Zulassungsdienst für Kfz im Landkreis Segeberg

Als Zulassungsdienst / Zulassungsservice für den Landkreis Stormarn übernehmen wir für Sie die Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung von Kraftfahrzeugen bei der Bad Segeberger und Norderstedter Zulassungsstelle.

Sparen Sie sich den Stress beim Behördengang. Sparen Sie einen halben Urlaubstag!

Wir kümmern uns auch um Wunschkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Zollkennzeichen, Eintragung von technischen Änderungen, Änderung von persönlichen Daten, usw.

So funktioniert der Zulassungsdienst

Bringen Sie uns einfach die erforderlichen Dokumente vorbei (siehe nachfolgende Checklisten). Unsere Adresse (nahe Norderstedt direkt hinter der Landesgrenze Schleswig-Holstein):

Langenhorner Chaussee 492
22419 Hamburg-Nord

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
07:30 Uhr – 18:30 Uhr

Sie erhalten von uns einen Abholschein. Wir benachrichtigen Sie, sobald Ihre Dokumente und ggf. Nummernschilder abholbereit sind.

Abhol- und Bring-Service
Pinneberg, Segeberg, Stormarn

Auf Wunsch bieten wir Ihnen für einen Aufpreis von 29,- Euro einen Abhol- und Bring-Service in den Landkreisen Pinneberg, Segeberg und Stormarn.

Gebühren- / Steuerrückstände: 15 € bei gescheiterten Vorgängen

Zulassungsstellen verweigern die Bearbeitung, wenn ein Kfz-Halter Rückstände bei der Kfz-Steuer, der Kfz-Versicherung, Bußgeldern oder Gebühren hat. Bitte informieren Sie uns vorher über solche Rückstände. Sonst müssen wir leider Kosten von 15 Euro für die Abweisung bei der Zulassungsstelle in Rechnung stellen.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.

Checklisten für Ihren Zulassungsvorgang

  1. Original Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein)
  2. Original Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kfz-Brief)
  3. Gültige Bescheinigung über HU (= Hauptuntersuchung / TÜV) und AU (Abgasuntersuchung) im Original (sofern das KFZ älter als 3 Jahre ist). Fahrzeuge über 7,5 Tonnen benötigen eine Bescheinigung der SP (Sicherheitsprüfung).
  4. Vollmacht für die Kfz Zulassung über unseren Zulassungsservice, mit Ihrer Original Unterschrift (Vollmacht hier downloaden)
  5. SEPA Lastschrifteinzugsermächtigung für Kfz-Steuer, mit Original Unterschrift und Kopie der Kontokarte bzw. EC-Karte (falls der Zahler vom Halter abweicht, wird zusätzlich vom Zahler eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung benötigt, sowie Ihre Original Unterschrift (SEPA hier downloaden)
  6. Original gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (für deutsche Staatsbürger). Sofern Sie kein deutscher Staatsbürger sind, bringen Sie bitte Ihren Reisepass mit Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel mit. Der Ausweis wird vor Ort farbfotokopiert und von uns beglaubigt. Damit bestätigen wir, dass wir den Original-Ausweis gesehen haben. Den Ausweis erhalten Sie sofort zurück.
  7. Versicherungsbestätigung / eVB Nummer. Falls Sie keine eVB Nr haben, können Sie über unseren Partner Check24 einen KFZ Versicherungsvergleich durchführen und bis zu 70 % sparen. Die eVB Nr. erhalten Sie in der Regel sofort nach Abschluss. (Hier klicken)
  8. Bisherige Nummernschilder – sofern das Kfz noch zugelassen ist. Nur sofern Sie die Kennzeichen übernehmen wollen, benötigen wir die Kennzeichen nicht.

Bei Firmen-Eintragungen benötigen wir zusätzlich den Gewerbeschein. Sofern das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, müssen wir den Handelsregisterauszug vorlegen. Außerdem ist der Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Geschäftsführers erforderlich. Bei GbR Firmen wird zusätzlich das Formular “Einverständniserklärung” benötigt.

