Tiere auf der Fahrbahn, Ausweichmanöver und die Folgen: Nicht zu unterschätzen

Da steht es plötzlich auf der Straße und guckt mit großen Augen in die Scheinwerfer des Autos, das sich gefährlich schnell nähert: Ein Reh. Oder vielleicht ist es auch eine Katze, ein Hund, ein Eichhörnchen. Die meisten Autofahrer reagieren reflexartig mit einem Ausweichmanöver. Doch das ist gefährlich und in den seltensten Fällen die optimale Lösung.

Auch wenn es merkwürdig oder vielleicht herzlos klingen mag: Eine Kollision ist meist besser als ein gewagtes Ausweichmanöver.

Fuß vom Gas, aber auf Kurs bleiben

Groß ist die Überwindung, wenn man ein Tier auf der Straße sieht, nicht auszuweichen. Die meisten Menschen lieben Tiere, und wenn dann womöglich noch ein Hund auf der Straße steht und der eigene Vierbeiner im Kofferraum sitzt, fühlt man sich herz- und skrupellos, wenn man auf Kollisionskurs geht. Doch in erster Linie ist es das oberste Gebot, andere Verkehrsteilnehmer nicht in Gefahr zu bringen. Und diese Gefahr besteht bei Ausweichmanövern nun einmal.

Dennoch: Man kann und sollte die Geschwindigkeit möglichst reduzieren, allerdings ohne dabei Bremsmanöver zu machen, die der Gefahr eines Ausweichens gleichkommen. Häufig reicht das bereits aus, um das Schlimmste zu vermeiden.

Details im Versicherungsvertrag in Augenschein nehmen

Neben der Frage um das Wohl des Tieres und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer steht auch die nach den Kosten im Raum, wenn es zu einem Unfall bzw. einer Kollision kommt. Und die ist gar nicht so einfach zu beantworten, eine allgemeingültige Antwort gibt es sowieso nicht.

Schäden, die durch Haarwild entstehen (also Rehe, Wildschweine usw.) übernimmt häufig die Teilkasko. Wenn es zu Zusammenstößen mit Katzen, Hunden oder auch Pferden kommt, springt oft die Vollkasko ein. Und selbstredend lassen sich nahezu alle Tarife erweitern, sodass im Zweifel wirklich jeder potenzielle Schaden abgedeckt ist. Dabei sollte aber eine Mischkalkulation stattfinden, die die Höhe des Versicherungsbeitrags und die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls berücksichtigt.

Entscheidend bei jedem Unfall ist aber der individuelle Einzelfall. Wird zum Beispiel ein Hund angefahren, ist in der Regel der Hundehalter in der Nähe. Nun gilt es also zu klären, inwieweit dieser die Schuld am Unfall trägt. Hat er den Hund von der Leine gelassen oder hat der Vierbeiner sich losgerissen, könnte das ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Hundehalters sein. Theoretisch kann der Schaden auch zunächst von der Vollkaskoversicherung übernommen werden. Diese wird dann aber später Regressansprüche an die gegnerische Versicherung stellen.

Für den Autofahrer gestaltet sich die Sache aber aus einem anderen Grund nicht so einfach. Hat er in seinem Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart, muss er diese zunächst auch zahlen. Zudem muss er mit einer Neueinstufung der Schadenfreiheitsklasse rechnen. Doch diese Nachteile werden ausgeglichen, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung den Schaden übernommen hat.