München (Stadt): Kfz Zulassungsstelle

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Hier finden Sie alle wichtigen Infos bezüglich der Kfz Zulassungsstelle für die Stadt (nicht den Landkreis) München.

Von Adressen über Websites, Öffnungszeiten, Wartezeiten, Wunschkennzeichen und Umweltplaketten bis hin zu Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung: Was über viele Behörden-Websites verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen und direkt verlinkt.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei der Umschreibung eines Gebrauchtwagens, der Kfz-Neuzulassung, der Außerbetriebsetzung oder der Wiederzulassung die “i-Kfz” Online Zulassung nutzen. Welche Voraussetzungen Sie und Ihr Fahrzeug erfüllen und wie Sie dabei vorgehen müssen, lesen Sie unter Online Zulassung Stadt München.

Die Landeshauptstadt München verfügt nur über eine einzige Zulassungsstelle (Eichstätter Str. 2), an der alle Behörde-Leistungen rund um Kraftfahrzeug-Ummeldungen und -Anmeldungen möglich ist. Die Bürgerbüros des Kreisverwaltungsreferats bieten ausschließlich folgende Leistungen an:

  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei einem Umzug innerhalb der Stadt München
  • Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Adressanmeldung in München mit eigenem Fahrzeug
  • Wiederzulassung auf den selben Halter, sofern das Fahrzeug nicht länger als 7 Jahre abgemeldet war und keine technischen Änderungen vorgenommen wurden. Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sind erforderlich.)
  • Fahrzeug außer Betrieb setzen (Kennzeichensiegel müssen unbeschädigt sein, Vorlage Zulassungsbescheinigung Teil I erforderlich)

Klicken Sie nachfolgend auf das + – Symbol, um zu sehen, was von Neuzulassungen bis zum Verlust der Zulassungsbescheinigung nur in der Eichstätter Str. 2 möglich ist:

  • Fabrikneues Fahrzeug anmelden
  • Fahrzeug umschreiben ohne zeitgleiche An- bzw. Ummeldung der Anschrift
  • Kurzzeit- und Saisonkennzeichen
  • Umweltplakette/Feinstaubplakette für Umweltzone beantragen
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungen und Umschreibungen mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke oder Arbeitsmaschinen)
  • Zulassung von Fahrzeugen, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt sind
  • Alle Zulassungsvorgänge bei denen eine technische Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss
  • Zulassung und Umschreibung von Oldtimerfahrzeugen (H-Kennzeichen)
  • Technische Änderungen am Fahrzeug
  • Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) oder roten Dauerkennzeichen
  • Zuteilung von E-Kennzeichen
  • Umkennzeichnung nach Verlust der Kennzeichenschilder oder aufgrund Änderungswunsch
  • Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren
  • Tempo 100 Plakette für Anhänger

Öffnungszeiten

Montag: 7 bis 12 Uhr
Dienstag 8:30 bis 12 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch 7 bis 12 Uhr
Donnerstag 8:30 bis 13:30 Uhr
Freitag 7 bis 12 Uhr

Anmeldeschluss / Ziehung letzter Wartemarken: Grundsätzlich 30 Min. vor Ende der Öffnungszeiten, kann bei starkem Andrang vorverlegt werden! Daher: Möglichst früh kommen oder Termin vereinbaren!

Adresse / Kontakt

Landeshauptstadt München
Hauptabteilung III Straßenverkehr,
Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Str. 2
80686 München

Telefon: 089 233-96090
Fax: 089 233-36053
Email: zulassung.kvr@muenchen.de
Zur Website

Nebenstelle Ruppertstraße

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR), Bürgerbüro
Hauptabteilung II Einwohnerwesen
Ruppertstraße 19
80337 München
Tel.: 089 233-96000
Fax: 089 233-45371
Zur Website