  1. Original Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kfz-Brief)
  2. EG- Typübereinstimmung / CoC Papier (CoC = “Certificate of Conformity” / Konformitätsbescheinigung / EU-Übereinstimmungsbescheinigung, mit dem der Hersteller nachweist, dass das Auto den Normen der EU entspricht, also eine EU-Typgenehmigung hat). Fahrzeuge über 7,5 Tonnen benötigen eine Bescheinigung der SP (Sicherheitsprüfung).
  3. Vollmacht für die Kfz Zulassung über unseren Zulassungsservice, mit Ihrer Original Unterschrift (Vollmacht hier downloaden)
  4. SEPA Lastschrifteinzugsermächtigung für Kfz-Steuer, mit Original Unterschrift und Kopie der Kontokarte bzw. EC-Karte (falls der Zahler vom Halter abweicht, wird zusätzlich vom Zahler eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung benötigt, sowie Ihre Original Unterschrift (SEPA hier downloaden)
  5. Original gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (für deutsche Staatsbürger). Sofern Sie kein deutscher Staatsbürger sind, bringen Sie bitte Ihren Reisepass mit Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel mit. Der Ausweis wird vor Ort farbfotokopiert und von uns beglaubigt. Damit bestätigen wir, dass wir den Original-Ausweis gesehen haben. Den Ausweis erhalten Sie sofort zurück.
  6. Versicherungsbestätigung / eVB Nummer. Falls Sie keine eVB Nr haben, können Sie über unseren Partner Check24 einen KFZ Versicherungsvergleich durchführen und bis zu 70 % sparen. Die eVB Nr. erhalten Sie in der Regel sofort nach Abschluss. (Hier klicken)

Bei Firmen-Eintragungen benötigen wir zusätzlich den Gewerbeschein. Sofern das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, müssen wir den Handelsregisterauszug vorlegen. Außerdem ist der Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Geschäftsführers erforderlich. Bei GbR Firmen wird zusätzlich das Formular “Einverständniserklärung” benötigt.

  1. Original Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein)
  2. Original Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kfz-Brief)
  3. Vollmacht für die Kfz Zulassung über unseren Zulassungsservice, mit Ihrer Original Unterschrift (Vollmacht hier downloaden)
  4. Original gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (für deutsche Staatsbürger). Sofern Sie kein deutscher Staatsbürger sind, bringen Sie bitte Ihren Reisepass mit Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel mit. Der Ausweis wird vor Ort farbfotokopiert und von uns beglaubigt. Damit bestätigen wir, dass wir den Original-Ausweis gesehen haben. Den Ausweis erhalten Sie sofort zurück.
  5. Bisherige Nummernschilder – sofern das Kfz noch zugelassen ist. Nur sofern Sie die Kennzeichen übernehmen wollen, benötigen wir die Kennzeichen nicht.

Bei Firmen-Eintragungen benötigen wir zusätzlich den Gewerbeschein. Sofern das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, müssen wir den Handelsregisterauszug vorlegen. Außerdem ist der Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Geschäftsführers erforderlich. Bei GbR Firmen wird zusätzlich das Formular “Einverständniserklärung” benötigt.

