkscheinautomaten: Zuckerbergstraße, Windmühlenstraße zwischen Böhmer- und Johannisstraße, Krahnenstraße auf dem Parkplatz im unteren Teil (keine Parkzeitbeschränkung).
  • Bewohnerparkzone B:
    Nutzung der Plätze mit Parkscheinautomaten: Kaiserstraße zwischen Hindenburg- und Lorenz-Kellner-Straße, Augustinerhof, Augustiner-, Jüdemer-, Antonius- und Karl-Marx-Straße zwischen Haus Nr. 23 und 25, Feldstraße bei Autohaus Hess, Lorenz-Kellner-Straße, Augustinerhof Parkplatz (nicht auf dem Privatparkplatz hinter den Schranken).
    Einschränkungen: Bei Verlegung des Wochenmarktes (Dienstag und Freitag) vom Viehmarkt auf den Augustinerhof wird der Innenbereich des Augustinerhof-Parkplatzes ab 4 Uhr morgens gesperrt. Verbotswidrig parkende Fahrzeuge müssen abgeschleppt werden. Feste Termine für die Verlegung sind die Peter-und-Paul-Messe (Mai/Juni) und die Allerheiligenmesse (um den 1. November). Verlegungen aus anderen Gründen sind möglich, es wird gebeten, die Veröffentlichungen in den lokalen Medien zu beachten. Die Sperrungen werden jeweils mehrere Tage im Voraus durch Verkehrszeichen angekündigt.
    In der Kaiserstraße kommt es von Mitte November bis Mitte März zwischen Hindenburg- und Lorenz-Kellner-Straße zu tageweise Sperrungen des Parkstreifens für PkW, so dass dort nur Busse parken dürfen. Verbotswidrig parkende PkW werden abgeschleppt. Es ist die tagesaktuelle Beschilderung vor Ort zu beachten, die jeweils fristgerecht angebracht wird.
  • Bewohnerparkzone Ca:
    Nutzung der Plätze mit Parkscheinautomaten: Gartenfeldstraße.
  • Bewohnerparkzone D:
    Sonderparkplätze für Bewohner: Liebfrauen- und Mustorstraße auf ausgewiesenen Flächen, Predigerstraße zwischen Dominikaner- und Windstraße, Banthus- und Dominikanerstraße zwischen Große Eulenpfütz und Windstraße. Außerdem in der Großen und Kleinen Eulenpfütz. Sie können auf dem Parkplatz „Roter Turm“ (Konstantinparkplatz) parken und sind von der Gebührenpflicht u. Höchstparkzeit befreit.
  • Bewohnerparkzone K:
    Sonderparkplätze für Bewohner: Östliche Windstraße zwischen Balduin- und Predigerstraße, Predigerstraße zwischen Wind- und Sichelstraße, Sichelstraße zwischen Koch- und Deworastraße, Balduinstraße zwischen Sichel- und Windstraße. Nutzung der Plätze mit Parkscheinautomaten: Rindertanzstraße, Sieh um dich Parkplatz, Balduin-, Koch-, Sichel-, Dewora-, Dominikanerstraße zwischen Wind- und Deworastraße, Christophstraße.
  • Bewohnerparkzone KM:
    Sonderparkplätze für Bewohner: Lorenz-Kellner- und Wallstraße. Nutzung der Plätze mit Parkscheinautomaten bzw. Parkuhren: Bollwerkstraße, Karl-Marx-Straße (im Bereich Hs.-Nr. 63-71), Kaiserstraße zwischen Lorenz-Kellner-Straße und St. Barbara Ufer, Kaiserstraße: Parkplatz-West (gegenüber Wallstraße), Lorenz-Kellner-Straße Parkplatz (nicht auf dem Privatparkplatz hinter den Schranken), Parkplatz Johanniterufer/Ecke Dampfschiffstraße, Hinter dem Zollamt, Dampfschiffstraße, Feldstraße vor und gegenüber Autohaus Hess.
  • Bewohnerparkzone M:
    Sonderparkplätze für Bewohner: Merian-, Dany-, Ausoniusstraße, Martins- und Katharinenufer. Nutzung ohne Parkschein und Parkzeitbegrenzung: Parkplatz Lindenstraße und Merianstraße.
  • Bewohnerparkzone N1:
    Sonderparkplätze für Bewohner: Weberbach 21 bis Bushaltestelle an der Basilika, Jesuitenstraße, Gangolfstraße. Nutzung der Plätze mit Parkscheinautomaten: Parkplatz am Palastgarten.
  • Bewohnerparkzone N2:
    Sonderparkplätze für Bewohner: Kaiserstraße (hinter dem Kiosk), Hindenburgstraße (Ostseite), German-, Gervasius- und Pfützenstraße. Nutzung der Plätze mit Parkscheinautomaten: Pfützen-, Rahnenstraße, auf der Weberbach zwischen Rahnen- und Wechselstraße,  Hindenburgstraße auf der Westseite,  vor der Stadtbibliothek und auf dem Parkplatz in der Allee-Kaiserstraße zwischen Neustraße und Hindenburgstraße.
  • Bewohnerparkzone O:
    Sonderparkplätze für Bewohner: Walramsneustraße, Oeren-, Dietrichstraße zwischen Walramsneustraße und Paulusplatz, Böhmerstraße gemäß Beschilderung. Nutzung ohne Parkschein und Parkzeitbegrenzung: Parkplatz Irminenfreihof
  • Bewohnerparkzone P:
    Nutzung ohne Parkschein und Parkzeitbegrenzung: Parkplatz Langstraße, Deutschherren-., Bruchhausen-, Kutzbach-, Franz-Ludwig-, Moselstraße, Pferdemarkt, bewirtschafteter Motorradparkplatz an der Treviris-Passage.

