Zulassungsstelle Köln2024-07-16T16:25:08+02:00
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Kfz Zulassungsstelle Köln Poll: Hilfreichste Infos

Hier finden Sie die hilfreichsten Infos bezüglich der Kfz Zulassungsstelle in Köln Poll.

Von Adresse über Website, Öffnungszeiten, Wartezeiten, Wunschkennzeichen, Umweltplaketten, iKfz Online Verfahren bis hin zu Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung:

Was über viele Behördenseiten verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen und direkt verlinkt.

Ist Ihr KFZ Wunschkennzeichen frei? Jetzt online prüfen.

Im nächsten Eingabefeld können Sie prüfen, ob die gewünschte Kombination für Ihr Nummernschild noch verfügbar ist. Falls es verfügbar ist, können Sie anschließend Ihr Wunschkennzeichen online reservieren:

Kfz-Zulassungsstelle Köln Poll

Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln

Zur Online Terminvereinbarung

Telefon / Termine: 0221 / 221-26635  (Montag bis Freitag während der Öffnungszeiten)

Fax: 0221 / 221-26435

Email: kfz-zulassung@stadt-koeln.de

Zur Website

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei der Umschreibung eines Gebrauchtwagens, der Kfz-Neuzulassung, der Außerbetriebsetzung oder der Wiederzulassung die “i-Kfz” Online Zulassung nutzen. Welche Voraussetzungen Sie und Ihr Fahrzeug erfüllen und wie Sie dabei vorgehen müssen, lesen Sie unter Online Zulassung Köln.

Öffnungszeiten (Standard: Nur mit Termin)

Montag: 7:15 bis 12:00 Uhr

Dienstag 7:15 bis 18:00 Uhr

Mittwoch 7:15 bis 12:00 Uhr

Donnerstag 7:15 bis 14:00 Uhr

Freitag 7:15 bis 12:00 Uhr

Anfahrt / Maps

“Kurzanliegen” ohne Termin

Für folgende “Kurzanliegen” benötigen Sie keinen Termin (maximal pro Tag 3 der nachfolgenden Anliegen):

  • Abmeldung eines Fahrzeugs
  • Umweltplakette / Feinstaubplakette
  • Halteranfrage aus dem Fahrzeugregister
  • Neusiegelung von Kennzeichen (als Ersatz bei Beschädigung oder Unlesbarkeit)
  • Betriebserlaubnis – Ersatz (für Fahrzeughalter*innen mit Hauptwohnsitz in Köln)
  • Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren (ohne Halterwechsel, nur innerhalb Köln)
  • Ersatz bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Ersatzkennzeichen bei Verlust/Diebstahl
  • Adressänderung (bei Umzug innerhalb Kölns, ohne Halterwechsel)
  • Karteiblattabschrift

Gebühren: Keine Zahlung mit Bargeld!

Bitte beachten Sie: Zulassungsbehörden akzeptieren grundsätzlich kein Bargeld. Auch wenn manche Bürger korrekt darauf hinweisen, dass Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel ist und alle Behörden und Unternehmen zur Annahme verpflichtet sind: Diese Debatten lohnen sich nicht.

Nehmen Sie daher bitte eine Girokarte oder Kreditkarte zur Zahlung der Gebühren mit.

Termine und Tipps gegen Wartezeiten

Ohne Termin können Sie ausschließlich die oben genannten “Kurzanliegen” erledigen. Unsere Tipps gegen Wartezeiten:

  • Montags, Mittwochs und Freitags sind die Wartezeiten kürzer als an anderen Tagen.
  • Meiden Sie Brückentage. Alle Ämter haben dann weniger Personal, und die Wartezeiten sind besonders lang.
  • Informieren Sie sich auf der genannten Webseite der Behörde darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.

Feinstaubplaketten

Feinstaubplaketten erhalten Sie auch in den 9 Kundenzentren der Stadt Köln:

Kooperation mit Rhein-Erft-Kreis ausgesetzt!

Bürger mit Wohnsitz in Köln konnten früher auch die Straßenverkehrsämter in Bergheim und Hürth nutzen. Deren Website finden Sie hier. Umgekehrt konnten Bürger aus dem Rhein-Erft-Kreis auch die Zulassungsbehörde Köln-Poll nutzen. Gewerbetreibende sind davon ausgeschlossen. Ob und wann die Kooperation wieder aufgenommen wird, ist unklar.

Wie hoch sind die Gebühren für eine Kfz Zulassung?

Gebühren für Zulassungsvorgänge sind gesetzlich in der “Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)” festgelegt und in allen Zulassungsbehörden gleich. Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebühren nicht in bar, sondern nur mit Girokarte oder Kreditkarte zahlen können.

Rechnen Sie mit den nachfolgenden Gebühren. Bei zusätzlichen Leistungen (z.B. Verlängerung von Wunschkennzeichen-Reservierungen) können weitere Gebühren anfallen. Keine Gewähr für Änderungen durch den Gesetzgeber.

Leistung Gebühr
Umschreibung mit Halterwechsel 30 €
Umschreibung ohne Halterwechsel 30 €
Erstzulassung Neufahrzeug 30 €
Außerbetriebsetzung / Abmeldung 15,90 €
Wunschkennzeichen 10,20 €
Technische Änderung am KFZ 10,20 €
Kurzzeitkennzeichen 10,20 €
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, GebOSt, Gesetzestext

Hilfreiche Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Kfz Zulassungen

Wie finde ich die günstigste Versicherung für mein Fahrzeug?

