Straßenverkehrsamt / Zulassungsstelle Münster (Gelmer)

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Hier finden Sie alle wichtigen Infos bezüglich der Zulassungsstelle der Stadt Münster in Gelmer Mariendorf.

Von Adressen über Websites, Öffnungszeiten, Online Terminvereinbarung, Wartezeiten, Wunschkennzeichen, Bewohnerparkausweis und Umweltplaketten bis hin zu Checklisten für Ihre Kfz Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung: Was über mehrere Behördenwebsites verstreut ist, haben wir auf dieser einen Seite für Sie zusammengetragen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei der Umschreibung eines Gebrauchtwagens, der Kfz-Neuzulassung, der Außerbetriebsetzung oder der Wiederzulassung die “i-Kfz” Online Zulassung nutzen. Welche Voraussetzungen Sie und Ihr Fahrzeug erfüllen und wie Sie dabei vorgehen müssen, lesen Sie unter Online Zulassung Münster.

Kfz Zulassungsstelle der Stadt Münster

Rudolf-Diesel-Straße 7
48157 Münster

Telefon: 0251/492-3511

Fax: 0251/492-7952

Email: kfz-zulassung@stadt-muenster.de

Zur Website

Zur Online Terminvereinbarung

Öffnungszeiten Zulassungsstelle Münster
(nur mit Termin)

Montag: 7:30 – 16:00 Uhr

Dienstag: 7:30 – 16:00 Uhr

Mittwoch: 7:30 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 7:30 – 18:00 Uhr

Freitag: 7:30 – 12:00 Uhr

Vereinbaren Sie hier einen Termin. Ohne Termin und Einhaltung der Vorschriften haben Sie keinen Zugang!

Öffentlicher Nahverkehr: Haltestelle Rudolf-Diesel-Straße

Buslinie 4 und TaxiBus T 87

Anfahrt / Parkplatz

Parken: Parkplätze sind meist ausreichend vorhanden. Falls nicht: Im Gewerbegebiet Schiffahrter Damm finden sich immer Parkplätze, zum Beispiel bei Tedox an der Königsberger Str. 265

Wartezeiten

Die Wartezeit auf einen Termin liegt bei durchschnittlich 5 Werktagen. Das ist im bundesweiten Vergleich ein guter Wert. Problematisch sind die Wartezeiten ohne Termin: 3-4 Stunden Wartezeit kommen häufig vor. Sie müssen ohne Termin auch damit rechnen, in einer Schlange vor dem Gebäude zu warten und gar nicht mehr dran zu kommen.

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Wunschkennzeichen MS online reservieren für Münster

Sie sparen Zeit und Geld, wenn sie vorher Ihre Nummernschilder kaufen. In unserem Nummernschild-Shop finden Sie unter den Eingabefeldern den Link auf die Behörden-Webseite zur Reservierung Ihres Wunschkennzeichens.

Sie können die Reservierung ausschließlich auf der Behörden-Webseite beantragen. Andere Webseiten, die den Eindruck erwecken, sie würden Ihnen Wunschkennzeichen verschaffen, stellen auch lediglich auf dieser Webseite einen Antrag.

Nach Ihrer Zustimmung zu den Datenschutzbestimmungen sehen Sie eine Eingabemaske. Geben Sie Ihr Wunschkennzeichen ein. Wahrscheinlich werden Sie mehrere Versuche benötigen, da die meisten Kennzeichen vergeben sind. Sobald ein Kennzeichen verfügbar ist, geben Sie Ihre persönlichen Daten ein. Ihr Wunschkennzeichen / Unterscheidungszeichen wird dann für 90 Tage reserviert. Sollte eine Verlängerung nötig sein (z.B. wegen Verzögerungen bei der Auslieferung eines Neufahrzeugs), rufen Sie diesbezüglich einfach unter die auf dieser Seite genannte Telefonnummer an, ob eine Verlängerung möglich ist (kein Rechtsanspruch).

Notieren Sie das reservierte Kennzeichen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug selbst zulassen wollen, nennen sie das Kennzeichen bei der Zulassung. Beauftragen Sie einen Zulassungsservice, geben Sie das Kennzeichen bei der Bestellung an.