Nord

  • Bewohnerparkzone E:
    Sonderparkplätze für Bewohner: Benediktinerstraße zwischen Maar- und Kloschinskystraße. Nutzung der Plätze mit Parkscheinautomaten: Maarstraße zwischen Paulin- und Kloschinskystraße und Parkplatz, Engelstraße, Benediktinerstraße zwischen Kloschinsky- und Wilhelm-Leuschner-Straße, Bach-, Kloschinsky-., Theobald- und Zeughausstraße.
  • Bewohnerparkzone G:
    Sonderparkplätze für Bewohner: Steinhausenstraße. Nutzung der Plätze mit Parkscheinautomaten: Glockengießer-, Peter-Friedhofen-, Zurmaiener, Remigiusstraße.
  • Bewohnerparkzone I:
    Sonderparkplätze für Bewohner: Brahms-, Max-Brandts-, Gärtnerstraße und Im Sonnenschein. Nutzung der Plätze mit Parkscheibenregelung: Nalbachstraße.
  • Bewohnerparkzone L:
    Nutzung der Plätze mit Parkscheinautomaten: Maarstraße zwischen Kloschinsky- und Zurmaienerstraße, Zurmaienerstraße zwischen Maar- und Einmündung Neue Zurmaienerstraße. Wilhelm-Leuschner-Straße.
  • Bewohnerparkzone R:
    Sonderparkplätze für Bewohner: Göben- und Moltkestraße. Nutzung der Plätze mit Parkscheinautomaten: Maximin-, Thebäerstraße von Maximin- bis Göbenstraße, Petrusstraße, Bahnhofsplatz vor Haus Heitkamp.
  • Bewohnerparkzone T:
    Sonderparkplätze für Bewohner: Alkuin-, Palmatius- und Schöndorferstraße von Thebäerstraße bis In der Reichsabtei, Balthasar-Neumann-Straße außer Parkstreifen vor Hausnummern 1-3. Nutzung der Plätze mit Parkscheinautomaten: Paulinstraße von Balthasar-Neumann-Straße bis Wasserweg, Thebäerstraße von Maximinstraße bis Balthasar-Neumann-Straße, Schöndorferstraße von Schönbornstraße bis Wasserweg.
  • Bewohnerparkzone Z:
    Sonderparkplätze für Bewohner: Georg Schmitt Platz vor dem Haus Zurlaubener Ufer 93. Nutzung der Plätze mit Parkscheinautomaten: Parkplatz Zimmerstraße.

Süd

  • Bewohnerparkzone S:
    Sonderparkplätze für Bewohner: Spee-, Bäder- und Gilbertstraße ab Speestraße. Nutzung der Plätze mit Parkscheinautomaten: Gilbertstraße von Friedrich-Wilhelm- bis Speestraße und der bewirtschaftete Parkplatz Speestraße.
  • Bewohnerparkzone W:
    Sonderparkplätze für Bewohner: Nikolausstraße, Weidegasse, Eberhardstraße. Nutzung der Plätze mit Parkscheinautomaten: Friedrich-Wilhelm-Straße zwischen Saarbrückerstraße und Südallee, Gilbertstraße zwischen Saar- und Friedrich-Wilhelm-Straße.