Wer will schon gerne Geld für zu hohe Kfz-Versicherungsprämien verschenken?

Hier finden Sie den Versicherungsvergleich für Pkw.

Hier finden Sie den Versicherungsvergleich für Motorräder.

Bei Kfz-Versicherungen ist die billigste nicht unbedingt die geeignetste. In unserem umfassenden Versicherungs-Ratgeber finden Sie alles, was für Ihre Versicherungs-Entscheidung wichtig ist.

  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Zulassung von Neufahrzeugen
  • E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
  • Umschreibung von Fahrzeugen mit oder ohne Halterwechsel
  • Abmeldung / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel
  • Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
  • Zuteilung von Saisonkennzeichen/ Änderung des Saisonzeitraumes
  • Außerbetriebsetzungen (nur bei vorhandenen gesiegelten Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren, jedoch keine Oldtimerkennzeichen)
  • Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust oder Diebstahl
  • Ausgabe von Feinstaubplaketten
  • Nachstempelung von Kennzeichen
  • Rote Dauerkennzeichen
  • H-Kennzeichen (Oldtimer)
  • Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger Arbeitsmaschinen)
  • Alle Zulassungsvorgänge, bei denen eine technische Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss (auch Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt ein kleineres Kennzeichen erforderlich ist)
  • Technische Änderungen am Fahrzeug
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) und roten Dauerkennzeichen
  • Umkennzeichnungen nach Verlust von Kennzeichenschildern oder aufgrund eines Änderungswunsches
  • Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren
  • Tempo-100 Plaketten für Anhänger
  • Abholung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Abmelden eines auswärtigen Fahrzeugs
  • Abmelden eines Fahrzeugs nach Diebstahl
  • Abmelden eines Kölner Fahrzeuges
  • Anhänger
  • Anhänger – 100 km/h-Zulassung
  • Anschrift in Fahrzeug-Papieren ändern
  • Ausfuhrkennzeichen
  • Ausnahmegenehmigung bei technischen Abweichungen
  • Ausnahmegenehmigungen in der Umweltzone
  • Betriebserlaubnis – Ersatz
  • Bewohnerparkausweis
  • E-Kennzeichen für elektrische Fahrzeuge
  • Ersatz-Kennzeichen
  • Erstzulassung eines Gebrauchtfahrzeuges
  • Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
  • Fahrzeug abmelden – wie und wo?
  • Fahrzeug online abmelden
  • Feinstaubplakette
  • Filmkennzeichen
  • Finanzierte Fahrzeuge
  • H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge
  • Halteranfrage – Auskunft aus dem Fahrzeugregister
  • Import eines Neufahrzeuges aus einem EU-Land
  • Import eines Neufahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land
  • Kleine Kennzeichenschilder
  • Kraftfahrzeug-Steuer nicht bezahlt
  • Kurzzeitkennzeichen
  • Mängelanzeigen
  • Namen in Fahrzeug-Papieren ändern
  • Neusiegelung von Kennzeichen
  • Rote Kennzeichen für Herstellerfirmen, Handel und Werkstätten
  • Rote Kennzeichen für Oldtimer
  • Saisonkennzeichen
  • Tageszulassung
  • Technische Änderungen
  • Umkennzeichnung auf Wunsch
  • Umschreibung eines Fahrzeugs mit Ausnahme ausländischer Fahrzeuge
  • Verkauf eines Fahrzeuges
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung
  • Versicherungsschutz erloschen
  • Versicherungswechsel
  • Wechselkennzeichen
  • Wer darf in der Umweltzone ohne Plakette fahren?
  • Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf dieselbe Person
  • Wunschkennzeichen
  • Zulassung eines aus einem Land der Europäischen Union eingeführten Gebrauchtfahrzeuges
  • Zulassung eines aus einem Nicht-EU-Land eingeführten Gebrauchtfahrzeuges
  • Zulassung eines Neufahrzeuges
  • Zulassung eines technisch veränderten Neufahrzeuges gemäß § 13 Einzelgenehmigung Fahrzeuggenehmigungsverordnung
  • Zulassung Online
  • Zulassung – verschiedene Unterlagen im Überblick
  • Zulassungen von importierten Fahrzeugen
  • Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung
  • Zwangsweise Außerbetriebsetzung

Um Ihr Fahrzeug, an-, ab- oder umzumelden, sollten Sie diese Dokumente mitbringen:

KFZ anmelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ ummelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ abmelden

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen
  • Bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht

Weitere Dokumente sind nur bei bestimmten Vorgängen nötig, zum Beispiel die Betriebserlaubnis von Anbau- oder / Tuning-Teilen durch den Hersteller dieser Teile.

Besuchen Sie unbedingt die obige Website oder fragen Sie im Zweifelsfall telefonisch nach, bevor Sie einen halben Tag Urlaub für einen Behördenbesuch einsetzen und dann doch etwas fehlt.

Kann man sein Kennzeichen bei einem Umzug mitnehmen?

