Kfz Zulassungsstelle Stadt Hannover
(Groß-Buchholz): wichtigste Infos

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Hier finden Sie alle wichtigen Infos bezüglich der Kfz Zulassungsstelle der Stadt Hannover (für die Region / den Landkreis: siehe hier). Von Adressen über Websites, Öffnungszeiten, Wartezeiten, Wunschkennzeichen und Umweltplaketten bis hin zu Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung: Was über viele Behörden-Websites verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen und direkt verlinkt.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei der Umschreibung eines Gebrauchtwagens, der Kfz-Neuzulassung, der Außerbetriebsetzung oder der Wiederzulassung die “i-Kfz” Online Zulassung nutzen. Welche Voraussetzungen Sie und Ihr Fahrzeug erfüllen und wie Sie dabei vorgehen müssen, lesen Sie unter Online Zulassung Stadt Hannover.

Zulassungsstelle Stadt Hannover

Kraftfahrzeug­zulassungsbehörde Hannover
HannoverServiceCenter am Schützenplatz
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover

Telefon für Termine: 0511 / 168-44918

Info-Telefon: 0511 / 168-44539 und 0511 / 168-42367

Fax: 0511 168-41193

Email: kfz-zulassungsbehoerde@hannover-stadt.de

Zur Website

Terminvereinbarung online

Anfahrt am besten über die Podbielskitraße. Mit der U-Bahn: Linien 3 und 7, Haltestelle “In den 7 Stücken”.

Öffnungszeiten (nur mit Termin)

Montag: 8:00-17:00 Uhr

Dienstag 8:00-15:00 Uhr

Mittwoch 7:30-12:00 Uhr

Donnerstag 8:00-15:00 Uhr

Freitag 7:30-12:00 Uhr

Pro Termin werden maximal 3 Zulassungen bearbeitet. Termine unter 0511 / 168-44918.

Parkplätze

Parkplätze sind Mangelware. Rechnen Sie damit, in der Straße “In den 7 Stücken” (gabelt sich) ein wenig suchen zu müssen.

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  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Zulassung von Neufahrzeugen
  • E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
  • Umschreibung von Fahrzeugen mit oder ohne Halterwechsel
  • Abmeldung / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel
  • Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
  • Zuteilung von Saisonkennzeichen/ Änderung des Saisonzeitraumes
  • Außerbetriebsetzungen (nur bei vorhandenen gesiegelten Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren, jedoch keine Oldtimerkennzeichen)
  • Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust oder Diebstahl
  • Ausgabe von Feinstaubplaketten
  • Nachstempelung von Kennzeichen
  • Rote Dauerkennzeichen
  • H-Kennzeichen (Oldtimer)
  • Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger Arbeitsmaschinen)
  • Alle Zulassungsvorgänge, bei denen eine technische Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss (auch Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt ein kleineres Kennzeichen erforderlich ist)
  • Technische Änderungen am Fahrzeug
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) und roten Dauerkennzeichen
  • Umkennzeichnungen nach Verlust von Kennzeichenschildern oder aufgrund eines Änderungswunsches
  • Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren
  • Tempo-100 Plaketten für Anhänger

Um Ihr Fahrzeug, an-, ab- oder umzumelden, sollten Sie diese Dokumente mitbringen:

KFZ anmelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ ummelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ abmelden

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen
  • Bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht

Weitere Dokumente sind nur bei bestimmten Vorgängen nötig, zum Beispiel die Betriebserlaubnis von Anbau- oder / Tuning-Teilen durch den Hersteller dieser Teile.

Besuchen Sie unbedingt die obige Website oder fragen Sie im Zweifelsfall telefonisch nach, bevor Sie einen halben Tag Urlaub für einen Behördenbesuch einsetzen und dann doch etwas fehlt.

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Tipps und Termine gegen Wartezeiten

  • Vereinbaren Sie hier einen Termin. Die Wartezeit beträgt im Jahresdurchschnitt etwa 7-10 Werktage.
  • Informieren Sie sich auf der genannten Webseite der Behörde darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.