Rechtliches

Bewohnerparkausweise berechtigen Anwohner, sich in ihrer Nähe einen Parkplatz suchen zu dürfen – mehr nicht. Ein Bewohnerparkausweis bzw. Anwohnerparkausweis beinhaltet nicht das Recht auf einen Parkplatz. Um einen solchen Ausweis zu beantragen, benötigen Sie:

  • Personalausweis, oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung (ebenso bei ausländischen Pass)
  • Kraftfahrzeugschein
  • Gegebenenfalls den bereits vorhandenen Parkausweis
  • Sofern Sie nicht der Eigentümer sind: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug allein und dauerhaft nutzen
  • Bei Zweitwohnsitz: Meldebescheinigung mitbringen.
  • Bei Firmenwagen: Bescheinigung des Arbeitgebers für privat genutztes Dienstfahrzeug

Kosten für einen Bewohnerparkausweis / Anwohnerparkausweis: Derzeit 30,70 € jährlich (Angabe ohne Gewähr, kann sich ändern)

Für Wohnmobile und Lkw sind Anwohnerparkausweise in den meisten Kommunen nicht möglich, für Car-Sharing in vielen Kommunen schon. In den meisten Städten und Landkreisen ist für jeden im Haushalt gemeldeten Pkw ein Parkausweis erhältlich. Bei manchen ist es auf 1 Pkw pro Haushalt begrenzt, was regelmäßig zu Rechtsstreitigkeiten führt.

Bundeseinheitliche Rechtsgundlagen:

Schwerbehinderten-Parkausweis / Parkgenehmigung für Schwerbehinderte beantragen

Zuständig für “Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen” (Schwerbehindertenparkausweise):

Zulassungsstelle Trier / Amt für Kfz Zulassungen

Kfz-Zulassungsbehörde, Hauptstelle
Thyrsusstr. 17-19
54292 Trier

Telefon: (0651) 115
Fax: 0651 / 718-2368

Zur Website

Email: Nur über dieses Kontaktformular

Öffnungszeiten

Sondertermine außerhalb der Servicezeiten sind möglich (können per Telefon oder Kontaktformular vereinbart werden)

Montag: 9:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag: 9:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch: 9:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr

Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr

Parkplätze

Parkplätze gibt es rund um das Amtsgebäude in meist ausreichender Menge.

Öffentliche Verkehrsmittel

Buslinien: 1 und 86, Haltestelle Hauptfriedhof

Bearbeitungsdauer

Den blauen Parkausweis kann man in der Regel gleich beim Termin mitnehmen. Beim orangenen Parkausweis kann es ein paar Tage dauern, weil im Rahmen der Amtshilfe die Versorgungsverwaltung um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.

Zur Website des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung mit weiteren Informationen über den Parkausweis

Wir empfehlen Ihnen, den kostenlosen Ratgeber “Behinderung und Ausweis” (pdf, 272 Seiten) des niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie herunterzuladen. Ist zwar nicht für dieses Land gedacht, aber gut gemacht und auch hier anwendbar.

Voraussetzungen

Antragsteller dürfen in der Regel weder eine Garage noch einen Stellplatz außerhalb öffentlicher Verkehrsfläche (auch gemietet) besitzen. Bestehen Parkmöglichkeiten auf dem Privatgrundstück des Hauses und ist der Antragsteller Mieter, ist eine Bestätigung des Vermieters vorzulegen, dass keine Vermietung an den Schwerbehinderten möglich ist.

Menschen, die hochgradig und amtlich anerkannt gehbehindert sind, können einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz beantragen. Auch Blinde / stark Sehbehinderte, die von einer Begleitperson gefahren werden, können einen solchen personenbezogenen Parkplatz beantragen. Im Behörden-Jargon nennt sich das “Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen”.

Wie schwierig es ist, einen Behindertenparkausweis zu erhalten, beschrieb die Saarbrücker Zeitung (das Problem gibt es bundesweit) am 05.11.2017 unter “Ärgerlicher Hindernislauf zum Behinderten-Parkausweis”. Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung müssen einen Behinderungsgrad von 80 Prozent amtlich anerkannt bekommen. Der Sozialverband VdK befindet diese Hürde als viel zu hoch ist. Vorübergehende Gehbehinderungen nach Operationen oder Unfällen berechtigen praktisch nie zu einem Behindertenparkausweis.

Rechtsgrundlagen:

Behindertenparkausweise setzen übrigens nicht voraus, dass ein behinderter Mensch das Fahrzeug selbst lenkt. Es muss sich jedoch jeweils um eine Fahrt handeln, die der Beförderung eines behinderten Menschen dient, für den der jeweilige Ausweis ausgestellt wurde.

Der blaue Parkausweis

Der blaue Parkausweis ist EU-weit gültig und berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf allgemeinen Behindertenparkplätzen, die mit dem Zusatzschild “Rollstuhlfahrersymbol” besonders gekennzeichnet sind.

Zusätzlich erleichtert der blaue Parkausweis das Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen während der Ladezeit, die für das Be- und Entladen freigegeben ist,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.

Diese Erleichterungen gelten nur sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Beantragen können den blauen Parkausweis:

  • schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen “aG”
  • Menschen mit beidseitiger Amelie (angeborenes Fehlverhalten einer oder mehrere Extremitäten) oder Phokomelie (angeborene Deformation der Gliedmaßen, bei der Hände oder Füße unmittelbar am Rumpf sitzen) oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen sowie
  • blinde Menschen mit Merkzeichen “Bl”

Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen.
Zudem besteht für diese Personen die Möglichkeit, einen individuellen Behindertenparkplatz zu beantragen.