Wer umzieht, muss sich im neuen Wohnort anmelden. Dabei muss auch das Auto bzw. Motorrad umgemeldet werden. Das war in der Vergangenheit immer mit einem neuen Nummernschild verbunden. Dass dadurch Kosten entstehen, ist nicht schön, stört aber die meisten Autofahrer nicht. Sie gehen zur Zulassungsbehörde und lassen sich ein neues Kennzeichen prägen.

Schmerzhafter als die übersichtlichen Kosten, die durch die Ummeldung des Autos entstehen, ist oft die emotionale Ebene. Wer von der alten in eine neue Heimat zieht, musste sich früher darauf einstellen, Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks prägen zu lassen.

Gesetzliche Grundlage der Kennzeichenmitnahme

Seit 2015 ist die Kennzeichenmitnahme möglich. Eine Pflicht zur Anschaffung eines neuen Kennzeichens gibt es seit der am 5. Juli 2013 vom Bundesrat beschlossene (siehe auch Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 61, S. 3772 ff.) Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht mehr.

FZV § 13 Absatz 2 Punk 2 definiert diese Möglichkeit:

“Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk, hat er unverzüglich der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll, und die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Berichtigung vorzulegen.”

2 Ausnahmen bei der Kennzeichenmitnahme

Es gibt 2 Ausnahmen:

  • Bei einem Halterwechsel müssen Halter immer ein neues Kennzeichen beantragen.
  • War das Fahrzeug zwischenzeitlich außer Betrieb gesetzt, kann man das alte Kennzeichen laut § 13 (5) FZV nicht weiter verwenden.

Man muss zwar nach wie vor zur Zulassungsbehörde, um seinen Wagen umzumelden (schließlich muss die neue Anschrift in die Papiere eingetragen werden). Durch eine Kennzeichenmitnahme kann man seine Heimatverbundenheit aber auch dann ausdrücken, wenn man längst an einem anderen Ort lebt.

Andererseits: Ein Kennzeichen des neuen Wohnorts ist auch ein Zeichen, dass man sich dort wohlfühlt.

Wo ist die Umweltzone Köln?

Die Kölner Umweltzone wurde auf 137 Quadratkilometer vergrößert.

Linksrheinisch umfasst sie die innerstädtischen Stadtteile innerhalb des Militärrings sowie die Stadtteile Müngersdorf, Junkersdorf, Lövenich, Weiden und Niehl. Einzige Ausnahmen sind das Gewerbegebiet Ossendorf und der Niehler Hafen. Den Niehler Hafen kann man weiterhin ohne grüne Umweltplakette erreichen, aber nur aus Richtung Norden über den Kreisverkehr “Niehler Ei” und die Industriestraße / Boltensternstraße (bis Niehler Gürteil).

Rechtsrheinisch umfasst die Umweltzone die Stadtteile Deutz, Mülheim, Stammheim, Höhenhaus, Dünnwald, Buchforst, Buchheim, Holweide, Dellbrück, Kalk, Höhenberg, Merheim, Brück, Neubrück, Humboldt/Gremberg, Vingst, Ostheim, Rath/Heumar und Poll.

Nicht zur Umweltzone gehören alle Autobahnen im Stadtgebiet, der Militärring sowie die Verbindungen vom Kreuz Köln Ost über Zoobrücke und Innere Kanalstraße bis zur A 57 sowie die Verbindung von Köln Kalk über Lanxess Arena bis zur Östlichen Zubringer Straße und A 559.

Mehr Infos finden Sie auf dieser Webseite der Stadtverwaltung.

Karte der Kölner Umweltzone

Die genaue Lage und die Grenzen der neuen, erweiterten Kölner Umweltzone finden Sie auf dieser Karte (pdf, 2 MB).

Ausnahmen

Die meisten Autos, die in der Stadt unterwegs sind, haben ohnehin eine grüne Plakette und freie Fahrt in Umweltzonen, ebenso Oldtimer, Motorräder und landwirtschaftliche Fahrzeuge. Ein Verbot für die sehr wenigen Autos ohne grüne Plakette hat daher keinen nennenswerten Effekt auf die Stickoxidbelastung im Stadtgebiet. Auch die vielen Transitstraßen quer durch das Stadtgebiet und der Verkehr auf den Autobahnen und dem Militärring begrenzen die Wirkung (diese Seite schrieb übrigens ein Kölner aus Zollstock).

Auf dieser Webseite des Umweltbundesamts finden Sie eine Gesamtübersicht aller Umweltzonen in Deutschland.

Wie kann man seine Kfz Steuer berechnen?

Geben Sie auf dieser Website des Bundesfinanzministeriums die Daten Ihres Fahrzeugs ein, um zu berechnen, welche Kfz-Steuer Sie erwartet. Vor allem vor einer Kaufentscheidung ist diese Kalkulation empfehlenswert, um auch diesen Teil der Fixkosten Ihres Fahrzeugs zu ermitteln.

Wie kann man in Köln einen Schwerbehinderten – Parkausweis in Köln beantragen?

Der erste Schritt zum Erhalt einer “Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen” (Schwerbehindertenparkausweis, siehe unten) und später ggf. eines eigenen Behindertenparkplatzes ist die Feststellung der Behinderung.

