12 Kfz Zulassungsstellen für den Landkreis München
Hier finden Sie die wichtigsten und hilfreichsten Infos bezüglich der Kfz Zulassungsstelle des Landkreises München.
Zudem finden Sie hier die Infos über die 11 weiteren Zulassungsstellen im südlichen Oberbayern, die Bürger aus dem Landkreis ebenfalls nutzen können, um Fahrzeuge an-, ab- oder umzumelden.
Von Adressen über Websites, Öffnungszeiten, Wartezeiten, Wunschkennzeichen, Kennzeichenmitnahme, Bewohnerparkausweise, Behindertenparkausweise und Umweltplaketten bis hin zu Kfz Steuer und Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung: Was über mehrere Behördenwebsites verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen.
Nicht vergessen: Vor der Zulassung die günstigste Kfz Versicherung für Ihr Fahrzeug ermitteln.
Zulassungsstelle Landkreis München
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
Email: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de
Nummernschilder günstig online kaufen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei der Umschreibung eines Gebrauchtwagens, der Kfz-Neuzulassung, der Außerbetriebsetzung oder der Wiederzulassung die “i-Kfz” Online Zulassung nutzen. Welche Voraussetzungen Sie und Ihr Fahrzeug erfüllen und wie Sie dabei vorgehen müssen, lesen Sie unter Online Zulassung Landkreis München.
Öffnungszeiten (nur mit Termin)
Montag: 7:30 – 12:00 Uhr
Dienstag: 7:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 7:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag: 7:30 – 12:00 Uhr
Parkplätze
Es befinden sich einige Parkplätze unmittelbar vor dem Landratsamt (siehe Karte).
Öffentliche Verkehrsmittel
Haltestelle Neukeferloh, Bretonischer Ring mit der Buslinie 240.
12 Zulassungsstellen für Bürger im südlichen Oberbayern
12 KFZ-Zulassungsbehörden im südlichen Oberbayern kooperieren. Fahrzeughalter aus einem der nachfolgenden Landkreise / Städte können Zulassungsvorgänge nicht mehr nur bei der Zulassungsbehörde des eigenen Wohnsitzes / Betriebssitzes zu erledigen, sondern bei jeder der folgenden teilnehmenden Zulassungsbehörden:
- Landkreis Miesbach (MB)
- Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen (TÖL)
- Landkreis Berchtesgadener Land (BGL)
- Landkreis Garmisch-Partenkirchen (GAP)
- Landkreis Mühldorf (MÜ)
- Landkreis München (M)
- Stadt Rosenheim (RO)
- Landkreis Rosenheim (RO)
- Landkreis Traunstein (TS)
- Landkreis Starnberg (STA)
- Landkreis Fürstenfeldbruck (FFB)
- Landkreis Altötting (AÖ)
Die Fahrzeuge erhalten dabei weiterhin ein Kennzeichen der Zulassungsbehörde, die für den Wohnort
bzw. den Betriebssitz zuständig ist. Die Kennzeichenbindung und somit auch die Zuständigkeit der
kennzeichenführenden Zulassungsbehörde bleiben bestehen, d.h. der Tölzer Bürger, der in Miesbach sein
Fahrzeug zulässt, erhält weiterhin ein Kennzeichen, das mit „TÖL” beginnt.
Zulassungsvorgang durchgeführt hat. So erhält zum Beispiel ein Fahrzeug aus dem Landkreis Traunstein,
das bei der Zulassungsbehörde des Landkreises Miesbach zugelassen wird, das Siegelwappen des
Landkreises Miesbach auf dem Kennzeichen.
Durch den elektronischen Datenaustausch über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) werden die Daten an die
für den Wohnort/Betriebssitz des Fahrzeughalters zuständige Zulassungsbehörde unverzüglich
weitergeleitet; ein Eintrag im ZFZR beim KBA erfolgt innerhalb von 30 Minuten nach der Zulassung.
Gleichzeitig werden die Zollverwaltung, die Versicherung und wenn nötig die bisherige Zulassungsbehörde
verständigt.
Konkret sind folgende Zulassungsvorgänge im Gebiet der erweiterten Zuständigkeit möglich:
- Zulassungen von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen
- Ummeldungen mit und ohne Halterwechsel
- Außerbetriebsetzungen
- Wiederinbetriebnahme nach Außerbetriebsetzung
- Änderung der Kennzeichenart (z.B. Saisonkennzeichen)
- Änderung von Halter- und Fahrzeugdaten
- Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen
- Neusiegelung Kennzeichen (hierfür müssen jedoch beide Kennzeichenschilder vorgelegt werden)
Die Kooperation bietet den Fahrzeughaltern mehrere Vorteile:
- Zeit- und Geldersparnis durch kürzere Wege
- Händler, Versicherungen und Zulassungsdienste können Zulassungsvorgänge von mehreren Zulassungsbezirken bei einer der teilnehmenden Behörden erledigen
- Es kann auf eine andere Behörde ausgewichen werden, wenn diese geschlossen hat
- Privatpersonen können Zulassungsvorgänge auch am Ort ihres Arbeitsplatzes erledigen
Bitte beachten Sie, dass Zulassungsanträge abgelehnt und an die zuständige Zulassungsbehörde verwiesen
werden müssen, wenn dort noch Gebührenrückstände bestehen. Bei Vorliegen von Kfz-Steuerschulden
muss der Antrag ebenfalls zurückgestellt werden, bis diese beglichen sind.