Die Reservierungsgebühr von 12,80 € wird nur im Falle einer Fahrzeuganmeldung /-ummeldung fällig.

Kurze Kennzeichenkombinationen (z.B. MS-M 1) werden gemäß Gesetz allenfalls dann durch die Zulassungsbehörde zugeteilt, sofern das Fahrzeug bauartbedingt keinen größeren Kombinationen Platz bietet. Selbst Motorräder erhalten seit 2017 keine Kurzkennzeichen mehr. Über die Zuteilung kurzer Kennzeichenkombinationen entscheidet die Zulassungsbehörde im Einzelfall. Privatpersonen, deren Nummernschild nur 1 Buchstaben und 1 Zahl haben (so wie hier), scheinen einen besonderen Draht zum Straßenverkehrsamt zu haben (fragen Sie einfach die Fahrer, wenn sie einen sehen). Daher können solche Wünsche nicht per Online-Reservierung berücksichtigt werden. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsbehörde.

Die Buchstabenserien HJ, KZ, NS, SA sowie SS stehen niemals zur Verfügung. Bei Saison- und Oldtimerkennzeichen darf die Kombination aus Zahlen und Buchstaben insgesamt 5 Zeichen nicht überschreiten.

Mögliche Kennzeichenkombinationen für Motorräder und Leichtkrafträder

2 Buchstaben und 2 Ziffern
2 Buchstaben und 3 Ziffern

Mögliche Kennzeichenkombinationen für PKW und LKW

1 Buchstabe und 4 Ziffern
2 Buchstaben und 3 Ziffern
2 Buchstaben und 4 Ziffern

Um Missbrauch zu verhindern, ist die Übertragung eines Wunschkennzeichens auf Dritte unzulässig. Die Wahl eines Wunschkennzeichens ist auch dann möglich, wenn dem Fahrzeug bereits ein Berliner Kennzeichen zugeteilt wurde. Für die Zuteilung Ihres reservierten Wunschkennzeichens ist die Vorlage des Ausdrucks der Reservierungsbestätigung erforderlich. Darüber hinaus können Sie bei der Außerbetriebsetzung eines Berliner Fahrzeuges das bisherige Kennzeichen auf den letzten eingetragenen Halter reservieren lassen.

  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Zulassung von Neufahrzeugen
  • E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
  • Umschreibung von Fahrzeugen mit oder ohne Halterwechsel
  • Abmeldung / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel
  • Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
  • Zuteilung von Saisonkennzeichen/ Änderung des Saisonzeitraumes
  • Außerbetriebsetzungen (nur bei vorhandenen gesiegelten Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren, jedoch keine Oldtimerkennzeichen)
  • Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust oder Diebstahl
  • Ausgabe von Feinstaubplaketten
  • Nachstempelung von Kennzeichen
  • Rote Dauerkennzeichen
  • H-Kennzeichen (Oldtimer)
  • Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger Arbeitsmaschinen)
  • Alle Zulassungsvorgänge, bei denen eine technische Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss (auch Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt ein kleineres Kennzeichen erforderlich ist)
  • Technische Änderungen am Fahrzeug
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) und roten Dauerkennzeichen
  • Umkennzeichnungen nach Verlust von Kennzeichenschildern oder aufgrund eines Änderungswunsches
  • Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren
  • Tempo-100 Plaketten für Anhänger

Um Ihr Fahrzeug, an-, ab- oder umzumelden, sollten Sie diese Dokumente mitbringen:

KFZ anmelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), am besten vorher einen Kfz Versicherungsvergleich durchführen
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer (hier: Beispiel für Bielefeld)
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ ummelden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht

KFZ abmelden

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Letzter HU-Bericht (Hauptuntersuchung / TÜV)
  • Letzter ASU-Bericht (Abgas-Sonder-Untersuchung)
  • Kennzeichen
  • Bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht

Weitere Dokumente sind nur bei bestimmten Vorgängen nötig, zum Beispiel die Betriebserlaubnis von Anbau- oder / Tuning-Teilen durch den Hersteller dieser Teile.

Besuchen Sie unbedingt die obige Website oder fragen Sie im Zweifelsfall telefonisch nach, bevor Sie einen halben Tag Urlaub für einen Behördenbesuch einsetzen und dann doch etwas fehlt.