Öffnungszeiten:
Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr

Straßenverkehrsamt Eichstätter Str. 2

  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Zulassung von Neufahrzeugen
  • E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
  • Umschreibung von Fahrzeugen mit oder ohne Halterwechsel
  • Abmeldung / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel
  • Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
  • Zuteilung von Saisonkennzeichen/ Änderung des Saisonzeitraumes
  • Außerbetriebsetzungen (nur bei vorhandenen gesiegelten Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren, jedoch keine Oldtimerkennzeichen)
  • Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust oder Diebstahl
  • Ausgabe von Feinstaubplaketten
  • Nachstempelung von Kennzeichen
  • Rote Dauerkennzeichen
  • H-Kennzeichen (Oldtimer)
  • Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger Arbeitsmaschinen)
  • Alle Zulassungsvorgänge, bei denen eine technische Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss (auch Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt ein kleineres Kennzeichen erforderlich ist)
  • Technische Änderungen am Fahrzeug
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) und roten Dauerkennzeichen
  • Umkennzeichnungen nach Verlust von Kennzeichenschildern oder aufgrund eines Änderungswunsches
  • Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren
  • Tempo-100 Plaketten für Anhänger

Wunschkennzeichen online reservieren bei der Stadt München

Sie können die Reservierung ausschließlich auf dieser Website der Behörde beantragen (andere Webseiten, die den Eindruck erwecken, sie würden Ihnen Wunschkennzeichen verschaffen, stellen auch lediglich auf dieser Website einen Antrag). Nach Ihrer Zustimmung zu den Datenschutzbestimmungen sehen Sie eine Eingabemaske. Geben Sie Ihr Wunschkennzeichen ein. Wahrscheinlich werden Sie mehrere Versuche benötigen, da die meisten Kennzeichen vergeben sind. Sobald ein Kennzeichen verfügbar ist, geben Sie Ihre persönlichen Daten ein. Ihr Wunschkennzeichen wird dann für 3 Monate blockiert.

Notieren Sie das reservierte Kennzeichen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug selbst zulassen wollen, nennen sie das Kennzeichen bei der Zulassung. Beauftragen Sie einen Zulassungsservice, geben Sie das Kennzeichen bei der Bestellung an.

Die Reservierungsgebühr von 12,80 € wird nur im Falle einer Fahrzeuganmeldung /-ummeldung fällig.

Kurze Kennzeichenkombinationen (z.B. M-M 1) werden gemäß Gesetz allenfalls dann durch die Zulassungsbehörde zugeteilt, sofern das Fahrzeug bauartbedingt keinen größeren Kombinationen Platz bietet. Selbst Motorräder erhalten seit 2017 keine Kurzkennzeichen mehr. Über die Zuteilung kurzer Kennzeichenkombinationen entscheidet die Zulassungsbehörde im Einzelfall. Privatpersonen, deren Nummernschild nur 1 Buchstaben und 1 Zahl haben (so wie hier), scheinen einen besonderen Draht zum Straßenverkehrsamt zu haben (fragen Sie einfach die Fahrer, wenn sie einen sehen). Daher können solche Wünsche nicht per Online-Reservierung berücksichtigt werden. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsbehörde.

Die Buchstabenserien HJ, KZ, NS, SA sowie SS stehen niemals zur Verfügung. Bei Saison- und Oldtimerkennzeichen darf die Kombination aus Zahlen und Buchstaben insgesamt 5 Zeichen nicht überschreiten.

Mögliche Kennzeichenkombinationen für Motorräder und Leichtkrafträder

2 Buchstaben und 3 Ziffern, nur in der Größe 220 x 200 Millimeter (mehr Infos)

Mögliche Kennzeichenkombinationen für PKW und LKW

1 Buchstabe und 4 Ziffern
2 Buchstaben und 3 Ziffern
2 Buchstaben und 4 Ziffern

Um Missbrauch zu verhindern, ist die Übertragung eines Wunschkennzeichens auf Dritte unzulässig. Die Wahl eines Wunschkennzeichens ist auch dann möglich, wenn dem Fahrzeug bereits ein Berliner Kennzeichen zugeteilt wurde. Für die Zuteilung Ihres reservierten Wunschkennzeichens ist die Vorlage des Ausdrucks der Reservierungsbestätigung erforderlich. Darüber hinaus können Sie bei der Außerbetriebsetzung eines Berliner Fahrzeuges das bisherige Kennzeichen auf den letzten eingetragenen Halter reservieren lassen.

Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise

In über 60 Münchner “Parkraummanagementgebieten” (die meisten davon innerhalb des Mittleren Rings) können nur noch Bewohner uneingeschränkt parken.