  1. Original Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein)
  2. Gültige Bescheinigung über HU (= Hauptuntersuchung / TÜV) und AU (Abgasuntersuchung) im Original (sofern das KFZ älter als 3 Jahre ist). Fahrzeuge über 7,5 Tonnen benötigen eine Bescheinigung der SP (Sicherheitsprüfung).
  3. Vollmacht für die Kfz Zulassung über unseren Zulassungsservice, mit Ihrer Original Unterschrift (Vollmacht hier downloaden)
  4. SEPA Lastschrifteinzugsermächtigung für Kfz-Steuer, mit Original Unterschrift und Kopie der Kontokarte bzw. EC-Karte (falls der Zahler vom Halter abweicht, wird zusätzlich vom Zahler eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung benötigt, sowie Ihre Original Unterschrift (SEPA hier downloaden)
  5. Original gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (für deutsche Staatsbürger). Sofern Sie kein deutscher Staatsbürger sind, bringen Sie bitte Ihren Reisepass mit Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel mit. Der Ausweis wird vor Ort farbfotokopiert und von uns beglaubigt. Damit bestätigen wir, dass wir den Original-Ausweis gesehen haben. Den Ausweis erhalten Sie sofort zurück.
  6. Versicherungsbestätigung / eVB Nummer. Falls Sie keine eVB Nr haben, können Sie über unseren Partner Check24 einen KFZ Versicherungsvergleich durchführen und bis zu 70 % sparen. Die eVB Nr. erhalten Sie in der Regel sofort nach Abschluss. (Hier klicken)

Bei Firmen-Eintragungen benötigen wir zusätzlich den Gewerbeschein. Sofern das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, müssen wir den Handelsregisterauszug vorlegen. Außerdem ist der Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Geschäftsführers erforderlich. Bei GbR Firmen wird zusätzlich das Formular “Einverständniserklärung” benötigt.

