12 Kfz Zulassungsstellen für die Stadt Rosenheim
Hier finden Sie die wichtigsten und hilfreichsten Infos über die Kfz Zulassungsstelle der Stadt Rosenheim am Standort Westerndorf St. Peter.
Zudem finden Sie hier die Infos über die 11 weiteren Zulassungsstellen im südlichen Oberbayern, die Bürger aus dem Landkreis ebenfalls nutzen können, um Fahrzeuge an-, ab- oder umzumelden.
Bereiten Sie sich optimal auf Ihren Termin vor: Von Adresse über Websites, Terminvereinbarung, Öffnungszeiten, Wartezeiten, Wunschkennzeichen, Kennzeichenmitnahme, Bewohnerparkausweise, Behindertenparkausweise und Umweltplaketten bis hin zu Kfz Steuer und Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung: Was über mehrere Behördenwebsites verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen.
Nicht vergessen: Vor der Zulassung die günstigste Kfz Versicherung für Ihr Fahrzeug ermitteln.
Zulassungsstelle Stadt Rosenheim
Kfz-Zulassungsbehörde
Westerndorfer Str. 88
83024 Rosenheim
Telefon: 08031 / 365-1337
Fax: 08031 / 365-2040
Email: kfz@rosenheim.de
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 – 13:00 Uhr
Dienstag: 07:30 – 13:00 und 14:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 – 13:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 – 13:00 und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr
Parkplätze
Zahlreiche Parkplätze finden Sie am Gebäude.
12 Zulassungsstellen für Bürger im südlichen Oberbayern
12 KFZ-Zulassungsbehörden im südlichen Oberbayern kooperieren. Fahrzeughalter aus einem der nachfolgenden Landkreise / Städte können Zulassungsvorgänge nicht mehr nur bei der Zulassungsbehörde des eigenen Wohnsitzes / Betriebssitzes zu erledigen, sondern bei jeder der folgenden teilnehmenden Zulassungsbehörden:
- Landkreis Miesbach (MB)
- Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen (TÖL)
- Landkreis Berchtesgadener Land (BGL)
- Landkreis Garmisch-Partenkirchen (GAP)
- Landkreis Mühldorf (MÜ)
- Landkreis München (M)
- Stadt Rosenheim (RO)
- Landkreis Rosenheim (RO)
- Landkreis Traunstein (TS)
- Landkreis Starnberg (STA)
- Landkreis Fürstenfeldbruck (FFB)
- Landkreis Altötting (AÖ)
Die Fahrzeuge erhalten dabei weiterhin ein Kennzeichen der Zulassungsbehörde, die für den Wohnort
bzw. den Betriebssitz zuständig ist. Die Kennzeichenbindung und somit auch die Zuständigkeit der
kennzeichenführenden Zulassungsbehörde bleiben bestehen, d.h. der Tölzer Bürger, der in Miesbach sein
Fahrzeug zulässt, erhält weiterhin ein Kennzeichen, das mit „TÖL” beginnt.
Zulassungsvorgang durchgeführt hat. So erhält zum Beispiel ein Fahrzeug aus dem Landkreis Traunstein,
das bei der Zulassungsbehörde des Landkreises Miesbach zugelassen wird, das Siegelwappen des
Landkreises Miesbach auf dem Kennzeichen.
Durch den elektronischen Datenaustausch über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) werden die Daten an die
für den Wohnort/Betriebssitz des Fahrzeughalters zuständige Zulassungsbehörde unverzüglich
weitergeleitet; ein Eintrag im ZFZR beim KBA erfolgt innerhalb von 30 Minuten nach der Zulassung.
Gleichzeitig werden die Zollverwaltung, die Versicherung und wenn nötig die bisherige Zulassungsbehörde
verständigt.