Bewohnerparkausweise berechtigen Anwohner, sich in ihrer Nähe einen Parkplatz suchen zu dürfen – mehr nicht. Ein Bewohnerparkausweis bzw. Anwohnerparkausweis beinhaltet nicht das Recht auf einen Parkplatz. Um einen solchen Ausweis zu beantragen, benötigen Sie:

  • Personalausweis, oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung (ebenso bei ausländischen Pass)
  • Kraftfahrzeugschein
  • Gegebenenfalls den bereits vorhandenen Parkausweis
  • Sofern Sie nicht der Eigentümer sind: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug allein und dauerhaft nutzen
  • Bei Zweitwohnsitz: Meldebescheinigung mitbringen.
  • Bei Firmenwagen: Bescheinigung des Arbeitgebers für privat genutztes Dienstfahrzeug

Kosten für einen Bewohnerparkausweis / Anwohnerparkausweis: Derzeit 30,00 € jährlich (Angabe ohne Gewähr, kann sich ändern)

Für Wohnmobile und Lkw sind Anwohnerparkausweise in den meisten Kommunen nicht möglich, für Car-Sharing in vielen Kommunen schon. Informationen der Behörde zu Bewohnerparkausweisen, zur Lage der Bewohnerparkzonen und Antworten auf die meistgestellten Fragen finden Sie hier.

Ob Ihr Wohnsitz heute oder bald in einem “Parklizenzgebiet” liegt, sehen Sie auf dieser Webseite.

Bundeseinheitliche Rechtsgundlagen:

Behindertenparkausweis beantragen bei der Stadt München

Menschen, die hochgradig und amtlich anerkannt gehbehindert sind, können einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz beantragen. Auch Blinde / stark Sehbehinderte, die von einer Begleitperson gefahren werden, können einen solchen personenbezogenen Parkplatz beantragen. Im Behörden-Jargon nennt sich das “Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen”.

Rechtsgrundlagen:

Auf dieser Website finden Sie alle Informationen darüber, wie Berechtigte einen Parkausweis und solche Sondergenehmigung / Parkfläche für das Stadtgebiet erhalten. Leider ist ein persönliches Vorsprechen erforderlich.

Öffentliche Behindertenparkplätze im Stadtgebiet finden Sie hier.

Behindertenparkausweise setzen übrigens nicht voraus, dass ein behinderter Mensch das Fahrzeug selbst lenkt. Es muss sich jedoch jeweils um eine Fahrt handeln, die der Beförderung eines behinderten Menschen dient, für den der jeweilige Ausweis ausgestellt wurde.

Der blaue Parkausweis

Der blaue Parkausweis ist EU-weit gültig und berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf allgemeinen Behindertenparkplätzen, die mit dem Zusatzschild “Rollstuhlfahrersymbol” besonders gekennzeichnet sind.

Zusätzlich erleichtert der blaue Parkausweis das Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen während der Ladezeit, die für das Be- und Entladen freigegeben ist,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.

Diese Erleichterungen gelten nur sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Beantragen können den blauen Parkausweis:

  • schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen “aG”
  • Menschen mit beidseitiger Amelie (angeborenes Fehlverhalten einer oder mehrere Extremitäten) oder Phokomelie (angeborene Deformation der Gliedmaßen, bei der Hände oder Füße unmittelbar am Rumpf sitzen) oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen sowie
  • blinde Menschen mit Merkzeichen “Bl”

Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen.
Zudem besteht für diese Personen die Möglichkeit, einen individuellen Behindertenparkplatz zu beantragen.

Ohne einen blauen Parkausweis gibt es spezielle Ausnahmegenehmigungen für:

  • Menschen ohne Hände oder Arme,
  • kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m oder weniger und
  • Menschen, die eine Gurt- oder Helmbefreiung benötigen.

Der orangene Parkausweis

Der orange Parkausweis ist bundesweit gültig. Schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen, die die Voraussetzungen für den blauen Ausweis nicht erfüllen, können durch ihn unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt dieser Ausweis jedoch nicht. Er berechtigt zum Parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern

Auch dieser Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen. Bei Begrenzung der Parkzeit ist die Ankunftszeit auf einer Parkscheibe einzustellen.

Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Hier können Sie Ihre Kfz Steuer berechnen

Geben Sie auf dieser Website des Bundesfinanzministeriums die Daten Ihres Fahrzeugs ein, um zu berechnen, welche Kfz-Steuer Sie erwartet. Vor allem vor einer Kaufentscheidung ist diese Kalkulation empfehlenswert, um auch diesen Teil der Fixkosten Ihres Fahrzeugs zu ermitteln.