Anschließend wenden Sie sich an die Kölner Stadtverwaltung in Köln Kalk (nicht in der Zulassungsstelle in der Max-Glomsda-Straße in Poll!):

Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln

Eingan und Parkplätze: Dillenburger Straße in Kalk

Telefon: 0221 / 221-0

Zur Webseite

Ratgeber für Menschen mit schweren Behinderungen

Wir empfehlen Ihnen, diese kostenlosen Ratgeber downzuloaden (für Bürger in jedem Bundesland hilfreich):

Voraussetzungen

Antragsteller dürfen in der Regel weder eine Garage noch einen Stellplatz außerhalb öffentlicher Verkehrsfläche (auch gemietet) besitzen. Bestehen Parkmöglichkeiten auf dem Privatgrundstück des Hauses und ist der Antragsteller Mieter, ist eine Bestätigung des Vermieters vorzulegen, dass keine Vermietung an den Schwerbehinderten möglich ist.

Menschen, die hochgradig und amtlich anerkannt gehbehindert sind, können einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz beantragen. Auch Blinde / stark Sehbehinderte, die von einer Begleitperson gefahren werden, können einen solchen personenbezogenen Parkplatz beantragen. Im Behörden-Jargon nennt sich das “Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen”.

ACHTUNG: Auf Parkplätzen, die mit dem Rollstuhlsymbol besonders gekennzeichnet sind (Zeichen 1044-10 der Straßenverkehrsordnung/StVO) – Achtung: schwerbehinderte Menschen außerhalb der »aG«-Regelung dürfen diese Parkplätze nicht benutzen! Das heißt: Wer blind ist und sich fahren lässt, aber keinen Rollstuhl hat bzw. nicht als entsprechend gehbehindert gilt, darf dort nicht parken.

Wie schwierig es ist, einen Behindertenparkausweis zu erhalten, beschrieb die Saarbrücker Zeitung (das Problem gibt es bundesweit) unter “Ärgerlicher Hindernislauf zum Behinderten-Parkausweis”. Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung müssen einen Behinderungsgrad von 80 Prozent amtlich anerkannt bekommen. Der Sozialverband VdK befindet diese Hürde als viel zu hoch ist. Vorübergehende Gehbehinderungen nach Operationen oder Unfällen berechtigen praktisch nie zu einem Behindertenparkausweis.

Rechtsgrundlagen:

Behindertenparkausweise setzen übrigens nicht voraus, dass ein behinderter Mensch das Fahrzeug selbst lenkt. Es muss sich jedoch jeweils um eine Fahrt handeln, die der Beförderung eines behinderten Menschen dient, für den der jeweilige Ausweis ausgestellt wurde.

Der blaue Parkausweis

Der blaue Parkausweis ist EU-weit gültig und berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf allgemeinen Behindertenparkplätzen, die mit dem Zusatzschild “Rollstuhlfahrersymbol” besonders gekennzeichnet sind.

Zusätzlich erleichtert der blaue Parkausweis das Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen während der Ladezeit, die für das Be- und Entladen freigegeben ist,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.

Diese Erleichterungen gelten nur sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Beantragen können den blauen Parkausweis:

  • schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen “aG”
  • Menschen mit beidseitiger Amelie (angeborenes Fehlverhalten einer oder mehrere Extremitäten) oder Phokomelie (angeborene Deformation der Gliedmaßen, bei der Hände oder Füße unmittelbar am Rumpf sitzen) oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen sowie
  • blinde Menschen mit Merkzeichen “Bl”

Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen.
Zudem besteht für diese Personen die Möglichkeit, einen individuellen Behindertenparkplatz zu beantragen.

Ohne einen blauen Parkausweis gibt es spezielle Ausnahmegenehmigungen für:

  • Menschen ohne Hände oder Arme,
  • kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m oder weniger und
  • Menschen, die eine Gurt- oder Helmbefreiung benötigen.

Der orangene Parkausweis

Der orange Parkausweis ist bundesweit gültig. Schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen, die die Voraussetzungen für den blauen Ausweis nicht erfüllen, können durch ihn unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt dieser Ausweis jedoch nicht. Er berechtigt zum Parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen “Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder “Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern

Auch dieser Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen. Bei Begrenzung der Parkzeit ist die Ankunftszeit auf einer Parkscheibe einzustellen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Wie beantragt man einen Bewohnerparkausweis in Köln?

Bewohnerparkausweise erhält man online bei der Kölner Stadtverwaltung.

Zum Online-Antrag

Zur Webseite

Email bei Problemen:
bewohnerparken-online@stadt-koeln.de

Was kostet einen Bewohnerparkausweis in Köln?

Der Kölner Stadtrat ist ausgesprochen autofeindlich. Zu den Schikanen gegen Autofahrer (z.B. Tempo 50 auf der Zoobrücke) gehört auch eine Verachtfachung der Gebühren für Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise. Als der Autor dieser Seite noch im Kunibertsviertel wohnte, lag die Gebühr bei lediglich 15 Euro.

Der Kölner Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 eine neue Bewohnerparkgebührenordnung. Spätestens zum 1. Januar 2025 werden wir die Gebühren auf 120 Euro jährlich steigen.