  1. Bei einem Diebstahl von Nummernschildern benötigen wir das Dokument der Anzeige bei der Polizei. Bei einem Nummernschild-Diebstahl sind Sie verpflichtet, den Diebstahl sofort nach Entdeckung bei der Polizei melden.Bei einem Verlust ist keine Anzeige erforderlich. Die Polizei sollte jedoch unbedingt informiert werden. Bei einem Verlust benötigt die Zulassungsbehörde Ihre eidesstattliche Versicherung (hier downloaden).Sie werden sowohl bei Diebstahl als auch bei Verlust eine neue Kennzeichenkombination erhalten, denn Ihre alte Kennzeichenkombination ist für 10 Jahren in der polizeilichen Fahndung.
  2. Original Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein)
  3. Original Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kfz-Brief)
  4. Gültige Bescheinigung über HU (= Hauptuntersuchung / TÜV) und AU (Abgasuntersuchung) im Original (sofern das KFZ älter als 3 Jahre ist). Fahrzeuge über 7,5 Tonnen benötigen eine Bescheinigung der SP (Sicherheitsprüfung).
  5. Vollmacht für die Kfz Zulassung über unseren Zulassungsservice, mit Ihrer Original Unterschrift (Vollmacht hier downloaden)
  6. Original gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (für deutsche Staatsbürger). Sofern Sie kein deutscher Staatsbürger sind, bringen Sie bitte Ihren Reisepass mit Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel mit. Der Ausweis wird vor Ort farbfotokopiert und von uns beglaubigt. Damit bestätigen wir, dass wir den Original-Ausweis gesehen haben. Den Ausweis erhalten Sie sofort zurück.
  1. Bei einem Diebstahl von Nummernschildern benötigen wir das Dokument der Anzeige bei der Polizei.
    Bei einem Verlust benötigen wir Ihre eidesstattliche Versicherung (hier downloaden).
  2. Original Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kfz-Brief)
  3. Gültige Bescheinigung über HU (= Hauptuntersuchung / TÜV) und AU (Abgasuntersuchung) im Original (sofern das KFZ älter als 3 Jahre ist). Fahrzeuge über 7,5 Tonnen benötigen eine Bescheinigung der SP (Sicherheitsprüfung).
  4. Vollmacht für die Kfz Zulassung über unseren Zulassungsservice, mit Ihrer Original Unterschrift (Vollmacht hier downloaden)
  5. Original gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (für deutsche Staatsbürger). Sofern Sie kein deutscher Staatsbürger sind, bringen Sie bitte Ihren Reisepass mit Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel mit. Der Ausweis wird vor Ort farbfotokopiert und von uns beglaubigt. Damit bestätigen wir, dass wir den Original-Ausweis gesehen haben. Den Ausweis erhalten Sie sofort zurück.
  6. Unbedenklichkeitsbescheinigung (nur erforderlich, wenn Kfz außerhalb des Landkreises zugelassen ist)
  7. Eigentumsnachweis bzw. Rechnung (nur erforderlich, wenn der letzte Halter abweicht)
  1. Original Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein)
  2. Original Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kfz-Brief)
  3. Gültige Bescheinigung über HU (= Hauptuntersuchung / TÜV) und AU (Abgasuntersuchung) im Original (sofern das KFZ älter als 3 Jahre ist).
  4. Vollmacht für die Kfz Zulassung über unseren Zulassungsservice, mit Ihrer Original Unterschrift (Vollmacht hier downloaden)
  5. Original gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (für deutsche Staatsbürger). Sofern Sie kein deutscher Staatsbürger sind, bringen Sie bitte Ihren Reisepass mit Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel mit. Der Ausweis wird vor Ort farbfotokopiert und von uns beglaubigt. Damit bestätigen wir, dass wir den Original-Ausweis gesehen haben. Den Ausweis erhalten Sie sofort zurück.
  6. bei Änderung der Fahrzeugart bzw. der Fahrzeugleistung ist zusätzlich eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) erforderlich. Falls Sie keine eVB Nr haben, können Sie über unseren Partner Check24 einen KFZ Versicherungsvergleich durchführen und bis zu 70 % sparen. Die eVB Nr. erhalten Sie in der Regel sofort nach Abschluss. (Hier klicken)
  1. Original Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein)
  2. Gültige Bescheinigung über HU (= Hauptuntersuchung / TÜV) und AU (Abgasuntersuchung) im Original (sofern das KFZ älter als 3 Jahre ist). Fahrzeuge über 7,5 Tonnen benötigen eine Bescheinigung der SP (Sicherheitsprüfung).
  3. Vollmacht für die Kfz Zulassung über unseren Zulassungsservice, mit Ihrer Original Unterschrift (Vollmacht hier downloaden)
  4. Original gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (für deutsche Staatsbürger). Sofern Sie kein deutscher Staatsbürger sind, bringen Sie bitte Ihren Reisepass mit Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel mit. Der Ausweis wird vor Ort farbfotokopiert und von uns beglaubigt. Damit bestätigen wir, dass wir den Original-Ausweis gesehen haben. Den Ausweis erhalten Sie sofort zurück.
  1. Original Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein)
  2. Original Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kfz-Brief)
  3. Gültige Bescheinigung über HU (= Hauptuntersuchung / TÜV) und AU (Abgasuntersuchung) im Original (sofern das KFZ älter als 3 Jahre ist). Fahrzeuge über 7,5 Tonnen benötigen eine Bescheinigung der SP (Sicherheitsprüfung).
  4. Vollmacht für die Kfz Zulassung über unseren Zulassungsservice, mit Ihrer Original Unterschrift (Vollmacht hier downloaden)
  5. Original gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (für deutsche Staatsbürger). Sofern Sie kein deutscher Staatsbürger sind, bringen Sie bitte Ihren Reisepass mit Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel mit. Der Ausweis wird vor Ort farbfotokopiert und von uns beglaubigt. Damit bestätigen wir, dass wir den Original-Ausweis gesehen haben. Den Ausweis erhalten Sie sofort zurück.

Bei Firmen-Eintragungen benötigen wir zusätzlich den Gewerbeschein. Sofern das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, müssen wir den Handelsregisterauszug vorlegen. Außerdem ist der Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Geschäftsführers erforderlich. Bei GbR Firmen wird zusätzlich das Formular “Einverständniserklärung” benötigt.