Ohne einen blauen Parkausweis gibt es spezielle Ausnahmegenehmigungen für:

  • Menschen ohne Hände oder Arme,
  • kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m oder weniger und
  • Menschen, die eine Gurt- oder Helmbefreiung benötigen.

Der orangene Parkausweis

Der orange Parkausweis ist bundesweit gültig. Schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen, die die Voraussetzungen für den blauen Ausweis nicht erfüllen, können durch ihn unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt dieser Ausweis jedoch nicht. Er berechtigt zum Parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern

Auch dieser Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen. Bei Begrenzung der Parkzeit ist die Ankunftszeit auf einer Parkscheibe einzustellen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

„E“ steht für Elektroautos

Ein Aufkleber mit einem gut sichtbaren „E“ steht für Elektro-Auto steht. Wer ein solches Auto fährt, kann zum Beispiel an den meisten Ladestationen gebührenfrei parken. Nicht wenige kritische Geister vermuten hinter dem Vorteil des „E“-Aufklebers auch gleich noch ein paar Nachteile, beispielsweise dass Elektroautos bei der Zulassung teurer seien. Doch das ist nicht der Fall. Die Zulassung ist nicht teurer als bei anderen Autos, und auch die sogenannte Umkennzeichnung ist nicht teurer als bei herkömmlichen Fahrzeugen.

„H“ steht nicht für Hybridauto

Wenn das „E“ für Elektroauto steht, liegt es eigentlich nahe, dass ein „H“ für Hybridautos steht, oder? Nun, das könnte man annehmen, aber so ist es nicht. Befindet sich auf dem Nummernschild eines Fahrzeugs ein „H“, so macht dieser Buchstabe deutlich, dass es sich um einen Oldtimer handelt, also steht das „H“ für “historisches Fahrzeug”. Ein Kennzeichen mit einem „H“ ist nur erhältlich, wenn es mindestens 30 Jahre alt ist und dabei kein Fall für den Schrottplatz ist. Dort würde das „H“ allerdings auch keinen Nutzen haben.

Das Kennzeichen kann mit umziehen

Wer umzieht, muss sich naturgemäß auch im neuen Wohnort anmelden. So weit, so gut. Und im Zuge dessen muss auch der Wagen umgemeldet werden. Das war in der Vergangenheit immer mit einem neuen Nummernschild verbunden. Dass dadurch Kosten entstehen, ist nicht schön, stört aber die meisten Autofahrer nicht, sie gehen zur Zulassungsbehörde und lassen sich ein neues Kennzeichen prägen.

Schmerzhafter als die übersichtlichen Kosten, die durch die Ummeldung des Autos entstehen, ist oft die emotionale Ebene. Wer von der alten in eine neue Heimat zieht, musste sich früher darauf einstellen, Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks prägen zu lassen.

Das ist heute nicht mehr nötig. Überall in Deutschland gibt es diese Verpflichtung des neuen Kennzeichens nicht mehr. Man muss zwar nach wie vor zur Zulassungsbehörde, um seinen Wagen umzumelden (schließlich muss die neue Anschrift in die Papiere eingetragen werden). Doch das Nummernschild, das man vorher hatte, kann man behalten. So kann man seine Heimatverbundenheit auch dann offen zur Schau tragen, wenn man längst an einem anderen Ort lebt.

Andererseits: Ein Kennzeichen des neuen Wohnorts ist auch ein Zeichen, dass man sich dort wohlfühlt.

Die Porta Nigra ist natürlich DIE spektakuläre Sehenswürdigkeit der Stadt. Der Petrisberg bietet die beste Aussicht über die Stadt.

Weitere Tipps:

  • Amphitheater
  • Hauptmarkt
  • Karl-Marx-Haus
  • Zurlaubener Ufer
  • Spielzeugmuseum
  • Stadtmuseum Simeonstift
  • Rheinisches Landesmuseum
  • Die Steipe
  • Konstantin-Basilika
  • Kaiserthermen

Liste der Ortsbezirke von Trier

Die Stadt ist in diese 19 Ortsbezirke unterteilt:

  • Biewer
  • Ehrang
  • Eitelsbach
  • Euren
  • Filsch
  • Heiligkreuz
  • Innenstadt
  • Irsch
  • Kernscheid
  • Kürenz
  • Mariahof
  • Olewig
  • Pfalzel
  • Quint
  • Ruwer
  • Tarforst
  • Trier-Nord
  • Trier-Ost
  • Trier-Süd
  • Trier-West
  • Trier-West-Pallien
  • Weismark-Feyen
  • Zewen
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