Bei Reservierung eines Wunschkennzeichens über die jeweiligen Homepages der Zulassungsbehörden wird
eine PIN-Nummer vergeben, welche bei Zulassung des Fahrzeuges bekannt gegeben werden muss. Damit
wird sichergestellt, dass das reservierte Kennzeichen tatsächlich nur für Sie (den Reservierenden)
zugeteilt wird.
Die Erteilung von evtl. notwendigen Ausnahmegenehmigungen ist derzeit nur bei der jeweils zuständigen
Zulassungsbehörde möglich.


Nutzen Sie die Online Zulassung des Landkreises München
Nutzen Sie möglichst die“i-Kfz“ Online Zulassung und Abmeldung. Bitte beachten Sie: Dies ist nur bei neueren Fahrzeugbriefen / Zulassungsbescheinigungen möglich, siehe „internetbasierte Kraftfahrzeugzulassung“).
Tipps gegen Wartezeiten
- Vereinbaren Sie hier online einen Termin für die Zulassungsstelle. Sollte das Online-Portal nicht funktionieren, empfehlen wir telefonisch unter 089 / 6221-3000 einen Termin zu vereinbaren.
- Die Wartezeit für einen Termin beträgt in der Regel etwa 3 Tage.
Sobald Zulassungsvorgänge wieder ohne Termin möglich sind, gilt:
- Ohne Termin liegt die Wartezeit bei etwa 85 Minuten.
- Achten Sie beim Aufrufen der Nummern darauf, dass ihre Nummer nicht übersprungen wurde (kommt gelegentlich vor). Gehen Sie in diesem Fall sofort zum Schalter, der die nächsthöhere Nummer aufgerufen hat, und weisen Sie die Mitarbeiter auf das Überspringen Ihrer Nummer hin. Falls Sie nicht sofort reagieren, kann es passieren, dass sie eine neue Wartenummer ziehen und erneut warten müssen!
- Meiden Sie Brückentage. Alle Ämter haben dann weniger Personal, und die Wartezeiten sind besonders lang.
- Prüfen Sie unsere Checkliste „Das müssen Sie mitbringen“. Informieren Sie sich auf der oben genannten Webseite der Behörde darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.
- Führen Sie einen Vergleich von Kfz Versicherungen durch, und bringen Sie die „Elektronische Versicherungsbestätigung“ (eVB) mit (siehe „Das müssen Sie mitbringen“.
Umweltplaketten
Feinstaubplaketten / Umweltplaketten erhalten Sie bei der Zulassung / Ummeldung im Strassenverkehrsamt. Sie können sie aber auch bei allen anderen bundesdeutschen Kfz-Zulassungsbehörden, den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen für den Kfz-Verkehr (TÜV, DEKRA, GTÜ) und allen zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Werkstätten erwerben.
Wunschkennzeichen reservieren
Sie sparen Zeit und Geld, wenn sie vorher Ihre Nummernschilder kaufen. In unserem Nummernschild-Shop finden Sie unter den Eingabefeldern den Link auf die Behörden-Webseite zur Reservierung Ihres Wunschkennzeichens.
Sie können die Reservierung ausschließlich auf der Behörden-Webseite beantragen. Andere Webseiten, die den Eindruck erwecken, sie würden Ihnen Wunschkennzeichen verschaffen, stellen auch lediglich auf dieser Webseite einen Antrag.
Lesen Sie nachfolgend, was Sie dabei beachten müssen:
Autokauf / Verkauf: Tipps gegen Betrüger
Käufer mit Visitenkarten, die bei der Besichtigung den Preis drücken. Dubiose Händler, die sich um die Sachmängelhaftung drücken. Anzahlungen, die Sie nie wieder sehen. Gebrauchtwagengarantien / Reparaturversicherungen, die Sie abzocken. betrügerische Scheinangebote als „Testwagenfahrer“ oder „Werbefahrer“. Darauf sollten Sie achten:
ADAC Ratgeber: So melden Sie Ihr Auto an oder ab

Vorerst keine Umweltzone im Landkreis München
Aktuell existiert im Gegensatz zur Stadt im Landkreis München keine Umweltzone. Je nach Ausmaß an schädlichen Emissionen, kann sich dies jedoch in den nächsten Jahren ändern. Würde eine entsprechende Zone eingeführt, handelt es sich wahrscheinlich um Stufe 4 (Grüne Plakette). Bei Verstoß gegen Umweltzonen ist für gewöhnlich ein Bußgeld in Höhe von 80,00 Euro fällig.
Auf dieser Webseite des Umweltbundesamts finden Sie eine Gesamtübersicht aller Umweltzonen in Deutschland.