  1. Original Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein)
  2. Original Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kfz-Brief)
  3. Gültige Bescheinigung über HU (= Hauptuntersuchung / TÜV) und AU (Abgasuntersuchung) im Original (sofern das KFZ älter als 3 Jahre ist). Fahrzeuge über 7,5 Tonnen benötigen eine Bescheinigung der SP (Sicherheitsprüfung).
  4. Vollmacht für die Kfz Zulassung über unseren Zulassungsservice, mit Ihrer Original Unterschrift (Vollmacht hier downloaden)
  5. SEPA Lastschrifteinzugsermächtigung für Kfz-Steuer, mit Original Unterschrift und Kopie der Kontokarte bzw. EC-Karte (falls der Zahler vom Halter abweicht, wird zusätzlich vom Zahler eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung benötigt, sowie Ihre Original Unterschrift (SEPA hier downloaden)
  6. Original gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (für deutsche Staatsbürger). Sofern Sie kein deutscher Staatsbürger sind, bringen Sie bitte Ihren Reisepass mit Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel mit. Der Ausweis wird vor Ort farbfotokopiert und von uns beglaubigt. Damit bestätigen wir, dass wir den Original-Ausweis gesehen haben. Den Ausweis erhalten Sie sofort zurück.
  7. Versicherungsbestätigung / eVB Nummer. Falls Sie keine eVB Nr haben, können Sie über unseren Partner Check24 einen KFZ Versicherungsvergleich durchführen und bis zu 70 % sparen. Die eVB Nr. erhalten Sie in der Regel sofort nach Abschluss. (Hier klicken)
  8. Bisherige Nummernschilder – sofern das Kfz noch zugelassen ist.
  1. Original Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein)
  2. Original Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kfz-Brief)
  3. Gültige Bescheinigung über HU (= Hauptuntersuchung / TÜV) und AU (Abgasuntersuchung) im Original (sofern das KFZ älter als 3 Jahre ist). Fahrzeuge über 7,5 Tonnen benötigen eine Bescheinigung der SP (Sicherheitsprüfung).
  4. Vollmacht für die Kfz Zulassung über unseren Zulassungsservice, mit Ihrer Original Unterschrift (Vollmacht hier downloaden)
  5. SEPA Lastschrifteinzugsermächtigung für Kfz-Steuer, mit Original Unterschrift und Kopie der Kontokarte bzw. EC-Karte (falls der Zahler vom Halter abweicht, wird zusätzlich vom Zahler eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung benötigt, sowie Ihre Original Unterschrift (SEPA hier downloaden)
  6. Original gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (für deutsche Staatsbürger). Sofern Sie kein deutscher Staatsbürger sind, bringen Sie bitte Ihren Reisepass mit Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel mit. Der Ausweis wird vor Ort farbfotokopiert und von uns beglaubigt. Damit bestätigen wir, dass wir den Original-Ausweis gesehen haben. Den Ausweis erhalten Sie sofort zurück.
  7. Versicherungsbestätigung / eVB Nummer. Falls Sie keine eVB Nr haben, können Sie über unseren Partner Check24 einen KFZ Versicherungsvergleich durchführen und bis zu 70 % sparen. Die eVB Nr. erhalten Sie in der Regel sofort nach Abschluss. (Hier klicken)
  8. Original Kaufvertrag oder Rechnung (Eigentumsnachweis)
  9. Bisherige Nummernschilder (wenn das Kfz abgemeldet ist, wird nur die Abmeldebestätigung benötigt)

Bei Firmen-Eintragungen benötigen wir zusätzlich den Gewerbeschein. Sofern das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, müssen wir den Handelsregisterauszug vorlegen. Außerdem ist der Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Geschäftsführers erforderlich. Bei GbR Firmen wird zusätzlich das Formular “Einverständniserklärung” benötigt.