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Tipps gegen Wartezeiten, Termine

Vereinbaren Sie hier einen Termin.

Ohne Termin und Einhaltung der Corona-Vorschriften haben Sie keinen Zugang!

Bei vielen Zulassungstellen in Deutschland steht und fällt die Terminpflicht je nach Corona-Politik der jeweiligen Landesregierung. Oft entfällt sie im Sommer, um dann im Herbst wieder zur Pflicht zu werden. Checken Sie daher unbedingt vor einem Besuch die Homepage der Münsteraner Zulassungsstelle.

In Zeiten ohne Terminpflicht gilt:

  • Vereinbaren Sie trotzfem einen Termin. Sonst könnten Sie bis zu 4 Stunden warten (oder gar nicht dran kommen). Wobei Sie sogar damit rechnen müssen, in der Schlange vor dem Gebäude zu stehen. Das sieht dann aus wie auf diesem Foto.
  • Planen Sie im Voraus. Die Wartezeit auf einen Termin betrug bei unseren Stichproben durchschnittlich 5 Tage (bundesweit ein guter Wert!), sofern Sie bei der Uhrzeit flexibel sind.
  • Dienstags, Mittwochs und Freitags sind die Wartezeiten kürzer als an anderen Tagen.
  • Meiden Sie Brückentage. Alle Ämter haben dann weniger Personal, und die Wartezeiten sind besonders lang.
  • Prüfen Sie unsere Checkliste “Das müssen Sie mitbringen”. Informieren Sie sich auf der oben genannten Webseite der Behörde darüber, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen mitbringen müssen.
  • Führen Sie einen Vergleich von Kfz Versicherungen durch, und bringen Sie die “Elektronische Versicherungsbestätigung” (eVB) mit (siehe “Das müssen Sie mitbringen”.

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Umweltplaketten

Feinstaubplaketten / Umweltplaketten erhalten Sie bei der Zulassung / Ummeldung im Strassenverkehrsamt. Sie können sie aber auch bei allen anderen bundesdeutschen Kfz-Zulassungsbehörden, den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen für den Kfz-Verkehr (TÜV, DEKRA, GTÜ) und allen zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Werkstätten erwerben.

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Alle wichtigen Infos und die genaue Lage der Umweltzone finden Sie auf dieser Webseite / Karte.

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Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise in Münster

Um einen Münsteraner Bewohnerparkausweis bzw. Anwohnerparkausweis zu beantragen, benötigen Sie

  • Personalausweis, oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung (ebenso bei ausländischen Pass)
  • Kraftfahrzeugschein
  • ggfs. den bereits vorhandenen Parkausweis
  • Sofern Sie nicht der Eigentümer sind: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug allein und dauerhaft nutzen
  • Bei Münster als Zweitwohnsitz: Meldebescheinigung mitbringen.

Kosten für einen Bewohnerparkausweis / Anwohnerparkausweis: 30 € jährlich, Änderungen (Zone, Kennzeichen) 15 €

Eine Karte der Anwohnerparkzonen finden Sie hier.

Straßenverzeichnis Parkzonen Münster

Straßenname Hausnummer Parkzone
Achtermannstraße 2 – 29 D
Adolfstraße 2 – 7 K
Aegidiikirchplatz 2 – 5 B
Aegidiimarkt 1 – 7 B
Aegidiistraße 1 – 67a B
Albersloher Weg 1 und 3 und 5 H
Alter Fischmarkt 1 – 28 C
Alter Steinweg 1 – 50 C
Am Kanonengraben 1a – 17 F
Am Stadtgraben 3 E
Am Stadtgraben 41 und 45 B
An der Apostelkirche 1 – 5 A/C
An der Clemenskirche 6 – 14 C
Annenstraße 1 – 19 F
Annette-Allee 3 – 50 G
Antoniuskirchplatz 4 – 22 F
Antoniusstraße 1 – 42 F
Arztkarrengasse 11 – 12 C
Asche 1 Y C