Rechtliches

Bewohnerparkausweise berechtigen Anwohner, sich in ihrer Nähe einen Parkplatz suchen zu dürfen – mehr nicht. Ein Bewohnerparkausweis bzw. Anwohnerparkausweis beinhaltet nicht das Recht auf einen Parkplatz. Um einen solchen Ausweis zu beantragen, benötigen Sie:

  • Personalausweis, oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung (ebenso bei ausländischen Pass)
  • Kraftfahrzeugschein
  • Gegebenenfalls den bereits vorhandenen Parkausweis
  • Sofern Sie nicht der Eigentümer sind: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug allein und dauerhaft nutzen
  • Bei Zweitwohnsitz: Meldebescheinigung mitbringen.
  • Bei Firmenwagen: Bescheinigung des Arbeitgebers für privat genutztes Dienstfahrzeug

Kosten für einen Bewohnerparkausweis / Anwohnerparkausweis: Derzeit 30,70 € jährlich (Angabe ohne Gewähr, kann sich ändern)

Für Wohnmobile und Lkw sind Anwohnerparkausweise in den meisten Kommunen nicht möglich, für Car-Sharing in vielen Kommunen schon. In den meisten Städten und Landkreisen ist für jeden im Haushalt gemeldeten Pkw ein Parkausweis erhältlich. Bei manchen ist es auf 1 Pkw pro Haushalt begrenzt, was regelmäßig zu Rechtsstreitigkeiten führt.

Bundeseinheitliche Rechtsgundlagen:

03381 583278

„E“ steht für Elektroautos

Ein Aufkleber mit einem gut sichtbaren „E“ steht für Elektro-Auto steht. Wer ein solches Auto fährt, kann zum Beispiel an den meisten Ladestationen gebührenfrei parken. Nicht wenige kritische Geister vermuten hinter dem Vorteil des „E“-Aufklebers auch gleich noch ein paar Nachteile, beispielsweise dass Elektroautos bei der Zulassung teurer seien. Doch das ist nicht der Fall. Die Zulassung ist nicht teurer als bei anderen Autos, und auch die sogenannte Umkennzeichnung ist nicht teurer als bei herkömmlichen Fahrzeugen.

„H“ steht nicht für Hybridauto

Wenn das „E“ für Elektroauto steht, liegt es eigentlich nahe, dass ein „H“ für Hybridautos steht, oder? Nun, das könnte man annehmen, aber so ist es nicht. Befindet sich auf dem Nummernschild eines Fahrzeugs ein „H“, so macht dieser Buchstabe deutlich, dass es sich um einen Oldtimer handelt, also steht das „H“ für “historisches Fahrzeug”. Ein Kennzeichen mit einem „H“ ist nur erhältlich, wenn es mindestens 30 Jahre alt ist und dabei kein Fall für den Schrottplatz ist. Dort würde das „H“ allerdings auch keinen Nutzen haben.

Alles soll besser werden auf der Zulassungsstelle

Bisher lief es in Köln auf ein Kleinklein hinaus. Das führte zu jeder Menge Chaos, Stress und eben den besagten Wartezeiten. Doch die Stadt hat entschlossen, sich neu aufzustellen und so den Service erheblich zu verbessern. Künftig soll alles zentral gesteuert werden, um den Überblick zu verbessern und die Kompetenzen effektiver zu verteilen. Bisher war es so, dass man in einem Stadtteil Glück haben konnte und schon wenige Minuten nach dem Betreten der Stelle, zu der man musste, diese wieder verlassen konnte. In einem anderen Stadtteil dauerte der gleiche Vorgang jedoch doppelt so lange.

Ulviye Kilic – die gute Seele der Kfz-Zulassungsstelle

Ulviye Kilic kam im Jahr 1997 zur Kölner Kfz-Zulassungsstelle. Freiwillig tat sie das damals übrigens nicht. Ihr neuer Job war das Ergebnis einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Da sie den Job brauchte, trat sie ihn an. Und ist geblieben. Heute zählt sie zu den Urgesteinen der Zulassungsstelle, die sich so schnell nicht die Butter vom Brot nehmen lässt. Rund eine Million Kunden hat sie seit Arbeitsantritt 1997 bedient, nicht immer ging es nett und freundlich zu, doch Ulviye Kilic wird geschätzt, insbesondere von den Kunden, die aus beruflichen Gründen häufiger in die Zulassungsstelle kommen.

Besuche von der Polizei, Witzeleien und nette Flirts

Wenn eine Person einen Wagen im Wert von 50.000,- Euro anmelden will, sind die Mitarbeiter angehalten, im Zweifel lieber ein bisschen zu recherchieren. Zur Sicherheit. Solche und andere Situationen führen dazu, dass auf der Zulassungsstelle regelmäßig die Polizei auftaucht. Doch manchmal reicht auch der Sicherheitsdienst aus. Der greift ein, wenn es Streit gibt und Ulviye Kilic oder einer ihrer Kollegen einem verbalen Konflikt begegnen müssen. Wird ein Mitarbeiter angeschrien, wird er sofort „herausgezogen“, sein Besuch ist damit beendet.

Doch es geht auch anders, zumindest wenn Ulviye Kilic ihren Job macht. Klar, ein Auto zuzulassen, ist nichts, wofür man Vergnügungssteuer zahlen müsste, aber Kilic macht trotzdem das Beste draus. Und so witzelt sie, sie flirtet, sie maßregelt, wenn es sein muss und versucht, wenigstens hin und wieder ein Lächeln auf die gelangweilten, wartenden Gesichter zu zaubern. Und besser als auf der A1 / A3 / A4 geht es allemal zu. Wer dort im Stau steht und auch noch alleine im Auto sitzt, der hat eigentlich nur noch das Radio als „Gesprächspartner“.

