Alptraum Feuer: Was tun, wenn es unter der Haube brennt?

Es gibt Szenarien, die sind für Autofahrer einem Alptraum gleich. Plötzliches Versagen der Bremsen gehört sicherlich dazu. Oder ein Unfall mit hoher Geschwindigkeit. Und ganz sicher bricht leicht Panik aus, wenn es plötzlich brennt. Meist ist der Motorraum der Ausgangspunkt, und wenn von einem Moment zum anderen plötzlich Rauch und Flammen austreten, ist ein kühler Kopf in einer brandheißen Situation angesagt. Der Grund für Brände im Auto sind meistens technischen Defekte. Doch in der akuten Situation ist das zweitrangig, wichtig ist das richtige Verhalten des Fahrers.

Warum es brennt

Wir kennen das aus Action-Filmen: ein Auto fängt Feuer, helle Aufregung, alles flüchtet und schreit. Und wenige Sekunden später fliegt alles in die Luft. Je nach Drehbuch entkommen alle Insassen, oder aber auch nicht. Doch die Wirklichkeit ist deutlich unspektakulärer. Zum einen dauert es sehr lange, bis ein Auto nach oder während eines Feuers einfach in die Luft fliegt. Und zum anderen ist selbst das Feuer als solches nur selten ein Problem (was natürlich nichts dran ändert, dass ein Feuerlöscher im Auto als Pflicht der Vernunft angesehen werden kann).

Autos sind heute so konzipiert, dass sie nicht einfach so in Brand geraten. Die meisten Teile – also Isolierungen, Verkleidungen oder auch Teppiche und Bodenmappen – bestehen aus brandhemmendem Material. Bis diese Teile des Autos also Feuer fangen, dauert es, faktisch ist es meistens auszuschließen. Anders stellt sich die Situation dar, wenn Kraftstoff aus dem Fahrzeug entweicht oder Kabel porös sind. Dann kann es eben doch passieren, dass man sich ein wenig wie in einem Action-Film fühlt und plötzlich Flammen auflodern und Funken sprühen. Wird beispielsweise bei einem Unfall eine Leitung beschädigt und lässt Kraftstoff aus den Katalysator tropfen, kann es schnell gehen: der heiße Kat entzündet sich. Auch defekte Einspritzanlagen oder schlecht gewartete Dichtungen können zu einem Brand führen. Doch spektakuläre Brände, wie wir sie aus Filmen kennen, sind selten, äußerst selten.

Das Risiko fährt mit

Wenngleich es wenig zielführend ist, die Gefahr eines Autobrandes zu dramatisieren, sollte sie auf der anderen Seite aber auch nicht unterschätzt werden. Das gilt auch für Bastler, die gern an ihrem Auto Veränderungen bzw. Verbesserungen vornehmen oder kleine Reparaturen erledigen wollen. Selbst der selbstständige Einbau eines neuen Navigationsgerätes birgt Gefahren. Schon ein eingeklemmtes Kabel kann dazu führen, dass man es mit einem Kurzschluss zu tun bekommt. Oder der Einbau von Lautsprechern, die den Raumklang im Fahrzeug optimieren sollen. Die dafür gerne verwendete 100-Ampere-Sicherung kann unter gewissen Umständen zu einem – im wahrsten Sinne des Wortes – Brandbeschleuniger werden. Denn sie neigt dazu, bei Überlastung nicht einfach rauszuspringen, wie man es erwarten würde. Daher kann das Kabel heißlaufen und letztlich Feuer fangen.

Das richtige Verhalten, wenn‘s brennt

Was aber nun tun, wenn das Auto trotzdem brennt? Im ersten Schritt heißt es: Anhalten, Motor ausschalten, Warnblinkanlage anschalten und sofort aussteigen. Dann gilt es eigentlich nur noch, den Notruf zu wählen und auf Hilfe zu warten. Selbstredend müssen auch andere Personen, die sich im Fahrzeug befinden, sofort aussteigen. Im akuten Fall kann es zwar sinnvoll sein, selbst mit einem Feuerlöscher erste Löscharbeiten vorzunehmen. Aber auch das sollte vorher ausgiebig geübt werden, sonst scheitert es unter Umständen schon daran, den Feuerlöscher einsatzbereit zu bekommen.

Wer der Meinung ist, dennoch den Feuerlöscher benutzen zu müssen, sollte in jedem Fall Vorsicht walten lassen. So ist es zum Beispiel keine gute Idee, ein Feuer im Motorraum löschen zu wollen, indem man zunächst die Motorhaube öffnet. Denn durch das Öffnen kann das Feuer sogar noch angefacht werden, der gewünschte Effekt wird also nicht nur nicht erzielt, sondern ins Gegenteil verkehrt. Besser ist es, den Löschvorgang durch den Kühlergrill vorzunehmen.

Übrigens gehört der Feuerlöscher nicht zwingend ins Auto, er ist also gesetzlich (noch) nicht vorgeschrieben. Schaden kann er aber natürlich nicht, und wenn man sich für seinen Einsatz entscheidet, dann sollte er mindestens frostsicher sein und auch bei Minusgraden seine Funktion nicht verlieren. Zudem sollten möglichst keine Feuerlöscher mit Pulver verwendet werden, weil diese bei irrtümlichem Einsatz binnen weniger Sekunden dem Fahrer die Sicht nehmen, wenn dies im Fahrzeuginnenraum passiert.

Noch ein letztes Wort zum Löschen von Feuer: Wenn Reifen brennen sollten, ist es für den Laien meist nicht möglich, diesen Brand zu löschen, weil Reifen ganz bestimmten physikalischen Eigenschaften unterliegen.

Wer kommt eigentlich für die Schäden auf, wenn‘s brennt?

Eine wichtige Frage ist natürlich die, wer im Fall des Falles für den Schaden aufkommt. Das lässt sich pauschal zwar nicht so einfach sagen, aber in den meisten aller Fälle kommt die Teilkasko für einen Brandschaden auf. Übrigens auch dann, wenn der eigene Wagen Feuer fängt, das ursprünglich von einem anderen Fahrzeug ausging. Zu bedenken ist allerdings, dass – je nach Versicherungspolice – eventuell (in den meisten Fällen, muss man wohl sagen) die Selbstbeteiligung zu zahlen ist. Eine Rückstufung gibt es in diesen Fällen in der Regel nicht, wobei das natürlich vom individuellen Vertrag mit der Versicherung abhängt.

Versichert ist im Brandfalle alles, was fest im Wagen verbaut ist, doch es können weitere Teile hinzukommen, wenn sie einzig und alleine zur Verwendung im Auto dienen. Dazu gehören beispielsweise Kindersitze. Ein mobiles Navigationsgerät allerdings fällt nicht darunter, weil es auch zu anderen Gelegenheiten zur Anwendung kommen kann.

Und dann ist da noch die Frage nach den Kosten für den Feuerwehreinsatz, der wahrscheinlich nötig wurde. Hier leistet im Normalfall die Haftpflichtversicherung des Halters. Schließlich sind im Falles eines Brandes auch Sachgüter der Allgemeinheit betroffen, also die Umwelt, Straßenbelag oder das Eigentum Dritter. Und genau für solche Fälle ist die Haftpflichtversicherung ja da.