B

Straßenname Hausnummer Parkzone
Badestraße 7 – 20 E
Bäckergasse E
Bahnhofstraße 1 – 70 D
Beelertstiege 1 – 6 C
Bergstraße 2 – 75a A/C
Bergstraße “Kleine” 2 – 10 und 68 – 76 C
Berliner Platz 2 – 39 D
Bernhard-Ernst-Straße 1 – 21 H
Bernhardstraße 1 – 16 F
Bernsmeyerstiege 14 K
Bispinghof 2 – 25 E
Boeckmannstiege 1 – 7 F
Bogenstraße 1 – 16 C
Bolandsgasse 4 – 5 C
Breite Gasse 1 – 50 B
Bremer Platz 2 70 H
Bremer Straße 10 – 60 H
Breul 1 – 43 A
Brockhoffstraße 2 – 14 D
Brüderstraße 1 – 33 K
Buddenstraße 1 – 31 E
Bült 1 – 23 A/C
Burchardstraße 1 – 30 K
Burgstraße 2 – 31 F

Jeweils aktuellste verfügbare Daten für die Stadt:

  • Zugelassene Fahrzeuge: 165.643, davon 143.295 Pkw, 10.929 Lkw / Zugmaschinen und 10.442 Motorräder
  • 88.939 Benziner, 51462 Diesel und 196 Elektroautos
  • Offizielle Fahrradparkplätze: 11.729
  • Fahrradkäfige an Umsteigeplätzen: 585
  • Radstationen: 3.940
  • Fahrradständer innerhalb der Promenade: 6.327
  • Radwegenetz: 476 Kilometer, davon Fahrradstraßen: 11,4 Kilometer
  • Straßennetz: 308 Kilometer (inkl. Autobahn)
  • Öffentliche Stellplätze für Kraftfahrzeuge: 5.961. Davon gebührenfrei: 158
  • Behindertenparkplätze: 100
  • Parksonderrechte für Anwohner: 1.010
  • Verletzte im Straßenverkehr (2017): 1.501
  • Unfalltote (2017): 4, davon 0 Kinder, 1 Radfahrer, 2 Fußgänger, 1 Autofahrer
  • Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Münster: 122 Busse und Bahnen, 45,3 Mio. Personenbeförderungen, 10,2 Mio. Kilometer Fahrten

Stadt Münster übt Druck auf „fahrerbewertung.de“ aus

Wenn man bedenkt, wie oft auf der Autobahn aggressive Autofahrer (die sogenannten „Drängler“) anderen Fahrern das Leben schwermachen, dann kommt man leicht auf den Gedanken, dass eine Website wie fahrerbewertung.de eine gute Sache sein könnte. Denn wenn Dränglern klargemacht wird, dass sie durchaus wahrgenommen und auch öffentlich angeprangert werden, weckt das ein Gefühl des Gerechtigkeitsempfindens. Einerseits.

Andererseits ist das Portal nicht unproblematisch, und das Oberverwaltungsgericht Münster hat im Oktober 2017 bestätigt, dass fahrerbewertung.de zumindest in der damals geführten Form nicht weiter betrieben werden dürfe. Und tatsächlich ist der Aufbau des Portals nicht unproblematisch. So muss man sich dort nicht registrieren, kann beliebig nach Kennzeichen suchen und nach Lust und Laune Fahrweisen bewerten. Aus einer gewissen Anzahl von Bewertungen ermittelt dann fahrerbewertung.de ein Punktesystem, das wie eine Ampel aufgebaut ist, wobei jeder Fahrer, der die Farbe Rot erhält, schlecht dasteht, und zwar einfach nur, weil das Portal es aufgrund der Bewertungen festgelegt hat. Das sah das Gericht als problematisch an. Das und noch weitere Gründe.

Mehr als nur ein simples Ampelsystem

Die Richter stellten fest, dass die Bewertungsdaten von Kennzeichen als personenbezogene einzuordnen sind. Daher stehen sie unter einem besonderen Schutz. Das Problem sind übrigens in diesem Fall keinesfalls die Zulassungsstellen, denn über die können Daten über das Kfz-Kennzeichen nicht herausgefunden werden. Aber über die Registerauskunft ist das kein großes Problem.