Pkw, Lkw, Wohnmobil:
Halterwechsel / Umschreibung
(Gebrauchtfahrzeug)

Mit Kennzeichenmitnahme

  • Behördengang bei Zulassungsstelle ohne Wartezeit für Sie
  • Prüfung Ihrer Unterlagen auf Vollständigkeit
  • Alte Nummernschilder werden übernommen

€ 79,-

Pkw, Lkw, Wohnmobil:
Umzug nach Segeberg
(Anschriftenänderung)

Mit Kennzeichenmitnahme

  • Behördengang bei Zulassungsstelle ohne Wartezeit für Sie
  • Prüfung Ihrer Unterlagen auf Vollständigkeit
  • Alte Nummernschilder werden übernommen

€ 79,-

Pkw, Lkw, Wohnmobil:
Zulassung

Mit ZUFALLSKENNZEICHEN

  • Behördengang bei Zulassungsstelle ohne Wartezeit für Sie
  • Prüfung Ihrer Unterlagen auf Vollständigkeit
  • 2 Nummernschilder (Zufallskennzeichen)

€ 110,-

Pkw, Lkw, Wohnmobil:
Zulassung

Mit Wunschkennzeichen

  • Behördengang bei Zulassungsstelle ohne Wartezeit für Sie
  • Prüfung Ihrer Unterlagen auf Vollständigkeit
  • Ihr Wunschkennzeichen (sofern verfügbar, bitte mehrere Alternativen angeben)
  • 2 Nummernschilder

€ 125,-

Kraftrad / Motorrad

Mit ZUFALLSKENNZEICHEN

  • Behördengang bei Zulassungsstelle ohne Wartezeit für Sie
  • Prüfung Ihrer Unterlagen auf Vollständigkeit
  • 2 Nummernschilder (Zufallskennzeichen)

€ 100,-

Kraftrad / Motorrad

Mit WUNSCHKENNZEICHEN

  • Behördengang bei Zulassungsstelle ohne Wartezeit für Sie
  • Prüfung Ihrer Unterlagen auf Vollständigkeit
  • Ihr Wunschkennzeichen (sofern verfügbar, bitte mehrere Alternativen angeben)
  • 2 Nummernschilder

€ 115,-

Kurzzeitkennzeichen

OHNE Versicherung

Behördengang bei Zulassungsstelle ohne Wartezeit für Sie
Prüfung Ihrer Unterlagen auf Vollständigkeit
2 Nummernschilder

€ 70,-

Kurzzeitkennzeichen

MIT Versicherung

Behördengang bei Zulassungsstelle ohne Wartezeit für Sie
Prüfung Ihrer Unterlagen auf Vollständigkeit
2 Nummernschilder

€ 100,-

Exportkennzeichen

Mit Versicherung für 15 Tage

  • Behördengang bei Zulassungsstelle ohne Wartezeit für Si
  • Prüfung Ihrer Unterlagen auf Vollständigkeit
  • 2 Nummernschilder

ab € 220,-

Exportkennzeichen

Mit Versicherung für 30 Tage

  • Behördengang bei Zulassungsstelle ohne Wartezeit für Sie
  • Prüfung Ihrer Unterlagen auf Vollständigkeit
  • 2 Nummernschilder

ab € 250,-

Zulassungsdienst Zulassungsservice Segeberg

Antworten auf Fragen zum Zulassungsdienst / Zulassungsservice

Was benötigt man, um ein Kraftfahrzeug zuzulassen?

Das hängt vor allem davon ab, ob ein Neufahrzeug zugelassen oder ein Gebrauchtfahrzeug umgemeldet werden soll. Bei einem Neufahrzeug kann es noch keine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein) und keinen TÜV-Nachweis geben. In jedem Fall benötigt man:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kfz-Brief)
  • eine SEPA Lastschrifteinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • eine Versicherungsbestätigung / eVB Nummer
  • Nummernschilder

Wie teuer ist ein Zulassungsdienst für Kraftfahrzeuge im Landkreis Segeberg?

Die Kosten eines Zulassungsdienstes hängen von der Art der Zulassung ab. Ein Neufahrzeug ist etwas aufwendiger als die bloße Umschreibung eines Halters oder einer Adresse. Am teuersten ist ein Exportkennzeichen mit Versicherung. Es kommt auch darauf an, ob ein Satz Nummernschilder im Preis enthalten ist (ist bei uns – außer bei einer Nummernschild-Mitnahme – der Fall). Gebühren der Behörde sind bei uns in jedem Fall im Preis enthalten. Unsere Preise beginnen bei 79 Euro.