Technische Probleme bei Online-Zulassung, Stilllegung

“iKFZ”, die online-basierte Plattform zur Anmeldung und Abmeldung / Stillegung von Kraftfahrzeugen ist seit Jahren geplant, kämpft aber mit technischen Problemen, wie dieser Screenshot zeigt:

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Um den Service nutzen zu können, benötigen Sie:

  • Einen Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Einen Sicherheitscode auf den Siegelplaketten der Kennzeichen
  • Einen “neuen Personalausweis” (nPA)
  • Ein “giropay” – Konto bei Ihrer Bank

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Feinstaubplaketten

Feinstaubplaketten / Umweltplaketten erhalten Sie bei der Zulassung / Ummeldung in der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde. Sie können sie aber auch bei allen anderen bundesdeutschen Kfz-Zulassungsbehörden, den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen für den Kfz-Verkehr (TÜV, DEKRA, etc) und den zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Werkstätten.

Umweltzone Hannover aufgehoben

Nach 16 Jahren wurde die Umweltzone im Stadtgebiet Hannover am 22.02.2024 aufgehoben. Der Grenzwert für die Stickstoffdioxidbelastung wurde auch in der am höchsten belasteten Straße (Friedrich-Ebert-Straße) ohne Umweltzone sichergestellt. Laut amtlichen Prognosen wird dies auf absehbare Zeit auch so bleiben.

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Relativ nett: Auf dieser Website informiert die Polizei über Radarkontrollen in den 21 Kommunen der Region.

Leider werden die genauen Standorte nicht bekanntgegeben. Aber das betrifft Sie ja ohnehin nicht, denn Sie fahren sicherlich immer vorschriftsmäßig.

Jeweils aktuellste verfügbare Daten:

  • Zugelassene Fahrzeuge (2017): 249.195
  • Straßenbahnen: 12 Linien mit 184 km Streckennetz
  • Busse: 38 Linien mit 518 km Streckennetz
  • Beförderte Personen : 175 Millionen Fahrten
  • Zulassungsstellen: 1
  • Größte Fahrzeugdichte: Döhren-Wülfel (551 Kfz pro 1.000 Einwohner)
  • Geringste Fahrzeugdichte: Linden-Limmer (340 Kfz pro 1.000 Einwohner)
  • Verkehrstote (2017): 47 (Gesamtregion H)
  • Fläche der Straßen und Plätze: 3.172 Hektar
  • Straßennetz der Stadt: Rund 1.300 Kilometer
  • Anzahl der benannten Straßen, Brücken und Plätze: 3.741
  • Radwegenetz: 153 Kilometer
  • Anteil der Ampeln, die nachts ausgeschaltet werden: ein Drittel
  • Längste Wartezeit an einer Ampel: 35 Minuten

Grüne Plakette, ganz schwarz

Im Februar 2017 soll es in der Zulassungsstelle der Landeshauptstadt zu einem recht merkwürdigen Vorfall gekommen sein. Ein LKW-Fahrer erzählte das zumindest. Der Mann war mit seinem Laster von einer Polizeikontrolle angehalten worden, da sein Außenspiegel defekt war. Dabei fiel den Beamten auf, dass er eine grüne Plakette an seiner Windschutzscheibe angebracht hatte. Die war allerdings gefälscht. Doch der LKW-Fahrer hatte eine Erklärung, und die ging so:

Als er den Laster gekauft habe, war er nicht im Besitz eines Führerscheins. Doch der Verkäufer bot sich an, den Wagen zur Zulassungsbehörde zu fahren. Eine ziemlich nette Geste, vielleicht zu nett. Aber es wurde noch netter. Nachdem der Angeklagte den vermeintlichen Verkäufer gefragt haben will, ob dieser auch das Prozedere der Anmeldung übernehmen würde, hatte dieser sich dazu bereiterklärt.