Konkret sind folgende Zulassungsvorgänge im Gebiet der erweiterten Zuständigkeit möglich:
- Zulassungen von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen
- Ummeldungen mit und ohne Halterwechsel
- Außerbetriebsetzungen
- Wiederinbetriebnahme nach Außerbetriebsetzung
- Änderung der Kennzeichenart (z.B. Saisonkennzeichen)
- Änderung von Halter- und Fahrzeugdaten
- Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen
- Neusiegelung Kennzeichen (hierfür müssen jedoch beide Kennzeichenschilder vorgelegt werden)
Die Kooperation bietet den Fahrzeughaltern mehrere Vorteile:
- Zeit- und Geldersparnis durch kürzere Wege
- Händler, Versicherungen und Zulassungsdienste können Zulassungsvorgänge von mehreren Zulassungsbezirken bei einer der teilnehmenden Behörden erledigen
- Es kann auf eine andere Behörde ausgewichen werden, wenn diese geschlossen hat
- Privatpersonen können Zulassungsvorgänge auch am Ort ihres Arbeitsplatzes erledigen
Bitte beachten Sie, dass Zulassungsanträge abgelehnt und an die zuständige Zulassungsbehörde verwiesen
werden müssen, wenn dort noch Gebührenrückstände bestehen. Bei Vorliegen von Kfz-Steuerschulden
muss der Antrag ebenfalls zurückgestellt werden, bis diese beglichen sind.
Bei Reservierung eines Wunschkennzeichens über die jeweiligen Homepages der Zulassungsbehörden wird
eine PIN-Nummer vergeben, welche bei Zulassung des Fahrzeuges bekannt gegeben werden muss. Damit
wird sichergestellt, dass das reservierte Kennzeichen tatsächlich nur für Sie (den Reservierenden)
zugeteilt wird.
Die Erteilung von evtl. notwendigen Ausnahmegenehmigungen ist derzeit nur bei der jeweils zuständigen
Zulassungsbehörde möglich.
ADAC: Punktestand in Flensburg kostenlos online abfragen
Gar nicht so einfach: Wie findet man heraus, wie viele Punkte man in Flensburg hat. Der ADAC erklärt es.
Wie kann man Wartezeiten in der Zulassungsstelle der Stadt Rosenheim verkürzen?
- Vereinbaren Sie hier einen Termin. Bei unseren Stichproben lag die Wartezeit auf einen Termin bei lediglich 1 Werktag. Das ist bundesweiter Rekord.
- Wenn Sie ohne Termin möglichst früh fertig sein wollen, sollten Sie so früh wie möglich hingehen, am besten noch vor den Öffnungszeiten.
- Anmeldeschluss spätestens 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.
- Montags und Freitags sind die Wartezeiten kürzer als an anderen Tagen.
- Meiden Sie Brückentage. Alle Ämter haben dann weniger Personal, und die Wartezeiten sind besonders lang.
- Freundlich bleiben, wenn es mal länger dauert, und Beschäftigung (Buch, Smartphone) mitnehmen.
- Prüfen Sie unsere Checkliste “Das müssen Sie mitbringen”. Informieren Sie sich auf der oben genannten Webseite der Behörde darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.
- Führen Sie einen Vergleich von Kfz Versicherungen durch, und bringen Sie die “Elektronische Versicherungsbestätigung” (eVB) mit (siehe “Das müssen Sie mitbringen”).
Worauf muss man beim Autokauf / Autoverkauf achten? Tipps gegen Betrüger
Käufer mit Visitenkarten, die bei der Besichtigung den Preis drücken. Dubiose Händler, die sich um die Sachmängelhaftung drücken. Anzahlungen, die Sie nie wieder sehen. Gebrauchtwagengarantien / Reparaturversicherungen, die Sie abzocken. betrügerische Scheinangebote als “Testwagenfahrer” oder “Werbefahrer”. Darauf sollten Sie achten:
ADAC Ratgeber: Wie meldet man ein Auto an oder ab?
Für alle, die zum ersten mal oder nach langer Zeit ein Fahrzeug anmelden, abmelden oder ummelden wollen, ist dieser Ratgeber des ADAC hilfreich.
Gibt es eine Umweltzone im Stadtgebiet Rosenheim?
Nein. Die Luft im Rosenheimer Stadtgebiet ist zu sauber für eine Umweltzone. Im Rahmen des Luftreinhalteplans für Feinstaub und Stickoxide werden die Schadstoffbelastungen überwacht. Sofern die Grenzwerte nicht gesenkt werden, ist keine Umweltzone in Sicht.
Die meisten Autos, die in der Stadt unterwegs sind, haben ohnehin eine grüne Plakette und freie Fahrt in Umweltzonen, ebenso Oldtimer, Motorräder und landwirtschaftliche Fahrzeuge. Ein Verbot für die sehr wenigen Autos ohne grüne Plakette hätte daher keinen nennenswerten Effekt auf die Stickoxidbelastung im Landkreis.
Auf dieser Webseite des Umweltbundesamts finden Sie eine Gesamtübersicht aller Umweltzonen in Deutschland.