Was ist der Unterschied zwischen Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (Kfz-Schein)?

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist auch als Kfz-Schein bekannt. Er ist ein Auszug aus der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kfz-Brief).

Die Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist klein und immer mit dem Fahrzeug mitzuführen, um sie auf Verlangen der Polizei zeigen zu können.

Die Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 hat etwas DIN A4 Format und belegt das Eigentum am Fahrzeug. Sie sollte immer außerhalb des Fahrzeugs an einem sicheren Ort aufbewahrt werden (Haus / Wohnung / Büro, idealerweise im Safe – auf jeden Fall gut versteckt, aber für Sie leicht auffindbar).

Was ist eine Hauptuntersuchung (HU)?

Die HZulassungsdienst Landkreis Segeberg TÜVauptuntersuchung (HU) ist auch als TÜV-Prüfung bekannt.

Sie ist bei Neufahrzeigen erstmalig nach 32 Monaten und danach alle 24 Monate fällig. Anhänger, Taxis etc. haben andere Intervalle.

Der Termin der HU ist sowohl in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz Schein) als auch in einem Prüfbericht von TÜV oder DEKRA vermerkt. Als Zulassungsdienst benötigen wir beides, um die bei der Zuöassungsbehörde vorzulegen.

Fahrzeuge über 7,5 Tonnen benötigen außerdem eine Bescheinigung der SP (Sicherheitsprüfung)

Warum ist bei einer Segeberger Kfz Zulassung ein SEPA-Lastschriftmandat erforderlich?

Der für die Kfz-Steuer zuständige Zoll hat einen relativ hohen Aufwand, um säumigen Steuerschuldnern hinterherzulaufen. Daher beschloss der Gesetzgeber, dass eine SEPA Lastschrifteinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer bei der Zulassung zu erteilen ist. Ansonsten erhalten Sie keine Zulassung für Ihr Fahrzeug. (SEPA hier downloaden)

Wozu benötigt man bei der Segeberger Kfz-Zulassung eine eVB Nummer?

Versicherungsbestätigung / eVB Nummer. Falls Sie keine eVB Nr haben, können Sie über unseren Partner Check24 einen KFZ Versicherungsvergleich durchführen und bis zu 70 % sparen. Die eVB Nr. erhalten Sie in der Regel sofort nach Abschluss. (Hier klicken)

Warum benötigt man für Segeberger Firmenwagen einen Gewerbeschein?

Auch wenn das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen werden, muss sich der Halter legitimieren. Während dies bei einem Privat-Kfz der Personalausweis oder Reiseßass mit meldebestätigung ist, ist dies bei einem Firmenfahrzeug der Gewerbeschein. Sofern das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, muss man den Handelsregisterauszug vorlegen. Außerdem ist der Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Geschäftsführers erforderlich. Bei GbR Firmen wird zusätzlich das Formular “Einverständniserklärung” benötigt.

ADAC Ratgeber: Wie meldet man ein Auto an oder ab?

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Hol-und Bringdienst für Zulassungsservice in diesen Gemeinden des Landkreises Segeberg:

Amtsfreie Gemeinden

  • 1. Bad Bramstedt
  • 2. Bad Segeberg
  • 3. Ellerau
  • 4. Henstedt-Ulzburg
  • 5. Kaltenkirchen
  • 6. Norderstedt
  • 7. Wahlstedt

Ämter:

  • 1. Bramstedt-Land
  • 2. Boostedt-Rickling
  • 3. Bornhöved
  • 4. Itzstedt
  • 5. Kaltenkirchen-Land
  • 6. Kisdorf
  • 7. Leezen
  • 8. Trave-Land

Unsere Tipps:

  • Kalkberg
  • Wildpark Eekholt
  • Erlebniswald Trappenkamp
  • Stadtpark Norderstedt
  • NOCTALIS Weld der Fledermäuse
  • Segeberger See
  • Feuerwehr-Museum Schleswig-Holstein