Und kam nicht nur mit den Zulassungspapieren wieder aus dem Amt, sondern außerdem mit einer grünen Plakette. Der Angeklagte freute sich natürlich, doch den Polizeibeamten war nicht nach Spaß oder Freude zumute. Sie glaubten die Geschichte nicht, die ja auch äußerst löchrig war, wenn man bedenkt, dass der LKW-Fahrer sagte, keinen Führerschein zu haben, ohne den eine Anmeldung bei der Zulassungsstelle sowieso nicht möglich gewesen wäre.
Vor Gericht stellte sich heraus, dass der Angeklagte auch schon wegen Fahrens ohne Führerschein vor dem Richtertisch gestanden hatte. Und so reihte sich eine Verurteilung an die nächste.

Deutsche Umwelthilfe versus Hannover – vor Gericht

Im Juli 2017 war es soweit, und der Schock saß sofort und sehr tief. Die Deutsche Umwelthilfe hatte damals angekündigt, die Landeshauptstadt zu verklagen, wenn sie nicht dafür sorge, dass VW-Diesel mit manipulierten Werten die Zulassung entzogen werde. Betroffen waren auch andere Städte.
Die Stadtverwaltung gab sich locker, doch im Inneren wird es reichlich gebrodelt haben, denn wenn die Deutsche Umwelthilfe Erfolg haben würde – so vermutete ein Mitarbeiter der Zulassungsbehörde – stände mächtig Ärger ins Haus.

Europaweit wären rund acht Millionen Autos betroffen, unter anderem von VW, Audi und Seat. Wie vielen genau in Stadt und Region die Stilllegung drohte, war zum Zeitpunkt dieses Artikels noch nicht bekannt. Eines allerdings kann man als sicher annehmen: Wenn die behörde dafür sorgen muss, dass Autos stillgelegt werden oder Neufahrzeuge gar nicht erst angemeldet werden können, dürften die üblicherweise langen Wartezeiten auf Termine das geringste Problem sein.

Liste der beliebtesten Stadteile Hannovers

  1. Linden-Nord
  2. Nordstadt
  3. Linden-Mitte
  4. Innenstadt
  5. Südstadt
  6. Calenberger Neustadt
  7. List
  8. Oststadt
  9. Linden-Süd
  10. Limmer
  11. Herrenhausen
  12. Groß-Buchholz
  13. Zoo-Viertel
  14. Kleefeld
  15. Kirchrode
  16. Wülfel
  17. Vahrenheide
  18. Bemerode
  19. Hainholz
  20. Misburg-Nord

Die komplette Liste der 51 Stadtteile samt Begründung des Rankings war unter schaedelspalter.de/lokales/list-oder-linden-das-grosse-stadtteil-ranking/ zu finden.

CeBIT und Hannovermesse, die Scorpions und 96, – das alles verbindet jeder mit Hannover. Die Landeshauptstadt bietet weitere Sehenswürdigkeiten, die empfehlenswert sind für Touristen, Messebesucher und vor allem für neu hinzugezogene Bürger:

  • Herrenhäuser Gärten
  • Panorama am Zoo (Naturkundemuseum)
  • “Yukon Bay” Erlebniswelt im Zoo
  • Maschsee
  • Neues Rathaus (eine klassische architektonische Schönheit)
  • Gebäuder der NordLB (eine moderne architektonische Schönheit)
  • Berggarten
  • Luftfahrtmuseum Laatzen
  • Sprengel Museum  (Kunst)
  • Eilenriede (Stadtwald)
  • Park der Sinne, Laatzen
  • Aegidienkirche

Die Landeshauptstadt ist in diese Bezirke unterteilt:

  • Mitte
  • Vahrenwald-List
  • Bothfeld-Vahrenheide
  • Buchholz-Kleefeld
  • Misburg-Anderten
  • Kirchrode-Bemerode-Wülferode
  • Südstadt-Bult
  • Döhren-Wülfel
  • Ricklingen
  • Linden-Limmer
  • Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
  • Herrenhausen-Stöcken
  • Nord
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