Hinzu kommt, dass nicht bekannt war, wie viel das Portal überhaupt über die Fahrerdaten zu den Nummernschildern wusste. Liegen nämlich Zusatzinformationen wie etwa über Arbeitgeber vor, die Fuhrparks betreiben, oder aber Informationen zu den entsprechenden Kfz-Versicherern, oder sogar über Freunde, Familienmitglieder, Nachbarn oder Arbeitskollegen, lassen sich mit diesen Daten unzählige weitere Informationen einholen.

Das Bewertungs-Portal stellte auf stur

Es war wichtig, dass sich Gerichte der Sache annahmen, denn weder die Zulassungsstelle noch das Kraftfahrt-Bundesamt sind für die Überprüfung solcher Fälle wie den hier beschriebenen zuständig. Das ist durchaus nachvollziehbar, denn insbesondere die Zulassungsbehörde ist schließlich keine Behörde für Datenschutz, auch wenn auf den Zulassungsstellen sehr sorgsam mit den Daten der Kunden umgegangen wird.

Das Portal selbst reagierte auf die Richtersprüche übrigens uneinsichtig. Es schien zunächst einmal eine einfache Rechnung aufzumachen: Was rechnet sich besser? Das Bußgeld durch den Richterspruch oder der weitere Betrieb des Portals? Und noch eine andere Möglichkeit ist denkbar: fahrerbewertung.de könnte darauf spekuliert haben, dass durch das Eingreifen von Gerichten eine größere öffentliche Wirkung erzielt werde. Mit mehr Werbung, mehr Publicity und schlussendlich mehr Einnahmen.

Fahrräder, Westfälischer Frieden und Tatort – das verbindet jeder mit Münster. Wer neu in der Stadt ist, sollte eine Tour durch die Sehenswürdigkeiten mit dem Prinzipalmarkt beginnen:

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Weitere Tipps:

  • Friedenssaal
  • Botanische Gärten der Universität Münster
  • Wochenmarkt
  • Allwetterzoo
  • Aasee
  • Rieselfelder
  • Historisches Rathaus
  • Schloss Münster
  • Erbdrostenhof
  • Mühlenhof-Freilichtmuseum
  • Graphikmuseum Pablo Picasso
  • Kirchen St. Lamberti ind St. Paulus Dom
  • Buddenturm
  • Lepramuseum
  • Museum für Lackkunst
  • LWL Museum für Naturkunde mit Planetarium
  • Westfälisches Pferdemuseum
  • Preußenstadion

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Liste der 6 Stadtbezirke und 45 Stadtteile von Münster

Stadtbezirke

  • Mitte
  • Nord
  • Ost
  • West
  • Südost
  • Hiltrup

Stadtteile / statistische Unterbezirke (mit Verwaltungsnummern)

  • 11 Aegidii
  • 12 Überwasser
  • 13 Dom
  • 14 Buddenturm
  • 15 Martini
  • 21 Pluggendorf
  • 22 Josef
  • 23 Bahnhof
  • 24 Hansaplatz
  • 25 Mauritz-West
  • 26 Schlachthof
  • 27 Kreuz
  • 28 Neutor
  • 29 Schloss
  • 31 Aaseestadt
  • 32 Geist
  • 33 Schützenhof
  • 34 Düesberg
  • 43 Hafen
  • 44 Herz-Jesu
  • 45 Mauritz-Mitte
  • 46 Rumphorst
  • 47 Uppenberg
  • 51 Gievenbeck
  • 52 Sentrup
  • 54 Mecklenbeck
  • 56 Albachten
  • 57 Roxel
  • 58 Nienberge
  • 61 Coerde
  • 62 Kinderhaus-Ost
  • 63 Kinderhaus-West
  • 68 Sprakel
  • 71 Mauritz-Ost
  • 76 Gelmer-Dyckburg
  • 77 Handorf
  • 81 Gremmendorf-West
  • 82 Gremmendorf-Ost
  • 86 Angelmodde
  • 87 Wolbeck
  • 91 Berg Fidel
  • 95 Hiltrup-Ost
  • 96 Hiltrup-Mitte
  • 97 Hiltrup-West
  • 98 Amelsbüren
0
Einwohner
0
Fahrzeuge
0
Zulassungsstelle
0
Tage Wartezeit