Kölner Sehenswürdigkeiten

Unsere Tipps für alle, die neu in der Stadt sind oder noch nicht die Muße hatten, sich mit Köln und seinen Sehenswürdigkeiten zu beschäftigen:

  • Natürlich der Kölner Dom. Von innen wie außen ein wirklich beeindruckendes Bauwerk. Wer gut zu Fuß ist, sollte den Südturm besteigen und die Aussicht von der Plattform unterhalb der Spitzen genießen. Der Dreikönigenschrein im Inneren des Kölner Doms beherbergt angeblich die Reliquien der Heiligen Drei Könige. Die Betonung liegt auf “angeblich”, denn natürlich hat das nie jemand überprüft. Die Geschichte der Knochen lässt auch laut Wikipedia keine plausible Zuordnung zu den heiligen Drei Königen zu. Es wäre nicht überraschend, wenn die Knochen einfachen Bauern gehörten.
  • Römisch-Germanisches Museum, an der Südseite des Doms am Roncalliplatz
  • Altstadt, vor allem rund um Groß St. Martin
  • Stadttore Severinstorburg, Hahnentor und Eigelsteintor
  • Alte Militärforts, vor allem Fort X in Neustadt-Nord (Neusser Wall)
  • Odysseum (Museum für Technik und Wissenschaft, vor allem für Familien)
  • Wallraf-Richartz Museum
  • Museum Ludwig
  • Fühlinger See
  • Volksgarten
  • Grüngürtel am Militärring
  • Flora und Botanischer Garten
  • Skulpturenpark am Westufer der Zoobrücke
  • Kölner Zoo
  • Rhein-Seilbahn vom Zoo zum Rheinpark / Claudius-Therme
  • Bastei
  • Schokoladenmuseum ad der Severinsbrücke auf der linken Rheinseite
  • Hohenzollernbrücke, vor allem nachts
  • Kranhäuser am Rheinauhafen / Severinsbrücke
  • Deutsches Sport- und Olympiamuseum, an der Severinsbrücke / Rheinauhafen
  • Rheinpark und Tanzbrunnen
  • Deutzer Ufer
  • Poller Wiesen
  • Strand in Rodenkirchen
  • Strand in Zündorf
  • Wahner Heide
  • Konzerte in der Lanxess Arena / KölnArena
  • Mediapark

An dieser Stelle posten wir einfach mal ein Bild, das noch kölscher ist als der Dom: Hey Kölle, do bes e Jeföhl!

Kölner Originale Karneval

Kölsches Grundgesetz

Aller guten Dinge sind 11 – und die sollte man kennen, wenn man in Köln lebt.

Das Kölsche Grundgesetz ist eine Mischung aus Überlebensstrategie und Bedienungsanleitung gegenüber der Denkweise und Merkwürdigkeiten von typischen Kölnern – deshalb steht es auch am Köln-Bonner Flughafen am Ankunfts-Terminal. Do wiess jleisch Bescheid.

Wer das kölsche Grundgesetz geschrieben hat, ist unbekannt. Der Autor dieser Seite kann jedenfalls als langjähriger Kölner mit einem Vater aus Nippes und einer Oma aus der Südstadt bestätigen, dass es genau so ist:

Artikel 1: Et es wie et es.

(„Es ist, wie es ist.“)
Sieh den Tatsachen ins Auge, du kannst eh nichts ändern.

Artikel 2: Et kütt wie et kütt.

(„Es kommt, wie es kommt.“)
Füge dich in das Unabwendbare; du kannst ohnehin nichts am Lauf der Dinge ändern.

Artikel 3: Et hätt noch emmer joot jejange.

(„Es ist bisher noch immer gut gegangen.“)
Was gestern gut gegangen ist, wird auch morgen funktionieren.
Oder auch: Wir wissen, dass es Murks ist, aber es wird schon gut gehen. Ist auf die Regierungen in aller Welt abgefärbt.

Artikel 4: Wat fott es, es fott.

(„Was fort ist, ist fort.“)
Jammer den Dingen nicht nach und trauere nicht um längst vergessene Dinge. Lebe weiter – janz ejaal, wat och passeht – würden die Bläck Fööss singen.

Artikel 5: Et bliev nix wie et wor.

(„Es bleibt nichts wie es war.“)
Sei offen für Neuerungen.

Artikel 6: Kenne mer nit, bruche mer nit, fott domet.

(„Kennen wir nicht, brauchen wir nicht, fort damit.“)
Sei kritisch, wenn Neuerungen überhandnehmen.

Artikel 7: Wat wells de maache?

(„Was willst du machen?“)
Füg dich in dein Schicksal.

Artikel 8: Maach et joot, ävver nit zo off.

(„Mach es gut, aber nicht zu oft.“)
Qualität über Quantität.

Artikel 9: Wat soll dä Kwatsch?

(„Was soll das sinnlose Gerede?“)
Stell immer die Universalfrage.

Artikel 10: Drinks de ejne met?

(„Trinkst du einen mit?“)
Komm dem Gebot der Gastfreundschaft nach. Stell disch nidde so aah, würden die Bläck Fööss singen

Artikel 11: Do laachs de disch kapott.