Stadt München: Liste der Stadtbezirke

  • Altstadt-Lehel
  • Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt
  • Maxvorstadt
  • Schwabing-West
  • Au-Haidhausen
  • Sendling
  • Sendling-Westpark
  • Schwanthalerhöhe
  • Neuhausen-Nymphenburg
  • Moosach
  • Milbertshofen-Am Hart
  • Schwabing-Freimann
  • Bogenhausen
  • Berg am Laim
  • Trudering-Riem
  • Ramersdorf-Perlach
  • Obergiesing-Fasangarten
  • Untergiesing-Harlaching
  • Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
  • Hadern
  • Pasing-Obermenzing
  • Aubing-Lochhausen-Langwied
  • Allach-Untermenzing
  • Feldmoching-Hasenbergl
  • Laim

Unsere Tipps für neu hinzugezogene Bürger:

  • Englischer Garten
  • Deutsches Museum
  • Schloss Nymphenburg
  • Marienplatz
  • Viktualienmarkt
  • Stachus
  • Maximilianstraße
  • Residenz München
  • Olympiapark München
  • Alte Pinakothek
  • Hofbräuhaus
  • Oktoberfest
  • Frauenkirche
  • Asamkirche
  • Sendlinger Tor
  • Tierpark Hellabrunn
  • BMW Museum
  • Westpark

Termine und Tipps gegen Wartezeiten

Hier finden Sie die Auflistung aller Dienstleistungen, die die Haupt-Zulassungsstelle in der Eichstätterstraße 2, der Nebenstelle in der Ruppertstraße 19 sowie in den Bürgerbüros Pasing, Leonrodstraße, Riesenfeldstraße, Orleansplatz und Forstenrieder Allee anbieten.

Die Wartezeiten des Kreisverwaltungsreferats sind bei jährlich rd. 900.000 zu bearbeitenden Anliegen enorm. Tipps:

  • Vereinbaren Sie hier einen Termin in der Hauptstelle der Stadt München.
  • Montags, Mittwochs und Freitags sind die Wartezeiten kürzer als an anderen Tagen.
  • Meiden Sie Brückentage. Die Ämter haben dann nur wenig Personal, und die Wartezeiten sind besonders lang.
  • Informieren Sie sich auf dieser Webseite der Stadt München darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.

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ADAC Ratgeber: So melden Sie Ihr Auto an oder ab

Nicht jeder Münchener Rekord zählt zu den positiven Highlights des Südens der Republik. So wurde beispielsweise schon in den 1960er Jahren der Stachus als das am meisten befahrene Straßenkreuz Europas „ausgezeichnet“. Ein Rekord, der gerade heute kaum noch Eindruck machen kann, sind doch faktisch alle Städte dabei, den Verkehr auf den Straßen zu reduzieren. Dennoch gilt auch heute noch die Donnersbergerbrücke als die in Europa meistbefahrene Kfz-Brücke.

Zwar ist die Politik in München ständig dabei, die Alternativen zum Auto den Menschen schmackhaft zu machen. Doch die wollen davon eher wenig wissen, was sich darin zeigt, dass im Jahr 2016 mehr als 700.000 Autos (davon fast 300.000 Diesel) in München angemeldet waren. Das sind 48 716 mehr als vor fünf Jahren und stellte einen weiteren Rekord der Münchner dar.

Es liegt nahe, dass bei so viel Straßenverkehr die Umwelt leiden muss. Aus diesem Grund richtete die Stadt München am 1.10.2008 eine Umweltzone ein. Sie betrifft sämtliche Straßen des Mittleren Rings, nur den Mittleren Ring selbst nicht. Dieser wurde von der Maßnahme ausgeschlossen, weil die Befürchtung laut wurde, den Verkehrsfluss zu behindern.

Noch ein Rekord: akuter Platzmangel

Bei so viel Autoverkehr sollte man annehmen, dass die Zulassungsstelle bestens ausgestattet ist. Ein großer Wartebereich, helle Räume, ein ausgewogenes Klima und freundliche Mitarbeiter sorgen für die Atmosphäre, die es braucht, um entspannt seinen neuen Wagen anzumelden. Doch diese Vorstellung kann man getrost beiseitelegen, denn das Gegenteil ist der Fall.
Die Zulassungsstelle Fürstenfeldbruck im Gewerbegebiet Hasenheide ist das genaue Gegenteil dessen, was man erwarten würde. Insgesamt 14 Schalter gibt es, und das klingt zunächst einmal gar nicht so schlecht. Doch die räumlichen Einschränkungen gehen sowohl Kunden als auch dem Personal an die Nerven. Im Schnitt kommen täglich 300 Menschen in die Zulassungsstelle, um ihre Autos anzumelden, abzumelden, neue Kennzeichen oder Wunschkennzeichen zu beantragen oder verloren gegangene Fahrzeugpapiere zu melden.