(„Da lachst du dich kaputt.“)
Bewahre dir eine gesunde Einstellung zum Humor

Witzig: Darth Vader op Kölsch

Auch Darth Vader und der Imperator zitieren das kölsche Grundgesetz:

Anmerkung: Video hat zwischen Minute 5 und 7 Fehler in der Tonspur.

Liste der Kölner Stadtbezirke und Stadtteile

Die 9 Kölner Stadtbezirke sind in 86 Stadtteile unterteilt, die wiederum in 371 Veedel unterteilt sind. Wobei die Grenzen der Veedel je nach Perspektive ihrer Einwohner fließend sind.

Kölns Stadtbezirke und deren Stadtteile

  • Bezirk Nr. 1: Innenstadt (5 Stadtteile)
    • Altstadt-Süd,
    • Neustadt-Süd,
    • Altstadt-Nord,
    • Neustadt-Nord,
    • Deutz
  • Bezirk Nr. 2: Rodenkirchen (13 Stadtteile)
    • Bayenthal,
    • Marienburg,
    • Raderberg,
    • Raderthal,
    • Zollstock,
    • Rondorf,
    • Hahnwald
    • Rodenkirchen,
    • Weiß,
    • Sürth,
    • Godorf,
    • Immendorf,
    • Meschenich
  • Bezirk Nr. 3: Lindenthal (9 Stadtteile)
    • Klettenberg,
    • Sülz,
    • Lindenthal,
    • Braunsfeld,
    • Müngersdorf,
    • Junkersdorf,
    • Weiden,
    • Lövenich,
    • Widdersdorf
  • Bezirk Nr. 4: Ehrenfeld (6 Stadtteile)
    • Ehrenfeld,
    • Neuehrenfeld,
    • Bickendorf,
    • Vogelsang,
    • Bocklemünd/Mengenich,
    • Ossendorf
  • Bezirk Nr. 5: Nippes (7 Stadtteile)
    • Nippes,
    • Mauenheim,
    • Riehl,
    • Niehl,
    • Weidenpesch,
    • Longerich,
    • Bilderstöckchen
  • Bezirk Nr. 6: Chorweiler (12 Stadtteile)
    • Merkenich,
    • Fühlingen,
    • Seeberg,
    • Heimersdorf,
    • Lindweiler,
    • Pesch,
    • Esch/Auweiler,
    • Volkhoven/Weiler,
    • Chorweiler,
    • Blumenberg,
    • Roggendorf/Thenhoven,
    • Worringen
  • Bezirk Nr. 7: Porz (16 Stadtteile)
    • Poll, Westhoven,
    • Ensen,
    • Gremberghoven,
    • Eil,
    • Porz,
    • Urbach,
    • Elsdorf,
    • Grengel,
    • Wahnheide,
    • Wahn,
    • Lind,
    • Libur,
    • Zündorf,
    • Langel,
    • Finkenberg
  • Bezirk Nr. 8: Kalk (9 Stadtteile)
    • Humboldt/Gremberg,
    • Kalk,
    • Vingst,
    • Höhenberg,
    • Ostheim,
    • Merheim,
    • Brück,
    • Rath/Heumar,
    • Neubrück
  • Bezirk Nr. 9: Mülheim (9 Stadtteile)
    • Mülheim,
    • Buchforst,
    • Buchheim,
    • Holweide,
    • Dellbrück,
    • Höhenhaus,
    • Dünnwald,
    • Stammheim,
    • Flittard

Ratgeber Videos

ADAC Ratgeber: Wie meldet man ein Auto an oder ab?

Für alle, die zum ersten mal oder nach langer Zeit ein Fahrzeug anmelden, abmelden oder ummelden wollen, ist dieser Ratgeber des ADAC hilfreich.

ADAC: Punktestand in Flensburg kostenlos online abfragen

Gar nicht so einfach: Wie findet man heraus, wie viele Punkte man in Flensburg hat. Der ADAC erklärt es.

Worauf muss man beim Autokauf / Autoverkauf achten? Tipps gegen Betrüger

Käufer mit Visitenkarten, die bei der Besichtigung den Preis drücken. Dubiose Händler, die sich um die Sachmängelhaftung drücken. Anzahlungen, die Sie nie wieder sehen. Gebrauchtwagengarantien / Reparaturversicherungen, die Sie abzocken. betrügerische Scheinangebote als “Testwagenfahrer” oder “Werbefahrer”. Darauf sollten Sie achten.

Wissenswertes / News

Irrtümer über Parken und Halten

Von |Juni 3rd, 2024|Kategorien: Recht|

Irrtümer über Parken und Halten Es gibt Verkehrssituationen, die bei vielen Bürgern das gefühlt eines Verstoßes erwecken. Das Gefühl  heißt allerdings nicht, dass sie tatsächlich rechtswidrig sind: Parken auf Mehrzweckstreifen Dieser Begriff ist so in der Straßenverkehrsordnung nicht vorhanden, jedoch der Begriff Seitenstreifen. Dieser gehört zur Fahrbahn und darf zum Parken benutzt werden. Wichtig ist aber auch, dass dieser ausreichend befestigt ist. Wenn eine Fläche neben der Fahrbahn nicht eindeutig als Gehweg erkennbar ist (z. B. durch Beschilderung oder durch eine Hochbordanlage), darf diese zum Parken in voller Breite genutzt werden. Diese Mehrzweckstreifen befinden sich im Stadtgebiet in mehreren Straßenzügen