Das größte Problem der Zulassungsstelle Fürstenfeldbruck ist die Architektur, die vor rund 30 Jahren noch modern war, heute aber nicht mehr dem entspricht, was sich Mitarbeiter und Kunden vorstellen. Denn faktisch handelt es sich um nur einen einzigen Raum, in dem sich der Wartebereich und die schon angesprochenen Schalter befinden. Das sorgt für jede Menge Unruhe und – im wahrsten Sinne des Wortes – für dicke Luft. Das Klima in der Zulassungsstelle ist geprägt durch den dauerhaften Aufenthalt von Kunden und Personal, die sich die Luft im Raum teilen müssen. Doch auch die Größe der Halle ist ein Problem. Wenn es wirklich voll ist, müssen die Menschen sich damit anfreunden, vor dem Gebäude zu warten. Speziell bei Regen, Kälte oder Schnee alles andere als angenehm. Und die Mitarbeiter fühlen sich wie auf einem Präsentierteller, werden ständig „beobachtet“ und leiden unter dem akustischen Stress. Schließlich ist da keine Tür, die geschlossen werden könnte, um ein wenig Ruhe bei der Arbeit zu haben.

München bleibt Autostadt

Schmutzige Luft? Stress auf der Zulassungsstelle? Der Diesel-Skandal? Für die Münchener alles offenbar kein großes Problem. Sie lieben ihre Autos und wollen sich das nicht nehmen lassen. Stattdessen steigt die Zahl der Neuzulassungen weiter an, seit fünf Jahren schon ungebrochen.

Dass dabei eine wachsende Zahl von E-Autos ist, deckt sich mit der Realität jedoch nicht. Die wenigsten Neuzulassungen sind umweltfreundliche Elektroautos.

Politik und Experten sind sich zwar einig, dass dieser Trend gestoppt werden muss. Doch eine zündende Idee, wie genau das aussehen könnte, wurde noch nicht konkret formuliert.

Für den Landkreis ist das Landratsamt zuständig:

Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Tel. 089 6221-3000

Alle wichtigen Infos finden Sie hier.

Der Landkreis umfasst: Aschheim, Aying, Baierbrunn, Isartal, Brunnthal, Kreis München, Feldkirchen, Garching, Grasbrunn, Grünwald, Gräfelfing, Haar bei München, Hohenbrunn, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Ismaning, Kirchheim bei München, München, Neubiberg, Neuried, Oberhaching bei München, Oberschleißheim, Ottobrunn, Planegg, Pullach im Isartal, Putzbrunn, Sauerlach, Schäftlarn, Straßlach-Dingharting, Taufkirchen, Unterföhring, Unterhaching, Unterschleißheim

Autokauf / Verkauf: Tipps gegen Betrüger

Käufer mit Visitenkarten, die bei der Besichtigung den Preis drücken. Dubiose Händler, die sich um die Sachmängelhaftung drücken. Anzahlungen, die Sie nie wieder sehen. Gebrauchtwagengarantien / Reparaturversicherungen, die Sie abzocken. betrügerische Scheinangebote als “Testwagenfahrer” oder “Werbefahrer”. Darauf sollten Sie achten:

Burnout und Personalmangel

37 der 220 Mitarbeiter der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde im KVR konnten 2016 aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im Publikumsverkehr eingesetzt werden.

Zwar wurden bis 2018 129 zusätzliche Stellen genehmigt – aber die Stellen sind schwierig zu besetzen und erfordern eine umfangreiche Einarbeitungszeit. Zudem ist die Fluktuation hoch. Die Wartezeiten bleiben also relativ hoch.

Eine wesentliche Ursache des Problems sind unhöfliche und aggressive Kunden, die die Mitarbeiter für eine Situation beschimpfen, für die sie nichts können. Daher: Höflich bleiben, auch wenn die Wartezeiten lang und die gesetzlichen Vorschriften mühsam sind. Die Damen und Herren in der Behörde können nichts dafür.

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