Versicherungstarife: Faktor Regionalklassen

Von |Mai 26th, 2024|Kategorien: Tipps|

Versicherungstarife: Faktor Regionalklassen Einen hohen Einfluss auf die Beitragshöhe Ihrer Kfz-Versicherung hat die Regionalklasse, in die Ihr Fahrzeug eingestuft wird. Regionalklassen hängen von Ihrem Zulassungsbezirk ab, also vom Sitz der für Sie zuständigen Zulassungsstelle. In Deutschland gibt es 413 Zulassungsbezirke mit: 12 Regionalklassen bei der Kfz-Haftpflicht 16 bei Teilkasko-Versicherungen 9 bei Vollkasko-Versicherungen Dabei gilt die einfache Formel: Je höher die durchschnittliche Schadenssumme pro Fahrzeug in einer Region, desto teurer ist die Regionalklasse. Wie Sie weiter unten sehen, liegen die Regionalklassen bis zum 4-fachen auseinander. Allerdings sind die regionalen Klassen nur Empfehlungen, an die sich die Versicherungen nicht halten müssen. In

Alptraum Feuer: Was tun, wenn es unter der Haube brennt?

Von |Mai 12th, 2024|Kategorien: Sicherheit, Recht, Tipps|

Alptraum Feuer: Was tun, wenn es unter der Haube brennt? Es gibt Szenarien, die sind für Autofahrer einem Alptraum gleich. Plötzliches Versagen der Bremsen gehört sicherlich dazu. Oder ein Unfall mit hoher Geschwindigkeit. Und ganz sicher bricht leicht Panik aus, wenn es plötzlich brennt. Meist ist der Motorraum der Ausgangspunkt, und wenn von einem Moment zum anderen plötzlich Rauch und Flammen austreten, ist ein kühler Kopf in einer brandheißen Situation angesagt. Der Grund für Brände im Auto sind meistens technischen Defekte. Doch in der akuten Situation ist das zweitrangig, wichtig ist das richtige Verhalten des Fahrers. Warum es brennt Wir

Witze: Automarken, Autofahrer

Von |April 30th, 2024|Kategorien: Witze|

Witze: Automarken / Autofahrer Diese Witze über Automarken / Autofahrer-Foren sandten uns Leser. Zu witzig, um sie nicht zu teilen! Lamborghini Forum Windgeräusche bei 350 km/h, ich weiß nicht mehr weiter, wer kann helfen? Ferrari Forum Ab 16000 U/min ist es doch recht laut im Innenraum! Volvo 850 Forum Bei 400.000km erster Zahnriemen gerissen, Garantiefall? Fiat Forum Hallo? Ist hier jemand? Alfa Romeo Forum Auspuff nach 6 Monaten durchgerostet. Wer kennt einen großzügegen TÜV? Mercedes C-Klasse Forum Mein Mercedes ist Sonntag beim Brötchen holen nass geworden - was tun? Mercedes E-Klasse Forum Hat jemand ein Taxi bestellt? MX-5 Forum So

Fahrwerk: Was klopft denn da? Merkwürdige Geräusche sollten Sie ernst nehmen

Von |April 8th, 2024|Kategorien: Technik, Sicherheit, Tipps|

Fahrwerk: Was klopft denn da? Merkwürdige Geräusche sollten ernstgenommen werden Macht das Auto plötzlich Geräusche, die es sonst nicht macht, kann man natürlich die Maßnahme wählen, die Musik lauten zu drehen. Man braucht nur Daumen und Zeigefinger, schon ist das Problem gelöst! Aber lassen wir die Scherze. Wenn es rappelt, klopft und klappert, sollte das zu denken geben. Denn es könnte mit dem Fahrwerk zu tun haben, und das ist eine komplexe Angelegenheit, die allerdings eine sehr wichtige Funktion erfüllt. Das Fahrwerk besteht aus zahlreichen Komponenten und kann in vielerlei Hinsicht Probleme bereiten, angefangen bei eher harmlosen kleinen Störungen bis

Unterschied: Halten und Parken

Von |März 22nd, 2024|Kategorien: Recht, Tipps|

Was ist der Unterschied zwischen Halten und Parken? Parken, wo Halten erlaubt ist - und dann ein Knöllchen bekommen? Wenn ein Baum durch die Motorhaube wächst, ist die Sache klar. Hier hat eindeutig jemand nicht nur gehalten. Wie sich Halten und was Parken unterscheiden, definiert § 12 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung in einem einfachen Satz. „Ich fahr‘ mal eben rechts ran!“ - Nicht ganz so einfach Wer kennt das nicht? Man hält kurz beim Bäcker, um sich ein Brötchen und einen Kaffee rauszuholen. Dann – husch, husch! - wieder rein ins Auto und weiter geht die Fahrt. Eigentlich keine große

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Über den Autor

Unser Autor J ö r g  G a s t m a n n ist gebürtiger Dortmunder, aufgewachsen in Essen, lebte danach in Wiesbaden, Lörrach und 15 Jahre in Köln, und wohnt heute mit seiner Familie in Bergisch Gladbach.

Neben Autos und Motorrädern (fährt eine 1200er mit Kennzeichen K) gelten seine Interessen Poltik, Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und Gesellschaft.

Er schreibt seit 2017 für diese Website.

Autor Joerg G